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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.08.2010, 22:55
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Standard Fahrverbot???

Nabend zusammen,.



Ich habe mal eine Frage an die, die sich mit dem Punktesystem auskennen.

Ich wurde letztes Jahr innerhalb zwei Wochen 2 mal geblitzt und da habe dafür insgesamt 3Pkte kassiert. Hatte vorher keine.

Heute auf dem Heimweg habe ich kurz zu hause angerufen, das ich gleich komme, wurde ich während des Telefonierens mit ca 108km/h(80 erlaubt) geblitzt. Muss ich jetzt ein Fahrverbot befürchten?? Keine Probezeit und mein Tacho geht ca 5km/h zuviel.

Ich meine mal irgendwo gelsen zu haben, dass man sich im folgenden Kalenderjahr nix erlauben darf.. Ist das so??



Gruss Florian
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  #2  
Alt 17.08.2010, 23:14
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RalphB RalphB ist offline
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Standard

M.W. droht Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h festgestellt wurde.
Erst mal abwarten - und Fuß vom Gas

Gruß Ralph
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  #3  
Alt 17.08.2010, 23:19
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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hmm.. ich habe grade mal nach dem Bussgeldkatalog gegooglet.... da habe ich zwar die Punkte und Strafen gefunden... laut dem müsste ich zwischen 30-70 Zahlen und entweder gar keinen oder 1Punkt bekommen. aber nix von 2mal in einem Jahr oder so....
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  #4  
Alt 17.08.2010, 23:20
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Standard

Hallo Flo,

ich bin dr Meinung das sie Dich auch nur wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung bestrafen dürfen, das Telefonat wird nich berücksichtigt (wegen Doppelbestrafung) ansonsten gilt wie gesagt 2x mehr als 25km/h in einem Jahr (aufs Datum der erten Tat bezogen)
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Gruß Peter
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  #5  
Alt 17.08.2010, 23:25
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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kauf Dir ne Freisprecheinrichtung !

Mich hat vor zwei Wochen beinahe so ein Chaot, der durch eine wartende Autoschlange unerlaubt links abgebogen ist und dabei noch so ein schei**ding am Ohr hatte, auf die Hörner genommen.

Verhalte Dich verkehrsgerecht und Du lebst leichter

gruss
lars
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  #6  
Alt 17.08.2010, 23:52
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RalphB RalphB ist offline
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Standard § 4 (2) BKatV

Quelle:http://bundesrecht.juris.de/bkatv_20...303300001.html

Gruß Ralph
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  #7  
Alt 17.08.2010, 23:55
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Wofür ich mich Ohrfeigen könnte... Ich habe ne Freisprecheinrichtung. Aber das hat nicht richtig hin gehauen und dann habe ich kurz mal so angerufen.

Das letztes Jahr war Innerorts und heute war Ausserorts. Ob es 25km/h drüber waren heute weiss ich nicht....
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  #8  
Alt 17.08.2010, 23:58
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Wofür ich mich Ohrfeigen könnte... Ich habe ne Freisprecheinrichtung. Aber das hat nicht richtig hin gehauen und dann habe ich kurz mal so angerufen.

Das letztes Jahr war Innerorts und heute war Ausserorts. Ob es 25km/h drüber waren heute weiss ich nicht....
selbst schuld.

Man lernt aus Fehlern - abhaken, gut ist.

Und andere künftig nicht mehr gefährden

gruss
lars
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  #9  
Alt 17.08.2010, 23:59
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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da habe ich draus gelernt... Das Problem ist das ich ohne Auto bzw Führerschein nicht zur FH komme. Das wär dann schon ziemlich schlecht....

Würde es gerne abhacken
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  #10  
Alt 18.08.2010, 00:02
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
da habe ich draus gelernt... Das Problem ist das ich ohne Auto bzw Führerschein nicht zur FH komme. Das wär dann schon ziemlich schlecht....

Würde es gerne abhacken
es gibt Schlimmeres,

und "hack" Dir nichts ab aus Frust

Gruss
Lars
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  #11  
Alt 18.08.2010, 00:08
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Wofür ich mich Ohrfeigen könnte... Ich habe ne Freisprecheinrichtung. Aber das hat nicht richtig hin gehauen und dann habe ich kurz mal so angerufen.

Das letztes Jahr war Innerorts und heute war Ausserorts. Ob es 25km/h drüber waren heute weiss ich nicht....
Es reicht, wenn die Anderen es wissen bzw. es justiziabel nachweisen können. Ab 21 km/h a.g.O (außerhalb geschlossener Ortschaften) gibt es einen Punkt.

Ob es sich in Deinem Fall hinsichtlich des "auch" Telefonierens um "tateinheitliches" oder "tatmehrheitliches" Handeln handelt, was den "Tatvorwurf" im ordnungswidrigen Sinne anbelangt, wäre noch zu überprüfen.

Gruß Walter

Ps.: Mit einem Fahrverbot musst Du nicht rechnen, falls ich nichts überlesen habe.

Geändert von Water (18.08.2010 um 00:18 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #12  
Alt 18.08.2010, 00:27
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ps.: Mit einem Fahrverbot musst Du nicht rechnen, falls ich nichts überlesen habe.
M.E. kriegt er eins, und das auch völlig zu recht

gruss
lars
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  #13  
Alt 18.08.2010, 08:53
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Morgen zusammen.

Also meine Fragen waren:

1. kann man doppelt bestraft werden?? Oder zählt das was am meisten bestraft wird??

2. Kann ein Zusammenhang entshene mit dem letzten Blitzen vor einem Jahr?? da war ich Innerorts 23zu schnell und hatte einmal keinen richtigen Abstand. Das innerhalb von 2 Wochen. Meine mal gelesen zu haben,dass ich mir dann im folgenden Kalenderjahr nix erlauben darf......
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  #14  
Alt 18.08.2010, 10:42
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Ja, man kann doppelt bestraft werden, wärst du nicht angeschnallt gewesen, würde sich die Strafe nochmal erhöhen.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 18.08.2010, 10:54
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
1. kann man doppelt bestraft werden?? Oder zählt das was am meisten bestraft wird??
http://de.wikipedia.org/wiki/Tateinheit

Zitat:
2. Kann ein Zusammenhang entshene mit dem letzten Blitzen vor einem Jahr?? da war ich Innerorts 23zu schnell und hatte einmal keinen richtigen Abstand. Das innerhalb von 2 Wochen. Meine mal gelesen zu haben,dass ich mir dann im folgenden Kalenderjahr nix erlauben darf......
§ 4 Regelfahrverbot

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Gruß, Jörg
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  #16  
Alt 18.08.2010, 16:40
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Soo.. Ich hab nochmal nachgeschaut. Ich war letztes Jahr Ende Nov 24km/h Innerorts zu schnell und habe dafür einen Punkt kassiert. ca 2Wochen vorher hatte ich einen Abstandsverstoß auf der Autobahn und habe dafür 2Punkte kassiert.

Laut der Aussage von Jörg kann ich ja hoffen, kein Fahrverbot zu bekommen oder????

Gruss
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  #17  
Alt 18.08.2010, 16:48
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Eine bescheiden frage..................

Sag mal...als Du so schnell gefahren bist...hast du auch so gejammert wie hier jetzt oder warst du da eher der Coole...?!?!-Dann jammer doch jetzt auch nicht rum und ertrag es wie ein Mann!!!!Bist nicht der erste und gewiß nicht der letzte,der evtl mal degradiert wird!

Gruß Tido
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  #18  
Alt 18.08.2010, 16:57
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Ich ertrage das schon. Und es gibt bestimmt viele die noch evt nach mir den Führerschein abgeben müssen. Ich bin halt ein ungeduldiger Mensch und es hätte ja sein können, dass sich hier jemand mit dem Punktequatsch auskennt. Das sollte kein jammern sein. Nur eine Frage...
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  #19  
Alt 18.08.2010, 17:03
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hm...sei Dir verziehen...is blöd das warten,kenn ich auch...

aber nützt ja eh nix,wirst es nehmen müssen wie`s kommt..sei denn Papa/Mama/Onkel/Tante is Anwalt und hat Zeit oder so..

Gruß Tido
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  #20  
Alt 18.08.2010, 17:10
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Vielleicht hilft dir das...

http://www.dvz.de/news/transport/art...inmal-weg.html

zwar nicht beim besser schlafen, aber...
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gregor

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Alt 18.08.2010, 17:24
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Zitat:
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Zitat:
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Soo.. Ich hab nochmal nachgeschaut. Ich war letztes Jahr Ende Nov 24km/h Innerorts zu schnell und habe dafür einen Punkt kassiert. ca 2Wochen vorher hatte ich einen Abstandsverstoß auf der Autobahn und habe dafür 2Punkte kassiert.

Laut der Aussage von Jörg kann ich ja hoffen, kein Fahrverbot zu bekommen oder????

Gruss
Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Ich ertrage das schon. Und es gibt bestimmt viele die noch evt nach mir den Führerschein abgeben müssen. Ich bin halt ein ungeduldiger Mensch und es hätte ja sein können, dass sich hier jemand mit dem Punktequatsch auskennt. Das sollte kein jammern sein. Nur eine Frage...
Mein lieber Flo,
wenn Du zwischendurch mal lesen würdest, hättest Du m.M. wohl schon letzte Nacht ruhiger geschlafen.
Wird Zeit, dass Du mal ruhiger wirst, geh mal auf ein Segelboot

Gruß Ralph
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  #22  
Alt 18.08.2010, 17:45
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Einfach:

Zu 1) Du wirst nicht "doppelt bestraft", sondern nur zweimal, weil du eben zweimal was falsch gemacht hast - du hast telefoniert und bist zu schnell gefahren. Das ist unabhängig voneinander zu betrachten - du hast ja nicht telefoniert, WEIL du zu schnell gefahren bist oder umgekehrt.
Das allerdings nur, wenn es a) auffällt und b) bewiesen werden kann.

Hatte ich auch mal, der Polizist mit Foto vor den Augen meinte "Hm, das da zwischen Ohr und Hand sieht mir aber wie ein Telefon aus, was?"
Ich sagte: "Könnte aber auch mein Taschenwärmer sein, hatte zu der Zeit Ohrenweh".
Zweimal Grinsen, gut war's.

Zu 2): 2x innerhalb eines Jahres vom Tattag an gerechnet 26km/h oder mehr zu schnell, dann bist halt per Definition ein Raser und musst den Lappen abgeben.

Du warst unter 26km/h zu schnell, also nix is mit dieser Regel.

Ab 21 drüber gibt's nen Punkt, mit dem wirst Du kleben können und müssen.

Der Abstandskram interessiert dabei überhaupt nicht.

Du kannst guten Mutes innerhalb eines Jahres sehr viel mehr Punkte einfahren, ohne deswegen Wiederholungstäter zu sein oder ein Fahrverbot durchleben zu müssen - Übersieh' mal hier ein Stoppschild, da eine rote Ampel, fahr mal ein bisschen zu schnell, überhole im Überholverbot, lass zwei Reifen abgefahren sein und berappe deine Versicherung nicht - dann bist zwar in Summe deinen Lappen los, hattest aber kein Fahrverbot und bist aber immer noch kein Wiederholungstäter.
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #23  
Alt 18.08.2010, 17:55
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Tja "beharrliche Pflichtverletzung" ist auch eine Sache des einzelnen Richters,spannend dass hier als erhebliche Verstöße alle (Geschwindigkeitsübertretungen) jenseits von 35€ relevant sind...

Zitat aus meinem Link...
Zitat:
Ertappte Temposünder müssen sich außerdem davor in Acht nehmen, besonders schnell wieder rückfällig zu werden. Denn dann muss sogar bei Verstößen unterhalb der 26-km/h-Grenze um den Führerschein gebangt werden. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Autofahrer wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ mit einem Fahrverbot belegt, der beim zweiten Mal nur 25 km/h zu schnell war (Az: 3 Ss, OWi 422/2007). Die Tücke für diesen Fahrer: Zwei weitere erhebliche Verstöße lagen erst elf beziehungsweise knapp zwölf Monate zurück. Als erheblich werden dabei alle Verstöße betrachtet, die mit einem Bußgeld von mehr als 35 Euro geahndet werden. So können also bereits mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen. (sm)
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gregor

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  #24  
Alt 18.08.2010, 18:11
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Tja "beharrliche Pflichtverletzung" ist auch eine Sache des einzelnen Richters,spannend dass hier als erhebliche Verstöße alle (Geschwindigkeitsübertretungen) jenseits von 35€ relevant sind...

Zitat aus meinem Link...
Wegen 25 km/h zuviel vor Gericht .
"Anwalts Liebling" .

Besser: Zahlen und künftig langsamer fahren .

Gruß Ralph
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  #25  
Alt 18.08.2010, 18:25
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ja,immer und überall erst mal Rechtsmittel einzulegen, macht es oft nicht billiger...
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gregor

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