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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe inzwischen einige Funkthreads gelesen und habe jetzt doch noch eine "eigene" Frage. Ich werde wohl demnächst den UBI machen, SRC spare ich mir, bin ja doch nie weit weg von Berlin.
Wenn ich mir dann ein billiges Funkgerät kaufe, ist es dann zwingend vorgeschrieben, dass ich mir eine Frequenz zuteilen lasse? 130€, das ist teurer als ein Funkgerät! Ist es legal, ohne zugeteilte Frequenz so ein Gerät nur zum hören zu benutzen? Mag euch seltsam vorkommen, aber ich bin nun einmal ein Hungerleider ... Zusatzfrage: kann man die Frequenzzuteilung eines alten, kaputten Gerätes "umschreiben" auf ein neues? Ist das dann billiger? |
#2
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Die Frequenzzuteilung ist Voraussetzung für den Betrieb des Geräts. Nur hören ist nicht.
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MV Julius: http://booteblog.net/julius Fotos, Videos, Reiseberichte und technische Artikel: booteblog.net | Reise- und Technikvideos auf Youtube: https://www.youtube.com/@JulianBuss |
#3
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wie wäre das als Alternative?
http://s174453994.online.de/shop/art...BaseCamp446%26 da brauchste nicht mal den UBI |
#4
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Nee, die 130 Euronen musst du schon noch investieren.
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Gruß Heinz-Dieter |
#5
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Zusatzfrage: kann man die Frequenzzuteilung eines alten, kaputten Gerätes "umschreiben" auf ein neues? Ist das dann billiger?[/QUOTE]
... und umschreiben kostet soweit ich informiert wurde, auch 130 € Gruss
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Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost ![]() |
#6
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Bist ganz schön hartnäckig...
![]() ![]() ![]() Gruß Tido (im positiven Sinne! ![]()
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Ich will einfach Meer . . . . |
#7
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Danke für die äußerst unerwünschten Antworten
![]() Dann werde ich wohl erst einmal den Schein machen und den Rest auf's nächste Jahr verlegen ... |
#8
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Was willst du jetzt haben, eine eigene Frequenz um einen Funkdienst aufzubauen oder eher die Berechtigung um am Binnenfunk im UKW-Bereich aktiv teilzunehmen?
Lies mal das hier: http://www.wsv.de/fvt/ubi/index.html Man muss das nicht haben, man sollte das haben weils der , auch eigenen, Sicherheit dient. Deine Hartnäckigkeit kann ich schon nachvollziehen, sieht es doch so aus, dass hier die Verbände mit Unterstützung der Behörden wieder ihre eigene lukrative Suppe kochen. Geändert von bachbleamle (17.05.2011 um 08:28 Uhr) |
#9
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![]() Zitat:
Übrigens habe ich in einem anderen Thread gerade gelesen, dass das Umschreiben wohl nur 65€ kostet, das wäre doch mal was ... Vielleicht rückt ja der Voreigner die alte, kaputte Funke, die mal auf dem Boot war, raus. |
#10
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An den 130 Euronen für die Bundesnetzagentur führt kein Weg vorbei...
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#11
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Ja, das ist so korrekt.
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Gruß Heinz-Dieter |
#12
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![]() Zitat:
Die Frequenzzuteilung ist eher auf das Gerät bezogen, was auch logisch erscheint weil ein Gerät im Selektiv-Funkverkehr entweder eine gerätespezifische Kennung hat und diese irgendwo registriert sein muss oder aber eine gerätezugeordnete Funkfrequenz hat, die auch irgendwo registriert sein muss. Diese Registrierung ist nicht kostenlos und auch nicht umsonst. Sicherlich kann es möglich sein, ein defektes Gerät aus dem Verkehr zu ziehen und dessen Frequenz auf ein neues Gerät zu übernehmen. Allerdings muss dann sichergestellt sein, dass eben dieses defekte Gerät ultimativ nicht mehr in Betrieb genommen wird, weil es sonst eben zwei Geräte mit der gleichen Frequenz gibt. Ist ungefähr so wie zwei gleiche Händynummern und verschiedene Besitzer. Die dumme Technik weiss dann nicht, wer von Beiden jetzt gemeint ist. |
#13
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![]() Zitat:
Wolfgang |
#14
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![]() Zitat:
Eddi |
#15
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Die "Frequenzzuteilungsurkunde" (engl. - Ship Station Licence) wird auf das Schiff ausgestellt - nicht auf ein Gerät
Sie beinhaltet das - Rufzeichen - ia. in der Form BBzzzz (Buchstabe - Buchstabe - 4 Ziffern) oder auch nur 4 Buchstaben - die ATIS-Kennung - wenn beantragt - die MMSI - wenn beantragt die Urkunde besagt, dass a) ein Gerät, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, die dem Seefunk oder Binnenfunk zugeteilten Frequenzbereichen benutzen darf Diese Frquenzen nutzen aber alle Teilnehmer am See-/Binnenfunk gleichermaßen. b) dieses Gerät auf dem Schiff mit dem Namen XYZ betrieben werden darf Es ist unerheblich, welches Gerät (Hersteller) es ist, es muß halt den o.a. genannten Bestimmungen entsprechen. Insofern besteht schon ein gewisser Zusammenhang zwischen Urkunde und Gerät. ATIS und/oder MMSI sind Kennungen, die von entsprechenden Geräten als Identifikation ausgesendet werden können, wenn das Gerät dies kann. Zwingend im Seefunk sind sie nicht, anders im Binnenfunk, da ist ATIS Pflicht. Zur Benutzung des Gerätes muß der entsprechende "Führerschein" (Funkzeugnis) vorhanden sein, dieser ist jetzt personengebunden - nicht Gerät- oder schiffsbezogen. W.
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#16
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Aha, wenn also der alte Eigner das kaputte Gerät und die dazugehörige Urkunde rausrückt, muss ich also gar nichts ummelden? Der Bootsname ist ja unverändert ...
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#17
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@ tboat
Danke, genau das wollte ich wissen. |
#18
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![]() Zitat:
Auf dem Antrag der Bundesnetzagentur werden auch die persönlichen Daten des Antragstellenden (Eigentümer) eingetragen. Ebenso die Kontaktadressen für Benachrichtigungen bei Unfall vom MRCC bei Notfällen. Der einzige halbwegs legale Weg auf eine Ummeldung zu verzichten, wäre sich selbst ein neues Boot zuzulegen, welches auf den gleichen Namen wie das alte lautet und von den Abmessungen halbwegs gleich ist. Ferner ist das Fabrikat des eingebauten Funkgerätes auch eingetragen. Da kannst denn das defekte gegen das gleiche in heil austauschen. Gruß arthur
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------------------------------------------------------------------------------- ![]() Aus der Stadt, die mehr Brücken als Venedig, Amsterdam und London zusammen hat. www.Hamburg.de Von der Elbinsel, die vor 755 Jahren zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurde. www.Finkenwerder.de
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#19
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![]() Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#20
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Gut, das wird mir zu teuer und zu aufwändig, also wird es das Midland BaseCamp, das JCM vorgeschlagen hat. Kostet ungefähr so viel wie die Frequenzzuteilung und ich kann mithören, das reicht.
Allen vielen Dank für die rege Beteiligung. |
#21
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Das heisst dann, wenn mein Funkgerät himmelt muss ich das Neue wieder anmelden.
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#22
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Oder du kaufst den selben Typ.
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Gruß Heinz-Dieter |
#23
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![]() Zitat:
Das wäre, als ob jedes Handy ein eigenes Netz hat, aus dem es nicht raustelefonieren kann. Das Ding heißt (sicher klassisch behördendeutsch etwas irreführend) Frequenzzuteilungsurkunde, weil es zum Betrieb auf bestimmten Frequenzen berechtigt, nicht, weil jedes Funkgerät eine eigene Funkfrequenz haben würde. |
#24
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