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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zu Freistellungsaufträgen
Hallo!
Kurze Frage: Ich habe eine alten Vertrag gekündigt und für die Zinserträge einen Freistellungsauftrag erteilt. Nun wurden die gesamten Zinserträge aber trotzdem nicht mit ausbezahlt, sondern an das Finanzamt übermittelt. Die sagten mir, dass der angegebene Betrag auf dem Freistellungsauftrag mindestens 4x so hoch sein müsste wie der Betrag selber. Das kommt mir spanisch vor und ich konnte im ersten Moment nix dazu sagen. Was sagt ihr?
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MfG Christian |
#2
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du kannst in diesem Jahr 801 € Zinsen unversteuert einnehmen. Dazu musst du einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 € erteilen.
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Gruß Christian |
#3
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Das sehe ich auch so. Watt erzählt der denn da für nen Quatsch??? Bin allerdings verheiratet, habe also 1602 € frei.
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MfG Christian |
#4
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wenn du 6400 € an Zinsen eingenommen hast, dann hat er doch recht ;)
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Gruß Christian |
#5
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.. waren es wirklich Zinsen, oder hast du Gewinne aus Aktienverkäufen (Fonds) gemacht?
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Gruß Christian |
#6
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So gut war das Geld dann doch nicht angelegt !
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MfG Christian |
#7
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Nein, keine Aktien.
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MfG Christian |
#8
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... dann sollten die 1602€ angerechnet werden. Das hat er wol vergessen und sucht nun nach einer Ausrede ;)
Du kannst dir das Geld spätestens mit deiner Einkommenssteuererklärung "wiederholen".
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Gruß Christian |
#9
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Zitat:
Grüße Joachim |
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