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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 10.07.2011, 17:21
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Standard Bodenseezulassung für Kroatien ausreichend?

Hallo,

wir fahren Anfang August das erste mal mit Boot nach Kroatien.
Folgende Fragen:

1) Man benötigt ja unter anderem ein "Dokument über die Zulassung des Fahrzeugs"

Ist da meine Bodenseezulassung ausreichend? Hat da jemand Erfahrung?

2) Auf dem Boot werden neben mir meine Frau und Tochter sein.
Frau und Tochter fahren aber sicher nicht immer mit, sprich es kann mal sein ich fahr Nachmittags alleine raus ... Muß ich dann da jedesmal die Crewliste ändern?!
Oder andersurm gefragt, müssen die Personen auf der Crewliste auch tatsächlich mit an Bord sein?

3) Es wird immer von einer "blauen" Versicherungsnachweis gesprochen.
Ich hab da von meiner Haftpflicht was, das ist so blau/grün (siehe Bild) ist das gemeint?!
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  #2  
Alt 10.07.2011, 17:35
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Hallo Peer,

IBS beantragen (Internationaler Bootsschein) vom DMYV oder die Zulassung für Kleinfahrzeuge vom WSA sind auf jeden Fall ausreichend.

Die Versicherungspolice (ja,in blau)solltest du auf jeden Fall dabeihaben.
Crewliste ist glaub ich nur nötig wenn du auf dem Boot übernachtest.
Du musst bei der Anmeldung beim jeweiligen Hafenkapitän nur die Anzahl der Mitfahrer eintragen

Wo soll`s denn hingehen?
Wir fahren am 12.08. auch zum ersten Mal mit Boot nach Trogir.

Alles Gute und schönen Urlaub

Andreas+Birgit
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  #3  
Alt 10.07.2011, 18:27
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Hi Peer,

die BS Zulassung ist eine amtliche Zulassung und reicht.
Die versicherungsbestätigung ist auch ok. Nur für Italien braucht man jetzt eine mit 5Mio Deckung.
In der Crewliste trägst alle ein und wenn weniger drauf sind macht nix, nur bei mehr musst Du eintragen. Damit wollen sie nur die Vercharterung aus dem Ausland eindämmen. Damit Du nicht Dein Boot in z.B. Köln anmeldest, alle 2 Wochen in Köln Geld für Dein Boot kassierst und die Kroaten gehen leer aus. Die haben fast nur Tourismus und deshalb wird ebben alles was damit zusammenhängt wirtschaftlich genutzt.

Wenn Du in HR ankommst, gehst zum Hafenkapitän (Lucka Kapetanja), ist fast überall im Hafen angeschrieben, und brinst Zulassung, Versicherungsbescheid und Führerschein SBF See mit. Dann zahlst so knappe 70€, füllst die Crewliste aus und bekommst den Aufkleber. Dann gehts los auf dem Wasser.

Gruss Micha
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  #4  
Alt 10.07.2011, 19:41
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
Hi Peer,

die BS Zulassung ist eine amtliche Zulassung und reicht.
Die versicherungsbestätigung ist auch ok. Nur für Italien braucht man jetzt eine mit 5Mio Deckung.
In der Crewliste trägst alle ein und wenn weniger drauf sind macht nix, nur bei mehr musst Du eintragen.
Die Bodenseezulassung ist normalerweise in HR nicht anerkannt !
Es soll jedoch vereinzelte LK's geben, die diese anerkennen.
Eine Crewliste wird lediglich noch bei ein- bzw. ausklarieren gefordert.
Was Micha meint ist die Personenliste !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #5  
Alt 10.07.2011, 19:47
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Ich verstehe nicht, warum immer noch von "Crewliste" gesprichen wird!

Bekanntlich braucht man für ein "normales" Sportboot seit ein paar Jahren nur noch die Personenliste!
Die Crewliste ist nur dann nötig, wenn ich z.B. ein größeres Boot/Charterboot mit Übernachtungsmöglichkeit darauf anmelden will.

Schau mal unter Freds HP, da findest Du alles, was du wissen musst:
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...vierinhalt.htm

Im übrigen kannst Du die nötigen Formblätter, die ich auch in ".doc"-Blätter umgewandelt habe, gleich am PC vorab ausfüllen, siehe hier:
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Grüße Thomas

Geändert von T.R. (25.03.2014 um 11:28 Uhr)
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  #6  
Alt 10.07.2011, 20:34
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Die Bodenseezulassung ist normalerweise in HR nicht anerkannt !
Das ist ja mal selten dämlich!
Ich meine verstehen muß man Vorgaben ja nicht, die Bodenseezulassung ist immerhin ein "amtliches" Dokument einer Behörde, der ADAC Bootschein letztendlich das Dokument eines Vereins ...

Das eigentliche Problem ist aber:
Auf die Bodenseezulassung und dem entsprechenden Kennzeichen des Bootes laufen ja nun alle anderen "Anmeldungen".
(z.B. Versicherung etc.)

Wenn ich mir jetzt beim ADAC einen Internationalen Bootschein ausstellen lassen würde, dann bekomme ich da ja eine entsprechende Nummer die auch aufs Boot drauf müßte. (Da hab ich ja aber schon die Bodenseezulassung ...)
=> Das paßt ja dann alles nicht mehr, bzw. ist doppelt!
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Peer

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  #7  
Alt 10.07.2011, 20:35
ThomasW ThomasW ist offline
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Hallo Peer,

in Murter wurde mir die BS-Registrierung 3 x anerkannt, es ist aber keine Garantie für andere LK's!

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst und noch die Zeit hast, mach nen IBS. Ansonsten würde ich wenigsten Kopien der Kaufverträge mitnehmen als Eigentumsnachweis - evtl. könnte das helfen.
__________________
Gruß Thomas

Meine Baustelle: Renovierung Shetland 536
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  #8  
Alt 10.07.2011, 21:52
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Hallo Peer,

Du kannst beim ADAC die Bodenseezulassung angeben. Dann wird das Kennzeichen im IBS aufgeführt. Hatte ich mal vor ein paar Jahren so gemacht und ich hoffe es geht immer noch.

Problem der Bodenseezulassung wird sein, dass sie nur in deutsch ausgestellt ist.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #9  
Alt 10.07.2011, 23:03
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Hallo nochmal,

Die Liste, auf der die Mitfahrenden Personen eingetragen werden.

Die Bodenseezulassung ist eine Zulassung einer deutschen Behörde mit amtlicher Überprüfung. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Zulassung eines Vereins mehr gilt.
Ausgehend aber von der Tatsache, daß Du in HR bleibst und nicht über Grenzen bewegst.

Wo steht die Verweigerung der Bodenseezulassung?

Ich bin seither zum Hafenkapitän, habe Gebühren bezahlt , ein Mädchen hat alles vom Zulassungschein des WSA abgetippt und fertig.
Ich habe nicht mal die Rumpfnummer in der Zulassung stehen, so wie viele andere auch nicht. Auch nicht im IBS.

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, ruf den Hafenkapitän vorher an und fax die ZulassungDu wirst ja schon wissen, wohin es geht und wo Du das Boot registrieren willst.
Gruss Micha

Geändert von mike-stgt (10.07.2011 um 23:09 Uhr)
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  #10  
Alt 11.07.2011, 06:50
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
Die Bodenseezulassung ist eine Zulassung einer deutschen Behörde mit amtlicher Überprüfung. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Zulassung eines Vereins mehr gilt.
Ausgehend aber von der Tatsache, daß Du in HR bleibst und nicht über Grenzen bewegst.
Das wurde schon soooo oft geschrieben, dass ich fast keine Lust mehr habe 1

Die Bodenseezulassung ist genau wie WSA-Zulassung eine rein deutsche Binnenzulassung !
Dagegen sind die IBS-Zulassungen, gleichgültig von wem ausgstellt, internationale Bootszulassungen, die im Auftrag des BMVBS ausgegeben werden. Es sind somit keine Vereinszulassungen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird !

Wenn ein LK in Kroatien diese Zulassungen anerkennt dann entweder weil er bzw. die Sachbearbeiterin keine Ahnung hat, oder weil es ihm wurscht ist. Ein REchtsanspruch kann jedoch daraus nicht abgeleitet werden vielmehr kann es passieren, dass der Gast mit solchen Papieren wieder ohne HR-Vignette unverrichteter Dinge weggeschickt wird.

Wozu also solch ein Risiko eingehen ??
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 11.07.2011, 15:29
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Bei mir hat das bisher seit vielen Jahren so funktioniert. Das Kennzeichen der Bodenseezulassung war immer ausreichend. Es gab auch nie eine diesbezügliche Nachfrage eines Hafenkapitäns.
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  #12  
Alt 11.07.2011, 16:06
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Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Bei mir hat das bisher seit vielen Jahren so funktioniert. Das Kennzeichen der Bodenseezulassung war immer ausreichend. Es gab auch nie eine diesbezügliche Nachfrage eines Hafenkapitäns.
Dann hattest Du bislang immer Glück !
Wenn Du mal einen Schaden hast kann es sein, dass Deine Versicherung und auch die Polizei Probleme machen !
Ist es das denn wirklich wert wegen der paar €uro ??

Hast Du den Fahrbereich östliches Mittelmeer überhaupt DEiner Versicherung gemeldet ??
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (11.07.2011 um 16:14 Uhr)
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  #13  
Alt 11.07.2011, 16:25
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Zitat:
Zitat von ThomasW Beitrag anzeigen
Hallo Peer,

in Murter wurde mir die BS-Registrierung 3 x anerkannt, es ist aber keine Garantie für andere LK's!
In Kroatien ist alles Möglich, man kann sogar Roller mit dem Bootsschein mieten.

Aber, sollte es zu einem Unfall/Boot kommen, dann hat man schlechte Karten.

Darum hatte ich damals alle 3 Scheine gemacht, Binnen/Bodensee und Küste.
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Ernst Ferstl
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  #14  
Alt 11.07.2011, 16:56
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Dann hattest Du bislang immer Glück !
Wenn Du mal einen Schaden hast kann es sein, dass Deine Versicherung und auch die Polizei Probleme machen !
Ist es das denn wirklich wert wegen der paar €uro ??

Hast Du den Fahrbereich östliches Mittelmeer überhaupt DEiner Versicherung gemeldet ??
Klar Fred,
das habe ich gemeldet und versichert. Es geht auch nicht um ein paar Euro, sondern darum, dass bisher noch nie jemand in HR daran Anstoß genommen hat .... und ich bin mit meinen jeweiligen Trailerbooten seit weit über 30 Jahren dort.
Übrigens gilt das auch für Italien und Griechenland. Auch dort ist bisher das Kennzeichen und die Bodenseezulassung problemlos anerkannt worden.
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  #15  
Alt 11.07.2011, 17:17
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Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht !

Vabanquespielchen kann ich hier niemandem raten !
Ich versuche immer Auskünfte zu geben, die der kroatischen Rechtslage entsprechen.

Deine Handlungsweise ist jedenfalls illegal und ich kann jeden nur davor warnen !

Kroatienneulinge sollten sich davon auf keinen Fall animieren lassen !
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Gruß Fred
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  #16  
Alt 11.07.2011, 20:39
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Na ob ich die Handlungsweise als "illegal" bezeichnen würde weis ich nicht ...
... aber ich geb Dir natürlich recht das Glück braucht man nicht zu strapazieren, und da ich beim ADAC heute auch die Auskunft bekommen hab dass die das "Kennzeichen" der Bodenseezulassung übernehmen können (und es damit kein "Kuddelmuddel" mit 2 Nummern gibt) hab ich den Antrag heute los geschickt. 14 tage Bearbeitungszeit, das müßte grad so reichen!

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und die angeregte Diskussion vielleicht sieht man den einen oder anderen ja in Kroatien!
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  #17  
Alt 12.07.2011, 06:36
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.....
übrigens, wenn jemand durch Österreich fährt. Die Österreicher erkennen den grauen deutschen Führereschein auch nicht offiziell an.
Es könnte sein, daß man damit Probleme bekommt.

Es könnte............

Gruss Micha
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  #18  
Alt 12.07.2011, 06:40
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Zitat:
Zitat von mike-stgt Beitrag anzeigen
.....
übrigens, wenn jemand durch Österreich fährt. Die Österreicher erkennen den grauen deutschen Führereschein auch nicht offiziell an.

Gruss Micha
Das ist falsch !
Nachdem vor ein paar Jahren Österreich das so angefangen hatte und der ADAC sowie unsere Regierung interveniert hatten, ist das Thema längst wieder vom Tisch !
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (12.07.2011 um 11:14 Uhr)
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  #19  
Alt 12.07.2011, 11:26
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Hallo,

der ADAC hat auf meine Anfrage letztes Jahr mitgeteilt, dass die Bodenseezulassung im Ausland ausreichend sei, da es eine amtliche Zulassung ist. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich bin der Meinung, dass die Begriffe dort auch in Englisch draufstehen. Müsste ich jetzt nochmal nachschauen.

Der IBS ist sicherlich ne tolle Sache, aber für mich völlig unverständlich, dass dieser laufend für viel Geld erneuert werden muss. Auch eine Abmeldung kostet Geld, außer man verzichtet auf eine Bestätigung.

Gruß Axel
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  #20  
Alt 12.07.2011, 11:29
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

der ADAC hat auf meine Anfrage letztes Jahr mitgeteilt, dass die Bodenseezulassung im Ausland ausreichend sei, da es eine amtliche Zulassung ist.

Gruß Axel
Das wäre nicht der erste Quatsch, den der ADAC (angeblich ?) mitgeteilt hat, allein - ich glaube das nicht !
Ich kann mir das aber auch kaum vorstellen, denn soooo doof sind die ja nicht !
Die können sehr wohl unterscheiden zwischen einer Binnen- und einer internationaler Bootszulassung.

Aber wenn Du mit der Bodenseezulassung unbedingt in HR Deine Vignette kaufen willst, dann versuche es - wenn Du an der falschen LK kommst
bleibt Dein Boot trocken und Du sparst viel Geld, weil Du keinen Sprit brauchst.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (12.07.2011 um 11:37 Uhr)
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  #21  
Alt 12.07.2011, 14:52
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

Aber wenn Du mit der Bodenseezulassung unbedingt in HR Deine Vignette kaufen willst, dann versuche es - wenn Du an der falschen LK kommst
bleibt Dein Boot trocken und Du sparst viel Geld, weil Du keinen Sprit brauchst.
aber mal richtig Kohle sparen.
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  #22  
Alt 12.07.2011, 18:30
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Hallo Kroatien Experten,

da ich auch "nur" eine Bodenseezulassung besitze und nach Kroatien möchte habe ich auf einen Beitrag in der Boote Zeitschrift "Welche Bootspapiere gibt es" dort mal angefragt und die folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Lötzsch,

bei den von den Landratsämtern am Bodensee ausgegebenen Kennzeichen handelt es sich um nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteilte amtliche Kennzeichen, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden sind. Rechtsgrundlage für diese Anerkennung ist § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen. Damit entspricht das Ihnen vom Landratsamt Konstanz erteilte Kennzeichen dem von einem deutschen Wasser- und Schifffahrtsamt erteilten Kennzeichen und Sie können dieses Dokument auch bei der Anmeldung Ihres Bootes in Kroatien einsetzen. Anders herum: Jedes weitere nach deutschen Vorschriften erteilte Kennzeichen ist überflüssig! (Unseren Hinweis auf unnötige Doppelkennzeichnungen haben Sie ja sicher gelesen).

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger


Delius Klasing Verlag GmbH
Niederlassung Hamburg, Redaktion BOOTE
Raboisen 8, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 339 668-0, Fax: (040) 339 668-88
Internet: www.boote-magazin.de, E-Mail: redaktion@boote-magazin.de

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  #23  
Alt 12.07.2011, 19:14
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Zitat:
Zitat von Pfützenkapitän Beitrag anzeigen
Sehr geehrter Herr Lötzsch,

bei den von den Landratsämtern am Bodensee ausgegebenen Kennzeichen handelt es sich um nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteilte amtliche Kennzeichen, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannt worden sind. Rechtsgrundlage für diese Anerkennung ist § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen. Damit entspricht das Ihnen vom Landratsamt Konstanz erteilte Kennzeichen dem von einem deutschen Wasser- und Schifffahrtsamt erteilten Kennzeichen und Sie können dieses Dokument auch bei der Anmeldung Ihres Bootes in Kroatien einsetzen. Anders herum: Jedes weitere nach deutschen Vorschriften erteilte Kennzeichen ist überflüssig! (Unseren Hinweis auf unnötige Doppelkennzeichnungen haben Sie ja sicher gelesen).

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger


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Auch wenn der Jürgen Straßburger ein sehr netter Mensch ist und ausgezeichneter Kroatienkenner, hier liegt er rein rechtlich falsch. Er betont ja auch ausdrücklich "Sie können ..... [....] einsetzen.
Klar - man "kann" auch die WSA-Zulassung einsetzen, so stand das auch vor nicht allzu langer Zeit im Bootemagazin.
Jedoch muss ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt wenn einem LK in HR plötzlich einfallen sollte, dass es sich bei beiden Bootszulassungen im reine Binnenzulassungen handelt !
Darauf weist ja im übrigen Jürgen Straßburger auch ausdrücklich in seinem Schreiben hin !

Wenn es jemand trotzdem juckt das auszuprobieren, dann soll er das ruhig tun - ich weise hier immer nur auf die rein rechtliche Seite hin ! Dass es manchmal in HR etwas anders läuft wissen wir auch längst.

Ich betrachte für mich dieses Thema für mich nun als abgeschlossen, weil wir uns ohnehin immer wieder im Kreis drehen.

Schönen Abend.


NS: einen besonders schönen Gruß nach "Borken" .....
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Gruß Fred
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