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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen ,
wie ist denn das ? Falls ich tatsächlich eine Badeplattforn mit Motor- halterung mir zusammenbastle und es mir ans Festrumpfboot montiere , dürfte doch auch die CE-Zulassung fort sein . Wie bekomme ich eine neue CE-Zulassung bzw. wird diese in neu benötigt? Zugelassen ist mein Boot bereits ,es wird sich halt die Gesamt- länge um ca. 70 cm verändern ![]() ![]() Gibt es dafür überhaupt eine Lösung , für Versicherung und Zulassungsstelle ![]() ![]() Gruß Erwin |
#2
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
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Warum solltest du eine neue CE brauchen?
Das CE-Zeichen bedeutet doch lediglich, dass die Sicherheitsanforderungen der EU an Bau und Ausrüstung bei Inbetriebnahme des Sportbootes erfüllt worden sind; das war doch wohl der Fall. hier nachzulesen, Frage 29 http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...atalog-See.pdf Ich wüßte nicht warum diese Sicherheitsanforderungen durch den Anbau einer Badeplattform nicht mehr erfüllt sein sollten. Und solange du das Boot selbst fährst, wird dich wohl niemand wieder nach der CE fragen.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#4
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Hallo Erwin,
mit dem CE Zeichen bestätigt der Hersteller oder Importeur, dass das Boot zum Zeitpunkt der Herstellung / des Importes den geltenden Vorschriften entspricht, also vor allem der aktuellen Sportbootrichtlinie. Was danach mit dem Boot gemacht wird, hat mit dem Zeichen nichts zu tun. Da wir in D keinen Boots-Tüv haben, kann dann jeder machen, was er will, das Ergebnis solcher Eigenarbeiten kann man täglich auf den Wasserstraßen bewundern, manchmal erschreckt man sich auch davor. Bei der CE Klassifizierung von Sportbooten wird auch festgelegt, für welche Belastungen (z.B. Wellenhöhe) das Boot gebaut wird. Manche nachträglichen Änderungen können diese Klassifizierung beeinträchtigen, z. B. andere Fenster, neue Borddurchbrüche, usw. Da muß aber jeder selber entscheiden oder sich fachlichen Rat einholen, bevor er etwas ändert. Im Falle einer Änderung des Boote erlischt das CE Zertifikat nicht, im Schadensfall wird aber der Versicherer nachfragen, warum z.B. das Bötchen bei Windstille und ohne Wellengang gekentert und untergegangen ist... Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#5
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![]() Zitat:
Angenommen der Motor versinkt im See weil deine "zusammengebastelte Motorhalterung" nachgegeben hat. Vielleicht weigert sich dann die Versicherung, eventuell sogar zu Recht, die Bergungskosten zu übernehmen. (Falls du dafür überhaupt eine Versicherung hast) Gruß Hannes |
#6
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Ich denke wenn Du die Plattform nicht "dranbastelst" sondern Dich an gängigen Systemen orientierst und vergleichbare Materialien und Materialstärken nimmst, solltest Du auch im Schadensfall keine Probleme bekommen. Bei der Länge werden meines Wissens Anbauten wie Bugspriet oder Motorhalterung/Badeplattform nicht mit angegeben. Sonst wäre mein Boot auch mehr als 6,40m lang.
Aber wie mein Nachbar sagt: "Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten" ;)
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
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