boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 28 von 28
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 28.02.2012, 14:28
Steve110 Steve110 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 03.01.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 13
Boot: Hellwig Marathon V 470 Baujahr 2003, Honda-AB 90 PS
7 Danke in 3 Beiträgen
Standard Benzintransport

Hallo Gemeinde,
wollte hier mal wissen wieviel Benzin in Kanistern ich im Gespann-Zugfahrzeug im öffentl. Strassenverkehr transportirern darf und ob ich ohne Probleme mein Boot auf den Trailer liegend an jeder öffentlichen Tanstelle befüllen kann ?
Danke schon mal für die Antworten
Ahoi

Steve
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 28.02.2012, 14:33
Benutzerbild von Skibsplast
Skibsplast Skibsplast ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: südlich HH / Fehmarn
Beiträge: 5.017
Boot: Maxum 2600 SE, VW 265-6 TDI - Amidala III
Rufzeichen oder MMSI: DJ7070 - 211664330
23.234 Danke in 6.004 Beiträgen
Standard

Büddeschön

http://www.hamburg.de/wasserschutzpo...oschueren.html
__________________
Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 28.02.2012, 14:37
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 165
215 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Um es abzukürzen: 20 Liter darfst du im Zugfahrzeug mitführen und Boot darfst du volltanken.
In Grenznähe zu Luxemburg lohnt es sich, ein Boot anzuschaffen...
__________________


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 28.02.2012, 14:42
Benutzerbild von Skibsplast
Skibsplast Skibsplast ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: südlich HH / Fehmarn
Beiträge: 5.017
Boot: Maxum 2600 SE, VW 265-6 TDI - Amidala III
Rufzeichen oder MMSI: DJ7070 - 211664330
23.234 Danke in 6.004 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Um es abzukürzen: 20 Liter darfst du im Zugfahrzeug mitführen ...
Son Quatsch ... schau mal in die Broschüre, man dürfte 240 Ltr. transportieren
__________________
Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 28.02.2012, 14:45
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 165
215 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Achso ja, ich war jetzt mit den 20 Litern beim Einführen aus einem anderen EU-Land...das ist aber kein Quatsch!
__________________


Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 28.02.2012, 14:48
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Rhein km 705
Beiträge: 1.538
Boot: Ohne Boot z. Zt.
Rufzeichen oder MMSI: 08-15
3.782 Danke in 1.806 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Um es abzukürzen: 20 Liter darfst du im Zugfahrzeug mitführen und Boot darfst du volltanken.
In Grenznähe zu Luxemburg lohnt es sich, ein Boot anzuschaffen...
Das liest sich in der Broschüre aber anders...
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 28.02.2012, 14:59
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.767 Danke in 5.621 Beiträgen
Standard

Suchmaschine: Kanister+Tanken=http://www.boote-forum.de/search.php?searchid=13059173
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.02.2012, 15:06
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Achso ja, ich war jetzt mit den 20 Litern beim Einführen aus einem anderen EU-Land...das ist aber kein Quatsch!
Das ist auch Quatsch. Belgien und Frankreich erlauben z.B. nur das Mitführen von 10 Litern im Reservekanister. Wie willst Du 20 Liter einführen wenn Du nur 10 Liter im Auto haben darfst? Luxemburg gestattet überhaupt keine (gefüllten) Reservekanister.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.02.2012, 15:07
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 165
215 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist auch Quatsch. Belgien und Frankreich erlauben z.B. nur das Mitführen von 10 Litern im Reservekanister. Wie willst Du 20 Liter einführen wenn Du nur 10 Liter im Auto haben darfst? Luxemburg gestattet überhaupt keine (gefüllten) Reservekanister.
Ich hab ja auch von den deutschen Bestimmungen bei der Einfuhr nach Deutschland geredet. Aber von mir aus ist das Quatsch. Gibt immer andere, die alles besser wissen...
__________________


Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 28.02.2012, 15:09
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 274
426 Danke in 243 Beiträgen
Standard

aus http://www.verkehrsportal.de/board/i...?showtopic=709 ein Beitrag:

Zitat von der ADAC-Web-Page ( ADAC ):
Das Mitführen von Kraftstoff im Reservekanister ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb darf grundsätzlich in Kraftfahrzeugen Kraftstoff in geeigneten, DIN-gerechten Reservekanistern mitgeführt werden. Eine zulässige Höchstmenge ist nicht festgelegt; sie muss lediglich „angemessen“ sein, also nach allgemeiner Lebenserfahrung als Reservemenge angesehen werden können. Beim Pkw wird diese akzeptierte Reserve etwa 20 l, beim Lkw etwa 60 l betragen. Die Reservekanister müssen – wie alle Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 28.02.2012, 15:15
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Ich hab ja auch von den deutschen Bestimmungen bei der Einfuhr nach Deutschland geredet. Aber von mir aus ist das Quatsch. Gibt immer andere, die alles besser wissen...
War doch nicht bös gemeint. Schweiz erlaubt z.B. 25 ltr., eingeführt dürfen aber nur 20 ltr. Passt schon.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 28.02.2012, 15:18
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 165
215 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
War doch nicht bös gemeint. Schweiz erlaubt z.B. 25 ltr., eingeführt dürfen aber nur 20 ltr. Passt schon.
Ist doch schön, wenn wir alle bisschen Recht haben.
__________________


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 28.02.2012, 16:20
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.092
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.750 Danke in 9.031 Beiträgen
Standard

Endlich ein neuer Trööt mit Potential.

Tanken an Tankstellen
Kanistertransport
Allwissenheit des ADAC

Direkt drei Brennpunkte.

Völlig neue Themen in einem noch jungen Jahr.

Schon etliche Male eingestellt und verlinkt...



Und Hänger, sowie Zugwagen sind separate Beförderungseinheiten.
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 28.02.2012, 19:10
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Niederrhein
Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Und welche Strecke darf damit zurückgelegt werden?

LG Guido
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 28.02.2012, 19:37
Leafde Leafde ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Joure/Nederland
Beiträge: 1.371
Boot: Carrena 33, Friendship 33
1.356 Danke in 727 Beiträgen
Standard

letztens ca. 6 monate zurück. transport von diesel in kanistern aus luxemburg im PKW.

es wurde probiert es als gefahrgut zu behandeln incl fahrverboot.

wurde dann nur steuerhinterziehung. also nachzahlen und fertig.

deutscher zoll in trier


tja in wasserbillig ist der diesel billig
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 28.02.2012, 20:12
Inkarho Inkarho ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 55
71 Danke in 46 Beiträgen
Standard

Tach
Da die ADR (Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)keinen unterschied macht zwischen privat und gewerblich kann man beim Sprit Transport nach der 1000 Punkteregel vorgehen jedoch sind die Auflagen wie Ladungssicherung und Feuerlöscher zu beachten.
Benzin hat hier den Faktor 3 . Diesel den Faktor 1.

Was bedeutet das du maximal 333 Liter Benzin in einem oder mehreren zugelassenen Behältnissen Transportieren darfst.
__________________
Michael

Auf jedem Schiff, das schwimmt und schwabbelt, ist einer drauf, der dämlich sabbelt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 29.02.2012, 04:53
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.092
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.750 Danke in 9.031 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Tach
Da die ADR (Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)keinen unterschied macht zwischen privat und gewerblich kann man beim Sprit Transport nach der 1000 Punkteregel vorgehen jedoch sind die Auflagen wie Ladungssicherung und Feuerlöscher zu beachten.
Benzin hat hier den Faktor 3 . Diesel den Faktor 1.

Was bedeutet das du maximal 333 Liter Benzin in einem oder mehreren zugelassenen Behältnissen Transportieren darfst.
Liest du schon, oder rätst du noch?

Eine klare Aussage zur Befreiung von Privattransporten von der ADR,
gab es weiter oben....

Und bzgl. der Aussage, die ADR unterscheidet nicht zwischen Privat
und gewerblich, möchte ich dir die ersten Seiten der ADR nahelegen:

Zitat:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Ab 240Liter wird es schwierig, auch nach ADR. Ich wünsche dir viel
Spaß bei der nächsten Kontrolle, beim Erstellen der richtigen Doku-
mentation, (dass du einen nicht kennzeichnungspflichtigen Transport
durchführst....), sowie dem Einhalten weiterer kleiner Details...

Mein Tipp:
Fährst du privat Sprit durch die Gegend, verweise niemals auf ADR und
1000 Punkte Regelung, sondern immer auf die o.a. Freistellung.
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (29.02.2012 um 05:14 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 29.02.2012, 06:23
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.458
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.609 Danke in 21.492 Beiträgen
Standard

Nochmal zusammenfassend


innerhalb Deutschland:
  • im Privatfahrzeug max. 240l Kraftstoff .
  • Dieser muss in zugelassenen Gefäßen mit max. 60l je Gebinde sein
  • Die Behälter müssen Verkehrssicher untergebracht werden
  • Kunstoffbehälter dürfen max. 5 Jahre alt sein.
Einfuhr nach Deutschland:
  • Je nach Herkunftsland max. 10l oder 20l in geeigneten Gefäßen
Fahrzeugtanks werden nicht mit eingerechnet.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (29.02.2012 um 06:53 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 29.02.2012, 06:50
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.936 Danke in 15.624 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Achso ja, ich war jetzt mit den 20 Litern beim Einführen aus einem anderen EU-Land...das ist aber kein Quatsch!

Das wurde aber nicht gefragt.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 29.02.2012, 08:01
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.918
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.029 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Kunstoffbehälter dürfen max. 5 Jahre alt sein. ...

Das kann man wo nachlesen
In den ADR die im Punkt 6.1.4.8 Fässer und Kanister aus Kunststoff behandelt, habe ich jedenfalls nichts gefunden.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 29.02.2012, 08:17
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.458
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.609 Danke in 21.492 Beiträgen
Standard

siehe bei dem schreiben von der Waschpo in #13
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 29.02.2012, 08:48
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.09.2011
Beiträge: 1.444
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.873 Danke in 811 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nochmal zusammenfassend


innerhalb Deutschland:
  • im Privatfahrzeug max. 240l Kraftstoff .
  • Dieser muss in zugelassenen Gefäßen mit max. 60l je Gebinde sein
  • Die Behälter müssen Verkehrssicher untergebracht werden
  • Kunstoffbehälter dürfen max. 5 Jahre alt sein.
Einfuhr nach Deutschland:
  • Je nach Herkunftsland max. 10l oder 20l in geeigneten Gefäßen
Fahrzeugtanks werden nicht mit eingerechnet.
So gefällt mir das Forum! Diese Zusammenfassung wünschte ich mir für das Gros der Themen. Pro und Kontra für einen Laien richtig auseinander zu klamüsern, ist sehr schwer.

Danke, @billi!

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 29.02.2012, 09:02
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.458
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.609 Danke in 21.492 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das kann man wo nachlesen
In den ADR die im Punkt 6.1.4.8 Fässer und Kanister aus Kunststoff behandelt, habe ich jedenfalls nichts gefunden.

Gruß Lutz
du hast nur falsch geschaut
der entsprechend passus steht in 4.1.1.15






  • 4.1.1.15
  • Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 29.02.2012, 09:03
Benutzerbild von Skibsplast
Skibsplast Skibsplast ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: südlich HH / Fehmarn
Beiträge: 5.017
Boot: Maxum 2600 SE, VW 265-6 TDI - Amidala III
Rufzeichen oder MMSI: DJ7070 - 211664330
23.234 Danke in 6.004 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das kann man wo nachlesen
Irgendwie versteh ich das hier alles nicht

Erstens war doch mit Beitrag #2 die Frage beantwortet ... warum also wird hier derart rumgelabert

und zweitens steht auch die Antwort auf diese Frage in dem WSP Flyer

http://www.hamburg.de/contentblob/2837490/data/ws-flyer-kraftstofftransporte-do.pdf
__________________
Gruß Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 29.02.2012, 09:05
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.458
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.609 Danke in 21.492 Beiträgen
Standard

und in min. 10 anderen Threats über das selbe Thema
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 28 von 28



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.