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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.01.2011, 21:22
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Standard Verrechnungsscheck

Moin,

habe noch einen Verrechnungsscheck von 2007 gefunden.
Kann der noch problemlos eingelöst werden, oder gibt es so etwas wie ein Verfallsdatum?

Jörg
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  #2  
Alt 16.01.2011, 21:34
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

habe noch einen Verrechnungsscheck von 2007 gefunden.
Kann der noch problemlos eingelöst werden, oder gibt es so etwas wie ein Verfallsdatum?

Jörg

Hallo Jörg!

Zu Deiner Info.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck

Gruß Walter
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  #3  
Alt 16.01.2011, 21:38
Benutzerbild von Raffi1963
Raffi1963 Raffi1963 ist offline
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Das ist eine gute Frage auf die ich auch keine Antwort habe.
Bei mir gehen die Schecks sofort zur Bank.
Aber in Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen (Einlösung zur Zahlung) wie folgt geregelt:

Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage

Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet.

Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern. Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Auf gut Deutsch, erstmal Einreichung probieren, wenn es nicht klappt, steht Dir immer noch die Zahlung des Scheckausstellers zu, aber eben nicht aus dem Scheck, du muss Dich direkt an ihn wenden.
Allerdings ist Dein Anspruch mittlerweile verjährt!
Gruß Thorsten
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  #4  
Alt 16.01.2011, 21:39
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Jörg, soweit mir bekannt ist, gibt es für Verrechnungsschecks kein Verfallsdatum. Der Scheck sollte also noch einlösbar sein. Folgendes könnte aber passieren:

- Die Bankverbindung bzw. den Scheckaussteller gibt es nicht mehr
- es wurde eine Scheck- Sperre verhängt, für den Aussteller sind Deine Forderungen aus 2007 bereits verjährt und damit hast Du keinen Anspruch mehr auf Bezahlung Deiner Forderung.
__________________
Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal

Holger
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