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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SBF Binnen
Haölo alle zusammen,
Ich war von 1980-1991 in der Binnenschifffahrt tätig und habe im Jahr 1983 meinen Matrosenbrief bestanden. Aufgrund des Matrosenbriefes bekam ich gegen gebühr den SBF Binnen zugeschrieben. Zu der Zeit war es so das ich Boote bis 15 To. Wasserverdängeung und 15 Mtr. Länge fahren durfte. Nach all den Jahren und mehr Freizeit überlege ich ein Boot zu kaufen und möchte gern wissen, ob sich in der Hinsicht etwas geändert hat. Da ich noch den "alten" schein hatte sagte man mir beim DMJV ich würde einen neuen schein benötigen, sonst könnte ich in den Niederlande schwierigkeiten bekommen. Den neuen schein habe ich jetzt seit letzte woche. Könnt Ihr mir erklären was ich genau mit dem Sportboot Führerschein fahren darf? Benötige ich für die Rheinstrecke ein anderes Patent? Gild das mit der Wasserverdrängung noch oder nur nach Länge des Bootes? Das Boot sollte 12-15 Lang sein. Über Info`s bin ich sehr Dankbar. Mit freundlichen Grüßen: Hartmut |
#2
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Du darfst Schiffe mit höchstens 15m und 15m³ Wasserverdrängung fahren.
Außerdem beträgt die Höchstpersonenzahl 15. Im Geltungsbereich sind alle Binnenwasserstraßen Europas eingeschlossen.
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Gruß Chris24 Never change a running system -->
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#3
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Mit dem aktuellen SBF Binnen (auch wenn er umgeschrieben wurde, ist nur noch die Länge begrenzt. Verdrängung und Gewicht sind entfallen, das Boot muss weniger als 15m lang sein. 14,99m mit 25t Gewicht gehen jetzt auch.
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gregor
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#4
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Moin,
kommt drauf an wann der Schein ausgestellt wurde, ich hoffe für Dich nach 1989 aber vor 1998. mit diesem "alten" Schein darfst Du Boote bis 25 Meter < 15 Kubikmeter Wasserverdrängung fahren. Du kannst Dir auch bei einer WSD gegen Vorlage des alten Scheines ein Sportpatent E ausstellen lassen, § 21 BinSchPatentV, was dann auf < 15 Kubikmeter Wasserverdrängung beschränkt wird und auf dem Rhein nicht gilt. Hat aber den Nachteil das man dann der Patentverordnung unterliegt und ab dem 50. regelmässig zum Arzt darf. Den "alten" Schein darfst Du aber behalten und hat weiter seine Gültigkeit, also bloss nix umschreiben lassen. Für den Rhein benötigst Du ab 15 m ein Rheinpatent, unter 15 m langt der SBF-Binnen, egal wann ausgestellt und wie schwer der Pott ist. Für die Niederlande reicht der SBF-Binnen ebenfalls, schaust Du hier: http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...rsportfuehrer/
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Gruss Vestus Geändert von vestus (22.01.2011 um 11:07 Uhr)
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#5
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P.S.: die Länge bezieht sich auf den reinen Schiffsrumpf ggfl. mit Badeplattform, aber ohne Ruder und Bugspriet, d.h. in den Papieren kan u.U. eine andere Länge drinstehen.
Und die Personenzahl ist auch nirgends festgelegt
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Gruss Vestus Geändert von vestus (22.01.2011 um 11:00 Uhr)
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#6
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kommt drauf an wann der Schein ausgestellt wurde, ich hoffe für Dich nach 1989 aber vor 1998.
Moin.moin, Erst mal recht herzlichen Dank für eure Antworten! Hallo vestus, der NEUE Schein wurde ausgestellt am 19,01,2011, mit dem amtlichen Eintragung: Ersatz für die Erstausfertigung vom 04,08,1988 durch PA Hamburg. Demnach darf ich Ja Boote bis 25 Mtr. fahren??? Glid das auch für den Rhein? Ich habe da etwas von einem E Schein gehöhrt. Mit freundlichen Grüßen: Hartmut |
#7
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Hallo Hartmut,
mit 1988 bin ich jetzt auch überfragt. Tip: ruf mal bei der der WSD-Nord in Kiel, Herrn Hansen an, Tel. 043133948170. Mein SBF-Binnen wurde 1995 auf Grundlage des DSV-A-Scheins von 1976 ausgestellt, aber ohne amtlichen Eintrag. Lediglich im A-Schein ist eine, inzwischen unleserliche, Eintragung. Das Sportschifferzeugnis E < 15 t würde ich damit erhalten, aber mit Gültigsvermerk 50. Geburtstag, danach regelmässige Tauglichkeitsnachweise. Lt. §5.1.6 BinSchPatentV ist mein SBF aber gleichwertig, da spare ich mir den ganzen Zauber. Auf dem Rhein darfst Du definitiv nicht mit > 15 m fahren, jedenfalls nicht mit dem SBF-Binnen. Es gab mal eine Übergangsregelung für Besitzer "älterer" Scheine, da musste zum Umschreiben nachgewiesen werden soundsovielmal die Strecke gefahren zu sein, aber das ist inzwischen Geschichte.
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Gruss Vestus
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