boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 30.11.2008, 17:23
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard Garantiefrage DVB-T

Erst einmal ganz kurz zur Vorgeschicht:

DVB-T Empfänger mit Festplattenrecorder vor 11 Monaten gekauft

Gerät ist defekt und kann nicht mehr repariert werden, Umtausch nicht möglich da es nicht mehr produziert wird.

Angebot des Händlers: NP- 30% für die Nutzung des Gerätes, beruft sich auf § 346 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html)

Wenn ich ein neues Gerät bei ihm kaufen würde, würde er mir die 30%, die er für die Nutzung abgezoegn hat wieder erstatten.

Das Problem: Die anderen Geräte kosten das doppelt von dem, was ich einst bezahlt habe, ich würde also kräftig draufzahlen.

Es ist doch nicht mein Probelm, das der Händler das Gerät nicht mehr reparieren kann bzw. mir kein gleichwertiges Gerät, ohne Zuzahlung zur Verfügung stellen kann.
Ich sehe nicht ein, dass ich jetzt 30% Verlust machen muss und ich kein Gerät mehr habe.

Nun meine Frage: Ich habe ja 2 Jahre Garantie und jetzt möchte mich der Händler, auf so einfache Art and Weise, abspeisen. Hat man als Kunde kein Recht auf gleichwertigen Ersatz bzw. wenn das nicht möglich sein sollte wenigstens auf 100% ig Auszahlung des Kaufpreises?

Als Kunde bin ich ja der Verlierer.

König Kunde
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions

Geändert von v-sprint (30.11.2008 um 17:30 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 30.11.2008, 17:27
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 310
150 Danke in 81 Beiträgen
Standard

gabs dazu nicht gerade ein Urteil des Obersten Gerichtes?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 30.11.2008, 17:31
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.116
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.120 Danke in 18.019 Beiträgen
Standard

Geh nochmal hin, der Ladenbesitzer soll sich den Paragraphen nochmal ganz langsam durchlesen.
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 30.11.2008, 17:37
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Was ich bis jetzt dazu gelesen habe, kann der Händler 0,5-1 /°°° pro Tag vom Kaufpreis für die Nutzung abziehen.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 30.11.2008, 17:47
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Siehe Beitrag #2, diese Woche gab es ein Urteil, für die Nutzung darf nichts (!) abgezogen werden ! Bitte google kurz selber !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 30.11.2008, 17:52
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

OK, selber gegoogelt !

Hier : http://www.focus.de/finanzen/recht/u...id_351384.html

Basierend auf : http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh10.html
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 30.11.2008, 17:54
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.116
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.120 Danke in 18.019 Beiträgen
Standard

So hatte ich es auch mitbekommen. Ein weiterer Grabstein für Einzelhändler...
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 30.11.2008, 17:55
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Das habe ich gefunden:http://www.verbraucherrunde.de/nutzu...ware-t846.html

Zusatz:"Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss:

Die Frage, ob eine Nutzungsgebühr bei einer Rückabwicklung war übrigens gar nicht Gegenstand des Streites. Es gilt also immer noch die alte Regelüng: Bei Rückabwicklung muss der Käufer den Verkäufer für den gezogenen Nutzen entschädigen. Ob die Höhe dieser Entschädigung im hier behandelten Fall angemessen ist, ist ein ganz anderes Thema..."

Muss ich also doch für die Nutzung bezahlen?
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 30.11.2008, 17:55
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.046 Danke in 10.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
oder hier

Zitat:
Das Reklamieren defekter Ware darf kein Geld kosten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Händler keine Abnutzungsgebühren verlangen dürfen, wenn Kunden ein Gerät mit Fehlern erst spät zurückgeben. Die Einzelheiten.


Das Urteil ist wichtig für Verbraucher. Denn die Entscheidung bedeutet, dass Kunden mangelhafte Ware jederzeit innerhalb der Garantiezeit zurückgeben können - auch, wenn sie sie schon eine Weile benutzt haben. Manchmal kommt es nämlich vor, dass Mängel erst spät auftreten oder spät bemerkt werden. Wer die Ware bis dahin schon benutzt hat, konnte bisher für die Abnutzung zur Kasse gebeten werden.

Im heute entschiedenen Fall sollte eine Frau 70 Euro bezahlen, weil sie einen defekten Backofen erst nach eineinhalb Jahren reklamiert hatte.

Laut Bundesgerichtshof widersprechen solche Gebühren EU-Richtlinien. Der Europäische Gerichtshof hatte im April bereits ein ähnliches Urteil gefällt. Im deutschen Gesetz steht noch die alte Regelung, die soll aber bald gestrichen werden.
Quelle: einslive.de (17:00 Uhr Bundesgerichtshof verbietet
Abnutzungsgebühren bei Reklamationen) anklicken!


Hier noch der Link zur Pressemitteilung des BGH (VIII ZR 200/05)
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 30.11.2008, 18:01
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Wenn ich ein neues Gerät kaufe (doppelter Preis!) würde er mir ja die 30% wieder gutschreiben, ich habe aber jetzt kein Gerät, sondern mir nur das Geld auszahlen lassen, da kein gleichwertiger Ersatz geliefert werden kann.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.11.2008, 18:05
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.046 Danke in 10.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Wenn ich ein neues Gerät kaufe (doppelter Preis!) würde er mir ja die 30% wieder gutschreiben, ich habe aber jetzt kein Gerät, sondern mir nur das Geld auszahlen lassen, da kein gleichwertiger Ersatz geliefert werden kann.
Würde ich nicht diskutieren!
Du hast den Anspruch auf den vollen Betrag!
Damit kannst du dir ein neus Gerät kaufen,
wo du Lust und Laune hast.

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 30.11.2008, 18:06
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Ich besuche Morgen mal die Geschäftsleitung!
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 30.11.2008, 18:09
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Du hast den Anspruch auf den vollen Betrag!
So sehe ich das ja auch und da kam mir der Mitarbeiter mit dem § 346 BGB.

Als nicht Volljurist nimmt man das erst einmal so hin, die allgem. Garantiebestimmen hab ich auch nicht gefunden auf der HP.

PS: Es handlet sich beim Händler um M...M...
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 30.11.2008, 18:18
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Dann nimm nen Zeugen mit und lass Dir alles schriftlich geben... Mecker Motz...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 30.11.2008, 18:36
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.018
6.621 Danke in 3.154 Beiträgen
Standard

Bitte mal genau lesen, Mitteilung der Pressestelle

Zitat:
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung


mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung
Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann


In unserem Falle hier geht es um die Rückabwicklung.
Ausserdem werden Garantie und Gewährleistung schon wieder durcheinander gemischt.
Der Verkäufer könnte nach elf Monaten durchaus vom Käufer ein entsprechendes Sachverständigengutachten verlangen welches beweist,
dass der Fehler bereits beim Kauf/ Übergabe vorhanden war.

Sicherlich möchte ich den MA von MM nicht verteidigen, aber soo schlecht ist sein Angebot nicht.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 30.11.2008, 19:23
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Ich habe aber 2 Jahre Hersteller Garantie und nicht nur Gewährleistung auf das Gerät. Die Beweislastumkehr gilt dann doch nicht.

Grundsätzlich kann ich mit dem Angbot leben, aber ich möchte eigentlich kein Geld, sondern einfach nur ein funktionierendes Gerät.

Wie das der Händler macht, ist mir relative egal, ich habe nur keine Lust, noch einmal kräftig zuzahlen zu müssen.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 30.11.2008, 19:54
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Also forderst Du innerhalb Deiner Garantie eine Ersatzlieferung... dann liegt das doch IM Rahmen des Urteils, oder ??
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 30.11.2008, 20:09
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.116
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.120 Danke in 18.019 Beiträgen
Standard

Nenn doch bitte mal genaue Marke und Typenbezeichnung das Gerätes.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nach 11 Monaten schon nichts mehr geht...
__________________
.
.

Akki

Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 30.11.2008, 21:07
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.018
6.621 Danke in 3.154 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Ich habe aber 2 Jahre Hersteller Garantie und nicht nur Gewährleistung auf das Gerät. Die Beweislastumkehr gilt dann doch nicht.
Das haben wir hier schon so oft beschrieben:
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt im BGB und Garantie ist eine freiwillige Zusage und Vertragsgestaltung des Herstellers.
Warum soll die Beweislastumkehr nicht mehr gelten?
Die Rechte des Händlers und der Kunden sind doch im BGB geregelt.
Hält sich der Kunde dran ist alles ok, hält sich der Händler dran ist alles falsch.
__________________
Gruß vom Oberrhein.

Geändert von alaska (30.11.2008 um 21:16 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 30.11.2008, 21:12
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.018
6.621 Danke in 3.154 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Also forderst Du innerhalb Deiner Garantie eine Ersatzlieferung... dann liegt das doch IM Rahmen des Urteils, oder ??
Innerhalb der Garantie forderst du als Kunde nichts.
Das war vor 2002 möglich als die Garantie noch gesetzlich geregelt war.
Heute unterliegst du den freiwilligen Garantiezusagen des Herstellers.
Es wäre interessant den hersteller zu kennen.

Im konkreten Fall ist es sicherlich sehr unglücklich dass es keinen gleichwertigen Ersatz mehr gibt. Dass ein Händler oder Hersteller nicht kostenlos ein deutlich teures Gerät liefert ist die Ausnahme.
Das Angebot von MM bei einem Neukauf die Nutzung zu erstatten ist in
Bezug auf den Geldwert realistisch.

PS
Vertragsverhältnis Gewährleistung= Kunde- Händler
Vertragsverhältnis Garantie= Kunde- Hersteller
__________________
Gruß vom Oberrhein.

Geändert von alaska (30.11.2008 um 21:18 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 30.11.2008, 21:25
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Der Händler würde mir gern ein neues Gerät geben, da er nicht unbedingt Bargeld auszahlen möchte und ich damit zu einem anderen Händler gehen kann.

Die ganze Garantie kann man doch vergessen, wenn es nicht möglich ist, weder Ersatzteile noch Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen.

Daher auch die Barauszahlung und kein Gutschein.

Der Hersteller war SEG die genau Typbezeichnung habe ich momentan nicht zur Hand.

Aber das ist wohl bei vielen Elektroartikel der Fall, das die Modellzyklen immer kürzer werden und der Hersteller sich nicht mit großen Ersatzteilagern für all diese Geräte abgeben möchte.
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 30.11.2008, 21:36
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.493
Boot: Sunseeker San Remo
38.234 Danke in 7.794 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
...Ich habe aber 2 Jahre Hersteller Garantie und nicht nur Gewährleistung auf das Gerät....
Garnicht mit dem MA von MM oder wem auch immer absabbeln...

Hersteller anrufen, Rep. Nr. geben lassen und einschicken. Ende.

Sollten die wider erwarten nicht rep. können/wollen, sollte es mich sehr wundern, wenn sie dir nicht einen entsprechenden Ersatz aus dem eigenen Lieferprogramm zukommen lassen.

Gruß, Frank.
__________________
Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 30.11.2008, 21:40
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

Der Vertrag wurde ja mit MM geschlossen und nicht mit dem Hersteller und MM würde bestimmt die Angelegenheit lieber über den Hersteller abwickeln, wenn es möglich wäre, lt. MM kann der Hersteller nichts vergleichbares liefern, da mein Modell nicht mehr verfügbar ist.

Ich werde die Kröte wohl schlucken müssen.

Danke!
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 30.11.2008, 21:49
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.493
Boot: Sunseeker San Remo
38.234 Danke in 7.794 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Der Vertrag wurde ja mit MM geschlossen und nicht mit dem Hersteller und MM würde bestimmt die Angelegenheit lieber über den Hersteller abwickeln, wenn es möglich wäre, lt. MM kann der Hersteller nichts vergleichbares liefern, da mein Modell nicht mehr verfügbar ist.

Ich werde die Kröte wohl schlucken müssen.

Danke!
Quatsch...

Bestes Beispiel:
Laptop bei Delikatessen Albrecht gekauft, nach 2 Jahren und 7 Monaten defekt, Lieferanten angerufen (nicht AL..), die haben das Gerät sogar abgeholt und nach 3 Tagen war es mit neuem Motherboard zurück.
Sowas nenn ich GARANTIE.
Also, lass dir keinen vom Pferd erzählen...nach 11 Monaten KÖNNEN die mit Sicherheit was machen, die Frage ist, ob sie WOLLEN!

Gruß, Frank.
__________________
Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 30.11.2008, 22:02
Benutzerbild von v-sprint
v-sprint v-sprint ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.11.2006
Beiträge: 2.268
1.985 Danke in 1.259 Beiträgen
Standard

So hab ich mir ja auch vorgestellt.

Ich hab mir gerade die Hotline Nummer herausgesucht und werde mal den Hersteller direkt kontaktieren.

Mit der Lieferung scheint es wirklich Probleme zu geben.
http://www.flexist.de/article?q=24.230X430005
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.