boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.03.2013, 12:34
Shen Shen ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 51
57 Danke in 19 Beiträgen
Standard Überholverbot - gilt das für Kleinfahrzeuge?

Hallo,
ich bin gerade in meinem Lehrbuch zum SBF Binnen darauf gestoßen, dass die Schilder "Überholverbot" sowie "Begegnungs- und Überholverbot" nicht für Kleinfahrzeuge gelten, aber zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichten.

Stimmt das? In anderen Quellen habe ich diese Ausnahme nicht finden können.
Gibt es irgendwo ein (online) einsehbares offizielles Dokument, wo das nachzuschlagen ist?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 23.03.2013, 12:36
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3.170
Boot: Sea ray
3.182 Danke in 1.974 Beiträgen
Standard

Schau mal bei www.elwis.de
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 23.03.2013, 12:41
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...2BJNE009100000

§§ 6.08 u. 6.11
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 23.03.2013, 12:41
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.831
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Shen Beitrag anzeigen
...
Gibt es irgendwo ein (online) einsehbares offizielles Dokument, wo das nachzuschlagen ist?
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
suche dort nach "Überholen" http://www.gesetze-im-internet.de/bu...012/gesamt.pdf
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 23.03.2013, 12:47
Shen Shen ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 51
57 Danke in 19 Beiträgen
Standard

Vielen Dank euch allen. Nachgelesen. Gilt also nicht für Kleinfahrzeuge.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 23.03.2013, 13:34
Shen Shen ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 51
57 Danke in 19 Beiträgen
Standard

Interessant ist, dass diese Ausnahme anscheinend nicht auf Seeschifffahrtsstraßen gilt. Zumindest gibt es dort keinen entsprechenden amtlichen Hinweis.
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.