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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich war vergangene Woche am Tag nach einer stürmischen Nacht auf Strandwanderung auf Mallorca/Bucht von Alcudia und habe zwei gestrandete Boote "gefunden". Insbesondere das Sportboot (Foto s.u.) hätte ich gerne mitgenommen. ![]() Ich habe dann eines der Boote betreten, nach Leinen etc. gesucht und als Landfeste ausgebracht, bei dem anderen hatte das schon jemand getan. Anschliessend habe ich mich auf den Rückweg gemacht und über einen Bekannten (Spanier) herauszufinden versucht, wen man informiert (Wasserschutzpolizei hab' ich dort noch nicht gesehen) oder was man in so einer Situation tut. Eine Antwort habe ich leider erst nach 24h bekommen (Spanier würden sich darum nicht kümmern, vielleicht Policia Local verständigen), und da ich nicht wußte, ob die Boote dann immernoch dort waren (und mein Spanisch mangelhaft ist), habe ich dann nichts weiter unternommen. Da ich im Februar wieder auf Strandwanderung gehe ( ![]() An die Bootseigentümer die Mahnung: Boot immer schön festmachen. ![]() Gruß Jens |
#2
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soweit ich weiß gehört Strandgut dem Finder (??), aber dennoch würde ich alles daran setzen den Eigentümer ausfindig zu machen.
Würde mein Boot abhanden kommen würde ich mir das auch wünschen. Einfach mitnehmen geht ja wohl mal gar nicht... ![]() In NL z.B. ist es Pflicht seinen Namen/Adresse im Bootsinneren sichtbar zu hinterlassen. Das vereinfacht die Sache natürlich ungemein.
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Gruß Benny |
#3
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Ich hätte erst mal nach Anzeichen gesucht, ob da nicht einer über Bord gegangen ist. ...so Zündschlüßel noch im Schloß, oder offene Getränke oder was weiß ich...
Wie das mit der Übereignung ist weiß ich nicht. Natürlich juckts einem dabei in den Fingern, aber so einfach ist es wohl nicht. Die Eigner sind anhand der Nummer ja festzustellen. Wenn du die Dinger wieder klarbekommen hättest, hättest du sicherlich was berechnen dürfen.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#4
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Ich würde einfach nur die Polizei verständigen und gar nichts machen.
Ich erinnere mich noch, als der grosse Sturm 1989 an der Ostsee war. Alle Boote waren entplant und lagen ein paar Meter von ihren eigentlichen Plätzen entfernt. Als wir unseres " retten " wollten, musste Papa erst einmal 4 Leute aus dem Boot verscheuchen, die schon viele Teila ausbauen wollten. Das Boot war 4.5 meter. 8-0 Die 4 hatten sich selbst schon in der Wolle, wer denn jetzt welches Teil haben darf. Papa hatte da ganz schlechte Laune bekommen ![]() War echt unglaublich was da abgegangen ist! mfG Andi
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#5
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#6
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach sein soll sich ein Boot unter dem Nagel zu reißen.
Da braucht sich doch nur eine Gruppe zusammen zu schmeißen und sämtliche Boote die in einem Hafen liegen von den Befestigungen zu lösen und hinterher behaupten, das die Boote im Meer getrieben waren. Wenn es so einfach wäre, dann würde jeder Bootsbesitzer mit einer Pumpgun auf dem Boot schlafen um sein hab und gut zu verteidigen. ![]() ![]() ![]() |
#7
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![]() Bergen (und so den Schaden der Eigner verringern) wäre übrigens auch nur mit einer Lenzpumpe und einem ordentlich motorisiertem Boot gegangen, da Strand im Naturschutzgebiet und z.B. mit Auto/Trailer nicht erreichbar war. |
#8
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Soweit ich weiß, gehört Strandgut dem Finder.
Nett das du das Boot festgemacht hast, bin mir aber sicher, dass es am nächsten Tag bestimmt schon komplett ausgeräumt worden ist. Die Nummer ist auf jedenfall keine Spanische, muß also außerhalb Spaniens angemeldet sein. Wenn ich wüßte was das "S" heißt würde ich auf Deutschland tippen. Ansonsten gibts auch eine Küstenwache in Alcudia, aber man kann auch der Policia Local Bescheid sagen, die kümmer sich darum. In diesem Sinne Averna ![]()
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#9
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Ich hab' schon 2 MoBos auf dem offenen Meer gefunden.
Eins war mitten in heftigster Bora - mir gelang es zwar noch, 'ne Schlinge über den Aussenboarder zu werfen, dann schleppte ich aber das Boot rückwärts hinter mir her und es bremste mich so stark, dass ich die Leine (meine!!!!) kappen musste, sonst wäre ich selber in eine brenzliche Situation gekommen. Das andere habe ich an einem nahen Campingplatz abgeliefert und dafür ein mürrisches Danke und ne Büchse Bier bekommen.... Das nächste Boot behalte ich als Dinghi Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#10
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![]() Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#11
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Ich hab da mal so eine Diskussion mitbekommen. Da wurde streng unterschieden, ob das Boot aufgegeben wurde.
![]() In dem Fall wäre es wohl Eigentum des Finders. Ich denke, du hast richtig gehandelt und versucht, was du konntest um zu retten ist was noch geht. ![]() Du kannst ja schlecht abwarten bis jemand kommt, der nachweisen kann daß es seines ist.
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#12
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Ich versetze mich da eher in die Rolle des Eigners des gestrandeten Bootes. Könnte ich ja auch selber sein oder ein guter Kumpel! Oder einer aus dem Booteforum! Oder einer wie ich, der nicht als Millionär geboren wurde und all sein Geld zusammenkratzt, um einem tollen Hobby nachzugehen!
Der Gedanke ist für mich der Horror: Schiff gerät in Not und wird evakuiert und irgendein Zeitgenosse bereichert sich an meinem Schiff. Stellt euch das mal bildlich vor: Euer Boot ist verlustig gegangen durch Seenotfall, Sturm, Vandalismus. Es wird von einem Zufalls-Zeitgenossen gefunden und Du guckst dann in die Röhre und bekommst Dein Eigentum nicht zurück! ![]() ![]() Stehst neben dem neuen "Eigner" und kannst nix machen!! ![]() ![]() Stell ich mit ziemlich "SCH..." vor, trotz aller "Rechtslagen". Zumal meine Versicherung ja nicht sofort die Kohle für ein neues Boot rausrücken wird!! ![]() ![]() Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast....... |
#13
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Hi,
So ein Strandgut Boot habe ich mal vor Jahren in Spanien Ampuria gefunden. Nach dem Besuch beim Hafenkapitän bin ich wieder hin und da waren schon die Geier, alle mit Werkzeug, und haben ausgebaut was man nur ausbauen konnte. Der Hafenkapitän hat tatenlos zugesehen und am nächsten Tag den nun fast leeren Rumpf vom Strand geschleppt. Was dann mit dem Boot passiert ist weiß ich nicht. Gruß Henning Derausdemnorden |
#14
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![]() Zitat:
Das Eigentum aufzugeben ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem Verlassen des Fahrzeugs im Seenotfall, es handelt sich vielmehr um einen eigenständigen Rechtsakt. Erst durch diese ausdrückliche Aufgabe des Eigentums durch den Eigentümer (nicht durch die Besatzung!) wird das Fahrzeug herrenlos. Ist das Fahrzeug nicht im rechtlichen Sinne aufgegeben, so bleibt dem Berger ein Anspruch auf Bergelohn. Dieser ist übrigens im HGB sehr ausführlich geregelt. Ein im Sturm losgerissenes Fahrzeug wird mit aller Wahrscheinlichkeit nicht herrenlos sein. Eine Aneignung wäre damit widerrechtlich und würde als Diebstahl bestraft.[/b]
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#15
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Wie wird denn der "eigenständige Rechtsakt" der Eigentumsaufgabe herbeigeführt?
Da war mal ne holländiche Yacht mit 2 alten Herrschaften, die mangels nautischer Kenntnisse auf dem Geisedamm im Dollart aufgesetzt haben und in Seenot gerieten. Die alte Dame wurde vom Seenotrettungskreizer geborgen, der alte Herr bleib an Bord, um die Yacht nicht aufzugeben, trotz schwerer Seenot! Ist glaube ich tragisch augegangen, der Fall. Wenn ich im Seenotfall von meinem Schiff geborgen werde, gebe ich also das Eigentum nicht auf? Grüße Jürgen
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#16
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Diebstahl dürfte nicht vorliegen, da kein Bruch fremden Gewahrsams in Zueignungsabsicht gegeben ist. Trotzdem wäre das Ganze natürlich widerrechtlich und als Unterschlagung zu behandeln.
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#17
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#18
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War das nicht früher mal so, dass Strandgut den Inselbewohnern zustand? Ich kann mich da an alte Geschichten und Bilder von Juist und Norderney erinnern, die sogar früher mal extra falsche Leuchtfeuer aufstellten, damit die Boote strandeten...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#19
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Unterschlagung ist es, wenn ein rechtmäßiger Besitzer fremdes Eigentum verletzt. Beispiel: Ich leihe dir mein Boot und Du verkaufst es ohne meine Erlaubnis. |
#20
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Ich verwechsel da nichts:
§ 242, I StGB Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ____ Die Wegnahme (Tathandlung) muß das Gewahrsam eines anderen brechen um neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsam zu begründen. Das Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft. An verlorenen Sachen ist der Gewahrsam verfallen. Nachzulesen unter: Tröndle/Fischer §242 Rdnr. 12 Ergo kein Diebstahl. |
#21
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P.S.: Bei Funden über 10DM Wert und allen Funden im öffentlichen Raum besteht Anzeigepflicht. Ihr Unterlassen ist Unterschlagung, es sei denn, daß sie aus bloßer Nachlässigkeit geschieht. Das bloße Ingebrauchnehmen fällt evtl noch nicht unter § 246, wohl aber das Verwerten. (Tröndle § 246 Rdnr. 18 mwN).
**** Wobei ich keine Ahnung habe wie das in Spanien geregelt ist, oder ob es da internationale Regelungen gibt. |
#22
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Hmmm, viel schlauer bin ich jetzt auch nicht. Zum Thema Bergung und HGB: Ich glaube kaum, dass ich durch eine Bergung zum Kaufmann werde. Somit gilt m.E. das HGB nicht! Ganz abgesehen davon: Wir reden von spanischem Recht, also dürfte auch der Verweis auf's deutsche StGB und BGB nicht sachgerecht sein.
Für mich das Fazit: Es war immer mein Traum, 'mal über ein herrenloses Boot zu stolpern- und nun ist es passiert, und ich hatte keine Ahnung, wie ich mich verhalten sollte, denn "Aneignen" (ob legal oder illegal ist immernoch offen!) erschien mir auch nicht richtig. Werd' ich wohl doch ein paar T€ für ein Boot in die Hand nehmen müssen- Sch...-Integrität, ein sauberes Gewissen muß man sich ersteinmal leisten können! ![]() Habe gerade noch in einem Segellexikon einen Hinweis zur dt. Rechtslage gefunden: Das frühere Strandungsrecht ist 1990 außer Kraft gesetzt worden. Jetzt gilt zunächst 'mal das BGB. Wer eine verlassene, gestrandete Yacht so versorgt, daß sie von der Brandung nicht beschädigt oder vom Hochwasser nicht weggespült wird, kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen ("Geschäftsführung ohne Auftrag")- mehr ist offenbar nicht drin.
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#23
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Vor Jahre hat in Südfrankreich der Mistral in Südfrankreich mal unser Boot und ein Schlauchboot losgerissen.
Unser Boot lag in der Nacht am Sandstrand, das Schauchboot hat es wenige Meter daneben in den Felsen zerrieben. Wir haben es von den Felsen gezogen und auch auf den Strand gezogen. Am nächsten Morgen hat die ansässige Tauchbasis bereits den Besitzer des RIB´s ausgemacht, ihn angerufen (ein Italiener). Der hat das seiner Versicherung gemeldet und schon Stunden später hatte die Tauchbasis den Motor repariert und in den eigenen Fuhrpark überführt. Keine Ahnung, wie das rechtlich gelaufen ist...
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Dominik |
#24
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![]() Zitat:
Ich hätte alles darangelegt, den Besitzer herauszufinden- wie auch immer. Paragraph hin oder her: Wenn mir sowas passiert und ich erwische jemanden der sich an meinem Unglück auch noch bereichert oder mein Boot auseinandernimmt, dem nehme ich die Finger kurz nach dem Ellenbogengelenk ab. Aber jeder Mensch mit Charakter wird sowas ja nicht einmal denken, oder? ![]() Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#25
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Hallo zusammen !
Im Yachthandbuch habe ich durch Zufall folgendes gefunden. Der Berger einer (also auch Finder ?) hat grundsätzlich KEIN EIGENTUMSRECHT an der Sache´sondern kann sich nur den Aufwand der bergung oder Sicherstellung (Material, Zeitaufwand u.s.w.) bezahlen lassen ! Dies zahlt dann meist die Versicherung des Havaristen Das ist wohl int. festgelegt (Lloyd´s Open Form). Hierbei wird auch kein Unterschied zwischen Abschleppen und Bergen gemacht. Das einfache Ausschlachten oder Aneignen eines havarierten Bootes ist also ganz klar Diebstahl ! Diese Regelung finde ich persönlich auch angemessen, denn Not kennt keine Vorschrift. Man stelle sich einmal vor man hat eventuell jahrelang Geld und Arbeit in sein geliebtes Boot gesteckt und findet es dann nach einem Sturm oder anderem Notfall für den man gar nichts kann völlig ausgeplündert wieder vor. Gruß ! Reiner |
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