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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
meiner Mutter ist jemand ins parkende Auto gefahren und ich habe jetzt mal folgende Fragen: Der Unfallgegner möchte den Schaden über seine Versicherung laufen lassen. Wir waren bei BMW zwecks Kostenvoranschlag, dieser ist über 2800,-€ brutto. Das war der Versicherung zuviel und die hat einen Gutachter zu uns geschickt, dieser kam auf 1700€ brutto. Da der Wagen eh ggfs. im nächsten Jahr verkauft werden soll, dachten wir ans Auszahlen. Ok da gibt es nur den Nettobetrag, aber das ist ja rechtens soweit ich informiert bin. Nur möchte die Versicherung jetzt nur die Summe die der Gutachter ermittelt hat bezahlen. Ist das rechtens oder kann man auf den BMW Betrag bestehen?
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Gruß Carsten |
#2
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Moin, wenn du ihn reparieren lässt, kannst du darauf bestehen, dieses bei BMW zu tun.
Willst du das Geld, kann dir die Versicherung sagen, wir haben hier jemand, der repariert preiswerter. Ich kann dir nicht sagen, ob du den BMW Betrag einklagen kannst, aber übliche Praxis ist der Vorschlag des preiswerteren Mitbewerbers.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#3
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Ein Gutachten ist sehr detailiert.
Wie schaut im Gegenzug der Kostenvoranschlag aus? Sind dort auch alle Arbeiten und Ersatzteile detailiert aufgeführt? Zuerst würde ich beides genau vergleichen. Vielleicht hat der Gutachter Dinge vergessen oder für nicht reparaturwürdig gehalten? Vielleicht ist der Kostenvoranschlag zu pauschal? Wie sehen die Stundensätze aus? Ich würde zuerst Kostenvoranschlag und Gutachten inhaltlich prüfen. Ob das Du das Recht auf eine Reparatur in einer BMW Fachwerkstatt hast, hängt unter anderem vom alter des Autos ab und ob es immer in einer BMW Fachwerkstatt war.
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#4
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der große Fehler war, dir den Gutachter von der Versicherung aufs Auge drücken zu lassen.
Als Geschädigter hättest du das Recht auf freie Gutachterwahl gehabt. Klar könntest du nun ein Gegengutachten machen lassen, jedoch bleibst du auf den Kosten dafür sitzen. Ansonsten ist es durchaus üblich und auch rechtens, wenn die VS abzüge macht bei Gutachtenabrechnung. Der Betrag wird generell Netto ausgezahlt und auch günstigere Vergleichswerkstätten zur Berechnung heran gezogen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#5
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Da Du Geschädigter bist hast du das Recht auf einen Anwalt den Die Gegenseite bezahlen muss.
Dieser kann dir genau sagen was dein Recht ist. Eventuell gibt er ein Gegengutachten in Auftrag. Die Generische Versicherung kann dir die Werkstatt nicht vorschreiben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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Hi,
es sei denn es ist im Versicherungsvertrag vereinbart. Ist ja eine neue Masche der Versicherungen , sie geben die Werkstatt vor und der Versicherte erhält im Gegenzug 5 -10 % günstigere Versicherungsbedingungen. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#7
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Das mit dem Anwalt ist auch nur bedingt so.
Zunächst mal zahlt der, der die Musik bestellt auch die Band. Und auch das Gegengutachten muss man selbst bezahlen. Ein Anruf bei der ADAC-Rechtsberatung (Mitgliedschaft vorausgesetzt) kann aber erst mal weiter helfen. Die Werkstatt kann einem die gegnerische Versicherung nicht vorschreiben jedoch, wenn eben nicht repariert wird, Abzüge vornehmen. Das was Udo eben meint betrifft auch nur Kaskofälle und keine Haftpflichtschäden
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#8
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Huhu..
Gerade bei diesem Thema gibt es jede Menge gefährliches Halbwissen, deswegen würde ich den Tipp mit dem RA beherzigen ! Sent from my LG-E900 using Board Express
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Grüße Richard
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#9
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![]() Zitat:
Der gutachter wird dich auch immer nach der Gegnerischen Versicherung fragen um mit Dieser abzurechnen. (ich hab selbst schon ein oder zwei Unfallgutachten erstellen lassen und bisher noch keines Zahlen müssen). Zum Thema Gutachten. Ich gehe immer zum TÜV und hole mir von dort den Gutachter.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (21.10.2011 um 10:05 Uhr)
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#10
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![]() Zitat:
Die gegnerische Versicherung kann mir nicht vorschreiben welche Werkstatt ich aufsuche und welche nicht. Nur bei einem Kaskoschaden kann mir meine Versicherung die Werkstatt vorschreiben wenn dies im Vertrag steht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#11
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Hi Volker ,
hast Recht , hatte da etwas verwechselt. Gruß Udo |
#12
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![]() Zitat:
Beispiel: BMW 12 Jahre alt, war die letzten 8 Jahre in keiner BMW-Fachwerkstatt, sondern nur in freien Werkst. und zur Selbstreparatur. Hier kann sie nur den Stundensatz einer freien Werkstatt bezahlen. |
#13
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woher weiss die generische Versicherung wo mein Auto die letzte Jahre war. Ich muss darüber keine Auskunft geben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#14
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Schonmal vielen Dank
![]() Extra zum Anwalt rennen oder ein Gegengutachten machen ist mir ehrlich gesagt zuviel Aufwand. Dachte es gibt § oder Urteil wo man sich ggfs. drauf berufen kann.
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Gruß Carsten |
#15
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![]() Zitat:
...allerdings wird dir nur ein rechtsanwalt richtig darüber auskunft geben können... ich würde bei der summe auf jeden fall nen anwalt einschalten... grüße jürgen ![]()
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#16
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Anwalt ist bisher der häufigste und beste Tipp.
Und Kost ja nix
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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Wenn du magst, besorge ich dir die Rechtssprechung dazu. Ich mache sowas (nicht mehr) und habe deswegen keine Ahnug, wie es aktuell gehandhabt wird. Fakt ist, das es keine MwSt gibt. M.W. werden noch andere Abzüge gemacht.
Auf jeden Fall hast du Anspruch auf eine Rechtsberatung und 25 EUR Nebenkostenpauschale.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#18
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![]() Zitat:
- Es gibt dazu Urteile, etc. - nur habe ich die nicht alle im Kopf ![]() |
#19
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![]() Zitat:
BMW reparieren zu lassen, verzichten will, ist das sogar der beste Weg. ![]() Den Anspruch hat man nämlich nur, wenn man nachweisen kann, daß der Wagen bislang immer bei BMW war. ![]()
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Beste Grüße John |
#20
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![]() Zitat:
Ich hatte gerade mehrere solcher Fälle in der Familie. Die Versicherung hätte und hat auch ohne Nachweis jeweils die Reparatur in der Markenwerkstatt bezahlt. Bei der Abrechnung ohne Reparatur hat man keinen Anspruch auf Auszahlung des Kostenvoranschlag der Markenwerkstatt minus MwSt. Da muss man sich schon den preiswerteren Anbieter anrechnen lassen.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#21
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wieso eigentlich Kostenvoranschlag ? Gutachter bestellen, mit Gutachten zum RA , Schaden geltend machen. Muss mal wieder lachen..das die Versicherungen immer den von Ihnen bezahlten Gutachter losschicken , und diese Gutachten in der Summe immer kleiner ausfallen als die Gutachten die vom Geschädigten in Auttrag gegeben werden.
Solltest Du keine Rep. wünschen, dann must du die Mwst. vom Gesamtbetrag abziehen , die bekommst du dann nicht. |
#22
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Hatte früher beruflich damit zu tun. Der korrekte Rat ist von billi, anderre Ratschläge sind nicht zu empfehlen.
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Gruss vom Rhein km 400 Innisfree
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#23
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![]() Zitat:
Wenn die Versicherung auf eine gleichwertige freie Werkstatt verweist, muß man nachweisen, daß diese Nicht-Markenwerkstatt unzumutbar ist. Das ist der Fall, wenn der Wagen bereits vorher in einer Markenwerkstatt war. Diese Anforderung gilt auch wenn mamn in Markenwerkstatt reparieren will (also nicht fiktiv abrechnet). Also nix mit "ich sage nicht, wo mein Auto repariert wurde". ![]()
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Beste Grüße John |
#24
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![]() Zitat:
![]() Das halte ich für ein Gerücht! Minus Mwst. ja, aber das andere NEIN. |
#25
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![]() Zitat:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ans...tt_006010.html besonders folgende passagen Gem. § 249 Abs. 2, Satz 1 BGB darf der Geschädigte den Schaden in eigener Regie beseitigen. Der Geschädigte darf grundsätzlich selbst bestimmen, wie er dies bewerkstelligt. Das bedeutet, dass er sich nicht im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auf Werkstätten verweisen lassen muss, die Sonderkonditionen mit dem Haftpflichtversicherer abgeschlossen haben. Im übrigen ist zu differenzieren zwischen Fahrzeugen bis zu einem Alter von drei Jahren und älteren Fahrzeugen. Fahrzeuge bis zu einem Alter von drei Jahren verfügen in der Regel noch über eine Herstellergarantie. Lässt der Geschädigte ein solches Fahrzeug nicht in einer markengebundenen Werkstatt instandsetzen, so läuft er Gefahr, dass ihm Gewährleistungs-rechte, Herstellergarantien oder Kulanzleistungen verloren gehen, er zumindest Schwierigkeiten bei dessen Durchsetzung hat. Deshalb wird es ihm in solchen Fällen grundsätzlich unzumutbar sein, sich auf eine nicht markengebundene Werkstatt verweisen zu lassen. Bei älteren Fahrzeugen kann es dem Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein, sich auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Hier muss die Versicherung zunächst einmal darlegen, dass die Werkstatt, auf die sie verweist, eine Reparatur durchführt, die von ihrem Qualitätsstandard der Reparatur einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Kann sie einen entsprechenden Nachweis führen, so kann es dem Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein, sich hierauf verweisen zu lassen. Denn die Frage, wo ein Fahrzeug regelmäßig gewartet, gepflegt und instandgesetzt wurde, ist auch im Fall des Verkaufs eines Fahrzeuges, das älter als drei Jahre ist, für Kaufinteressenten von erheblicher Bedeutung. Es herrscht nach wie vor die Einschätzung, dass Wartungen und Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür bieten, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind. Daher der ultimative tipp: Zum Anwalt gehn und sich beraten lassen. Kostet ja nix
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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