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  #1  
Alt 21.06.2007, 17:17
pitt4 pitt4 ist offline
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Hallo,

ich würde gerne mal auf dem Bodensee fahren (Motor) es scheint doch für Gäste so eine Art Gästelizenz zu geben, halt für solche wie mich, die kein Bodenseepatent haben. Wie ist es aber mit dem Antrieb?
Wenn mein Motor keine Bodenseezulassung hat, kann man dann trotzdem für einen Kurzaufenthalt dort fahren?

Viele Grüße

Peter
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  #2  
Alt 21.06.2007, 17:56
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von pitt4 Beitrag anzeigen
Wenn mein Motor keine Bodenseezulassung hat, kann man dann trotzdem für einen Kurzaufenthalt dort fahren?
NEIN!

mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #3  
Alt 21.06.2007, 18:05
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
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Leider,


Nein!!

Dein Motor braucht auch für Gastaufenthalte eine Bodenseezulassung.

Und dafür mußt du mit Boot und Motor zur Abnahme an den See. Spreche aus Erfahrung.

Kannst vergessen.

Entweder du kaufst am See dein Boot und bekommsr gleich mal vom Händler die Zulassung für zwei Jahre mit, oder du vergisst es.
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Gruß Christoph

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  #4  
Alt 22.06.2007, 20:11
zz69 zz69 ist offline
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darfst dich halt nicht erwischen lassen ;)

Ich hab das zweimal gemacht ohne bodenseezulassung,
beim zweiten mal hats mich 435 Euro gekostet bei ner Kontrolle...dumm gelaufen.

Aber jetzt hab ich ja nen zugelassenen Kahn...
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  #5  
Alt 22.06.2007, 20:23
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Zitat:
Zitat von zz69 Beitrag anzeigen
darfst dich halt nicht erwischen lassen ;)

Dann braucht er aber auch gar nicht erst das Gastpatent beantragen dann kann er gleich ohne alles losschippern

Gruss markus
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  #6  
Alt 22.06.2007, 22:58
zz69 zz69 ist offline
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ich hab das bodenseepatent ich denk ohne gastpatent wirds noch teurer....ich würds aber trotzdem nichtmehr machen war mir eine lehre !
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  #7  
Alt 22.06.2007, 23:15
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peterle peterle ist offline
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find ich auch nicht so toll trotz aller behördenkleinkrämerei hat die zulassung vielleicht doch auch einen, wenn auch kleinen, sinn
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gruß peter
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  #8  
Alt 23.06.2007, 06:29
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von peterle Beitrag anzeigen
find ich auch nicht so toll trotz aller behördenkleinkrämerei hat die zulassung vielleicht doch auch einen, wenn auch kleinen, sinn
Hallo Peter,

sie schützt uns zumindest vor einem großen Massenansturm!

Und das ist auch gut so!
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Tom

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  #9  
Alt 23.06.2007, 08:25
zz69 zz69 ist offline
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die zulasungsbeschränkung halte ich auch für sinnvoll nur die regelung mit den liegeplätzen find ich überholungsbedürftig
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  #10  
Alt 23.06.2007, 13:42
ronny ronny ist offline
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Zitat:
Zitat von zz69 Beitrag anzeigen
die zulasungsbeschränkung halte ich auch für sinnvoll nur die regelung mit den liegeplätzen find ich überholungsbedürftig
was für ne regelung meinst du?

Ich kenne ungefähr 20 verschiedene ;)

schöne Grüße Ronny
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....
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  #11  
Alt 23.06.2007, 14:11
zz69 zz69 ist offline
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na das es nur eine bestimmte anzahl von liegeplätzen geben darf erst wenn ein alter maroder steg abgebaut wird darf erst wieder ein neuer her, selbst wenn man ein wassergrundstück besitzt darf man sich keineneigenen steg bauen usw. und dann die bettelei wenn man mal als gastlieger länger als 1 woche in nem hafen bleiben will man muss den hafenmeister um jeden weiteren tag auf knien anhimmeln um noch ne nacht bleiben zu dürfen.
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  #12  
Alt 23.06.2007, 16:36
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Oskj Oskj ist offline
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Nicht ein Grundsätzliches NEIN.

Ich wollte meine 33 Jahre alte Coronet welche keine Bodenseezulassung hat auf der Deutschen Seite mit einer Urlaubsbewilligung einlösen und habe keine bekommen. Die Herren haben mich aber auf die Schweizer Seite verwiesen und dort bekam ich folgende Antwort:

Wenn für das Boot über ein gültiger Schiffsausweis besteht, dies innerhalb der letzten drei Jahre technisch geprüft worden ist und kein 2-Takt-Motor verwendet wird, kann eine Bewilligung erstellt werden. Wir sind zuständig, wenn das Schiff vom thurgausichen Ufer aus eingewassert wird.
Im Schiffsführerausweis muss der Eintrag 06 "Gültig für Grenzgewässer" eingetragen sein.
Die Bewilligung wird für die Dauer von 1 Monat ausgestellt und es müssen Gebühren von Fr. 50.-- in Rechnung gestellt werden.
Das Gesuchn kann schriftlich eingereicht werden, unter Vorlage von Schiffsausweis und Kopie Schiffsführerausweis
Schifffahrtskontrole

Auf die Nachfrage in Deutschland bekam ich dann die nächste Antwort:


geehrter Herr..........,

da die Wanderbootbewilligung für den gesamten Bodensee von den Schweizer Behörden erteilt wurde, können Sie das Boot natürlich auch auf dem kompletten Bodensee betreiben und auch auf der Reichenau ein- bzw. auswassern.

Der Hafenmeister des Yachthafens Herrenbruck auf der Reichenau ist Herr Jehle (Telefon: 07534/1277 oder 0170/5832665).

Mit freundlichem Gruß
Annette Karletz
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustr. 37

D-78467 Konstanz


Nun verstehe mal einer die Behörden am Bodensee
Aber wie gesagt versuche es mal auf der Schweizer Seite die sind anscheinend ausnahmsweise mal etwas weniger ..........streng.
Ich merke im EU Raum hat sich nicht alles nur verbessert.
Gruss Oliver

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  #13  
Alt 24.06.2007, 15:24
pitt4 pitt4 ist offline
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Hallo und erst einmal Danke für so viel Resonanz,

also das Gastpatent kann man grundsätzlioch bekommen, das war mir auch so weit klar, mich interessierte speziell halt die Frage wie es mit der Motorisierung aussieht. Da ich Familie am See wohnen habe und einen Freund in Ra-Zell,
würde ich natürlich auch mal gerne mein Boot mitnehmen und da ich mir dieses Jahr evtl. einen neuen AB gönnen werde muß ich natürlich drauf achten was ich kaufe, wenn ich auch mal im Ländle schippern will.

So long und Gruß aus GL

Peter
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  #14  
Alt 24.06.2007, 19:09
Elektromeister Elektromeister ist offline
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Zitat:
Zitat von pitt4 Beitrag anzeigen
Hallo und erst einmal Danke für so viel Resonanz,

da ich mir dieses Jahr evtl. einen neuen AB gönnen werde muß ich natürlich drauf achten was ich kaufe, wenn ich auch mal im Ländle schippern will.

So long und Gruß aus GL

Peter
Hallo Peter,

dann sieht dass schon wieder anders aus, der Motor darf max 100 PS haben und muß EU 2006 erfüllen, wenn dir dein Händler bestätigt, dass das Boot der Bodensseeschifffahrtsordnung entpricht, kannst Du Bodenseezulassung ohne Tüvabnahme bekommen. Hab ich auch so gemacht. Wenn Du Fragen dazu hast, schreib mir einfach ne PN.

Viele Grüße

Gerd
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  #15  
Alt 28.06.2007, 22:23
zz69 zz69 ist offline
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hier gibts eine Liste mit den erlaubten Motoren:

http://www.bodenseekreis.de/262.html
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  #16  
Alt 29.06.2007, 07:20
Elektromeister Elektromeister ist offline
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Zitat:
Zitat von zz69 Beitrag anzeigen
hier gibts eine Liste mit den erlaubten Motoren:

http://www.bodenseekreis.de/262.html
Die Liste ist bei AB´s aber nicht aktuell, alle neuen AB´s bis 100PS sind auf dem Bodensee zugelassen wenn diese EU2006 erfüllen.

Gerd
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