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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi hier die Frage einer besorgten und ratlosen Mutter: müsste oder sollte nicht ein jetzt 11 jähriges Kind bei Fahrten auf der Elbe rund um HH in einem 8 m Schnellboot eine Schwimmweste tragen? Ich bitte dessen Vater seit Jahren darum, passiert aber nicht. Es gibt wohl gar keine Weste an Bord. Bin ich überängstlich oder ist das Fahren ohne Weste unverantwortlich? Zumal mein Sohn häufig das Boot fährt.Gibt es Richtlinien oder Vorschriften und wo kann ich diese nachlesen? Bin über jede ehrliche Antwort mega dankbar
![]() ![]() Geändert von Samsonshiva (12.05.2012 um 22:57 Uhr) |
#2
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Nein es gibt in Deutschland keine Westen pflicht- Man sollte schon an die gesundheit der kinder denken ihnen eine anzuziehen weil anderes ist es unverantwortlich und dumm! Es kann soviel passieren aufem wasser. Man sollte schon denken das erwachsene väter soviel in der birne haben und nur das beste für seine kinder wollen..- Ich kann da nur den kopf schütteln und hoffen das in zukunft alles gut geht.
Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]()
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#3
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Ob es ein "muss" ist sollte überhaupt keine Frage bei Kindern sein.
Die gehören in eine Weste.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach
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#4
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Natürlich muß Ihr Kind eine Rettungsweste tragen,-
sogar für z.B.einen Hund -falls vorhanden,- (spezielle Hunde-Rettungswesten gibt es wirklich. zum Glück !)- wäre eine solche empfehlenswert ! ![]() ----------------------------------------------------------------------------- Hier bohren (X) für einen neuen Monitor Ahoi ! Wolli ![]() ------------------------------------------------------------------------------ ![]() |
#5
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Fakt ist das er aber das boot nicht als 11 jähriger steuern darf!
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]()
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#6
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MUSS , natürlich vom gesunden menschenverstand aber nicht vom gesetzgeber vorgeschrieben! Anders ist das in Holland! Für jemand dem sein kind am herzen liegt ist das gar keine frage sondern obligartorisch!!! Müssen tut er das nicht !
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]()
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#7
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Feste Regel bei uns. Ohne Weste kommt kein Kind an Bord. Wird bei den jüngeren gemeckert oder die Weste abgelegt, darf es solange es die Weste nicht trägt die Zeit unter Deck verbringen.
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#8
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![]() Zitat:
Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . ![]() |
#9
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Gesetzliche Pflicht nicht, nur wenn das Kind herausfällt und ertrinkt wird vermutlichen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Gut dass es im PKW eine Anschnallpflicht gibt, sonst würde gleich noch gefragt, ob Anschnallen von Kindern sinnvoll ist.
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Gruß Stefan ![]()
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#10
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![]() Zitat:
Hallo Samsinshiva, das mit der Weste kann ich nur meinen Vorschreibern Beipflichten und die Sache mit dem Schnellboot führen ist klipp und klar hier geregelt. Und da gibt es nicht ohhhhhhhhhhhhhhhh das ist aber niedlich der kl. Kapitän. § 1.09 Besetzung des Ruders 1.Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. 2.Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, sofern dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist. 3.Zur sicheren Steuerung des Fahrzeugs muss der Rudergänger in der Lage sein, alle im Steuerstand ankommenden Informationen und Weisungen zu empfangen oder von dort Informationen zu geben. Insbesondere muss er alle Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben. Ist keine ausreichend freie Sicht möglich, kann dies durch ein optisches Hilfsmittel ausgeglichen werden, das in einem ausreichenden Blickfeld ein klares und unverzerrtes Bild liefert. 4.Soweit es besondere Umstände erfordern, hat der Schiffsführer dafür zu sorgen, dass zu seiner Unterrichtung und der des Rudergängers ein Ausguck aufgestellt ist. 5.Für die Fahrt auf den in der folgenden Tabelle genannten Binnenschifffahrtsstraßen: Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__1_09.html Jetzt ein Appell an den Schnellbootsbesitzer: Schalte mal Dein Gehirn ein und denke nach was Du da von dem Kl. Jungen verlangst, denn wenn was passiert wie soll der Junger das in seinem Leben verarbeiten. Denn das Wasser ist kein Spielplatz, nicht als Bootsbesitzer und auch nicht als Schwimmer. Das Wasser hat immer noch Respekt verdient. Mehr habe ich da nichts mehr zu zu schreiben. Liebe Grüße aus Bremen der Stadt am Fluss Torsten
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![]() Die letzten Worte des Kapitäns der Titanic: "Etwas Eis für meinen Whiskey, bitte."
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