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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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hallo zusammen,
ich habe gerade einen Arbeitsvertrag von einer Bekannten gelesen, ist soweit auch alles korrekt. Aber, darf der AG in den als Anhang angeführten Vertragsbedingeungen folgendes reinschreiben: Zitat" Weibliche Arbeitnehmer versichern ausdrücklich nicht schwanger zu sein" Zitat Ende ist das zulässig??
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#2
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Kann er reinschreiben, bringt ihm aber nix!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#3
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In Abhängigkeit von der zu besetztenden Stelle muss er das sogar.
z.B. Löterin.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#4
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Dachte ich mir auch, aber gibts da nen §, ich finde irgendwie für Vertragsabschlüsse nichts passendes!!!
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#5
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Da darf sie sogar die Unwarheit sagen.
Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Um nicht zu sagen bewußt lügen. Ist eben das Risiko des Arbeitgebers.
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Grüße Michael
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#7
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und letztendlich muss sie ja nichts von ihrer schwangerschaft wissen
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#8
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![]() Zitat:
Steht im Grundgesetz, niemand darf wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion usw Benachteiligt werden. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#9
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das hatte ich mal für einen ähnlichen tread rausgesucht:
Zitat:
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Charly |
#10
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Man weiß ja nicht wie das Mädel aussieht. Vielleicht möchte der Chef das ja übernehmen.
![]() ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#11
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![]() Zitat:
Hast du heute zuviel Testosteron geschluckt ![]() ![]() Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#12
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![]() Zitat:
Schon klar, das hat aber doch nichts mit Schwangerschaft zu tun ![]() ![]() Aber mal angenommen, sie wäre schon vorher schwanger, wüßte es auch, kann sie dann nicht wegen arglistiger Täuschung einen drankriegen?? Ich fand die Frage interessant, das kann ja auch mal auf jeden AG zukommen.
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Gruss Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#14
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![]() Zitat:
![]() grüsse |
#15
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im Bewerbungsgespräch schon , aber im eigentlichen Vertrag so geschrieben??
"...versichert ausdrücklich, nicht schwanger zu sein" den Vertrag unterzeichnet sie doch zusammen mit der Klausel, also versichert sie durch die Unterschrift, dass sie ausdrücklich nicht schwanger ist ![]()
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#16
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Falsch Sie dürfen lügen oder bewußt die Unwahreit sagen. Natürlich dann nicht mehr wenn es nicht mehr zu übersehen ist oder wenn sie das Baby gefährden würde.
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Grüße Michael |
#17
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Das ist jetzt hier übrigends nur rein spekulativ, weder ich, noch die Bekannte, noch irgendwer ist schwanger und hat nen Vertrag unterzeichnet!!
![]() Bevor jetzt gleich die Chips geholt werden.... ![]()
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#18
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Natürlich hat das was mit Schwangerschaft zu tun, oder wurde dir als Mann schon mal diese Frage gestellt?
Ich meine, das ging sogar mal vor das Verfassungsgericht, wegen Benachteiligung der Frau. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#19
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Moin,
es gibt ne Menge jobs, die man nicht mit Schwangeren besetzen darf, weil das Risiko einer Schädigung des Ungeborenen besteht. Alles bestens gesetzlich geregelt. Wenn man es als Brötchengeber trotzdem macht, ist der Teufel los. In solchen Fällen hat das Bundesarbeitsgericht die Frage zugelassen, sonst ganz sicher nicht! gruesse Hanse |
#20
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der AG darf nicht fragen, kann sich aber schützen, indem er einen auf die Probezeit befristeten Arbeitsvertrag abschließt.
Wenn die Bewerberin dann während der Einstellung schon schwanger war bzw in der Probezeit schwanger wird, wird der Vertrag halt nicht verlängert ![]()
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#21
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![]() Zitat:
Habe ich wieder was dazu gelernt ![]() Ich hatte mich irgendwie auf den zitierten Satz versteift ![]()
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#22
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Oh Mann!
Jeder Bewerber/ jede Bewerberin MUSS alles offenlegen, was eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft zum Zeitpunkt der Bewerbung bedeutet! Dies gilt natürlich auch für eine Schwangerschaft. Der AG DARF NICHT nach einer Schwangerschaft fragen, darf jedoch den Arbeitsvertrag vor und NACH Dienstantritt fristlos auflösen, wenn er die Kenntnis der Schwangerschaft durch die Bewerberin zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen kann. Dies geschieht zum Beispiel durch eine entsprechende AR-Klage und Offenlegung der Aktenlage durch das Gericht. btw: LÜGEN ist grundsätzlich in diesem Rechtsraum verboten! Dies gilt auch für das VERSCHWEIGEN jeglicher Art, wenn dadurch wissentlich rechtliche Vorgänge (Verträge, Tätigkeiten) beeinträchtigt werden. Quelle: diverse eigene Vorgänge exakt gleicher Art im Betrieb: in den letzten vier Jahren hatte ich zwei Bewerberinnen, die nachweislich zum Bewerbungszeitraum schwanger waren und dies NICHT mitgeteilt hatten. Beide Verfahren hatte ich problemlos in 5-min-Verfahren gewonnen. Eine davon hatte den Job bereits angetreten ... Ich finde es von solchen Damen total unfair, einen guten Arbeitsplatz solchen wegzunehmen, die sich eine Karriere, bzw. eine langfristige Chance aufbauen wollen und hierzu keine Chance haben. Denn solche Damen werden eingestellt, eingeschult oder gar extern ausgebildet und wissen bereits ganz genau, dass sie nur Kosten verursachen aber diese nie durch ihre Arbeitsleistung hereinbringen. Die nicht angenommenen sitzen dagegen hinten ... Daher nehme ich am liebsten 40+ ... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ******
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#23
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![]() Zitat:
Eine Million in die Chauvi-Kasse!!!! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Wieso setzt Du voraus, daß eine Frau, die schwanger ist, nicht auch eine Karriere oder langfristige Chance aufbauen will oder sogar muß? Vielleicht muß sie sich ihr Geld verdienen, weil sie keinen gutverdienenden Papi für das Kind hat? Vielleicht muß sie ihr Kind nach 6 oder 8 Wochen in die Kinderkrippe bringen, um sich und das Kind überhaupt ernähren zu können? Ich denke, freiwillig sucht sich keine schwangere Frau einen anstrengenden Arbeitsplatz, wenn sie ihn nicht wirklich braucht - da bringt sie lieber in Ruhe ihr Kind zur Welt. Oder? ![]() Natürlich ist für einen Betrieb eine schwangere Frau ein Kostenfaktor - aber wie geht es der Frau selber damit? Vielleicht will sie ja gar nicht einer anderen den Arbeitsplatz wegnehmen - aber sie braucht ihn dringend???? ![]() |
#24
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn ich eine Stelle ausschreibe will ich die bestzen und das nicht nur für die nächsten 3 Monate. Wir sind Arbeitgeber die fleißig ihre Steuern zahlen und dieses Land am Leben erhalten und nicht die Heilsarmee. Solange diese Kündigungsschutzgesetze so einseitig zugunsten der Arbeitnehmer sind wird kein Aufschwung in Richtung Beschäftigung möglich sein. Kein Wunder daß unsere Wirtschaft langhin kränkelt wenn sich solche Leute in der Politik rumtreiben ![]() ![]() ![]() Der Westerwelle der wär was ![]() |
#25
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kein Cent für die Chauvi-Kasse
![]() bis auf einfache Hilfsjobs investiert ein Arbeitgeber ziemlich viel Zeit und Geld in die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters. Fällt diese Mitarbeiterin dann direkt oder kurz nach Arbeitsaufnahme aus, dann war diese Investition für die Katz (zumindest aus Sicht des AG ![]() Da die Arbeitnehmerin möglicherweise erst nach Ende der Elternzeit wiederkommt, blockiert sie in der Zeit einen Arbeitsplatz, denn der Arbeitgeber muß damit rechnen, dass die AN nach der Elternzeit ihren Arbeitsplatz einfordern wird. Also muß er sich in der Zwischenzweit mit Aushilfen zufrieden geben Kriegt die AN nach der Elternzeit des ersten Kindes ein weiteres, verlängert sich das Spiel. ![]() Großbetriebe und der öffentliche Dienst können über eine Personalreserve anders damit umgehen, irgendwer ist da immer schwanger, aber vor allem für Kleinbetriebe ist das ganze ein fast nicht zu kalkulierendes Risiko.
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