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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.08.2010, 17:28
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Standard Fahrtenbuch führen??

Ich möchte meinen T5 (leasing) ab 01.01.2010 Privat als auch Beruflich zum Liefern nutzen.

Nun sagt mir ein Bekannter das ich ein Fahrtenbuch führen muss.

Nun ist das Problem das ich beim Liefern mehrere Kunden anfahre und jedes mal wenn ich aussteige dieses in das Buch eintargen muss.

Kurz gesagt, ich schreibe mehr als ich fahre.

dazu kommt noch das ich jedes Private fahrt eintragen muss.

Alles in allem ist das Stress pur. Gibt es da noch ne andere Möglichkeit?

Das kann doch alles nicht sein!
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  #2  
Alt 03.08.2010, 17:44
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Palmyra Palmyra ist offline
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Es gibt auch elektronische Fahrtenbuecher die allerdings keinerlei Moeglichkeiten der ''freien Gestaltung'' lassen
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  #3  
Alt 03.08.2010, 17:54
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Raffi1963 Raffi1963 ist offline
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Hallo,
da wirst Du wohl schreiben müssen.
Schließlich will der Fiskus ja auch seinen Spaß!
Mußt ja nicht jeden Kunden eintragen.
Oder setzt Dich abends hin und pin das alles am Rechner ein.
Gruß Thorsten
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  #4  
Alt 03.08.2010, 18:02
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mir wurde was von einer 1% regelung gesagt, hab ich aber nicht verstanden.
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  #5  
Alt 03.08.2010, 18:03
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Hallo,

alternativ kannst Du auch eine Pauschalversteuerung vornehmen ("1%-Regelung").

Dabei versteuerst Du monatlich 1% des Bruttolistenpreises; d.h. Dein Steuerbrutto erhöht sich um diesen Betrag. Wichtig: es zählt immer der Bruttolistenpreis (Neupreis ohne Rabatte), auch wenn Du das Fahrzeug gebraucht gekauft hast.

VG Thilo
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  #6  
Alt 03.08.2010, 18:06
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Hallo Tino,


bei der 1% Regelung mußt du 1% vom Fahrzeugneuwert als Einkommen versteuern,dann brauchst du kein Fahrtenbuch schreiben



Liebe Grüße Dieter
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Gruß Dieter


Ein Mangel an Geld kann man meist durch Fleiß Können und Phantasie ersetzen.Ein Mangel an Fleiß,Können und Phantasie nicht durch alles Geld der Welt.
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  #7  
Alt 03.08.2010, 18:09
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get das auch auch bei Lesing?
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  #8  
Alt 03.08.2010, 18:13
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Genau so isses Tino,

wer schreibt der bleibt.......


Liebe Grüße Dieter
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  #9  
Alt 03.08.2010, 18:14
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Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
get das auch auch bei Lesing?
Ja, das geht auch. Wenn Du nicht selbständig bist, musst Du zusätzlich die KM von Deinem Wohnort bis zu Deinem Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil versteuern, sofern Du mehr als 46 Tage pro Jahr dort arbeitest.

VG Thilo
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  #10  
Alt 03.08.2010, 18:21
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Zitat:
Zitat von plata Beitrag anzeigen
Hallo,

alternativ kannst Du auch eine Pauschalversteuerung vornehmen ("1%-Regelung").

Dabei versteuerst Du monatlich 1% des Bruttolistenpreises; d.h. Dein Steuerbrutto erhöht sich um diesen Betrag. Wichtig: es zählt immer der Bruttolistenpreis (Neupreis ohne Rabatte), auch wenn Du das Fahrzeug gebraucht gekauft hast.

VG Thilo
Aber nur wenn mind 50% Geschäftlich genutz werden.
Zum Nachweiß ist mind. über ein Zeitraum von 3 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen.
Nur dann kann man die 1% Regelung anwenden.

Redet mit eurem Steuerberater.
Nicht das es ein bösese Erwachen gibt.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #11  
Alt 03.08.2010, 19:04
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Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
... T5 ...
PKW ?

im übrigen: http://www.boote-forum.de/showpost.p...37&postcount=4 und http://www.boote-forum.de/showpost.p...3&postcount=16
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #12  
Alt 03.08.2010, 19:12
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Über Fahrtenbuch ärgere ich mich auch immer.
Entweder führen oder 1% versteuern.
Ich führe Buch, denn den T4 habe ich 2005 (ja - ich habe noch einen neuen T4 gefunden) neu für 21000€ (mit Gasanlage 24T€) gekauft - müßte
aber vom Listenpreis von 46T€ Steuer zahlen.

Ich meine wenn der T5 LKW-Zulassung hätte (max. 3 Sitze vorne, hinten keine) brauchst Du kein Buch führen (aber zur Sicherheit Steuerberater fragen).
Gleiches gilt für einen Dodge-PickUp - ein Bekannter hatte einen SRT10 (2Sitzer) mit 504PS - kein Fahrtenbuch da LKW.
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  #13  
Alt 03.08.2010, 19:27
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Hallo,

das Thema Fahrtenbuch sowie der Geltwertende Vorteil nervt mich auch. Ich habe einem Firmenwagen Mercedes Vito Lkw, habe die 0,3 Prozent Regelung, kann den Wagen nur für den Arbeitsweg hin und zurück nutzen bin aber Wechseltätig im Einsatz und muss auch ein Fahrtenbuch führen!

Gruß Sebastian
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“Zylinder: Statussymbol das man nicht mehr auf dem Kopf, sondern unter der Motorhaube trägt.”
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  #14  
Alt 03.08.2010, 19:45
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Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Nobiwankenobi Beitrag anzeigen
Über Fahrtenbuch ärgere ich mich auch immer.
Entweder führen oder 1% versteuern.
Ich führe Buch, denn den T4 habe ich 2005 (ja - ich habe noch einen neuen T4 gefunden) neu für 21000€ (mit Gasanlage 24T€) gekauft - müßte
aber vom Listenpreis von 46T€ Steuer zahlen.

Ich meine wenn der T5 LKW-Zulassung hätte (max. 3 Sitze vorne, hinten keine) brauchst Du kein Buch führen (aber zur Sicherheit Steuerberater fragen).
Gleiches gilt für einen Dodge-PickUp - ein Bekannter hatte einen SRT10 (2Sitzer) mit 504PS - kein Fahrtenbuch da LKW.
Mit dem LKW hat das so viel nicht zu tun. Wenn es dem Finanzamt unsinnig erscheint daß jemand mit nem T4 1,6D privat unterwegs ist weil noch ein Tuareg auf ihn zugelassen ist dann mag das gehen. Sonst wirds kritisch.

Bei mir ist die 1% Regel auch bald 4200 € im Jahr aber besser als die Schreiberei im Fahrtenbuch
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  #15  
Alt 03.08.2010, 20:50
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Hilfsvopo
 
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
...


Bei mir ist die 1% Regel auch bald 4200 € im Jahr aber besser als die Schreiberei im Fahrtenbuch
Kosten tut es dich am Ende aber nur deinen EK Steuersatz von den 4200...also max. etwas über 40%...


Für alle die es noch nicht wissen:

Es gibt zum 1.1.2010 eine Verschärfung der 1% Regelung für Selbstständige. Danach sind die FA angehalten für jedes im Betriebsvermögen enthaltene Fahrzeug die 1% Regelung durchzusetzen. Und zwar zu Lasten des Firmeninhebers, insofern kein Fahrtenbuch geführt wird bzw. kein Mitarbeiter ddas Auto 1% versteuert.

Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung...zumindest bei Kapitalgesellschaften
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #16  
Alt 04.08.2010, 22:18
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Mit dem LKW hat das so viel nicht zu tun. Wenn es dem Finanzamt unsinnig erscheint daß jemand mit nem T4 1,6D privat unterwegs ist weil noch ein Tuareg auf ihn zugelassen ist dann mag das gehen. Sonst wirds kritisch.

Bei mir ist die 1% Regel auch bald 4200 € im Jahr aber besser als die Schreiberei im Fahrtenbuch
Mein Finanzamt (Erbsenzähler) wollte mal zum Fahrtenbuch Aufstellung der sonstigen Fahrzeuge inkl. Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr.
Habe dann PKW-Kombi (Nissan Primera) und noch 5 oder 6 auf mich privat angemeldete Motorräder angeben.
Hinzu noch angemeldetes 50ziger Quad, Honda Dax.
Und damit ich nichts unterschlage habe ich dem Erbsenzähler dann noch alle Privat-Fahrräder aufgezählt (im Ort fahren wir auch Rad!)
Und trotz dem muss ich Fahrtenbuch führen (Bekannter in Nachbarort - gleiches Finanzamt nicht).
Aufregen tue ich mich immer noch - nur nütz das nix.
Wenn mal Zeit/Geld ist drücke ich denen einen Oldtimer den ich dann auf Firma zu lasse - da zählt Neupreis den ich gerne mit 1% versteuere.
Alle Rechnungen inkl. Sprit usw. drehe ich dann auf das Auto.
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  #17  
Alt 04.08.2010, 22:27
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Für alle die es noch nicht wissen:

Es gibt zum 1.1.2010 eine Verschärfung der 1% Regelung für Selbstständige. Danach sind die FA angehalten für jedes im Betriebsvermögen enthaltene Fahrzeug die 1% Regelung durchzusetzen. Und zwar zu Lasten des Firmeninhebers, insofern kein Fahrtenbuch geführt wird bzw. kein Mitarbeiter ddas Auto 1% versteuert.

Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung...zumindest bei Kapitalgesellschaften

Das glaube ich so mal nicht.
Das könnte sich vielleicht auf die PKW´s beziehen aber nicht auf jedes Fahrzeug.
Wer fährt denn mit dem LKW am Sonntag zur Kirche?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 04.08.2010, 22:40
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Kosten tut es dich am Ende aber nur deinen EK Steuersatz von den 4200...also max. etwas über 40%...


Für alle die es noch nicht wissen:

Es gibt zum 1.1.2010 eine Verschärfung der 1% Regelung für Selbstständige. Danach sind die FA angehalten für jedes im Betriebsvermögen enthaltene Fahrzeug die 1% Regelung durchzusetzen. Und zwar zu Lasten des Firmeninhebers, insofern kein Fahrtenbuch geführt wird bzw. kein Mitarbeiter ddas Auto 1% versteuert.

Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung...zumindest bei Kapitalgesellschaften
????!!!! - Kosten tut es dich am Ende aber nur deinen EK Steuersatz von den 4200...also max. etwas über 40%...????
Ja - kommt drauf an wie lange und hart man für die nach deiner Rechung 1680€ arbeiten muss......so lange brauche ich fürs schreiben nicht, habe aber auch einen seriösen Stundensatz.
Also für den max. Steuersatz zu 4200€ schreibe ich lieber Fahrtenbuch.

Ob und wie die FA alle Fahrzeuge im Betriebvermögen ab dem 1.1.2010 mit 1% ansetzen????
Meine Motorräder teste ich seit Oktober 2008 (alle abgemeldet) regelmäßig mit der roten 06er Nummer - vielleicht melde ich dann auch den Bus ab und fahre mit dem Fahrrad zur Post.
Und den Bus teste ich dann und wann mit der roten Nummer - nicht das der irgend wann mal schlechter/besser läuft.
Fahrtenbuch ist da auch zu führen, da reicht aber KM der Fahrtstrecke und Zweck (Probe, Überführungs- oder Test-Fahrt) und Fahrer sowie Zweck der Fahrt. Und testen muss man doch, oder?

Privat-Pkw (der auch privat genutzt wird) und Motorräder sowie unser 50ziger Quad (das 400er Quad teste ich auch immer mit roter Nummer) sind weiterhin vorhanden, dito Fahrräder (nicht das ich für mein BMW-MountainBike auch noch Buch führen muss!!!).

Und vielleicht stecken wir das gesparte mal in größeren Bootsmotor, größeres Boot (eher nicht - will schnell, leicht und easy silpen) oder ein paar Tage mehr Freizeit auf/am Wasser.

Ja - vielleicht schon dieses Jahr - morgen geht es ab nach Kroatien!

Schönen Urlaub allen!
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  #19  
Alt 05.08.2010, 07:46
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das glaube ich so mal nicht.
Das könnte sich vielleicht auf die PKW´s beziehen aber nicht auf jedes Fahrzeug.
Wer fährt denn mit dem LKW am Sonntag zur Kirche?
LKWs unterliegen nicht der 1% Regelung!!!
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  #20  
Alt 05.08.2010, 07:58
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Schwanensee Schwanensee ist offline
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Fahrtenbuch schreiben ist gar nicht so schlimm

von Fahrtenbuch-Programmen halte ich nicht viel, denn da muss ich abends alles eintragen.

Wenn eine genaue Tour geplant ist, kann man ohne km-Stand schon vorschreiben,
mit Kuli und Büchle ist das echt schnell gemacht.

Ich habe das für mein Firmen-Kfz auch geschrieben, da ich mein Auto zu 100% fürs Geschäft genutzt habe.
Ich hatte allerdings das Glück, dass ich eine wöchentlich fast gleiche Tour mit meinem Auto hatte, so dass ich gut vorschreiben konnte

Mein Aufwand fürs Fahrtenbuch war täglich ca. 5 Minuten.

Für mich war das leicht gespartes Geld.
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Liebe Grüße Andrea

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  #21  
Alt 05.08.2010, 08:11
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Zitat:
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LKWs unterliegen nicht der 1% Regelung!!!
Joo, war ein blödes Beispiel.
Aber bei den Lieferwagen Typ Sprinter u. Kombis schauen die genauer.
Geschäftswagen wird ein Reizthema bleiben.
Ich wüsste allerdings kein Auto welches ich zu den Kosten der 1%-Regelung privat unterhalten könnte.
Insofern ist das für mich eine faire Sache.
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  #22  
Alt 05.08.2010, 08:36
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Oldtimer!!!!! Nimm zum Beispiel nen schönen alten Jaguar E- Type. Da ist der Sachbezug günstiger als wie bei nem Golf 5!!
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