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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.09.2011, 20:05
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Standard Werkstattbeheizung

Soviel vorweg, ich könnte Bücher schreiben,
über Schornis, über Isolierungen und überhaupt

Wie der Eine oder Andere weiß, ist meine Werkstatt in einem frei stehenden, gemauerten Gebäude mit Satteldach.
Das Ganze war bisher recht rustikal, noch nicht mal isoliert.

Meine Idealvorstellung war bisher eigentlich immer die Werkstatt zu isolieren ( habe ich nun gemacht ) und dann einen Werkstattofen darin, zwecks Beheizung aufzustellen. ( so richtig mit Schornstein, Genehmigung, regelmäßiger Kehrung und dem ganzen Zirkus )
Da ich da ganz offen für jede erdenkliche deutsche Vorschrift bin
habe ich als erstes mal den Schorni abgeklopft
Der Bezirksschorni sah sich das kurz an und meinte ( auf Grund der großen Tore von 4,5m )
das is ne Garage nix Genehmigung
Mein Einwand dass dort natürlich mal ein Auto übernachte, dass ich jahrelang Sicherheitsbeauftragter einer Feuerwehr war, dass ich in der Chemie arbeite und durchaus die Zusammenhänge von explosiven / brennbaren Stoffen kenne, dass Gasgebläsebrenner umso mehr gefährlich sind,
dass Schorni immer mein Traumberuf war, dass er eigentlich gar nicht so alt aussieht wie er ist, dass meine Mutti mal nen Schorni über die Strasse geholfen hat und dass ich eigentlich gar nicht so böse bin wie ich aussehe........................ interessierte den August nicht

Sieht also schlecht aus mit Ofen

Einer ne Ahnung was alternativ Sinn macht
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Gruß 45meilen

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  #2  
Alt 15.09.2011, 20:15
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thorsa5 thorsa5 ist offline
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besorg dir ein kamin mit externer verbrennungsluft ansaugung dann dürfte er eigendlich nix mehr sagen oder sagte der das da überhaupt nix geht von wegen wermeerzeuger in der halle?

MFG
Thorsa5
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  #3  
Alt 15.09.2011, 20:18
Grautvornix Grautvornix ist offline
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Wie groß ist die Grundfläche der Werkstatt? Wenn eine Garage größer als 100m² ist, ist sie eine Mittelgarage, in der Rauchen und offenes Feuer (Ofen) verboten sind.

Garagenverordnung SH, §1 und §19, Nr. (5).
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  #4  
Alt 15.09.2011, 21:11
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michav8 michav8 ist offline
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Hallo !

Wie Groß ?

MfG Michael
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  #5  
Alt 15.09.2011, 21:41
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
..und dann einen Werkstattofen darin, zwecks Beheizung aufzustellen. ( so richtig mit Schornstein, Genehmigung, regelmäßiger Kehrung und dem ganzen Zirkus )
...
Der Bezirksschorni sah sich das kurz an und meinte ( auf Grund der großen Tore von 4,5m )
das is ne Garage nix Genehmigung
Sag ihm, dass du die Kehrung und jährliche Prüfung in deinem Haus demnächst
EU weit ausschreiben wirst, dann wird die blutsaugende Brut gefügiger.

Seit wann hat ein Schornsteinfeger ein Gebäude zu definieren ??
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #6  
Alt 16.09.2011, 06:36
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Sag ihm, dass du die Kehrung und jährliche Prüfung in deinem Haus demnächst
EU weit ausschreiben wirst, dann wird die blutsaugende Brut gefügiger.

Seit wann hat ein Schornsteinfeger ein Gebäude zu definieren ??
Kehrung und jährliche Prüfung sind Peanuts mit denen man vermutlich keinen Sturkopf bekehren kann
Ansprechpartner für Genehmigungen, Neubauten, Umbauten, 5 jährige Prüfungen, etc bleibt weiterhin der Bezirksschorni

Zu defeinieren hat der Bez-Schorni das sicher nicht, allerdings kann dieser Gott in Schwarz Dir die Feuerstelle und deren Umgebung so klar vorschreiben, dass Du dann in dieses 8 x 9 m ( Grundfläche ) Geb.,
kein Fahrrad mehr rein bekommst
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  #7  
Alt 16.09.2011, 06:42
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KaiB KaiB ist offline
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Erkundige Dich zunächst beim zuständigen Bauamt.
Deren grundsätzliche Vorschriften gelten auch als Richtlinie für Schornsteinfeger.
Das manche da für sich Ermessensspielraum sehe ist eine andere Frage.

Das mit der Ausschreibung ist zweischneidig, da die Bezirkschefs widerrum die Arbeit derer die die nachher tatsächlich gefegt haben überwachen müssen, egal wer das nun getan hat.
Also indirekter Kunde bleibt man eh.
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Gruß
Kai
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Alt 16.09.2011, 07:52
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Problem ist doch nicht von offizieller Stelle feststellen zu lassen dass es sich um ein Werkstattgebäude handelt
Problem ist es auch nicht dem Schorni auf diese Art und Weise zu zeigen wo der Frosch die Locken hat

Problem kann dann aber u.U. werden,
theoretisch ist dann das abstellen eines Autos darin verboten,
Schweißflaschen müßen anders plaziert / gehändelt werden usw, usw
Brandgefahr, etc.......

Wenn man es ohne Genehmigung macht, gibts Probleme mit Versicherungsschutz, etc

Wir leben halt in Deutschland

Deswegen die Suche nach einer Alternative
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Gruß 45meilen

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  #9  
Alt 17.09.2011, 06:55
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Hallo !


Ich habe bei mir eine gebrauchte Webasto Air Top ein gebaut.
Binn damit sehr zufrieden, was Verbrauch und Heizleistung angeht.
Schön finde ich bei der Heizung das sie programmierbar ist !


MfG michael
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Alt 17.09.2011, 07:18
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Rotkäppchen
 
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Einen Heizraum abteilen oder anbauen und da dann eine Försterheizung rein. In der Werkstatt dann die Heizkörper oder Gebläseheizer.

Hätte nur Vorteile. Du hast den Dreck nicht in der Halle und eine gleichmäßigere Temperatur.
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