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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Die Musikindustrie ist mit ihrem Anliegen von dem Bundesverfassungsgericht
gescheitert, private digitale Kopien gemäß § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu untersagen. Wir erinnern uns: Zitat:
vom Gericht nicht zugelassen wurde. ![]() Die Musikindustrie hat eine fristgerecht Beschwerde verschlafen ![]() Die zulässige Frist beträgt maximal ein Jahr. Die Beschwerde wurde im Dezember 2008 eingereicht, jedoch das betreffende Gesetz aber schon 2003 im betreffenden Punkt überarbeitet ![]() Jetzt können alle Sammler von Privatkopien erst einmal aufatmen, die Gefahr, dass sie kriminalisiert zu werden, besteht nicht mehr. ![]() Hier kann man das NICHTURTEIL ( ![]() http://www.bundesverfassungsgericht....bvr347908.html Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#2
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![]() Zitat:
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#3
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Das waren noch Zeiten, als wir mit dem Radio-Kassettenrekorder bewaffnet auf die Songs der Hitparade gewartet haben. Wenn dann der Sprecher in die Musik reingequatscht hat ...
![]() Gruß Ralph
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#4
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![]() Zitat:
Ralph, du weißt aber was 2003 geändert wurde ![]() Hat mit der damaligen Zeit nix mehr gemeinsam und mit den heutigen Möglichkeiten auch net mehr viel ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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