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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.08.2010, 12:11
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Standard Führerscheinfrage...

Hallo,


Ich besitze den Führerschein Klasse B. Also schon den ,,neuen" im Kartenformat.

Meine Frage: Ich fahrr eine ältere M-Klasse mit ca 2,3t Leer und 2,8 zgG.

Die Anhängelast beträgt ca 3,4t. Ich darf mit meinem Führerschein ja nur eine bestimmte Last ziehen. Was zufällig jemand wieviel das ist????

Ich habe nächstes Jahr evt vor mir ein Boot mit Kajüte zuzulegen. Aber da müssen ja erstmal die Grundvorraussetzungen stimmen das ich es überhaupt ziehen darf.


Ich habe mal gehört vorne leer hinten schwer und gesamt nicht mehr als 3,5t?? dann dürfte ich ja nur 700kg ziehen??


Welchen Führerschein müsste ich denn machen um die Anhängelast ausreizen zu dürfen??


Gruss
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  #2  
Alt 06.08.2010, 12:16
Benutzerbild von dedmoros
dedmoros dedmoros ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
..............
Ich habe mal gehört vorne leer hinten schwer und gesamt nicht mehr als 3,5t?? dann dürfte ich ja nur 700kg ziehen??


Welchen Führerschein müsste ich denn machen um die Anhängelast ausreizen zu dürfen??


Gruss
ich glaube dass das genauso ist!

aber hier kannst du alles nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BC...laubnisklassen
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Gruß
Eugen
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  #3  
Alt 06.08.2010, 12:18
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen

....

Welchen Führerschein müsste ich denn machen um die Anhängelast ausreizen zu dürfen??


Gruss

Klasse BE
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
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  #4  
Alt 06.08.2010, 12:30
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Hallo,


Ich besitze den Führerschein Klasse B. Also schon den ,,neuen" im Kartenformat.

Meine Frage: Ich fahrr eine ältere M-Klasse mit ca 2,3t Leer und 2,8 zgG.

Die Anhängelast beträgt ca 3,4t. Ich darf mit meinem Führerschein ja nur eine bestimmte Last ziehen. Was zufällig jemand wieviel das ist????

Ich habe nächstes Jahr evt vor mir ein Boot mit Kajüte zuzulegen. Aber da müssen ja erstmal die Grundvorraussetzungen stimmen das ich es überhaupt ziehen darf.


Ich habe mal gehört vorne leer hinten schwer und gesamt nicht mehr als 3,5t?? dann dürfte ich ja nur 700kg ziehen??


Welchen Führerschein müsste ich denn machen um die Anhängelast ausreizen zu dürfen??


Gruss
Wann hast du den erworben ??
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Viele Grüße Dieter
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  #5  
Alt 06.08.2010, 12:32
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Wann hast du den erworben ??
ich denke egal wie klein sein erstes Boot auch sein mag, mit 700kg Anhängelast ist man da schon an der Grenze...!?

und selbst wenn es reichen sollte, später wird wohl sowieso größer
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Gruß
Eugen
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  #6  
Alt 06.08.2010, 13:07
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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Danke erstmal für die Antworten. Mein momentanes Boot hat mit Trailer 650kg. Also darf ich es noch ziehen.

Was darf ich denn mit Klasse BE ziehen bzw fahren???
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  #7  
Alt 06.08.2010, 13:13
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alle PKW's bis zum max. Anhängergewicht des Zugfahrzeugs.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/be.php
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Gruß
Axel

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  #8  
Alt 06.08.2010, 13:21
Bootsanfänger Flo Bootsanfänger Flo ist offline
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das heisst damit dürfte ich vorne 3,5t und hinten 3,5t fahren????
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  #9  
Alt 06.08.2010, 14:00
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
das heisst damit dürfte ich vorne 3,5t und hinten 3,5t fahren????

nöö, du darfst (ich übrigens auch) max. 3,5 To vorn und max. 750 Kg hinten ...


ansonsten das Fahrzeuggewicht (Gesamtmasse) + der Hänger (tatsächliches Gewicht) (der nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug) = 3,49 To



tja, leider findest du im Netz und auch bei den Polizisten auch sehr oft die Meinung das du nur 750 Kg fahren darfst ...

Meine Info:

Anruf bei der Fahrschule und Polizei - unterschiedliche Aussagen






aber bitte bitte auch mal bei den öffentlichen Stellen nachhaken, bin mir da sehr unsicher ... und wurde noch nie angehalten.
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Geändert von Basstel-Bassti (06.08.2010 um 14:05 Uhr)
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  #10  
Alt 06.08.2010, 14:25
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
nöö, du darfst (ich übrigens auch) max. 3,5 To vorn und max. 750 Kg hinten ...
Wie kommst du denn auf die Spur
Mit BE darf man auch alle Anhänger >750kg ziehen die mit einem Zugfahrzeug, welches er mit Klasse B fahren darf, gezogen werden dürfen.
Wenn er also einen gepanzerten X5 findet der 3,5t wiegt kann er daran auch noch eine Boot/Trailer Kombi mit 3,5t tüdeln.
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  #11  
Alt 06.08.2010, 14:29
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
Hallo,


Ich besitze den Führerschein Klasse B. Also schon den ,,neuen" im Kartenformat.

Meine Frage: Ich fahrr eine ältere M-Klasse mit ca 2,3t Leer und 2,8 zgG.

Die Anhängelast beträgt ca 3,4t. Ich darf mit meinem Führerschein ja nur eine bestimmte Last ziehen. Was zufällig jemand wieviel das ist????

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Ich habe mal gehört vorne leer hinten schwer und gesamt nicht mehr als 3,5t?? dann dürfte ich ja nur 700kg ziehen??


Welchen Führerschein müsste ich denn machen um die Anhängelast ausreizen zu dürfen??


Gruss
Du hast eine Leermasse von 2,3 Tonnen. Mit Klasse B darfst du grundsätzlich einen Anhänger ziehen, dessen zGG unter der Leermasse deines Zugfahrzeuges liegt. Allerdings darf zGG deines Zugfahrzeuges plus zGG des Anhängers zusammen nicht mehr als 3500 kg ergeben.

Heißt in deinem Fall: du darfst einen Anhänger mit einem zGG von 700kg anhängen - für alles weitere benötigst du BE.
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #12  
Alt 06.08.2010, 14:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
[..]
ansonsten das Fahrzeuggewicht (Gesamtmasse) + der Hänger (tatsächliches Gewicht) (der nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug) = 3,49 To
[..]
Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
[..] Mit Klasse B darfst du grundsätzlich einen Anhänger ziehen, dessen zGG unter der Leermasse deines Zugfahrzeuges liegt. [..]
Wieso wird hier immer "nicht schwerer als" mit "leichter" gleichgesetzt?

"Nicht schwerer als" umfaßt auch "gleichschwer", denn ein Anhänger mit 3,5 t ist auch nicht schwerer als ein Zugwagen mit 3,5 t.

E ist schon auffällig, daß gerade von Fahrschulen im Internet immer verbreitet wird, Klasse B erlaube nur Anhänger bis 750 kg. Hier soll offensichtlich Bedarf erzeugt werden.

Tasächlich heißt es für Klasse B:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Es gibt also IMHO zwei Varianten, die sich so zusammenfassen lassen:

Anhänger < (3,5 t minus zulässige Gesamtmasse des Zugwagens),
mindestens aber 750 kg.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (06.08.2010 um 14:44 Uhr)
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  #13  
Alt 06.08.2010, 16:51
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Mutiny Mutiny ist offline
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Moin, grundsäzlich gilt das man 750 kg immer anhängen darf.

Mit B,E sind auflaufgebremst max.3,5t möglich bei durchgehender Bremsanlage bis zum 1,5 fachen des g.G. des Zugfahrzeugs.
Das schwere Zugfahrzeug ist bei der neuen Klasse B eher ungünstig. Mt einem Zugfahrzeug von z.B 2t g.G. dürfte man bis zu 1,5t anhängen.
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Viele Grüße Dieter
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  #14  
Alt 06.08.2010, 16:51
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Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
das heisst damit dürfte ich vorne 3,5t und hinten 3,5t fahren????
Ja :
  • Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Aktuell darfst halt nur einen bis 750 kg ziehen.
  • Anhänger bis 750 kg zG7),
  • Anhänger über 750 kg zG7),
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
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Ciao & Gruß

Marcus
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Alt 06.08.2010, 16:55
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Mach einfach den B,E Führerschein, ist nur ein bischen Praxis: Anhängen, Abhängen, Gespann rückwärts um die Ecke schieben.Einige Sonderfahrten.(ca. 500€)

Ich würde mich aber beeilen, die Prüfung soll erheblich verschärft werden !
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Alt 08.08.2010, 18:55
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
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Mit BE darf man auch alle Anhänger >750kg ziehen die mit einem Zugfahrzeug, welches er mit Klasse B fahren darf, gezogen werden dürfen.
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hier war von Klasse B die rede, nicht von BE
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Alt 08.08.2010, 19:09
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Was darf ich denn mit Klasse BE ziehen bzw fahren???
Zitat:
Zitat von Bootsanfänger Flo Beitrag anzeigen
das heisst damit dürfte ich vorne 3,5t und hinten 3,5t fahren????
Zitat:
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nöö, ....
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