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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wir haben nun den Mietvertrag meines Vaters gekündigt,da er ja verstorben ist
![]() Nun meine Frage: Erlischt der Vertrag nach dem Tod oder müssen wir Angehörige noch 6 Monate weiter Miete zahlen und die Kündigungsfrist einhalten die im Vertrag steht?
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Gruß Andrea ![]() |
#3
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![]() ..welches innerhalb von 4 Wochen nach dem Tod ausgeübt werden muß. g(enauer: ab Kenntnis vom Tod) |
#4
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gesetzliche Frist, in der Regel heute 3 Monate (ggfls. abweichend vom Mietvertrag)
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#6
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#7
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http://www.anwaltseiten24.de/rechtsg...s-mieters.html
http://www.haus-und-grund-nds.de/archiv/faq/tod.htm
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach |
#8
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Am besten ist es sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.
Ist in Eure Nähe. Hatte das selbe Problem, wenn man da nicht aufpasst kanns teuer werden. http://www.bremermieterschutzbund.de/
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#9
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Bei einer Bekannten von mir ist vor 2
Jahren der Vater verstorben, ich habe damals mit bekommen das der Vermieter das Recht hat die 3 Monate Kündigungsfrist zu beanspruchen. Sie mußte dann nachdem wir die Wohnung entrümpelt und gestrichen hatten entwerder selbst einen Nachmieter finden oder drei Monate bezahlen. Die einzige Möglichkeit das der Vermieter keine Miete weiterhin bekommt ist wohl wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat oder falls es das noch geben sollte Anstand und Charackter zeigt und den Vertrag auflöst. Gruß Leo |
#10
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Moin,
bei Ablehnung der Erbschaft sollte es auch gehen. Jörg |
#11
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Ich glaube das wird für Andrea nicht infrage kommen
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach
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#12
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habe schon mehrmals versucht den Vermieter zu erreichen. Seine Tippse hat mich immer vertröstet und gesagt das er zurück ruft. Leider passiert nix.
![]() Die Kündigung ist aber raus. dann habe ich heute beim Mieterschutzbund angerufen... Die Auskunft die ich da bekam war: Sie werden wohl mindestens 3 Monate weiter zahlen müssen....
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Gruß Andrea ![]() |
#13
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Das ist ja auch das, was aus den rechtlichen Seiten so hervorgeht und schon gesagt wurde.
Da kannst sonst nur auf seinen guten Willen hoffen, das er den Vertrag vorzeitig beendet. I.d.A. hatte ich das mit der Wohnung meines Vaters 99. Die war allerdings gekauft und beim Verkauf und der Rückzahlung der Hypothek wollte die Bank natürlich nicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung von zig tausend DM verzichten ![]()
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach |
#14
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![]() Zitat:
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#15
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![]() Der setzt keine Worthülsen in die Welt, der weiß was er schreibt ![]() ![]() Wichtig ist nur dass Du das schriftlich und ggf via Einschreiben abgibst ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#16
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![]() Zitat:
Ich wollte Thomas Aussage auch auf keinen Fall infrage stellen... Bin mir aber allerdings auch unsicher da ich von diesen Dingen keine Ahnung habe
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Gruß Andrea ![]() |
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