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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe gerade wieder mal durch die Angebote von diversen Bootsbörsen geschnüffelt. Jetzt sind da ja auch Angebote von Händlern dabei. Mit Gewichtsangabe und Trailer.
...Wenn ich jetzt als unbedarfter Kunde beim Händler mir ein Gespann kaufe... folgende Konstellation: Gewicht Boot 1800 kg (ist die Prospektangabe des Herstellers) Kraftstofftank 215l Wassertank 30l Trailer 2500 kg zul. GG. (wobei ich selbst bei Leichtbau von 450 kg Leergewicht ausgehe) ...selbst wenn das Boot wirklich 1800 kg ohne Benzin und Wasser und anderweitige Ausrüstung wiegt, ist der Trailer doch in der Praxis nicht geeignet. ...kann ich den Händler in Regreß nehmen. Hat evtl. jemand sowas schonmal durch. Ist einfach mal rein interessehalber. Mir ist aufgefallen, daß in vielen Angeboten der Händler der (natürlich auch im Preis) enthaltene Trailer wirklich unterdimensioniert ist.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#2
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Das sind meine Caravelledaten.
![]() Ups, bei mir ist aber nur ein 2,3to Trailer dabei. Da bist DU doch noch super dabei ![]() Ich denke das tatsächliche Leergewicht zählt da. Und da kommst Du locker hin. Wieviel Sprit/Wasser Du durchs Land fährst ist (mM) für den Händler unrelevant. Fahrfertig ist das Boot auch mit 5 Liter Sprit!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#3
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Ich habe mich zu dem Thema bereits ausgelassen:
http://www.boote-forum.de/showthread...w%E4hrleistung
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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...ich vormuliere mal um.
Ich kaufe bei einem Händler ein Gespann und stelle hinterher fest, daß ich einen anderen Trailer brauche (wahlweise andere Achsen und eine neue Auflaufeinrichtung). ...ich muß also im Zweifelsfall das Paket mit dem falschen Trailer kaufen, mir im Nachgang einen richtigen Trailer anschaffen und dann gegen den Händler klagen... ![]() ...oder in den sauren Apfel beißen und mir gleich einen anderen Trailer besorgen und den mitgekauften veräußern... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#5
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![]() Zitat:
...dann hast du spätestens durch den Einbau des Hecktrimmschalters deinen Trailer überladen... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#6
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Ingo,
ich gehe mal davon aus, dass du nicht auf "Beutezug" bist ![]() Generell würde ich immer versuchen, den Trailer möglichst überdimensioniert zu nehmen, z.B. wiegt mein Boot fahrfertig mit Trailer 1550kg, der Trailer ist jedoch ein 2t., somit ist mehr als genug Zuladung gegeben. Ich halte wenig von den Thesen, den Händler wissentlich ins offene Messer laufen zu lassen, denn die meisten verlassen sich auch nur auf die Vorbesitzer- oder Werksangaben. Wenn ich von vorn herein Bedenken bezgl. des Gewichts habe, dann gibt es m.M. nach nur eine Lösung: VOR dem Kauf mit dem Gespann auf die Waage und dann den Händler mit dem tatsächlichen Gewicht und den evt. daraus resultierenden Mehrkosten zu konfrontieren. Fair-Play für beide Seiten ist besser, als unnötige Prozesse zu führen ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#7
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...das ist ja auch keine Frage...aber eigentlich sollten es die Händler doch besser wissen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#8
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ich würde sagen kommt auf den vertrag an.
alá boot mit passendem trailer. ( oder wie auch immer man das in anwaltsdeutsch ausdrückt) ![]() oder aber nur ein boot mit einem trailer. |
#9
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![]() Zitat:
Sie sind mehr und mehr auf dem Weg dahin ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#10
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Kommt auf den Händler an.
Meiner hat wohl unwissentlich einen zu kleinen Trailer mitverkauft. (Gebrauchtboot mit gebrauchtem Trailer) Ich hab dann im Nachgang natürlich einen Beitrag gezahlt (hab schließlich einen neuen 2,5 to Trailer bekommen und einen alten 2 to Trailer zurück gegeben) => Ich denke damit sind wir beide besser gefahren als wenn es da zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen wäre. Funktioniert aber nur wenn sowohl der Händler als auch der Käufer mit XM an die Sache ran gehen!
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Peer ![]() |
#11
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Wenn ein Händler verkauft, dann sichert er bestimmt Eigenschaften zu.
Dazu gehört auch, dass der Kunde ein Gespann erwirbt, welches der StVZO entspricht. Wenn ich Fenster für mein Haus kaufe, dann müssen die doch auch passen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#12
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Ich denke, wenn das Boot, so wie es verkauft wird, zusammen mit dem Trailer nicht mehr wiegt als die zGM des Trailers, dann ist das rechtens. Was der Käufer noch alles reinpackt, das kann der Händler ja nicht wissen.
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#13
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![]() Zitat:
...soweit ist es ja auch klar. Aber: Wenn ich mir die Definition des Leergewichtes (ohne Betriebsstoffe, Batterien...) durch den Kopf gehen lasse und dann darüber nachdenken, dass Händler mit dem (meistens viel zu geringen) Prospektgewicht "wirbt" und ein "knapper" Trailer dabei ist, dann nimmt er doch eigentlich wissentlich eine "...." vor.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#14
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was soll der Schmus
![]() wenn ich z.B. einem Kunden ein Mähwerk verkaufe was zu groß ist für die Motorleistung seines Schleppers bin ich auch der Dumme. also sollte ein Händler sich vorher schlau machen ob das Gespann was er verkauft zusammenpasst--basta
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#15
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![]() Zitat:
1. Mähwerk und Schlepper werden nicht an Endverbraucher verkauft. 2. Wenn Du 'nem Kunden eine Kombi aus Schlepper und Mähwerk verkaufst und die passen nicht zusammen, dürfen (berechtigte) Forderungen des Kunden nicht überraschen.
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Beste Grüße John |
#16
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![]() Zitat:
![]() 2. wenn ich als Händler eine Kombi aus Boot und Trailer verkaufe hat das gefälligst auch zu passen
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe |
#17
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![]() Zitat:
![]() Daß bei Verkauf an Endverbraucher der Händler weniger Sachkunde auf Kundenseite erwarten kann und deshalb eine Ausklärungspflicht hat, verstärkt natürlich die Problematik für "unaufmerksame" Gespannverkäufer.
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Beste Grüße John |
#18
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...o.k. ich bin mal jetzt ganz böse:
Es ist (immer) Absicht...weil es wird schon gut gehen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#19
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mach dir nix draus
meine Frau versteht mich auch nie ![]()
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#20
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![]() Zitat:
unwissentlich geht ja auch gar nicht sind ja alles "Fachleute" ok Fehler macht jeder mal..aber soo oft ![]()
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#21
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Oft muß wohl das weg, was gerade auf dem Hof ist.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#22
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![]() ich versteh die Händler sogar ein wenig der will z.B. ein neues Boot verkaufen und muss solch ein Gespann in Zahlung nehmen was vorn und hinten nicht passt. und nu---wie erklär ichs meinem Kinde sagte Opa immer
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#23
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...wenn er aber nur Händler ohne angeschlossene Werkstatt ist, dann zählt er nicht als Fachmann.
...und ist vor Gericht mindestens genauso ahnungslos wie ein Frisör... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#24
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![]() Zitat:
hier irrt der Schreiber ![]() ![]()
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#25
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![]() ...nö... Folgender Fall: Kunde kauft Auto beim "Händler" (Autoplatz) Kunde fäht stolz wie Oskar zum nächsten ADAC tester und will seine Scheinwerfereinstellung testen lassen Scheinwerfereinstellung passte nicht und ab in die Werkstatt Werkstatt schickt kunden zu uns Ergebnis übel zusammengschusterte Unfallkiste Anwalt usw. das volle Komplettprogramm Händler mußte zwar das Auto zurücknehmen, aber Betrug ging nicht durch, da er kein Fachmann ist, weil nur Händler...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
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