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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
wir haben uns Anfang letzten Jahren ein neuen Bootsmotor gekauft und nach Kroatien ausgeführt. Nach dem Einbau ergab sich direkt ein Garantiefall der auch von unserem Händler anerkannt wurde. Nach mehreren Mail´s bekam unsere Kroatische Werkstatt den Auftrag diesen Garantiefall zu beheben. Diese hat bis heute noch kein Geld von unserem deutschen Händler bekommen. Was kann der Kroate machen um an sein Geld zu kommen ( ist das so einfach mit einem Anwalt ? ) / oder was können wir machen, dass er sein Geld bekommt. Ist uns natürlich mehr als unangenehm ihm gegenüber. Der deutsche Händler lässt sich verleugnen und man bekommt Ihn nicht ans Telefon. Gruß Katja |
#2
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An der Stelle des kroatischen Betriebes würde ich mich an den Auftraggeber, also an Dich, halten.
![]() Hat der deutsche Händler eigentlich Gewähr zu leisten oder der Hersteller bzw. dessen regionaler Vertreter ?? ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#3
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Auftraggeber ist der deutsche Händler......hat der Kroate auch alles schriftlich.....
Motor wurde aus Amerika von dem deutschen Händer importiert und die Gewährleistung mit gegenüber liegt bei Ihm und er muss sich mit dem Ami auseinandersetzen. |
#4
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ich würde auch erstmal behaupten, dass die kroatische Werkstatt sich direkt an den Hersteller wenden kann.
Dafür ist es ber sicherlich erforderlich, dass der deutsche Händler die Garantiepapiere ordnungsgemäß abgewickelt hat. Ansonsten würde ich als Händler das Herstellungsdatum plus eine allgemeine Zugabe für Transport und Verkauf als Garantiedatum ansehen. Erschwerend hinzu kommen könnte aber noch, dass Kroatien noch nicht in der EU ist. Wenn ich mir innerhalb der EU einen VW kaufe muss ich ja auch nicht zu einem VW Händler um Garantieansprüche geltend machen zu können, sondern kann auch Fachwerkstätten aufsuchen. Anders ist das natürlich bei Kulanzangelegenheiten greetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#5
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Naja, Kroatien ist ein eigenes Thema! Auch beim Recht!
![]() Also Frage: Wie ist das Verhältnis zwischen Euch und der kroatischen Werkstatt? Versteht er, dass Ihr nicht Schuld habt? Von HR aus wirst ja nur bescheiden etwas machen können! Also wirst Du (bzw. der HR-Händler) von DE aus aktiv werden müssen! Ich würde mal das Umfeld des Verkäufers erkunden, ob es da überhaupt was zu holen gibt! Nicht, dass er kurz vor der Pleite steht und dann auch noch die Kosten bleiben. Wenn das gut aussieht, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen bzw. meinen Anwalt an den Kroaten "vermitteln" und mal diesen machen lassen.
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Es ist selten zu früh und niemals zu spät! |
#6
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![]() Zitat:
in der Pflicht. Handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, dann steht dein Händler in der Pflicht. Wenn deine Rechnngsadresse in D ist muss er allerdings nicht in HR die Gewährleistung erbringen. Interessant wäre den schriftlichen Auftrag deines Händlers an die HR-Werkstattzu sehen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#7
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Die Frage ist erstmal wer ist der Hersteller des Motors? Wenn Mercruiser, weshalb importiert ein deutscher Vertragshändler dann aus USA? Dann wäre sowieso der deutsche Händler erstmal in der Haftung und nicht Mercruiser in Europa....
Handelt es sich um einen Werksüberholten Motor/Longblock von z.B. Barr oder Firstmate dann müßte der Händler als Importeur selbst auch erstmal haften. Um welche Firmqa handelt es sich denn?
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Gruß Jörg
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#8
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Die rechtliche Lage ist doch eindeutig. Der Händler aus D gibt einen Auftrag zur behebung eines Mangels an die Werkstatt in HR oder egal wo sie liegt, dieser Vorgang hat mit der Garantieleistung nichts zu tun, also ist er der Auftraggeber. Wenn es ein Garantiefall ist so regelt er dieses mit dem Hersteller, wer die Arbeiten ausführt ist in dem Fall egal. (Z.B. Neues Auto hat kleine Lackschäden und wird von einem Partnerbetrieb des Autohauses repariert weil sie keine Lackierarbeiten vornehmen. Das Autohaus bezahlt die Rechnung für die Reparatur und regelt dieses mit dem Autohersteller selbst.
Das der Händler in D seine Rechnung nicht bezahlt ist natürlich nicht in Ordnung wenn der Mangel zu deiner vollen Zufriedenheit beseitigt wurde. Eines ist natürlich nicht angenehm, wenn Du das nächste Mal ein Problem hast kann der Gute Croate dir Aufwiedersehen sagen ![]() Gruß vom DodgeRam aus KA |
#9
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![]() Zitat:
sollte es sich um den deutschen Händler "Sportwelt Hermans GmbH" in Möchengladbach handeln, sieht es mit der Regulierung schlecht aus. Dieser hat Ende März diesen Jahres Insolvenz angemeldet. Gruß, Horst
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![]() ![]() Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur. |
#10
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Danke das Ihr so zahlreich gsschrieben habt.
Wir haben den Motor bei NavyStar gekauft. @DodgeRam: genau so wie du geschrieben hast ist es........so wie du es Zusammengefasst geschrieben hast, ist auch meine Meinung. Die Marke des Motors ist Marinepower, ist auch in Kroatien wenig oder so gut wie gar nicht vertreten. @Essotiger: das mit der Vermittlung von meinem Anwalt ist eine sehr gute Idee.......dies habe ich auch dem Händler heute mitgeteilt.......( Anrufbeantworter ) Der Kroate ist auf unserer Seite, da er ja auch die ganze Korrespondenz und vor allem den Auftrag für die Auszuführenden Arbeiten vorliegen hat. Was meint Ihr dazu ? |
#11
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![]() Zitat:
Tut mir wirklich leid für Dich, aber Reaktionen wirste von denen keine bekommen.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno
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#12
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Fair wäre es, sich die Forderung der kroatischen Werkstatt abtreten zu lassen, die Rechnung zu bezahlen und dann in Deutschland mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen den Händler vorzugehen.
Peter
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#13
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
#14
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ja, ihr habt sooo recht....habe damals nicht hier ins Forum geschaut. Echt unglaublich.....
na ja Ihr habt schon recht.......... Mit der Abtretung der Forderung ist auch eine gute Idee, wenn es nicht sooo viel Geld für uns wäre....... Na ja, sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion kommen, so werde ich dem Kroaten Anwaltlich gegen die vorgehen. Heut zu Tage ist es ja zum Glück so, dass so lange man eine Firma führt auch das Geld bekommt....es sei denn die Firma geht Pleite...uns das wird sie nicht...... Hat irgendeiner eine gute Adresse eines Rechtsanwaltes, der sich damit auskennt ? |
#15
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Versuche mal der guten Firma in D mit einer E-Mail zu erklären das es sinvoller währe die Rechnung zu begleichen und es nicht auf ein Rechtstreit ankommen zu lassen, den der Anwalt in CRO wird vertretend einen Kolegen in D beauftragen diese angelegenheit für ihn hier in D zu führen das verursacht doppelte Anwaltskosten und diese werden zu den Reparaturkosten hinzukommen. Voraussetzend ist das so wie von Dir geschrieben ein schriftlicher Auftrag mit der Beauftragung der beseitigung des vorliegenden Mangels schriftlich besteht und diese vom Händlers aus D an die Werkstatt in CRO geschickt wurde.
Bei mündlichen Vereinbarungen ist immer die schwierigkeit eines nachweises felig wer der genaue Aufraggeber ist. Gruß vom DodgeRam |
#16
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also ich würde mich an deiner stelle an den generalimporteur halten. der händler ist nicht der erzeuger der ware und wenn ein händler in kokurs geht oder sich nicht meldet ist der nächste gefragt (generalimporteur) . soweit ich weiß ist das eu recht und nicht nur bei uns so. also red mit dem importeur(wird ja für deutschland,europa einen geben) der muß ja bescheid wissen.ansonsten anwalt und dort ehestens beraten lassen.
Geändert von ThomasS. (22.06.2011 um 18:08 Uhr) |
#17
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Die Firma Klaus Dressel Marine Service ist seit 1990 Generalimporteur in Deutschland für MARINE POWER Inc. USA und Lieferant für Antriebs- und Motorenzubehör der Firma Sierra Inc., mit Neu- sowie Gebrauchtteilen für alle gängigen Artikel von Mercruiser, Volvo, OMC u.a.
www.marineservice.de |
#18
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Hallo !
Da es bei der Fa. N.S einen Todesfall und damit garantiert irgendwelche Änderungen wie z.B. Geschäftsführer oder ähnliches gegeben hat, würde ich, bevor ich einen Anwalt beauftrage mich erst mal selber schlau machen ob es Sinn macht. MfG Michael
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#19
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sag ich ja :generalimporteur
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#20
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Danke für eure Anworten, erstmal muss ich sagen das ich schon oft versucht habe per Email und Telefonisch klar zu machen, das sich es eigentlich für die Firma nicht lohnt es Anwaltlich zu klären.
In Amerika habe ich angerufen und diese haben mir versichert die Garantieleistung schon reguliert zu haben. Ja mit dem Todesfall ist schon richtig, aber da er schon lange kein Geschäftsführer war wird sich auch nach dem Tod nichts an der Geschäftsform ändern. Danke für eure Tips, ich werde wohl nächste Woche mit dem Cro besprechen, das es so gemacht wird, wie DodgeRam geschrieben hat.....vielen Dank dafür..... |
#21
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Hallo !
Zitat:
Das wird der Punkt sein !!! Geld schon bekommen und nicht weiter gereicht. MfG Michael
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#22
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Sag mal, wenn Du willst, um welche Summe handelt es sich eigentlich?
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Es ist selten zu früh und niemals zu spät! |
#23
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fragt sich nur wer das geld kassiert hat? wenns dein deutscher händler war und das nicht weiter gibt is es ja betrug!
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#24
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Hallo !
Ist doch logisch, der Händler wo ''er'' den Motor gekauft hat meldet seinem Lieferanten einen Garatie Fall. Dieser rechnet mit ''Seinem'' Händler ab, dieser reicht aber nicht weiter. Wenn es denn so war ? Bei einem Händler mit viel Umsatz durch Motoren und den dann auch häufiger anfallenden Garantieleistungen kann da schon ne schöne Summe bei rauskommen. MfG Michael
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#25
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Du hast doch auch schon im Cro-Forum antworten bekommen ohne weiter darauf einzugehen.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
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