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#1
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Auf der Internetseite des Zolls findet man folgenden Text:
"Personen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als Passagiere eines Binnenschiffs oder mit Hilfe eines privaten, nicht gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Ein Luft- oder Wasserfahrzeug gilt als nicht gewerblich, wenn es durch den Eigentümer oder den Mieter des Luft- oder Wasserfahrzeugs genutzt wird" Sind damit die bisherigen Freimengen beim Einkauf auf Helgoland für Freizeitskipper hinfällig ? Siehe: HELGOLAND http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...egelungen.html PRIVATPERSONEN / FREIMENGEN http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...uern_node.html |
#2
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Wenn du genau schaust, hast du den Begriff Flug- bzw. Seereisenden nur bei der Freimengenregelung für andere Waren:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...ngen_node.html Zitat:
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Gruß Wolfgang |
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