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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich bin beim ersten Kauf eines eigenen Schiffes. Nun wird die Übergabe/Kauf wohl am Samstag abgeschlossen und ich würde dann direkt gerne den restlichen Samstag und Sonntag noch zum fahren nutzen wollen (soll sonnig werden...*Daumen drück*). Kann ich hierzu die alte Anmeldung des Vorbesitzers nutzen? Bin ich versichert? Oder kann ich das im Voraus schon ohne Kaufvertrag etc. organisieren? Es geht sich lediglich um das Wochenende, da ich dann auch das Boot einwintern werde. Könnt ihr mir dazu ein paar Ratschläge geben? Vielen Dank. |
#2
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Versicherung ist in D keine Pflicht, dennoch empfehlenswert.
Wenn das Boot auf den Vorbesitzer angemeldet ist, sehe ich kein Problem das deiner Probefahrt entgegen steht. Papiere und Kaufvertrag mitnehmen, das sollte bei einer Kontrolle ausreichen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
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Ach dann wäre es am Samstag und Sonntag also eine "Probefahrt"
![]() Gut zu wissen. Noch eine Sache: Bin das Boot letzten Sonntag gefahren und alles besichtigt. Was ist wenn ich es nun abhole und dann am Samstag festtelle der Motor ist hin zum Beispiel. Es wird ja nur noch übergeben, auf dem Trockenen. Soll ich da was in den Kaufvertrag reinschreiben? |
#4
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![]() Zitat:
Der Haftpflichtschutz erlischt bei Verkauf sofort und der Kaskoschutz geht auf den neuen Eigner über und kann dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, sofern die Gesellschaft das Voreigners das nicht zum Ablauf der 4-Wochen-Frist selbst macht. Eine eigene Versicherung kann man auch ohne Kaufvertrag vorher abschließen. Gruß Norman ![]()
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#5
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Vor dem Kauf sollte auf alle Fälle eine Probefahrt mit allen Geschwindigkeitsbereichen gemacht werden. Diese kann schon mal 30 min. Dauern um zu sehen ob alles Dicht ist und der Motor ausreichend gekühlt wird.
Im Kaufvertrag sollte die Probefahrt vermerkt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Dazu reicht es also aus? Zitat:
Eigentlich bin ich ja Optimist und denke mir, was soll da in der Woche passiert sein, aber bin auch Frischling und nehme Rat gerne an. |
#7
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![]() Zitat:
![]() Du solltest aber bedenken, dass Du dann ohne Haftpflichtschutz unterwegs bist. Besetzlich bist Du unbegrenzt haftbar. Für z.B. Gewässerschäden und Personenschäden werden aber schnell Summen fällig, die man nicht mehr aus der Portokasse zu bezahlen kann. Inwieweit Du das Risiko eingehen willst bleibt natürlich Dir überlassen. Gruß Norman ![]() |
#8
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![]() Zitat:
Gibt es die Möglichkeit sich für das WE zu versichern, dann zu pausieren bis nächste Saison? |
#9
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Versicherunge gehen immer ein Kalenderjahr (ab Tag des Abschlusses) nicht nur die Saison über. Im Winterlager kann dir ja auch was passieren wo du ne Versicherung brauchst.
lass dir von Norman ein Angebot machen und schließ eine ab die gilt dann ab dem Wochenende.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Pausieren geht bei Bootshaftpflichtversicherungen nicht.
Weiß ja nicht wieviel PS Du hast, aber in der Regel ist der Beitrag zu verschmerzen, auch wenn Du ein paar Monate das Boot nicht nutzt. Gruß Norman ![]() |
#11
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Mercruiser 4,3
190PS 19 Fuss Wo liegt man da? |
#12
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http://wengert-makler.de/Produkte/produkte.html
http://www.wengert-bootsversicherung...ukt/frame.html hier bin ich versichert kannst online ausrechnene lassen. SRY Norman ![]() Aber Norman macht dir gern auch ein Angebot. Kasko ist empfehlenswert...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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Hallo Volker,
brauchst Dich nicht zu entschuldigen. ![]() Mal abgesehen vom Beitrag ist übrigens auch die Trailerhaftpflicht in dem Link mit der Bootshaftpflicht noch nicht enthalten. Gruß Norman ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Trailerhaftpflicht hast du recht. Meiner Meinung aber relativ. Der Trailer steht bei den meisten auf einem Abgeschlossenen Gelände (zuhause). dort entstehen keine Schäden. Beim Transport ist der Trailer übers KFZ Mitversichert. Daher hab ich mir die bei meinem alten Boot gespart. beim jetzigen ist keiner mehr dabei.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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Nochmal zur Übergabe/Kauf:
Sollte ich noch eine weitere Probefahrt machen? nur um ganz sicher zu gehen? |
#16
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Hatte hier heute gerade das wichtigste Missverständnis erläutert: http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=13 Ansonsten hat der Gesetzgeber 2002 klammheimlich und für viele unbemerkt die Gefährdungshaftung für Anhänger aller Art eingeführt. Das ist so ziemlich die schlimmste Haftungsform, die einem Eigner passiern kann. Das bedeutet, dass man seit dem auch schon für Schäden haftbar ist, die unverschuldet rein aus dem Besitz des Trailers entstanden sind. Wenn sich z.B. spielende Kinder am ordnungsgemäß abgestellten Trailer verletzen, oder jemand die Handbremse löst und er rollt den Berg runter, usw. Gruß Norman ![]()
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#17
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![]() Zitat:
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters,Wenn sich Dritte eines Trailers bemächtigen oder daran herumspielen, dann haftet der Halter nur bei Verschulden.
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Beste Grüße John |
#18
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Hallo John,
Du hast die wesentliche Tectpassage unterschalgen, das zählt nicht. ![]() Hier noch mal Dein Gesetzestext in vollständiger Form. Dein Absatz 3 gilt nicht für Anhänger (siehe rotgedruckte Passage). Zitat:
Für Anhänger gilt also nur Absatz 1 + 2. Quelle: http://dejure.org/gesetze/StVG/7.html Gruß Norman ![]() |
#19
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Ich würde gerne nochmal auf Postin Nr15 verweisen.
Wie würdet Ihr vorgehen? |
#20
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Eine ausführliche Probefahrt vor Übergabe wird nicht schaden. Und nimm noch zwei Augen mit.
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Gruss Vestus
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#21
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![]() Zitat:
![]() Hier habe ich es aber auch nicht unbewußt gemacht. ![]() Es geht um den Unterschied zwischen Satz und Absatz. Der Paragraph hat Absätze, die wiederum z.T. aus mehreren Sätzen bestehen (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph ). Absatz 3 besteht aus drei Sätzen. Die Sätze 1 und 2 sprechen von "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug". Satz 3 stellt klar, daß die Sätze 1 und 2 dennoch für Anhänger gelten. Er kann sich auch deshalb nicht auf die Absätze (1) und (2) beziehen, weil diese bereits explizit von "Kraftfahrzeug oder Anhänger" sprechen und keiner Erweiterung auf Anhänger bedürfen. Für einen Ahänger gilt also bezüglich Haftung nichts anderes als für ein Kfz. Ist IMHO auch logisch.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (11.10.2011 um 13:04 Uhr) |
#22
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Ich bin zwar kein Anwalt, aber zum Glück gibt es ja Anwälte für dieses Rechtsgebiet, die Ihr Wissen im Internet zur Verfügung stellen.
![]() Zitat:
Gruß Norman ![]()
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#23
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![]() Zitat:
![]() [..] Die Haftung eines Anhängerhalters ist ferner ausgeschlossen [..]
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Beste Grüße John |
#24
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Hallo mischka,
Was wird es denn für ein boot ![]()
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#25
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![]() Zitat:
(§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt). Wenn ein Kind mit seinem Dreirad auf den abgestellten Trailer auffährt und mit dem Auge an der Lichtleiste hängenbleibt, sind wir uns aber auch einig darüber, dass dann niemand von einer "unbefugten Benutzung" des Trailers durch das Kind sprechen wird, oder? ![]() Gruß Norman ![]() |
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