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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.04.2011, 15:41
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Standard Frage zu Onlinebest.

Hi hab am WE was beim grossen Fluss bestellt, dachte schon wow super Angebot nur 6 euro anstatt 150,-

Heute kam die Mail, geht das i.O. so kann ich doch nix für wenn die ihren Preis nicht kennen.

Guten Tag,

wir bedauern es sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen bestellte Artikel walimex Dekopaket leichter Stoffhintergrund,12tlg, wegen Angebotsirrtums nicht geliefert werden kann. Aufgrund eines technischen Fehlers in der Software zur Angebotserstellung und Datenübertragung wurde ein Artikel mit falscher bzw. einem anderen Artikel zugehöriger Artikelnummer zum Verkauf freigeschalten, so dass Preis und Artikel nicht übereinstimmen, sowie die Verfügbarkeit nicht gegeben ist.

Wir fechten den Kaufvertrag gemäß §§ 119, 120 BGB hiermit an.

Ihre Bestellung mussten wir leider stornieren und rückabwickeln.
__________________
Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #2  
Alt 04.04.2011, 16:51
Benutzerbild von kamue
kamue kamue ist offline
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431 Danke in 276 Beiträgen
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wenn du das ganze ausgedruckt hast,würde ich das mal

antesten-internet-recht rostock,die sind da ganz gut

karsten
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  #3  
Alt 04.04.2011, 16:58
Benutzerbild von Larson180Sport
Larson180Sport Larson180Sport ist offline
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§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums


(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


§ 120
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung


Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.




§ 119 reicht als Begründung alleine schon aus, da ein irrtümlich falscher Preis nun mal eine wesentliche Eigenschaft ist. Zumal der Preisunterschied so eklatant ist, dass man vermuten kann dass die andere Vertragspartei (Du) Kenntnis über die Unrichtigkeit der Preisangabe in Verbindung mit dem Artikel gehabt haben könnte oder zumindest hätte vermuten müssen.


Ich würde hier nichts unternehmen...
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Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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  #4  
Alt 04.04.2011, 16:59
Benutzerbild von She's_a_Lady
She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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3.347 Danke in 1.242 Beiträgen
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Das ist so rechtens. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen kann aber angefochten werden.
Keine Ahnung von dem Fachbegriff aber wenn der Preis so stark abweicht und das eigentlich offensichtlich ist wirst du mit einer Klage auf Lieferung keinen Erfolg haben.
__________________
Gruß
Christoph
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  #5  
Alt 04.04.2011, 18:37
Benutzerbild von boyco69
boyco69 boyco69 ist offline
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2.243 Danke in 1.046 Beiträgen
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Das ist leider in letzter Zeit öfters dort der Fall, das es Artikel mit falschen Preisen gibt.
Es gibt für den Händler leider die Möglichkeit den Auftrag wegen Irtums anzufechten.
Siehe zB hier

Hab ich gerade letzte Woche gehabt, Smartphone für 49,99 anstatt über 200,-
__________________
´
Ciao & Gruß

Marcus
________ ____

Life is better at the beach
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