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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Erst einmal ganz kurz zur Vorgeschicht:
DVB-T Empfänger mit Festplattenrecorder vor 11 Monaten gekauft Gerät ist defekt und kann nicht mehr repariert werden, Umtausch nicht möglich da es nicht mehr produziert wird. Angebot des Händlers: NP- 30% für die Nutzung des Gerätes ![]() Wenn ich ein neues Gerät bei ihm kaufen würde, würde er mir die 30%, die er für die Nutzung abgezoegn hat wieder erstatten. Das Problem: Die anderen Geräte kosten das doppelt von dem, was ich einst bezahlt habe, ich würde also kräftig draufzahlen. ![]() Es ist doch nicht mein Probelm, das der Händler das Gerät nicht mehr reparieren kann bzw. mir kein gleichwertiges Gerät, ohne Zuzahlung zur Verfügung stellen kann. Ich sehe nicht ein, dass ich jetzt 30% Verlust machen muss und ich kein Gerät mehr habe. Nun meine Frage: Ich habe ja 2 Jahre Garantie und jetzt möchte mich der Händler, auf so einfache Art and Weise, abspeisen. Hat man als Kunde kein Recht auf gleichwertigen Ersatz bzw. wenn das nicht möglich sein sollte wenigstens auf 100% ig Auszahlung des Kaufpreises? Als Kunde bin ich ja der Verlierer. König Kunde ![]()
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions Geändert von v-sprint (30.11.2008 um 17:30 Uhr) |
#3
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Geh nochmal hin, der Ladenbesitzer soll sich den Paragraphen nochmal ganz langsam durchlesen.
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#4
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Was ich bis jetzt dazu gelesen habe, kann der Händler 0,5-1 /°°° pro Tag vom Kaufpreis für die Nutzung abziehen.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#5
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Siehe Beitrag #2, diese Woche gab es ein Urteil, für die Nutzung darf nichts (!) abgezogen werden ! Bitte google kurz selber !
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#6
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OK, selber gegoogelt !
![]() Hier : http://www.focus.de/finanzen/recht/u...id_351384.html Basierend auf : http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh10.html
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#7
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So hatte ich es auch mitbekommen. Ein weiterer Grabstein für Einzelhändler...
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#8
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Das habe ich gefunden:http://www.verbraucherrunde.de/nutzu...ware-t846.html
Zusatz:"Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Frage, ob eine Nutzungsgebühr bei einer Rückabwicklung war übrigens gar nicht Gegenstand des Streites. Es gilt also immer noch die alte Regelüng: Bei Rückabwicklung muss der Käufer den Verkäufer für den gezogenen Nutzen entschädigen. Ob die Höhe dieser Entschädigung im hier behandelten Fall angemessen ist, ist ein ganz anderes Thema..." Muss ich also doch für die Nutzung bezahlen?
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#9
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
Abnutzungsgebühren bei Reklamationen) anklicken! Hier noch der Link zur Pressemitteilung des BGH (VIII ZR 200/05)
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#10
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Wenn ich ein neues Gerät kaufe (doppelter Preis!) würde er mir ja die 30% wieder gutschreiben, ich habe aber jetzt kein Gerät, sondern mir nur das Geld auszahlen lassen, da kein gleichwertiger Ersatz geliefert werden kann.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#11
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![]() Zitat:
Du hast den Anspruch auf den vollen Betrag! Damit kannst du dir ein neus Gerät kaufen, wo du Lust und Laune hast. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#12
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Ich besuche Morgen mal die Geschäftsleitung!
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#13
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So sehe ich das ja auch und da kam mir der Mitarbeiter mit dem § 346 BGB.
Als nicht Volljurist nimmt man das erst einmal so hin, die allgem. Garantiebestimmen hab ich auch nicht gefunden auf der HP. PS: Es handlet sich beim Händler um M...M... ![]()
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#14
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Dann nimm nen Zeugen mit und lass Dir alles schriftlich geben... Mecker Motz...
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#15
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Bitte mal genau lesen, Mitteilung der Pressestelle
Zitat:
Zitat:
In unserem Falle hier geht es um die Rückabwicklung. Ausserdem werden Garantie und Gewährleistung schon wieder durcheinander gemischt. Der Verkäufer könnte nach elf Monaten durchaus vom Käufer ein entsprechendes Sachverständigengutachten verlangen welches beweist, dass der Fehler bereits beim Kauf/ Übergabe vorhanden war. Sicherlich möchte ich den MA von MM nicht verteidigen, aber soo schlecht ist sein Angebot nicht. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#16
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Ich habe aber 2 Jahre Hersteller Garantie und nicht nur Gewährleistung auf das Gerät. Die Beweislastumkehr gilt dann doch nicht
![]() Grundsätzlich kann ich mit dem Angbot leben, aber ich möchte eigentlich kein Geld, sondern einfach nur ein funktionierendes Gerät. Wie das der Händler macht, ist mir relative egal, ich habe nur keine Lust, noch einmal kräftig zuzahlen zu müssen.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#17
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Also forderst Du innerhalb Deiner Garantie eine Ersatzlieferung... dann liegt das doch IM Rahmen des Urteils, oder ??
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#18
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Nenn doch bitte mal genaue Marke und Typenbezeichnung das Gerätes.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nach 11 Monaten schon nichts mehr geht...
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#19
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![]() Zitat:
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt im BGB und Garantie ist eine freiwillige Zusage und Vertragsgestaltung des Herstellers. Warum soll die Beweislastumkehr nicht mehr gelten? ![]() Die Rechte des Händlers und der Kunden sind doch im BGB geregelt. Hält sich der Kunde dran ist alles ok, hält sich der Händler dran ist alles falsch. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() Geändert von alaska (30.11.2008 um 21:16 Uhr)
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#20
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![]() Zitat:
![]() Das war vor 2002 möglich als die Garantie noch gesetzlich geregelt war. Heute unterliegst du den freiwilligen Garantiezusagen des Herstellers. Es wäre interessant den hersteller zu kennen. Im konkreten Fall ist es sicherlich sehr unglücklich dass es keinen gleichwertigen Ersatz mehr gibt. Dass ein Händler oder Hersteller nicht kostenlos ein deutlich teures Gerät liefert ist die Ausnahme. Das Angebot von MM bei einem Neukauf die Nutzung zu erstatten ist in Bezug auf den Geldwert realistisch. PS Vertragsverhältnis Gewährleistung= Kunde- Händler Vertragsverhältnis Garantie= Kunde- Hersteller
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Gruß vom Oberrhein. ![]() Geändert von alaska (30.11.2008 um 21:18 Uhr) |
#21
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Der Händler würde mir gern ein neues Gerät geben, da er nicht unbedingt Bargeld auszahlen möchte und ich damit zu einem anderen Händler gehen kann.
Die ganze Garantie kann man doch vergessen, wenn es nicht möglich ist, weder Ersatzteile noch Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen. Daher auch die Barauszahlung und kein Gutschein. Der Hersteller war SEG die genau Typbezeichnung habe ich momentan nicht zur Hand. Aber das ist wohl bei vielen Elektroartikel der Fall, das die Modellzyklen immer kürzer werden und der Hersteller sich nicht mit großen Ersatzteilagern für all diese Geräte abgeben möchte.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#22
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![]() Hersteller anrufen, Rep. Nr. geben lassen und einschicken. Ende. Sollten die wider erwarten nicht rep. können/wollen, sollte es mich sehr wundern, wenn sie dir nicht einen entsprechenden Ersatz aus dem eigenen Lieferprogramm zukommen lassen. Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#23
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Der Vertrag wurde ja mit MM geschlossen und nicht mit dem Hersteller und MM würde bestimmt die Angelegenheit lieber über den Hersteller abwickeln, wenn es möglich wäre, lt. MM kann der Hersteller nichts vergleichbares liefern, da mein Modell nicht mehr verfügbar ist.
Ich werde die Kröte wohl schlucken müssen. Danke!
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#24
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![]() ![]() Bestes Beispiel: Laptop bei Delikatessen Albrecht gekauft, nach 2 Jahren und 7 Monaten defekt, Lieferanten angerufen (nicht AL..), die haben das Gerät sogar abgeholt ![]() Sowas nenn ich GARANTIE ![]() Also, lass dir keinen vom Pferd erzählen...nach 11 Monaten KÖNNEN die mit Sicherheit was machen, die Frage ist, ob sie WOLLEN! Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#25
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So hab ich mir ja auch vorgestellt
![]() Ich hab mir gerade die Hotline Nummer herausgesucht und werde mal den Hersteller direkt kontaktieren. Mit der Lieferung scheint es wirklich Probleme zu geben ![]() http://www.flexist.de/article?q=24.230X430005
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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