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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sers,
Pünktlich zum April hin bekommen ein paar Berliner Wassersportler eine saftige Rechnung präsentiert. Das Minensuchboot "Schütze" wurde nun aus dem Hafen Stralsund-Dänholm gehoben. Für die Eigner ein bitterer April-"Scherz" http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigit...ews&id=3082885
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#2
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Klingt doch plausibel, so wie es dort dargelegt ist.
Ich kann nichts Verwerfliches entdecken...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#3
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Wenn ich das richtig mitbekommen hatte, haben die sich auch gegen die Rechnungen gewehrt bezüglich der Appumpungen und Sicherung von vor über einem Jahr.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#4
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![]() Zitat:
Mich wuerde interessieren inwiefern er Recht hat ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#5
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angeblich wurden ihm mehrere Bergungs-Angebote gemacht.
Mir kann aber keiner erzählen, dass man es nicht schafft innerhalb von 13 Monaten eine Firme zu finden, die zur Bergung bereit ist. OK das war jetzt "Zufall" dass der Bergekran in der "Nähe" war. Ich kann mir auch nur zu gut vorstellen, dass der Kahn nicht oder nur unzureichend versichert war. Sonst gäbs keine Kostenprobleme und auch keine Probleme ein Bergeunternehmen zu finden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#6
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Auf der "Schütze" hab ich meinen Wehrdienst gemacht
Ist damals ausgemustert worden nachdem sie im NOK im Nebel auf die Böschung gefahren wurde ![]()
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#7
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Besitzer ist also ein Verein und damit dessen Vorstand haftbar.
Wenn dieser eine Vereinshaftpflicht hat, zahlt diese. |
#8
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Hallo zusammen,
denke,dass der Eigner (Verein) es darauf angelegt hat,dass das Boot von der Behörde geborgen wurde,da ihm schlicht das Geld gefehlt hat. Gruß Peter |
#9
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![]() Zitat:
Für Verbindlichkeiten des eingetragene Vereins haftet nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Die Vorstände haften ausnahmsweise bei fahrlässiger Pflichtverletzung in der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit. Eine Vereinshaftpflicht würde wiederum für Verbindlichkeiten einzelner Mitglieder oder Vorstände nicht einstehen, da sie eben nur für den Verein gilt. Wenn also der Eigentümer ein Verein ist, haftet primär dieser. Dessen Vorstände nur, wenn sie eine fahrlässige Pflichtverletzung begingen. Diese könnte bei "Wrack 1 Jahr im Wasser liegen lassen" aber evt. gegeben sein.
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Beste Grüße John |
#10
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deutlich mehr als 1 Jahr
Versicherung scheint fremd zu sein ebenso wie Zahlungswille des Vereins Asnich kann man aufgrund der nun drohenden Kosten auf einen erneuten Verkauf des Dänholmers Fischereihafens warten. 2007 ist der ja erst an den Berliner Verein für unter ner halben Mio verkauft worden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#11
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http://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...gazin4933.html
mms://ndr.wmod.llnwd.net/a3715/d1/msmedia/2011/0331/TV-20110331-2033-1901.wm.hi.wmv
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#12
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Interessantes Video, danke.
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#14
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![]() Komm, jetzt mal Butter bei die Fische... warum hast du es so vergammeln lassen ![]() ![]()
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#15
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Jetzt hab ich aber mal ne blöde Frage... Ist das nicht zeitweise auch mal ganz gut,
wenn Holzschiffe unter Wasser liegen?? Jetzt auf dem Trockenen wird es doch erst richtig gammeln, oder ![]()
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#16
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In dem Video konnte man ganz gut sehen, wie das Wasser in Strömen aus dem Rumpf gelaufen ist, obwohl das Holz nun wirklich reichlich gequollen sein muss
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#17
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![]() Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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![]() Zitat:
Da der Verein offensichtlich Eigentümer eines Hafens ist, ist eine Insolvenz auf den ersten Blick nicht gegeben. Und über das Verhalten der Vorstände wissen wir schlichtweg nix.
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Beste Grüße John |
#19
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#20
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![]() Zitat:
![]() Der Verein ist zahlungsunfähig und hat momentan, unabhängig von Immobilien u.ä. Vermögenswerten, nicht genug Geld die Bergung zu bezahlen. Wäre z.B. der Hafen zeitnah verkauft worden und das Geld hätte für die Bergung nicht ausgereicht - Pech für die Gläubiger, mehr Geld hat der Verein halt nicht. Wird der Hafen erst jetzt nach über einem Jahr verkauft und das Geld reicht nicht für die Bergungskosten haften die Vorstandsmitglieder (wegen der Insolvenzverschleppung) für den Fehlbetrag mit ihrem Privatvermögen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Lutz, ich gebe mich geschlagen. Deine Glaskugel ist einfach besser.
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Beste Grüße John |
#22
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Hat weniger mit Glaskugel als mit Selbstschutz zu tun
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Waren sie im eigenen Hafen überhaupt zur Bergung verpflichtet ?
Es wird für die Ämter sicherlich schwierig nachzuweisen, dass überhaupt eine Gefährdung von dem Wrack ausgegangen ist. So bleiben sie noch auf den Kosten sitzen...
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#24
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http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigit...ews&id=3082885
Dort heißt es: „Nach dem Sinken des Minensuchbootes vor über einem Jahr, gingen von diesem Schiff wiederholt Gewässerverunreinigungen aus“ „Bei Hochwasser drohte der Schiffskörper ins Fahrwasser zu treiben“ Das werden sich "die Ämter" sicher nicht aus den Fingern gesogen haben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Nur Tonic ist Ginlos.
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