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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.02.2011, 11:58
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
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Standard Mietvertrag nach dem Tod

Wir haben nun den Mietvertrag meines Vaters gekündigt,da er ja verstorben ist

Nun meine Frage:

Erlischt der Vertrag nach dem Tod oder müssen wir Angehörige noch 6 Monate weiter Miete zahlen und die Kündigungsfrist einhalten die im Vertrag steht?
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Gruß Andrea
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  #2  
Alt 14.02.2011, 12:02
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard

Normalerweise hat man Sonderkündigungsrecht
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 14.02.2011, 12:03
Benutzerbild von Ruby
Ruby Ruby ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Normalerweise hat man Sonderkündigungsrecht

..welches innerhalb von 4 Wochen nach dem Tod ausgeübt werden muß.
g(enauer: ab Kenntnis vom Tod)
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  #4  
Alt 14.02.2011, 12:03
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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gesetzliche Frist, in der Regel heute 3 Monate (ggfls. abweichend vom Mietvertrag)
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Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 14.02.2011, 13:03
Arno Arno ist offline
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Wer erbt,erbt auch den Mietvertrag. Sonderkündigungsrecht s.oben bzw.BGB §§ 564/580.

Geändert von Arno (14.02.2011 um 19:39 Uhr)
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  #6  
Alt 14.02.2011, 13:06
Täuberich Täuberich ist offline
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siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html


Andreas
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  #7  
Alt 14.02.2011, 13:07
Benutzerbild von boyco69
boyco69 boyco69 ist offline
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http://www.anwaltseiten24.de/rechtsg...s-mieters.html

http://www.haus-und-grund-nds.de/archiv/faq/tod.htm
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Ciao & Gruß

Marcus
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  #8  
Alt 14.02.2011, 13:09
oggy oggy ist offline
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Am besten ist es sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.
Ist in Eure Nähe.
Hatte das selbe Problem, wenn man da nicht aufpasst kanns teuer werden.
http://www.bremermieterschutzbund.de/
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  #9  
Alt 14.02.2011, 13:29
CaPasquali1 CaPasquali1 ist offline
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Standard ist leider so

Bei einer Bekannten von mir ist vor 2
Jahren der Vater verstorben, ich habe damals mit bekommen das der Vermieter das Recht hat die 3 Monate Kündigungsfrist zu beanspruchen.

Sie mußte dann nachdem wir die Wohnung entrümpelt und gestrichen hatten entwerder selbst einen Nachmieter finden oder drei Monate bezahlen.

Die einzige Möglichkeit das der Vermieter keine Miete weiterhin bekommt ist wohl wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat oder falls es das noch geben sollte Anstand und Charackter zeigt und den Vertrag auflöst.

Gruß Leo
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  #10  
Alt 14.02.2011, 14:04
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Moin,

bei Ablehnung der Erbschaft sollte es auch gehen.

Jörg
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  #11  
Alt 14.02.2011, 18:03
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boyco69 boyco69 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

bei Ablehnung der Erbschaft sollte es auch gehen.

Jörg
Ich glaube das wird für Andrea nicht infrage kommen
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Ciao & Gruß

Marcus
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  #12  
Alt 14.02.2011, 18:15
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habe schon mehrmals versucht den Vermieter zu erreichen. Seine Tippse hat mich immer vertröstet und gesagt das er zurück ruft. Leider passiert nix.
Die Kündigung ist aber raus.


dann habe ich heute beim Mieterschutzbund angerufen...

Die Auskunft die ich da bekam war:

Sie werden wohl mindestens 3 Monate weiter zahlen müssen....
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Gruß Andrea
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  #13  
Alt 14.02.2011, 18:30
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Sie werden wohl mindestens 3 Monate weiter zahlen müssen....
Das ist ja auch das, was aus den rechtlichen Seiten so hervorgeht und schon gesagt wurde.
Da kannst sonst nur auf seinen guten Willen hoffen, das er den Vertrag vorzeitig beendet.

I.d.A. hatte ich das mit der Wohnung meines Vaters 99.
Die war allerdings gekauft und beim Verkauf und der Rückzahlung der Hypothek wollte die Bank natürlich nicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung von zig tausend DM verzichten
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Marcus
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  #14  
Alt 14.02.2011, 18:50
oggy oggy ist offline
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Zitat:
Zitat von CaPasquali1 Beitrag anzeigen
Bei einer Bekannten von mir ist vor 2
Jahren der Vater verstorben, ich habe damals mit bekommen das der Vermieter das Recht hat die 3 Monate Kündigungsfrist zu beanspruchen.

Sie mußte dann nachdem wir die Wohnung entrümpelt und gestrichen hatten entwerder selbst einen Nachmieter finden oder drei Monate bezahlen.

Die einzige Möglichkeit das der Vermieter keine Miete weiterhin bekommt ist wohl wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat oder falls es das noch geben sollte Anstand und Charackter zeigt und den Vertrag auflöst.

Gruß Leo
Genau so ging es mir, glücklicher weise hatte der Vermieter nach 4 Wochen einen Nachmieter für die Wohnung.
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  #15  
Alt 14.02.2011, 19:41
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
habe schon mehrmals versucht den Vermieter zu erreichen. Seine Tippse hat mich immer vertröstet und gesagt das er zurück ruft. Leider passiert nix.
Die Kündigung ist aber raus.


dann habe ich heute beim Mieterschutzbund angerufen...

Die Auskunft die ich da bekam war:

Sie werden wohl mindestens 3 Monate weiter zahlen müssen....
Wenn Thomas ( Ruby ) Dir etwas vom Sonderkündigungsrecht schreibt, dann darfst Du ihm das gerne glauben
Der setzt keine Worthülsen in die Welt, der weiß was er schreibt
Wichtig ist nur dass Du das schriftlich und ggf via Einschreiben abgibst
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #16  
Alt 14.02.2011, 19:50
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Wenn Thomas ( Ruby ) Dir etwas vom Sonderkündigungsrecht schreibt, dann darfst Du ihm das gerne glauben
Der setzt keine Worthülsen in die Welt, der weiß was er schreibt
Wichtig ist nur dass Du das schriftlich und ggf via Einschreiben abgibst
Per Einschreiben mit Rückschein ist es an den Vermieter gegangen.

Ich wollte Thomas Aussage auch auf keinen Fall infrage stellen...
Bin mir aber allerdings auch unsicher da ich von diesen Dingen keine Ahnung habe
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Gruß Andrea
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