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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.06.2010, 07:29
Benutzerbild von roboterjunge
roboterjunge roboterjunge ist offline
Commander
 
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Standard Strafe bei mehr als 12 Personen.

Weiss jemand wie hoch die ausfällt? 50€ pro Person zuviel, oder direkt Fuehrerscheineinzug?
Bezieht sich auf den SBF-Binnen.
__________________
Gruss, Luis

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  #2  
Alt 10.06.2010, 07:30
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timonolte timonolte ist offline
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Standard

Führerscheinentzug auf keinen Fall.
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  #3  
Alt 10.06.2010, 07:36
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Standard

Was ist daran verboten mehr als 12 Personen zu fahren?

Solange es kein Fahrgastschiff ist darf man das doch oder nicht?

(Ich mache gerade Führerschein, habe 2 Theoriestunden.)
__________________
Gruß Robert
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  #4  
Alt 10.06.2010, 07:44
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timonolte timonolte ist offline
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nein darfst du nicht. Wenn ich mich nicht irre, max 8 Pers. Müsste in den Prüfungsfragen eigentlich stehen... ?
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  #5  
Alt 10.06.2010, 07:47
Benutzerbild von checki
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Standard

Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
nein darfst du nicht. Wenn ich mich nicht irre, max 8 Pers. Müsste in den Prüfungsfragen eigentlich stehen... ?
Na dann such das mal raus
und stell ein Link dazu ein.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #6  
Alt 10.06.2010, 08:00
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Standard Sportfahrzeug

Moin moin,
bis 12 Personen ist es ein Sportfahrzeug, das Personen zu
Erholungszwecken und Sportzwecken an Bord sind. (Gegen Gebühr)
Über 12 Personen muß das Fahrzeug eine Zulassung als "Fahrgastschiff"
von der Z SUK Mainz haben.
Es geht dabei immer um die "Schwarzfahrer", die ein Sportfahrzeug haben und gegen Gebühr "Fahrgäste" mitnehmen. (Zum Teil über 20 Personen)
Wenn ein Unfall passiert werden diese Fahrgäste den Eigentümer verklagen.
Die Versicherung fragt dann nach der Zulassung.
Das ist ein gefährliches Spiel.
Wenn die WSP nur 50,00 € Strafe genommen hat hast Du viel Glück gehabt. Immer mehr Bootsbesitzer wollen sich Geld dazu verdienen.
Aber die Vorschriften sind nun einmal da.
Die Fahrgastschifffahrt hat unheimlich hohe Auflagen in Punkto
Sicherheit die ein Sportboot überhaupt nicht erfüllen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
PS Natürlich wird der Führerschein beim ersten Mal nicht entzogen,
aber Schmerzensgeld kann ja auch sehr hoch sein.
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  #7  
Alt 10.06.2010, 08:06
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Moin moin,
bis 12 Personen ist es ein Sportfahrzeug, das Personen zu
Erholungszwecken und Sportzwecken an Bord sind. (Gegen Gebühr)
Über 12 Personen muß das Fahrzeug eine Zulassung als "Fahrgastschiff"
von der Z SUK Mainz haben.
Es geht dabei immer um die "Schwarzfahrer", die ein Sportfahrzeug haben und gegen Gebühr "Fahrgäste" mitnehmen. (Zum Teil über 20 Personen)
Wenn ein Unfall passiert werden diese Fahrgäste den Eigentümer verklagen.
Die Versicherung fragt dann nach der Zulassung.
Das ist ein gefährliches Spiel.
Wenn die WSP nur 50,00 € Strafe genommen hat hast Du viel Glück gehabt. Immer mehr Bootsbesitzer wollen sich Geld dazu verdienen.
Aber die Vorschriften sind nun einmal da.
Die Fahrgastschifffahrt hat unheimlich hohe Auflagen in Punkto
Sicherheit die ein Sportboot überhaupt nicht erfüllen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
PS Natürlich wird der Führerschein beim ersten Mal nicht entzogen,
aber Schmerzensgeld kann ja auch sehr hoch sein.
Aber nicht wenn ich 13 Freunde auf meinen Sportboot mitnehme und keine Gebühr verlange, oder?
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #8  
Alt 10.06.2010, 09:06
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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@Emotion,

Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html
Quelle, Zitat Ende.

Zumindest auf See gilt wirklich 12 Mann-> Schicht, darüber ist es offenbar offiziell nicht mehr als Sportboot zu werten. Für Binnen habe ich nix gefunden außer einigen Verweisen von wegen max. Personenzahl pro Boot bzgl CE, Bootsgröße etc. GEhe aber auch mal von max. 12 aus.
__________________
Gruß
Kai
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  #9  
Alt 10.06.2010, 09:11
Benutzerbild von roboterjunge
roboterjunge roboterjunge ist offline
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Boot: aktuell bootslos ;(
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Die 50€*habe ich nur als theoretischen Wert reingestellt.
Ich will auch niemanden gegen Gebuehr mitnehmen, nur leider stoßen wir immer an die 12er Grenze. Will ja auch nicht ständig mit 20 Mann durch die Gegend fahren, war aber schon so, dass wir uns zu tukkern getroffen haben und dann war da noch eine 13te Person und die musste man dann wegschicken.
Es ist ja auch nicht das selbe ob man 10 ausgewachsene Männer, oder 12 Mädels zum Sonnen an Deck hat
Was ich mich auch öfter gefragt habe, ist ob Babys und Kleinkinder auch als volle Personen gelten, die wiegen doch kaum was
__________________
Gruss, Luis

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  #10  
Alt 10.06.2010, 09:12
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thommygun thommygun ist offline
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Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
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Ich habe immer 6 mädels in der Kajüte und 6 auf dem Boot, das sieht dann nicht so voll aus
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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  #11  
Alt 10.06.2010, 09:17
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roboterjunge roboterjunge ist offline
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Boot: aktuell bootslos ;(
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Das Boot ist ein Eigenbau, ca. 30 Jahre alt. Gibt weder Zulassungen noch CE-Normen...
__________________
Gruss, Luis

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  #12  
Alt 10.06.2010, 09:18
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roboterjunge roboterjunge ist offline
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Boot: aktuell bootslos ;(
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Und soweit ich weiss, gibt es auch nirgends einen Bußgeldkatalog, den man wie im Strassenverkehr einsehen koennte, richtig?
__________________
Gruss, Luis

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  #13  
Alt 10.06.2010, 09:31
Benutzerbild von timonolte
timonolte timonolte ist offline
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
Und soweit ich weiss, gibt es auch nirgends einen Bußgeldkatalog, den man wie im Strassenverkehr einsehen koennte, richtig?
gute Frage, kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur Ermessungssache der Polizei ist. In Deutschland ist doch eigentlich alles geregelt oder nicht??
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  #14  
Alt 10.06.2010, 09:51
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
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Standard

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html
Quelle, Zitat Ende.
Der Verstoß läge also darin, daß man mehr Personen an Bord hat, als die Zulassung erlaubt. Er ist also eigentlich nicht anders zu bewerten, als wenn ich in meinem für 7 Personen zugelassenen Boot 8 transportiere.

Wie sind die Ordnungsmaßnahmen dann?
__________________
Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 10.06.2010, 09:55
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
Und soweit ich weiss, gibt es auch nirgends einen Bußgeldkatalog, den man wie im Strassenverkehr einsehen koennte, richtig?
Doch, dort kannst du nachlesen:


http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #16  
Alt 10.06.2010, 10:01
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
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Das ist aber nur Landesrecht gemäß Landesschifffahrtsordnung.

Für unser Problem findet sich dort:

Mehr Fahrgäste befördern als zugelassen sind
Verwarnung (bei gerinfügigem Verstoß): 30
Bußgeld: 100-350
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 10.06.2010, 10:13
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Ort: Duisburg
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Sportfahrzeug

Moin moin,
es fängt ja schon damit an: Für jede Person an Bord muß ein
Rettungsmittel an Bord sein. Ob Fahrgastschiff oder Sportfahrzeug.
Bitte immer unterscheiden: See oder Binnen!!!
Dann kommen noch die Landeswasserstrassen: Hier zum Beispiel die
Ruhr. Verordnungen von 1890... , und die sind immer noch gültig!
In Deutschland ist in diesem Bereich nicht alles gesetzlich geregelt.
Nach einem Unfall sucht der Staatsanwalt aber ein Jahr ob er nicht
irgendetwas findet.
Im Berliner Raum sind viele Sportbootfahrer die der Fahrgastschifffahrt das
Leben schwer machen. Und die achten natürlich auf die Konkurenz.
Allzeit gute Fahrt
Rolf Karmineke
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  #18  
Alt 10.06.2010, 10:19
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Moin moin,
es fängt ja schon damit an: Für jede Person an Bord muß ein
Rettungsmittel an Bord sein. Ob Fahrgastschiff oder Sportfahrzeug.
Wie kommst Du den darauf ?

Konkret : Bundeswasserstrasse Binnen
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  #19  
Alt 10.06.2010, 13:42
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,

Quelle
Ups, mein Dampfer ist für 13 zugelassen:


Den darf ich ja dann garnicht fahren (auch nicht mit 2 Personen) !
__________________
Gruß Robert
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  #20  
Alt 10.06.2010, 14:38
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
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Nee, er ist bloß kein Sportboot im Sinne der Landes-Verordnung (die ohnehin nur auf den Landeswasserstraßen in BRB gilt), also von ihr nicht betroffen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 10.06.2010, 14:44
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
Captain
 
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Beiträge: 659
945 Danke in 400 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Ups, mein Dampfer ist für 13 zugelassen:


Den darf ich ja dann garnicht fahren (auch nicht mit 2 Personen) !
Soweit ich das richtig gelesen hatte, gilt das für See nicht für Binnen
__________________
Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #22  
Alt 10.06.2010, 21:13
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
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Ort: Südwest
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Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nee, er ist bloß kein Sportboot im Sinne der Landes-Verordnung (die ohnehin nur auf den Landeswasserstraßen in BRB gilt), also von ihr nicht betroffen.
Nein, das gilt für See.

Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
Soweit ich das richtig gelesen hatte, gilt das für See nicht für Binnen
Richtig. Aber See will ich natürlich auch fahren! Wozu mache ich alle Scheine?

Welchen Schein brauche ich dann, wenn ich meinen 13-Personen-Dampfer auf See fahren will?
__________________
Gruß Robert
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  #23  
Alt 10.06.2010, 21:23
Wohnbusfahrer
Gast
 
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Ich habe ja gerade den SBF See gemacht. zumindest im Prüfungsfragenkatalog findet sich dazu nichts.
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  #24  
Alt 11.06.2010, 05:26
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Pura_Vida Pura_Vida ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
@Emotion,

Zitat:
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html
Quelle, Zitat Ende.
Für den Bereich Binnen legt die Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen fest, wann man eine Fahrerlaubnis benötigt.
In der Verordnung werden Sportboote wie folgt definiert:

Zitat:
Sportboote
von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
Für die Führerscheinfrage auf See gilt die Sportbootführerscheinverordnung-See.

Zitat:
Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.
Also hat die Personenzahl nichts mit den Führerscheinen zu tun. Die oben genannte Rechtsgrundlage regelt keine Führerscheinfragen.

Gruß
Frank
__________________



Meine Törnberichte
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  #25  
Alt 11.06.2010, 10:32
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Nein, das gilt für See.
Verwechlung, ich bezog mich auf die Bußgeldverordnung, die Jörg eingestellt hatte. Die ist landesrecht in BRB.

Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Richtig. Aber See will ich natürlich auch fahren! Wozu mache ich alle Scheine?
Welchen Schein brauche ich dann, wenn ich meinen 13-Personen-Dampfer auf See fahren will?
Dein Boot ist kein Sportboot im Sinne der von Kai zitierten Verordnung. Sie gilt also für Dein Boot nicht.

Das einzige, was sich daraus ergibt, ist, daß die CE-Pflicht dieser Verordnung für Dein Boot nicht gilt. So what.
__________________
Beste Grüße

John
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