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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich möchte mein Beiboot ein Highfield 2,90 incl. Suzuki 15 PS in Kroatien anmelden....welche Papiere brauche ich beim Hafenamt oder wer kann es online machen...ich habe Kaufvertrag vom Motor mit Nummer, Versicherungsbestätigung......was brauche ich noch....Messbrief hab ich natürlich keinen lg. Bernhard
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#2
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Wenn. Kein wsa Kennzeichen drauf ibs oder uns besteht geht meines Wissens nur "Tender to"
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Versicherungsnachweis und ein Kennzeichen soweit ich weiß, wie auch beim großen Boot. In D ganz einfach mit WSA Kennzeichen, wie das in Österreich geht mit einem Schlauchboot weiß ich nicht, aber ich glaube du brauchst zumindest das CE Zertifikat des Herstellers wo die Daten drinstehen
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Gruß Jörg |
#4
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Ich habe mein Tender mit eigenem WSA Kennzeichen angemeldet und Versicherung über die Pegasus eingebunden.
Bei „Tender to“ gilt meines Wissensstand die „Sicht- und Rufreichweite“ um das Mutterschiff.
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#5
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Anhand der neueren Verordnung darf das Beiboot maximal 500 Meter entfernt sein.
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#6
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Ok, da ich eine militärische Stimme habe und gut gucken kann passt das ja…..
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#7
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@sanmarino:
Kannst du mir bitte die genaue Verordnung nennen? Ich finde Nix….. Gruss Stefan
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs! |
#8
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Guckst du hier: https://www.sea-help.eu/news-allgeme...g-ssvo-ankern/
Ich habe mein Beiboot (2,5 m, mit 6 PS Außenborder) beim WSA angemeldet, heißt einmal zahlen und gut ist. Versicherung läuft mit dem großen Boot mit. Die Permit für Kroatien kostet mich jährlich 10,00 € Ist zwar alles ein bischen Aufwand, aber dafür kann ich mit dem Beiboot fahren wo ich will und biete der Kapitanjia keine Angriffsfläche.
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Gruß 'Zippo ![]() Geändert von Zippo (03.06.2025 um 06:57 Uhr) |
#9
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Zitat aus dem Text:
Beiboote bzw. Tender dürfen sich – wenn sie nicht registriert sind – maximal 500 Meter vom Mutterschiff entfernen Weiter heißt es in Absatz 9: „ein Wasserfahrzeug, das zu einem anderen maritimen Objekt gehört und als Teil der Ausrüstung des Hauptobjekts eingetragen oder gekennzeichnet ist, darf sich bis zu 500 Meter vom maritimen Objekt, zu dem es gehört, bewegen, außer wenn es Personen und Gegenstände vom maritimen Objekt zur nächstgelegenen Anlegestelle oder zwischen Ankerplatz und dem dazugehörigen Hafen transportiert“. „Hier ist vermutlich das Beiboot bzw. Tender eines Bootes oder einer Yacht gemeint“, sagt SeaHelp-Einsatzleiter Orlic. Wenn dieses nicht registriert sei, dürfe es sich 500 m vom Mutterschiff entfernen bzw. bis zur nächstgelegenen Stelle, wo es Personen oder Dinge ausladen könne; wenn es registriert sei, dürfe es „frei fahren“. Schließlich darf ein Wasserfahrzeug, das sich auf einem anderen maritimen Objekt befindet und im Schiffsregister eingetragen ist, zur Ausübung von Arbeiten, Sport oder Freizeitaktivitäten ohne Einschränkungen entsprechend dem genehmigten Navigationsgebiet fahren. Wasserfahrzeuge und persönliche Wasserfahrzeuge dürfen sich der vorgeschriebenen Tauchermarkierung nicht näher als 50 Meter nähern, außer das Wasserfahrzeug begleitet einen Taucher, und Wasserfahrzeuge und persönliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht an Einrichtungen zur Sicherheit der Schifffahrt, an Vorrichtungen und Anlagen, die nicht zum Festmachen bestimmt sind, festmachen oder sich auf diesen bewegen. Zitat Ende
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Gruß 'Zippo ![]()
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#10
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Die Frage bezog sich auf ein Beiboot von 2,9m und 15 PS. Dafür ist aufgrund der Größe und Motorisierung eine eigene Registrierung für das Beiboot notwendig. Mit eigenem Kennzeichen und eigenständiger Zulassung in Kroatien braucht man sich auch nicht an den 500m Radius halten.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (03.06.2025 um 07:30 Uhr) |
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