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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo!
Ich fand keine Informationen, die mir den letzten Zweifel nehmen konnten. Nachfolgendes konnte ich finden: =============== - seegehende Kleinfahrzeuge ( < 15 M ) brauchen doch gar kein Kennzeichen außer Name und Heimathafen - nur die Grenze zum Bereich des Binnenrechtes darfst Du nicht überfahren, wenn Du nicht dieses Kennzeichen angebracht has =============== Gilt dieses Gesetz nur für Deutschland, oder auch für mich Ösi? Bedeutet das jetzt, daß ich das amtliche Kennzeichen NICHT anbringen muß, wenn ich ausschließlich am Gardasee rumkurve mit einem Boot, das nicht mal 10 Meter hat? Und - Heimathafenkennzeichnung - wie kennzeichne ich den denn? Mit der Heimatflagge? Name: Ist der Name, den ich meinem Boot gegeben haben? Grüße Margit |
#2
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Jungs,
seit Ihr müde? ![]() Beantwortet doch mal die Frage von Margit. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Name = gegebener Bootsname
Heimathafen = Name des Heimathafens. Einfach Ranschreiben bzw. kleben. Gibt Vorschriften der Größe und wo. Wie war das,...? Gut leserlich auf jeder Seite des Buges den Namen. Am Heck den Namen und den Heimathafen. Buchstabengröße min. 5 cm. Wenn ich mich recht erinner. Binnen is das sone komische Nummer die man beantragen muß und die dem Boot zugeordnet werden. Das gilt für deutsche Boote im deutschen Bundesgebiet. Für dich als Ösi auf deutschem Schiff gilt das auch. Auf Ösischiff meines achtens nicht, da du Besucher bist. Aber da kann dir vielleicht mal jemand von unseren Binnengewässerfahrern genaueres sagen. Die müssen sich doch diese komischen Lottozahlen ans Boot kleben. |
#4
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es sei denn, der gegebene bootsname verstösst gegen die richtlinien der eu....
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#5
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Hallo Margit!
Hast du für dein Schiff eine österr.Zulassung? In welchem Land ist es registriert? Gruß Flipperskipper |
#6
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Hi Margit,
also für Binnengewässer musst du zum Wasser- und Schifffahrtsamt und dir ein amtliches Kennzeichen verschreiben lassen. Alternativ kannst du Dir auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen z.B. vom ÖAC (gibts den ![]() ![]() Schriftgröße 10 cm. Und gut erkennbar entweder am Heck oder beiderseits am Bug. So ist es bei uns (und ich habe nicht extra nachgesehen ![]() Gruß
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Good Day To Be Alive, Sir ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Glaube nicht, oder? |
#8
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![]() Zitat:
Ich dachte immer ob EU oder nicht es gelten auf jeden Fall die "länderspezifischen Vorschriften" ![]() ![]() Also da wo Du mit Deinem Boot unterwegs bist !! Für Italien: http://www.adac.de/images/Merkbl%C3%...tcm8-83945.pdf Zitat: Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist und dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch unbefristet stationieren. Ich würde das Boot registrieren lassen. Am Gardasee wär mir das zu gefährlich, und die italienische Wapo´s (Kiverer ??) kennen da keinen Spaß!! ![]() ![]() Grüße Thomas
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-Grüße Thomas- |
#9
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im ELWIS fand ich dazu folgendes
Was gilt für Fahrzeuge mit ausländischem Heimathafen? - Hat der Eigentümer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik, gilt für ihn die Kennzeichnungspflicht mit deutschem Kennzeichen. - Hat der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland, wird die dort vorgeschriebene Kennzeichnung mit dem Nationalitätenkennzeichen akzeptiert. Gibt es dort keine Regelung, muss das Fahrzeug mit seinem Namen und Heimathafen sowie dem Namen und der Anschrift seines Eigentümers gekennzeichnet sein. Dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, d.h. dass deutsche Kennzeichen auch im Ausland akzeptiert werden. Was gilt für Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern? Maßgeblich ist immer das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt. Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Bodensee (auch schweizerische und österreichische Teile). |
#10
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#11
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Hallo allseits,
herzlichen Dank für Eure Mühe. Mir scheint nach Euren Ausführungen, der richtige und sichere Weg schein zu sein: Kennzeichnung wie im Zulassungsland vorgeschrieben. Da meine Zulassung in Österreich ist, daher bei uns in Österreich sage und schreibe 15cm hoch, 2 cm breite Schrift beidseitig - hab grad nachgeschaut. ***häßlich***, da hätte ich schon lieber den Namen alleine draufgeklebt. ![]() Alles was ich im Netz finde ist die Sicherheit, daß die WaschPo in Italien ganz nett happig sein kann, und sich nicht alle an dieselben Normen hält. Wir spüren die bürokratische Härte der Italiener gegenüber Ausländer gerade in einem ganz anderen Fall. Und, man ist ganz schön aufgeschmissen, wenn man die Sprache nicht so gut beherrscht, daß man sich auch mit den passenden Worten verteidigen kann. Grüße Margit |
#12
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#13
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... es sieht nicht nur so aus, sondern es ist wie ein Autokennzeichen.... und ich hab meine lieblingszahl 13 auch vom WSA auf Wunsch bekommen....und dies ohne Aufpreis...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#14
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#15
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...ich will ja nicht segeln..... .
![]() .. ich muss nur ab und zu .. ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Will nicht motoren, muß es nur ab und zu. |
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