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  #1  
Alt 15.07.2011, 20:29
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Olli531 Olli531 ist offline
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Standard Bootstrailer Papiere / Zulassung

Hallo !

Ich habe in letzter Zeit einen alten Bootstrailer wieder flott gemacht.
Da es bisher keine Papiere für den Trailer gab, benötige ich nun alte Papiere um eine neue Zulassung zu bekommen.
Da das Trailergestell kein Typenschild hat & es ein Eigenbau aus Holland ist,
wird es keine regulären Papiere geben.
Daher benötige ich nun Eure Hilfe.

Mein Schrauber und Tüv-Mensch sagt, dass es kein Problem ist mit alten Papieren diesen neu zuzulassen. Nur diese bräuchte ich....

Wer kann mir diesbezüglich helfen bzw. mir Papiere zu Verfügung stellen?

Bin sehr geknickt zur Zeit, hab alles gegeben um ihn wie neu zu machen & nun das. Bisher war immer von Neuabnahme/ Neuzulassung die Rede aber nun bin ich echt verzweifelt von wg. alte Papiere.
Wird wohl dann dieses Jahr nichts mehr mit meinem Restaurationsboot zu Wasser lassen Drei Jahre Arbeit und jetzt das!
Bin sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte?

Gruß Olli
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  #2  
Alt 15.07.2011, 21:31
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Hallo, hast Du Unterlagen darüber, daß es sich um einen NL-Trailer handelt?
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  #3  
Alt 15.07.2011, 21:49
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Olli531 Olli531 ist offline
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Hallo,
leider habe ich keinerlei Unterlagen. Ich habe eine neue Achse von Alko 1300kg gebremst montiert. Der Trailer ist ein Eigenbau gewesen, die alte Achse war Schrott.
Maße und Fotos kann ich leider erst morgen posten, bin z.Zt. auf der Arbeit.

Gruß Olli
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  #4  
Alt 15.07.2011, 22:02
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sind Typenschilder auf der Achse und Zugrohr ??? wenn ja .. hin zum Tüv und gut ... dann Eigenbau... nur ohne Typenschilder geht es nicht .. habe schon 3 Trailer und einen Anhänger selbst gebaut ... ohne Probleme
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By Karsten
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  #5  
Alt 15.07.2011, 22:38
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Auf der Achse ist ein Typenschild, da neu, nur auf dem Rahmen nicht da Eigenbau aus Holland...
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  #6  
Alt 15.07.2011, 23:58
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Hättest Du den NL-Hänger in original NL-Zustand belassen, oder ihn mit NL-Teilen repariert könntest Du ihn mit den Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeuges ziehen und würdest Dir den TÜV sparen können.
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  #7  
Alt 16.07.2011, 09:39
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In deinem Fall ist eine Baurat Abnahme nötig. Du musst den Anhänger an einer geeichten Waage wiegen lassen damit das Leergewicht des Trailers in die Papiere eingetragen werden kann. Aus dem Typenschild der Achse ergibt sich dann somit die Nutzlast des Trailers. Ein Blanko Typenschild erhältst du im Autozubehör. Mit allem zusammen zum Baurat und dort wird die Fahrgestellnummer in die Deichsel eingeschlagen. So zumindest wird es hier bei uns in Schleswig-Holstein gemacht.
Gruss
Harry
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  #8  
Alt 16.07.2011, 11:17
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Kaufe Dir ein Typenschild, fahr mit einem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV. Dort wird der Hänger vermessen, gewogen und begutachtet. Wenn es keine Beanstandungen gibt, fragst Du den Prüfer wo Du das Typenschild anbringen und was Du darauf einschlagen sollst. Welche Fahrgestellnummer und wo sie hin soll wird der vom TÜV auch sagen, oder Du sagst ihm was Du einschlagen möchtest. Wenn das alles an einem Tag erledigt werden kann, kostet es um die 50/60 € und Du bekommst neue Papiere ausgehändigt. Dann zum Strassenverkehrsamt und fertig.


Entschuldige, hatte die Achse von Alko 1300kg gebremst übersehen. Wird dann wohl teurer werden

Geändert von comet 11 plus (16.07.2011 um 11:43 Uhr) Grund: Achse
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  #9  
Alt 17.07.2011, 17:17
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Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, ist seit einigen Jahren vorgeschrieben, dass Achse und Zugeinrichtung gemeinsam typgeprüft sein müssen. Das heißt, zu deiner Achse benötigst Du die passende Zugeinrichtung/Auflaufbremse.
Hier in Nds ist es so, dass nicht jeder TÜV-Anhänger abnehmen kann, die Prüfer benötigen eine besondere Qualifikation. Aber wo dieses der Fall ist, erhältst Du erschöpfend Auskunft, was erlaubt ist und welche Papiere Du benötigst.
Klug wäre gewesen, Du hättest den TÜV Ing. vorher gefragt, aber dass hilft Dir nun nicht weiter.
Lass Dir einen Termin geben, sprich alles ab und stelle dann den Trailer auch bei dem vor, von dem Du Deine Auskünfte erhalten hast!
Grüße vom Harz
Robert
Nachtrag: Wenn das Teil kein Typenschild hat, werden Dir die alten Papiere wenig nützen. Die Auskunft, Du könntest allein mit alten Papieren den Trailer neu zulassen, halte ich für falsch. Das Typenschild ist wie einen Urkunde, unabdingbare Voraussetzung für eine TÜV Untersuchung oder Zulassung. Um eine Neuabnahme kommst Du nicht herum.
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Geändert von buerob47 (17.07.2011 um 17:26 Uhr)
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  #10  
Alt 23.08.2011, 17:45
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Olli531 Olli531 ist offline
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Standard Zugelassen ! :-)

Der Trailer ist inzwischen zugelassen ! Habe ein Gutachten erstellen lassen & somit war eine Abnahme als Eigenbau problemlos !
Vielen Dank für alle Tips & Ratschläge hier im Forum !
Anbei 2 Bilder des fertigen Trailers..., jetzt kann es bald zur Probefahrt losgehen!

Gruß Olli
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Geändert von Olli531 (23.08.2011 um 18:07 Uhr)
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  #11  
Alt 23.08.2011, 17:49
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Standard

und der Tüv Prüfer hat keine "Bremsenberechnung" (oder ähnlich ausgedrückt) verlangt ?
Eine Berechnung, die mit Achsen in Verbindung mit der Zugstange und der Auflaufvorrichtung eine vorgeschriebene Bremswirkung ausweist.
__________________
servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #12  
Alt 23.08.2011, 17:53
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Standard Bremsberechnung

Doch für das Gutachten verlangte der Gutachter eine Bremsberechnung.
Diese bekommt man beim Hersteller der Achse & der Zugeinrichtung.
Bei mir ist der Hertsteller AL-KO, dort kostet die Berechnung ca. 32€. & wird einem dann zugeschickt.
Die entsprechenden Daten muss man vorher angeben.
Gruß
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