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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.09.2009, 21:05
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard Wer hat Erfahrung mit Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß bei Tauschbörsen?

Heute hab ich ein Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei erhalten, in dem zur Last gelegt wurde, daß mit meinem Internetanschluß illegal Filme zum Upload bereitgestellt wurden über eine Tauschbörse (E-Donkey)
Ich wars natürlich nicht, aber unser großer Sohn (17) hat trotz Verbot unsererseits Filme in Tauschbörsen downgelowded
Nun was soll man tun?
Neben der Strafe die sich auf 956€ beläuft werde ich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.....(wie soll ich was unterlassen wenn ich nicht der Täter bin?)
Laut Internetrecherche ist das nicht so einfach wenn Jugendliche über den Anschluß der Eltern soetwas getan haben,denn der Anschluß inhaber ist nicht in allen Fällen haftbar (will ich ja auch nicht sein)
Hat jemand von euch das Thema schon durch, bzw. Tips was man tun sollte/kann?

Hier z.B. ein Link einer Anwaltskanzlei die gegen so etwas vorgeht http://www.recht-hat.de/filesharing/
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Gruß Jörg
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  #2  
Alt 14.09.2009, 21:32
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Ist noch gar nicht so lange her.....BF.

Kam die Abmahnung von den Hamburger Anwälten?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 14.09.2009, 21:35
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ist noch gar nicht so lange her.....BF.

Kam die Abmahnung von den Hamburger Anwälten?
Nein aus München von Rechtsanwälte Waldorf
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 14.09.2009, 21:43
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hallo Jörg,

ich würde widersprechen. Du warst es ja auch nicht. Du musst auch nicht sagen wer das war, denn du weisst es ja nicht sicher, oder? Und Filme hast du auf deinem PC auch nicht gefunden, nehme ich an. Eine Klage wird bei diesem Betrag nicht kommen, weil das Gericht dies wegen Geringfügigkeit ablehnen wird.
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Gruß, Alfred

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  #5  
Alt 14.09.2009, 21:45
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Habe einen Bekannten der Rechtsanwalt ist. Der hat öfters solche Fälle.
Bei der geringen Summe (hätte teurer werden können) würde ich zahlen.Falls du die Nummer haben möchtest sende ne Pn
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  #6  
Alt 14.09.2009, 21:50
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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... nicht zahlen, nix unterschreiben und in die tonne damit
... als nächstes kommt dann eine mahnung, auch in die tonne
... danach kommt meistens nix mehr, die klagende partei müsste mit allen kosten in vorlage treten und dazu ist die verwendete software zu unsicher und zu unzuverlässig
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  #7  
Alt 14.09.2009, 21:50
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

ich würde widersprechen. Du warst es ja auch nicht. Du musst auch nicht sagen wer das war, denn du weisst es ja nicht sicher, oder? Und Filme hast du auf deinem PC auch nicht gefunden, nehme ich an. Eine Klage wird bei diesem Betrag nicht kommen, weil das Gericht dies wegen Geringfügigkeit ablehnen wird.
Das hatte ich auch schon gelesen, daß die dann beweisen müßen wer der Übeltäter war
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  #8  
Alt 14.09.2009, 21:51
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Habe einen Bekannten der Rechtsanwalt ist. Der hat öfters solche Fälle.
Bei der geringen Summe (hätte teurer werden können) würde ich zahlen.Falls du die Nummer haben möchtest sende ne Pn
Ich werde morgen mal über meinen Rechtschutz mich mit einem Fachanwalt verbinden lassen, mal schauen was die sprechen
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  #9  
Alt 14.09.2009, 21:52
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... nicht zahlen, nix unterschreiben und in die tonne damit
... als nächstes kommt dann eine mahnung, auch in die tonne
... danach kommt meistens nix mehr, die klagende partei müsste mit allen kosten in vorlage treten und dazu ist die verwendete software zu unsicher und zu unzuverlässig
Wäre ja schön, aber einen Mahnbescheid möchte ich mir nicht noch einfangen wegen dem Bengel.....
Die Kanzleien im Internet sagen aber man soll das nicht in die Tonne werfen sondern prüfen
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 14.09.2009, 21:56
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wäre ja schön, aber einen Mahnbescheid möchte ich mir nicht noch einfangen wegen dem Bengel.....
Die Kanzleien im Internet sagen aber man soll das nicht in die Tonne werfen sondern prüfen
Ein Mahnbescheid ist nichts Schlimmes. Du musst nur innerhalb zwei Wochen widersprechen, dann ist er hinfällig. Die Gegner müssen dann klagen. Die Rechtsanwälte möchten natürlich gerne für dich arbeiten....

Die Forderung nicht in die Tonne werfen, sondern strittig stellen (es gibt keinen Grund). Dann kann auch kein Inkasso betrieben werden, weil die Forderung bestritten wird.
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  #11  
Alt 14.09.2009, 21:58
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wäre ja schön, aber einen Mahnbescheid möchte ich mir nicht noch einfangen wegen dem Bengel.....
Die Kanzleien im Internet sagen aber man soll das nicht in die Tonne werfen sondern prüfen
... was für ein mahnbescheid ?
... und selbst wenn --> widerspruch ankreuzen ist meist ende der fahnenstange, denn ab dann muss auch wieder geld vorgelegt werden

... da bei dir niemand eine tauschbörse benutzt hat, liegt doch schon auf der hand um welch fehlerhafte software es sich dabei handelt, die sowas angeblich herausfindet
... es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein pöser pursche deine ip gespooft hat und im netz sein unwesen mit deiner ip getrieben hat, das ganze system ist löchrig wie ein schweizer käse, hält vor gericht nie im leben stand und deshalb wird nur auf angstzahler gehofft
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  #12  
Alt 14.09.2009, 21:59
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen

ich würde widersprechen.
das ist ein vermutlich ziemlich teurer Tipp

Jörg, du bist als Betreiber des Internetzugangs für das verantwortlich, was damit geschieht und wer damit Unsinn anstellt. Hinzu kommt, dass dein Sohn noch minderjährig ist und du damit noch in der Aufsichtspflicht bist.

Besprich die Sache wirklich mit nem RA, hier über das Forum kann man schlecht raten, weil oft Fakten fehlen bzw. nicht vollständig sind. Zudem darf hier keine Rechtsberatung im konkreten Fall stattfinden
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Gruß Thomas
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Alt 14.09.2009, 22:00
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Zitat:
Zitat von omas gurkenfass Beitrag anzeigen
... nicht zahlen, nix unterschreiben und in die tonne damit
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Ich habe bedenken dabei. Hier ist nicht durch Unwissenheit ne kostenpflichtige Software runtergeladen. Sondern was illegales zu Verfügung gestellt.
Drück dir die Daumen,dass du nicht zahlen muß.
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  #14  
Alt 14.09.2009, 22:01
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mike-stgt mike-stgt ist offline
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Hallo Jörg,
Streitfall ist Streitfall. Auf keinen Fall die Widerspruchsfristen versäumen und sofort Widerspruch einlegen.
Die Anwälte, die sich auf solche zweifelhafte Geschäfte einlassen, haben meist auch noch ein paar andere Karten im Ärmel, oder stecken selbst dahinter.
Ob sie sich auf einen sauberen Streit vor Gericht einlassen ist , ist die Frage.
Gruss Micha
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  #15  
Alt 14.09.2009, 22:02
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Jörg - ich zitiere Dich mal ( Januar 2007 ) :

"Kommt drauf an, wie du die Kids erziehstUnserem großen hab ich das verboten und kontrolliere regelmäßig den Rechner und zwar schon seit Jahren, da ich keine illegalen Sachen in meinem Haushalt will, auch wenns "jeder" macht"

Praktisch kann man das nicht verhindern und das sehen viele Richter und Staatsanwälte inzwischen auch so. Da bei Dir die gewerbliche Nutzung in Frage kommt, würde ich eher zur Bezahlung der Honorarforderung raten. Andererseits eine Unterlassungserklärung für jemand abzugeben ist auch nicht unproblematisch. Von daher sollte die Strategie ein erfahrener Anwalt festlegen. Die Kosten dürften gut investiert sein.
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  #16  
Alt 14.09.2009, 22:04
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Sondern was illegales zu Verfügung gestellt.
... der beweis kann aber nicht eindeutig erbracht werden, weil ip-adressen nicht sicher sind
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  #17  
Alt 14.09.2009, 22:05
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Zitat:
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Ich wars natürlich nicht, aber unser großer Sohn (17) hat trotz Verbot unsererseits Filme in Tauschbörsen downgelowded
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... da bei dir niemand eine tauschbörse benutzt hat, liegt doch schon auf der hand um welch fehlerhafte software es sich dabei handelt, die sowas angeblich herausfindet
... es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein pöser pursche deine ip gespooft hat und im netz sein unwesen mit deiner ip getrieben hat, das ganze system ist löchrig wie ein schweizer käse, hält vor gericht nie im leben stand und deshalb wird nur auf angstzahler gehofft


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  #18  
Alt 14.09.2009, 22:05
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Jörg - ich zitiere Dich mal ( Januar 2007 ) :

"Kommt drauf an, wie du die Kids erziehstUnserem großen hab ich das verboten und kontrolliere regelmäßig den Rechner und zwar schon seit Jahren, da ich keine illegalen Sachen in meinem Haushalt will, auch wenns "jeder" macht"

Praktisch kann man das nicht verhindern und das sehen viele Richter und Staatsanwälte inzwischen auch so. Da bei Dir die gewerbliche Nutzung in Frage kommt, würde ich eher zur Bezahlung der Honorarforderung raten. Andererseits eine Unterlassungserklärung für jemand abzugeben ist auch nicht unproblematisch. Von daher sollte die Strategie ein erfahrener Anwalt festlegen. Die Kosten dürften gut investiert sein.
Ja wollte ich grad einstellen http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=13......
Die Kontrolle wurde von mir weiterhin sofern möglich ausgeführt.....nachdem solange Ruhe war, dachte ich er hats kapiert Und im letzten halben Jahr (mit 16-17 machen die anscheinend was sie wollen) hab ich nicht mehr geschaut, da ich nie was gefunden habe.....
Aber die Jungs sind in Sachen PC glaub ich schlauer als der "Alte"
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Gruß Jörg
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  #19  
Alt 14.09.2009, 22:06
omas gurkenfass omas gurkenfass ist offline
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... also da er ihn nicht erwischt und auf dem rechner nix gefunden hat, liest sich das für mich zu 100% wie eine vermutung
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  #20  
Alt 14.09.2009, 22:09
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Wie ist es wenn man Parrentsfriend oder andere Sichrheitssoftware installiert und das ausführen von edonkey etc.. verhindert. Bringt das nicht etwas sicherheit? Meine Kinder verfluchen mich oft, das etliche Progs nicht bei ihne gehen.
Jürgen
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  #21  
Alt 14.09.2009, 22:10
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Ich will auch gar nicht, daß er ungeschoren aus der Sache rauskommt....wer so ne Sch....baut hat sie auszulöffeln, internetzugang hat er keinen mehr, bekommt von mir auch keinen mehr, die Strafer muß er bezahlen und wenn er ein halbes Jahr séin Ausbildungsgeld abdrückt ........

Mir gehts nur drum das ich meinen Hintern nicht für diesen Mist hinhalten werde und auch keine Unterlassungserklärung für ihn unterschreiben werde, wenn dann hat da sein Name draufzustehen, da kenn ich keine Gnade!!!!
Ich hab ja nix zu unterlassen, da ich das nicht gemacht habe und werde sicher kein 30Jahre gültiges Schriftstück unterzeichnen welches dann im Falle eine Wiederholung folgen hätte
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Gruß Jörg
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  #22  
Alt 14.09.2009, 22:11
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Angst ist kein guter Ratgeber.
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  #23  
Alt 14.09.2009, 22:12
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das ist ein vermutlich ziemlich teurer Tipp

Jörg, du bist als Betreiber des Internetzugangs für das verantwortlich, was damit geschieht und wer damit Unsinn anstellt. Hinzu kommt, dass dein Sohn noch minderjährig ist und du damit noch in der Aufsichtspflicht bist.

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Eben die Frage ist wieweit geht die Aufsichtspflicht, ich kann mich nicht neben einen 17 jährigen 24h nebendransetzen und schauen was er tut....mehr als immer wieder warnen und verbieten kann ich nicht, das Thema wurde oft genug besprochen und ist ihm auch bewußt......
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Gruß Jörg
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  #24  
Alt 14.09.2009, 22:13
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Ich will auch gar nicht, daß er ungeschoren aus der Sache rauskommt....wer so ne Sch....baut hat sie auszulöffeln, internetzugang hat er keinen mehr, bekommt von mir auch keinen mehr, die Strafer muß er bezahlen und wenn er ein halbes Jahr séin Ausbildungsgeld abdrückt ........

Mir gehts nur drum das ich meinen Hintern nicht für diesen Mist hinhalten werde und auch keine Unterlassungserklärung für ihn unterschreiben werde, wenn dann hat da sein Name draufzustehen, da kenn ich keine Gnade!!!!
Ich hab ja nix zu unterlassen, da ich das nicht gemacht habe und werde sicher kein 30Jahre gültiges Schriftstück unterzeichnen welches dann im Falle eine Wiederholung folgen hätte
... generell verstehe und befürworte ich deinen gedankengang, aber in diesem fall, der ohne straftatbestand nur der persönlichen bereicherung eines asozial parasitären anwalts dient würde ich mich vor meinen sohn stellen
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  #25  
Alt 14.09.2009, 22:16
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Hallo Jürgen,

ich würde die Maschine, die deine Beiträge erstellt, ausmustern. Die macht viele Fehler und schreibt sogar ihren eigenen Namen falsch (Maschienell statt maschinell)
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Gruß, Alfred

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