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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich bin gerade in meinem Lehrbuch zum SBF Binnen darauf gestoßen, dass die Schilder "Überholverbot" sowie "Begegnungs- und Überholverbot" nicht für Kleinfahrzeuge gelten, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichten. Stimmt das? In anderen Quellen habe ich diese Ausnahme nicht finden können. Gibt es irgendwo ein (online) einsehbares offizielles Dokument, wo das nachzuschlagen ist? |
#2
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Schau mal bei www.elwis.de
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]()
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#3
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Gruss Vestus
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#4
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![]() Zitat:
suche dort nach "Überholen" http://www.gesetze-im-internet.de/bu...012/gesamt.pdf
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#5
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Vielen Dank euch allen. Nachgelesen. Gilt also nicht für Kleinfahrzeuge.
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#6
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Interessant ist, dass diese Ausnahme anscheinend nicht auf Seeschifffahrtsstraßen gilt. Zumindest gibt es dort keinen entsprechenden amtlichen Hinweis.
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