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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 19:51
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Standard BAFÖG Berechnung

Vieleicht kennt sich ja jemand aus. Ich versuche es einfach mal.

Meine Frau und ich sind noch nicht so lange verheiratet. Die Tochter meiner Frau bezieht BAFÖG. Bisher sind bei der Berechnung nur das Einkommen meiner Frau und Ihres Ex Mann berücksichtigt worden. Bleibt das jetzt auch noch so?

Nach meinem Verständnis dürfte sich da nichts ändern. Bisher war es jedoch so, dass meine Frau auch immer ihren Steuerbescheid vorlegen musste. Wenn wir jedoch gemeinsam veranlagt sind, bekommen wir doch nur noch einen Bescheid, wo unser Einkommen gemeinsam erfasst ist. Wie wird das denn jetzt gehändelt?


Achim
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  #2  
Alt 20.01.2009, 20:38
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Standard

Zitat:
Zitat von Breezer Beitrag anzeigen
...Die Tochter meiner Frau bezieht BAFÖG. Bisher sind bei der Berechnung nur das Einkommen meiner Frau und Ihres Ex Mann berücksichtigt worden. Bleibt das jetzt auch noch so?...

Achim
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  #3  
Alt 10.06.2010, 16:05
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Ich hab da auch mal ne Frage zum Bafög.
Ein Freund ist 25, macht diesen Sommer seinen Bachelor. Bisher hat er kein Bafög bekommen, weil er zu Hause wohnt. Den Master muss er an einer anderen FH machen und dafür umziehen.
Nach Bafög-Rechner würde er mit eigener Wohnung von den Eltern getrennt lebend einen Anspruch von 11,66€ haben.
Kennt ihr eine Möglichkeit, ob er nicht doch an irgendwelche Förderungen rankommt? Elternunabhängiges Bafög fällt wohl weg, weil noch nicht 27, oder?
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  #4  
Alt 10.06.2010, 16:13
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Bildungskredit?

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php
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  #5  
Alt 10.06.2010, 16:24
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Kredit wäre eine Möglichkeit, aber es müsste doch eine Möglichkeit geben, an Fördermittel ohne Rückzahlung heranzukommen.
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  #6  
Alt 10.06.2010, 16:25
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  #7  
Alt 10.06.2010, 16:27
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Ich glaube, dafür reichen seine Leistungen nicht aus ;)
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  #8  
Alt 10.06.2010, 16:31
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Zitat:
Zitat von F-M-W Beitrag anzeigen
Kredit wäre eine Möglichkeit, aber es müsste doch eine Möglichkeit geben, an Fördermittel ohne Rückzahlung heranzukommen.
Vergiß es und warum auch?

Ich mußte auch komplett alles erhaltene Bafög zurück zahlen.
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  #9  
Alt 10.06.2010, 16:34
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Alles? Normal bekommt man doch die Hälfte geschenkt und die andere Hälfte Kredit und muss max. 10k€ zurückzahlen?!

Normal sind die Eltern doch nur bis nach der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, oder? Da der Bachelor als Ausbildung gilt, sollte dies doch erfüllt sein. Kann er dann dadurch einen Anspruch auf Bafög (evlt. elternunabhängiges) haben?
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Geändert von F-M-W (10.06.2010 um 16:41 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 10.06.2010, 17:01
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Zitat:
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Alles? Normal bekommt man doch die Hälfte geschenkt und die andere Hälfte Kredit und muss max. 10k€ zurückzahlen?!
Das hat sich im Laufe der Jahre immer wieder geändert. Ich mußte alles zurückzahlen, kurz nach Beendigung meines Studiums hat sich das geändert.

Elternunabhängig hatte ich bekommen da länger als 5 Jahre vorher berufstätig. Das war altersunabhängig.
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