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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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BAFÖG Berechnung
Vieleicht kennt sich ja jemand aus. Ich versuche es einfach mal.
Meine Frau und ich sind noch nicht so lange verheiratet. Die Tochter meiner Frau bezieht BAFÖG. Bisher sind bei der Berechnung nur das Einkommen meiner Frau und Ihres Ex Mann berücksichtigt worden. Bleibt das jetzt auch noch so? Nach meinem Verständnis dürfte sich da nichts ändern. Bisher war es jedoch so, dass meine Frau auch immer ihren Steuerbescheid vorlegen musste. Wenn wir jedoch gemeinsam veranlagt sind, bekommen wir doch nur noch einen Bescheid, wo unser Einkommen gemeinsam erfasst ist. Wie wird das denn jetzt gehändelt? Achim |
#2
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Sei froh wenn!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#3
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Ich hab da auch mal ne Frage zum Bafög.
Ein Freund ist 25, macht diesen Sommer seinen Bachelor. Bisher hat er kein Bafög bekommen, weil er zu Hause wohnt. Den Master muss er an einer anderen FH machen und dafür umziehen. Nach Bafög-Rechner würde er mit eigener Wohnung von den Eltern getrennt lebend einen Anspruch von 11,66€ haben. Kennt ihr eine Möglichkeit, ob er nicht doch an irgendwelche Förderungen rankommt? Elternunabhängiges Bafög fällt wohl weg, weil noch nicht 27, oder?
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----------------------- Viele Grüße Finn |
#4
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#5
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Kredit wäre eine Möglichkeit, aber es müsste doch eine Möglichkeit geben, an Fördermittel ohne Rückzahlung heranzukommen.
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----------------------- Viele Grüße Finn |
#7
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Ich glaube, dafür reichen seine Leistungen nicht aus ;)
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----------------------- Viele Grüße Finn |
#8
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Zitat:
Ich mußte auch komplett alles erhaltene Bafög zurück zahlen.
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#9
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Alles? Normal bekommt man doch die Hälfte geschenkt und die andere Hälfte Kredit und muss max. 10k€ zurückzahlen?!
Normal sind die Eltern doch nur bis nach der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, oder? Da der Bachelor als Ausbildung gilt, sollte dies doch erfüllt sein. Kann er dann dadurch einen Anspruch auf Bafög (evlt. elternunabhängiges) haben?
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----------------------- Viele Grüße Finn Geändert von F-M-W (10.06.2010 um 16:41 Uhr) Grund: Ergänzung |
#10
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Zitat:
Elternunabhängig hatte ich bekommen da länger als 5 Jahre vorher berufstätig. Das war altersunabhängig. |
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