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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sonderurlaub bei eigener Silberhochzeit?
Habe folgendes im I-Net gelesen:
Ein Mitarbeiter heiratet und bittet Sie um 1 Tag Sonderurlaub. Korrekt. Denn für die eigene Hochzeit, die der Kinder oder die eigene Silberhochzeit steht jedem Mitarbeiter 1 Tag Sonderurlaub zu. Sogar wenn die Eltern silberne oder goldene Hochzeit feiern, müssen Sie den Angestellten 1 freien Tag bezahlt freistellen. Diese und viele andere Fälle regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kann jemand vom Fach dazu Auskunft geben(auch per PN)?
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#2
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Ich weiß nicht ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist.
Als Arbeitgeber freue dich für ihn, und gönne ihm den Tag Als Arbeitnehmer spreche mit dem Boss. Bernd Arbeitgeber Geändert von Vista (04.05.2009 um 21:22 Uhr)
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#3
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#4
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ich habe von meinem Arbeitgeber bezahlt frei bekommen - ist aber schon ein paar Jahre her
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
#5
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Hier bei uns haben die meisten auf einen Freitag geheiratet... nun haben diese alle auf einen Sonntag Silberhochzeit. Also nichts mit zusätzlichen Urlaubstag
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#6
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Habe auch einen Freitag geheiratet und Silberhochzeit fällt auf einen Montag.
Ich bekomme auf Grund eines älteren Tarifvertrages sogar 2 Tage. Jedoch in der Firma meiner Frau kennt man soetwas nicht, da noch nie einer danach gefragt hat.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#7
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..........also ich kriege dieses Jahr für die Hochzeit meiner Tochter (nächste Woche ) sowie für meine Silberhochzeit je einen Tag sogenannten Sonderurlaub..........
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#8
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Ich hab mal gehört das alle die auf einen Freitag geheiratet haben dann auf einen Sonntag Silberhochzeit haben. Hmmm... wohl doch ein Irrtum.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#9
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Ich vergesse meine Hochzeitstage grundsätzlich! -werde allerdings immer sehr unsanft daran erinnert!
Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#10
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Zitat:
Na ja, als Arbeitgeber würd ich auch nen Tag Sonderurlaub in Verbindung mit einer "Tapferkeitsmedaille" gewähren.... Als Arbeitnehmer stellt sich in heutiger Zeit die Frage, ob das Betriebsklima die Frage nach einer rechtlichen Grundlage zulässt. owi
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#11
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Zitat:
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#12
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Zitat:
beste Grüße Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#13
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Hab da mal ne ähnliche Frage zu dem Thema. Heute ist der Onkel meiner Freundin gestorben. Muß der Arbeitgeber ihr heute bzw. am Tag der Beerdigung frei geben, oder muß sie einen/zwei Urlaubstag(e) dafür nehmen?
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Sebastian |
#14
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Zitat:
Das ist ja wohl der Hammer. So etwas ist ein einwandfreier Fall von: Diskriminierung am Arbeitsplatz und zwar denen gegenüber die nie geheiratet haben oder deren Eltern nicht geheiratet haben. Da haben wir sie mal wieder, die Verschmelzung von Sekte, äh Kirche, und Staat. nicht alles so ernst nehmen.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#15
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Zitat:
Hi Sebastian, gesetzlichen Anspruch hat sie nicht. Sie kann Urlaub nur im Todesfall für nahe Angehörige beanspruchen, dazu zählen die Eltern, die eigenen Kinder oder der eigene Ehegatte. Der Onkel fällt da leider raus. Grüße Ralf
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