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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich möchte - weil ich das Gefühl habe, daß diese Regelung anscheinend nur wenig bekannt ist, weil ich auf der Maas immer wieder damit konfrontiert werde, daß man doch "verzweifelt" versucht mir Backbord - Backbord zu begegnen oder wenn das garnicht klappt richtig böse wird - einmal kurz darauf hinweisen, daß nach allgemeiner Seemannschaft der Bergfahrer die Fahrrinnenseite frei wählen darf: https://www.schiffundtechnik.com/lex...aue-tafel.html Das ist ganz bestimmt nicht "oberlehrerhaft" gemeint und mir ist auch klar, daß ich als Sportbootfahrer keine blaue Tafel habe, aber das unbedingte Festhalten-Wollen von Sportbooten an Backbord-Backbord Passagen auf der Maas nervt schon ein wenig. In der Hoffnung, daß ich für diesen kleinen Hinweis nicht allzusehr gekreuzigt werde herzliche Grüße Rolf |
#2
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So wie ich das verstanden ist, soweit nix anderes vorgeschrieben das Begegnen BB an BB ein muss, Ausnahme Blaue Tafel (die kommt einem ja auch schon mal bei Schleusenausfahrten entgegen, nicht nur zu Berg auf freier Strecke).
Ein Rechtsfahrgebot gibbet dagegen nicht. Ich schreiben von Binnen. Bis denne, Rainer Ps - wenn ich an BB oder STB fahre und in Flussmitte kommt ein anderes Sportboot ist das ja in der Regel kein "begnen" - ist ja nach allen Seiten ausreichend platz. |
#3
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BB BB ist kein Muss...
Die blaue Tafel benützt nur Berufsschifffahrt... Aber die haben teilweise vorgeschriebene Fahreinnenseite... Da würde BB BB gar nicht gehen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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Ich fahre auf der Ijssel auch immer auf der Innenkurve wenn gegen den Strom geht, da hat schon mal ein Verdränger gemeint auf den 10m zwischen mir und dem Ufer durchschlafen zu müssen. War sehr knapp damals.
Komisch das alle Berufler wissen worum es geht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#5
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Ich erlebe es oft auf den Seen, dass trotz ausreichend Platz umständlich der Kurs korrigiert wird und ich dann meinen Kurs ändern muss nur um uns BB zu begegnen, obwohl ausreichend Platz vorhanden war. Ich finde es dann immer sehr unnötig 🤔
LG Daniel |
#6
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....es ei denn es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, dann gilt BB an BB.
§6.02a 4. Habe allerdings auch schon mehrmals erlebt, dass die Gefahr des Zusammenstoßes nur dadurch entstand, dass der Entgegenkommen wohl die Auffassung vertrat ich müsse auf jedem Fall rechts an ihm vorbei und er daher geziehlt Kurs auf meinen Bug nahm. Und das nervt in der Tat. Wir schreiben hier doch alle von Kleinfahrzeugen oder? bis denne, Rainer
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#7
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So ist das.
Steht Strom auf der Maas, wissen die talfahrenden Berufer genau warum ich die Innenkurve anhalte. Und umgekehrt achte ich die blaue Tafel. Mit der Berufsfahrt ist auch alles schnell per UKW (Marifoon) geregeld. Mit Böötchenfahrern, denen "rechtsfahren" ins Hirn tätowiert ist leider nicht.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#9
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![]() Zitat:
Das geht wohl und ich habe das schon oft in meiner Beruflichen Laufbahn erlebt. Ich meine in den 70ger Jahren wurde in der Gebirgsstrecke, Lorley und Kaub, die geregelte Begegnung, Bb an Bb eingerführt, und alle waren der Meinung, das geht nicht. Heute ist das Standart und Funktionier sehr gut. Die jungen Fahrensleute kennen nichts anderes. Ich bin noch an der Loreylei zu Berg mit blauer Flagge gefahren. Gruß Manfred |
#10
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Hoi Manfred,
wenn ich Dich richtig verstanden habe schreibst Du auch von Beruflern. Auf dem Rhein, der Mosel und auf der Maas sah und sehe ich die blaue Tafel recht oft - und die besagt ja Begegnung STB an STB (also links vorbei). Und das machen die dann auch. bis denne Rainer |
#11
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Moin Rainer,
genau so hast du mich Richtig verstanden. Die Berufler wissen ganz genau, wo sie Lang fahren ob mit blauer Tafel oder im Dunkel mit Blinklicht. Was ist aber bei Nacht und Nebel ??? Da siehst du keine Navigationszeichen. Und auf dem Radarschirm auch nicht. Dafür gibt es "sogenannte Fahrwege" wo jeder Berg oder Talfahrer, und hier meine ich den Rhein, weiß, wo und wie die Begegnung erfolgt, wird aber noch über Kanal 10 abgesichert. Zu meiner Zeit brauchte man 7 Jahre Fahrzeit auf dem Rhein und mindesalter 23 Jahre alt, um das Patent zu erlangen. Das ist eine sehr lange Zeit, aber dann hast du das drinn. ![]() Gruß Manfred
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#12
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Wärt ihr mal so freundlich, mir zwei Dinge zu erklären:
Warum hat der Bergfahrer eigentlich das Wahlrecht? Er kann doch gegen den Strom viel bessern Steuern als der, der mit dem Strom schwimmt, im Zweifel kann der auch einfach auf der Stelle stehen bleiben. Warum hat also der, der besser rangieren kann, die Wahlfreiheit? Wieso ist es erforderlich, STB an STB zu fahren? Es werden ja die Seiten gewechselt. Offensichtlich ist also auf der „anderen“ Seite auch Platz für ein entsprechend großes Schiff. Ich fahre ein kleines Sportboot und gucke immer, dass ich den Beruflern nicht in die Quere komme. Ob „Rechts oder Links“ vorbei, egal ob in gleicher Fahrtrichtung oder im Gegenverkehr, ist mir egal. Ich fahre so, dass ich den Berufler nicht behindere (zumindest aus meiner Sicht). Daher auch die Verständnissfrage, WARUM das so wie es geregelt ist, auch sinnvoll ist. Wer mag mir auf die Sprünge helfen? Gruß Rüdiger
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#13
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Wir schreibe jetzt ja nicht von Engstellen.
Der Berfahrer möchte gerne da fahren, wo er die wenigste Ströumg hat, der Talfahrer will die Ströung ausnutzten. Passt dann doch.... ganz unabhängig von einem evtl. Wahlrecht. bis denne, Rainer |
#14
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![]() Zitat:
fignon83 hat sich mit dem Link in Beitrag #8 redlich bemüht auf die Sprünge zu helfen. Lies da mal rein. Auf den Strassen in den Bergen ist das oft dass der Bergfahrende, alternativ der Größere (im Sinne von bspw. LKW oder Bus) den Takt angibt. Viele ![]() Joachim |
#15
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![]() Zitat:
Bb an Bb, also rechts ohne blaue Tafel, Stb an Stb, also links fahren mit Blauer Tafel. bei Dunkelheit mit Blinklicht an Stb an Stb. Seite über dem grünen Seitenlicht. Warum der Bergfahrer so fahren möchte, mach ich mir als Talfahrer keine Gedanken; denn der Bergfahrer hat seine Gründe, warum auch immer. An Engstellen hat der Talfahrer immer Vorfahrt vor dem Bergfahrer, egal ob Fluß oder Kanal. Manfred
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#16
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Moin moin,
Zitat:
Es geht nicht um's steuern, sondern je nach Strömung ganz simpel darum überhaupt noch mit einer nennenswerten FüG vorwärtszukommen - daher fährt der Bergfahrer tunlichst die Innenkurve so nah am Ufer wie möglich bzw. am Rand des Fahrwassers (weil dort die Strömung in aller Regel deutlich geringer ist). Und das heißt in einer Linkskurve dann, daß backbord von dem nix mehr an Platz bleibt, daher zeigt der Bergfahrer dann die blaue Tafel und gibt damit eine StB-StB-Begegnung vor. Auf gut deutsch: der Bergfahrer wechselt in jeder Kurve idR auf die Innenseite, um möglichst wenig Gegenströmung zu haben - passenderweise sorgt das dafür daß die Talfahrer die Strömung bestmöglichst ausnutzen können. Und mit einem Verdränger ist man in der Regel wenn möglich ebenfalls genau so unterwegs - sonst hat man auf strömungsreichen Flüssen nicht viel Freude... lg, justme
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#17
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![]() Zitat:
Jetzt zur Zeit hat der Rhein wenig Wasser, vielleicht sogar Kleinwasser. In der Fracht werden schon KFZ, Kleinwasserzuschläge, für die Fracht bezahlt. Hier kann es durchaus Möglich sein, das der Bergfahrer am "Hang", Außenkurve, hochfährt und die blaue Tafel zeigt, weil im Hang Erfahrungsgemäß mehr Wasser unter dem Kiel ist und die großen Schiffe mit sehr viel PS, starke Maschine, die brauchen das tiefe Wasser, weil die da schneller zu Berg sind als normal. Aber wie gesagt, nur jetzt zur Zeit. Bei Hochwasser sieht es wieder anders aus. Aber Hochwasser haben wir eigentlich im Winter auf dem Rhein und da fahren kaum noch Sportboote. Manfred
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#18
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Heute auf der Ijssel bergauf (die ich ab Deventer, bisschen vorher schon, noch nie so stark gesehen ab. Immer mindestens 4 Km/h gegenan, auch gerne mal 5, bis zum Zusammentreffen mit dem Nederrijn, dann schlagartig wieder 2km/h) .
Alles ok, mit den Beruflern gibt es eh nie Probleme. Nur ein Verdränger kam bergab, und der zog, als er mich innen in einer Linkskurve sah, extra auch nach innen und hielt voll drauf zu und machte wüste Handzeichen. Da ich gerade in einer konfliktiv-manischen Phase bin, habe ich nicht gezuckt, was er dann unter Feixtänzen und Geschrei schließlich tat. Nicht, ohne mich auf ein Rechtsfahrgebot hinzuweisen. Und jetzt kommt die Überraschung: das war ein Holländer!!! Nix Schwarz-Rot-Gold. Btw: heute und gestern sind mir Horden (wirklich, hunderte) von Anglern aufgefallen, mit einem Equipment, das einem die Spucke wegbleibt und an eine Fischzukunft zweifeln lässt. Jetzt fingen die auch schon an zu nölen und verlangten, dass man in der Flussmitte fährt. Gibt es da rechtliche Grundlagen (meine Fischereiprüfung ist 40 Jahre her und ich angele auch schon seit Ewigkeiten nicht mehr, da ich kein Süsswasserfischesser bin)? |
#19
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Hallo,
da es hier ja um die Maas und damit um die Niederlande geht: Meines Wissens nach gibt es da tatsächlich ein Rechtsfahrgebot: ![]() https://skipper.adac.de/wp-content/u...e_einzel_b.pdf Mich selbst hat die Wasserschutzpolizei in Roermond schon mal drauf hingewiesen, bitte möglichst weit rechts zu fahren ![]() Viele Grüße, Oliver
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#20
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Dann zeig mir die Stelle im BPR. Habe gerade gesucht und nix dergleichen gefunden. Aber es kann durchaus sein, dass meine Augen oder mein Hirn noch nicht ganz wach ist.
bis denne, Rainer |
#21
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Hallo Rainer
Zitat:
Der deutsche Motoryachtverband zitiert aber den gleichen Text wie der ADAC: "...BinnenvaartpolitiereglementVorschrift für das Befahren der niederländischen Binnengewässer. Kleinfahrzeuge, also Schiffe unter 20 m, müssen so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren, ausgenommen auf der Gelderschen IJssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch Kanaal. Sie weichen Schiffen länger als 20 m aus..." https://www.dmyv.de/toerninfo/revier...al/niederlande Viele Grüße, Oliver
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#22
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#23
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Ja - und in der bilage 15.a ist die Maas nicht aufgeführt (es sei denn ich hab das überlesen).
bis denne, Rainer
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#24
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![]() Zitat:
Zitat: 1-Ein Kleinschiff darf die in der Anlage 15 Buchstabe a aufgeführten Wasserstraßen nur befahren , wenn es mit einem sofort betriebsbereiten Motor ausgestattet ist, mit dem eine Geschwindigkeit von mindestens 6 Stundenkilometern relativ zum Wasser aufrechterhalten werden kann. 2-Auf den im ersten Absatz genannten Wasserstraßen, mit Ausnahme der Waal, des Oberrheins, der Gelderschen IJssel, des Niederrheins und des Pannerdensch-Kanals, muss ein kleines Schiff so weit wie möglich auf der Steuerbordseite der Wasserstraße fahren. Zitat ende. Wahrscheinlich meinter er dieses. Edit: Überschnitten Geändert von NAJ (09.09.2024 um 10:30 Uhr)
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#25
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4 13 24 26 kann diese gerade nicht lokal zuordnen... denke aber um die geht es hier nicht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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