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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.01.2008, 11:49
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Dirk Dirk ist offline
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Standard Gerichtsvollzieher dürfen das?

Ich hab gestern nicht nur bei dem TV-Beitrag über das "Lifetimeöl" gestaunt, sondern auch über ein Beitrag der eine Gerichtsvollzieher bei der Arbeit zeigte:

-die Beamtin hatte einen Termin bei einem Schuldner ( ein Titel mit 400 Euro)
-mit Verstärkung und einem Schlosser ging es zur Wohnung des Schuldners
-da niemand die Tür öffnete, wurde der Schlosser tätig und öffnete die Wohnung
-die Beamtin sah sich in der Wohnung um-> keiner da -> dann schaute sie in Schränken und Schubladen nach bis sie fündig wurde und Kontoauszüge fand
-da sie jetzt die Kontodaten hatte, wurde die Aktion beendet


Irgendwie hab ich wohl andere Vorstellung vom Rechtsstaat. Nichts gegen Gerichtsvollzieher, aber dass die in der Wohnung rumschnüffeln auch wenn keiner da ist......... War das legal?
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Gruß Dirk


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Geändert von Dirk (09.01.2008 um 11:49 Uhr)
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  #2  
Alt 09.01.2008, 11:50
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ja, ist es
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  #3  
Alt 09.01.2008, 11:54
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
ja, ist es
ja, aber dem gehen doch normalerweise einige andere Maßnahmen voraus oder?
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Charly
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  #4  
Alt 09.01.2008, 11:59
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
ja, aber dem gehen doch normalerweise einige andere Maßnahmen voraus oder?
ja klar, erst Titel, dann die mehrfache schriftliche Aufforderung des GV an den Schuldner zur Zahlung mit Androhung der Zwangsöffnung.
Das Öffnen der Wohnung steht erst am Ende einer langen Kette
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Geändert von ToDi (09.01.2008 um 12:09 Uhr) Grund: hatte die Hälfte vergessen ;-)
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  #5  
Alt 09.01.2008, 12:04
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Hallo Dirk, meine Vorstellung vom Rechtsstaat ist, das alle mitmachen und jeder seinen Verpflichtungen nachkommt. Dann brauchen wir auch keine gerichtsvollzieher mehr.

Cheers, Guido

Ja klar, sehe ich auch so. Aber ist die Privatwohnung nicht "unantastbar"?
Wenn die Beamtin die Wohnung im Beisein des Schuldners oder Mitbewohners durchsucht hätte..............aber so. Erinnert irgendwie an Firma "Keks und Dauerbackwaren".


Natürlich hatte sie vorher versucht, den Schuldner zu erreichen.
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Gruß Dirk


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Geändert von Dirk (09.01.2008 um 12:05 Uhr)
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  #6  
Alt 09.01.2008, 12:11
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Moin,

da läuft einiges vorher bis der GV in die Wohnung kann und darf. Unter anderem ist ein Gerichtsbeschluß notwendig und es muß die Polizei anwesend sein. Bevor das geschieht gibt's jede Menge Schriftverkehr!

Ist wieder mal typische Berichterstattung alà ACHTUNG eine Sensation!
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  #7  
Alt 09.01.2008, 12:11
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ja klar, sehe ich auch so. Aber ist die Privatwohnung nicht "unantastbar"?
Grundsätzlich ja, aber wenn du darauf wartest, das der Schuldner mitarbeitet, kann man lange warten. Und der Gläubiger hat schließlich auch Rechte.

Viele Grüße

Volker
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  #8  
Alt 09.01.2008, 12:14
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Ist wieder mal typische Berichterstattung alà ACHTUNG eine Sensation!
Ich habe den Beitrag nicht gesehen, war der denn so reißerisch?

Ansonsten ist es doch eigentlich nur gut, wenn man den Gläubigern mal klar macht: Tot stellen nützt auch nichts.

Viele Grüße

Volker
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  #9  
Alt 09.01.2008, 12:15
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Das ist doch harmlos! Bis der GV soetwas macht, bist du locker einmal um die Welt gesegelt. Musst mal VERMEINTLICH Schulden beim Finanzamt oder bei der Stadt haben. Die machen dir ohne Gerichtsbeschluss / Titel deine Konten dicht, oder beschlagnamen, was das Zeug hält.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #10  
Alt 09.01.2008, 12:28
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
...
Musst mal VERMEINTLICH Schulden beim Finanzamt oder bei der Stadt haben. Die machen dir ohne Gerichtsbeschluss / Titel deine Konten dicht, oder beschlagnamen, was das Zeug hält.
Moin,

was mir mal vor 25 Jahren passiert ist - und das Finanzamt hatte KEINE Forderungen, die hatten das nur geglaubt. Es wurde nicht mal ein Steuerbescheid mit Forderungen erstellt. DAS ist der Hammer!

Volker - ich habe den beitrag auch nicht gesehen - wenn man sich aber hier im BF darüber auslässt, dann war er reisserisch - zumindest insofern man nicht die Vorgeschichte dazu abgebildet hat. Bis eine Wohnung geöffnet wird passiert so einiges.
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  #11  
Alt 09.01.2008, 12:31
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ja, aber wenn du darauf wartest, das der Schuldner mitarbeitet, kann man lange warten. Und der Gläubiger hat schließlich auch Rechte.

Viele Grüße

Volker
Das sehe ich auch so.
Habe mir gerade mal wieder unsere offenen Forderungen zu Gemüte geführt.
Da kommen einem echt die Tränen in die Augen wenn am die Summen addiert und wie lange sich die leute Zeit lassen diese Forderungen zu bezahlen.
Teilweise sind es auch nur kleine Beträge und die Briefmarken für die Mahnungen und das "hinterhertelefonieren" teurer sind als die offenen Forderung.
Und dann die antworten "bin zur Zeit knapp bei Kasse, muss bis zum nächsten ersten warten."
Und am Wochenende sieht man die Leute in Restaurants wie sie sich ein dickes T-Bone reinziehen.

Ich höre jetzt lieber auf, ich merke schon wieder wie ich mich tierisch aufrege

Gruß
Markus
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Gruß
Markus
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Auf den Alkohol,
dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme
(Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts)
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  #12  
Alt 09.01.2008, 12:36
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Musst mal VERMEINTLICH Schulden beim Finanzamt oder bei der Stadt haben. Die machen dir ohne Gerichtsbeschluss / Titel deine Konten dicht, oder beschlagnamen, was das Zeug hält.
Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Moin,

was mir mal vor 25 Jahren passiert ist - und das Finanzamt hatte KEINE Forderungen, die hatten das nur geglaubt. Es wurde nicht mal ein Steuerbescheid mit Forderungen erstellt. DAS ist der Hammer!
Das Finanzamt mag zwar schneller sein als der Gerichtsvollzieher, aber auch vor einer Kontenpfändung kommen Mahnungen. Selbst wenn es keinen Steuerbescheid gibt (weil es sich um vermeintliche Schulden handelt), kann man auf Mahnungen rechtzeitig reagieren.
Wobei auch beim Finanzamt Fehler vorkommen können.

Viele Grüße

Volker
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  #13  
Alt 09.01.2008, 12:37
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ist doch in ordnung wenn nach 20 Briefen und diversen Besuchen ohne Schlüsseldienst dann endlich mal durchgegriffen wird.

abgesehen davon dass durch so was auch mal Wohnungn von Mietnomaden wieder frei werden, weil diese dann als Verlassen erkannt werden oder auch diverse Verstorbene bei einer solchen Wohnungsöffnung entdeckt werden.

Und wenn dann neben dem Offenbahrungseid eben,wie auch in dem Bericht zu sehen war ein Haftbefehl dabei ist dann hat sich das mit der Unantastbarkeit der Wohnung erledigt.
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  #14  
Alt 09.01.2008, 12:48
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das Finanzamt mag zwar schneller sein als der Gerichtsvollzieher, aber auch vor einer Kontenpfändung kommen Mahnungen. Selbst wenn es keinen Steuerbescheid gibt (weil es sich um vermeintliche Schulden handelt), kann man auf Mahnungen rechtzeitig reagieren.
Wobei auch beim Finanzamt Fehler vorkommen können.

Viele Grüße

Volker
Moin Volker,

damals kam ABSOLUT NICHTS, es gab ja auch nichts, denn es lag im FA weder ein Bescheid vor noch irgendeine Forderung - das hat ein liebenswerter Sachbearbeiter fünf Jahre nach einer Längs beglichenen Nachforderung in die Wege geleitet - den gibts dort nicht mehr, Pensionsanspruch futsch.

Heute geht das nicht mehr ist aber schlimmer weil es automatisch über die Landesfinanzkassen geht.

Ich werde das im Leben nicht vergessen.
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  #15  
Alt 09.01.2008, 12:56
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Besser als der GV ist Moskau Inkasso
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Grüße
Michael

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  #16  
Alt 09.01.2008, 13:00
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Heute geht das nicht mehr ist aber schlimmer weil es automatisch über die Landesfinanzkassen geht.
Hallo Tom,

der Vorteil der Landesfinanzkassen ist aber, dass es dementsprechende automatische Mahnungen gibt.

Jetzt kann die Kontenpfändung daher nicht mehr ohne Vorwarnung kommen.

Viele Grüße

Volker

Geändert von Volker Sch (09.01.2008 um 13:01 Uhr)
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  #17  
Alt 09.01.2008, 13:16
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Moin Volker,

Das ist auch gut so mit den zentralen Mahnungen - nur das die armen Finanzbeamten kaum noch Möglichkeiten haben einzugreifen (zumindest sagen die das so).

Aber die Geschichte von damals war wirklich irre. Unzulässigerweise hat meine Bank damals den GV aufgehalten und mich nebenbei benachrichtigt.

Das ganze geschah natürlich Freitags (ob es da na Absicht gibt). Am Montag hab ich beim FA angerufen und gefragt was ich denn zu begleichen hätte und die hatten NICHTS vorliegen.

Nun stell Dir mal die Rennerei vor das Konto wieder frei zu bekommen, das ja eigentlich gar nicht gesperrt war. Bis heute hab ich (und auch im FA keiner) keine Ahnung wie der Typ das gedeichselt hatte. Der hatte mich, warum auch immer, im Visier.

Aber später gab es sowas nochmal - als die Mahnungen auf zentral umgestellt wurden. Mein Bankbearbeiter meinte nur, "Seien Sie ganz ruhig, wir haben über 5.000 Kontopfändungen vorliegen." Es waren ganze 129 Euro (waren das schon Euro?) die noch nicht fällig waren. Na ja, wenigstens konnte man die begleichen und das Konto wieder frei bekommen.
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  #18  
Alt 09.01.2008, 13:33
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
......ich habe den beitrag auch nicht gesehen - wenn man sich aber hier im BF darüber auslässt, dann war er reisserisch - zumindest insofern man nicht die Vorgeschichte dazu abgebildet hat. Bis eine Wohnung geöffnet wird passiert so einiges.

Tom,
der Beitrag war nicht reisserisch, er zeigte nur den Arbeitsalltag einer Gerichtsvollzieherin. Mich hat der Beitrag eher amüsiert (*), nur als es in die Wohnung ging und man feststellte, dass keiner anwesend ist, hätte ich gedacht, sie muss die Finger von Schubladen, Schränken und Fächern lassen.............ist wohl aber nicht so. Es ging wohl nur um 400 Euro und der Schuldner reagierte nicht, natürlich gingen andere Versuche voran.




(*) bei einem Rentnerpaar wollte sie auch pfänden. Oma blieb trotz Gerichtsvollzieherin und Fernsehteam seelenruhig sitzen und schaute weiter LCD-TV. Als die Beamtin den neuen TV pfänden wollte sagt Oma gelassen " ...der bleibt hier, ist noch nicht abgezahlt!"
Der Job wäre nichts für mich.
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Gruß Dirk


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Geändert von Dirk (09.01.2008 um 13:35 Uhr)
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  #19  
Alt 09.01.2008, 14:50
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Tom,
, nur als es in die Wohnung ging und man feststellte, dass keiner anwesend ist, hätte ich gedacht, sie muss die Finger von Schubladen, Schränken und Fächern lassen.............ist wohl aber nicht so.
Dann könnte man sich sich den GV ja auch sparen wenn der Schuldner die Sachen die noch irgendwas wert sind einfach in nen Schrank räumen kann.

Wohnungsräumungen mit allen vorausgegangenen Mietausfällen, Kosten etc... können leider dem "kleinen Kapitalanleger" auch mal das Genick brechen.
Und am Besten ist, dass nicht geräumt werden darf wenn der Mieter nachweislich ansonsten auf der Straße schlafen müsste, also auch kein Obdachlosenheim etc... etwas frei hat.

Gruß
Martl
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  #20  
Alt 09.01.2008, 15:26
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Besser als der GV ist Moskau Inkasso

Na klar, ein netter Herr mittleren Alters und in seinem Schlepptau zwei kahlgeschorene, gefährlich dunkel angezogene Halbprimaten stehen dann vorm Gartentor ( weil reinlassen braucht man sie nicht) und machen im Höchstfalle ein ganz doll böses Gesicht....., da werden Gewohnheits-Nichtzahler wohl furchtbar beeindruckt sein.
Aber bei ängstlichen Omis mag sowas ja durchaus funktionieren.

Btw... war da nicht was, das auch für den Schornsteinfeger ähnliche Ausnahmen bezüglich der unverletzlichkeit der Wohnung gelten, wie bei einem Gerichtsvollzieher?

Gruß Norbert
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Geändert von Liebertee (09.01.2008 um 15:47 Uhr)
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  #21  
Alt 10.01.2008, 21:29
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Und dann die antworten "bin zur Zeit knapp bei Kasse, muss bis zum nächsten ersten warten."
Und am Wochenende sieht man die Leute in Restaurants wie sie sich ein dickes T-Bone reinziehen.



--> Taschenpfändung machen lassen!
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  #22  
Alt 11.01.2008, 06:54
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Zitat:
Btw... war da nicht was, das auch für den Schornsteinfeger ähnliche Ausnahmen bezüglich der unverletzlichkeit der Wohnung gelten, wie bei einem Gerichtsvollzieher?
Ja, allerdings muss er sich den Zugang durch das Ordnungsamt verschaffen und darf nicht selber die Tür aufbrechen (lassen).

Medienbeispiele:
http://www.kontra-schornsteinfeger.d...en-Medien.html

Ist übrigens ne Unverschämtheit (zB bei mir, bei Kohleofenheizern sieht das anders aus), solchen Monopolisten heutzutage noch einen derartigen Sonderstatus einzuräumen. Toll in diesem Zusammenhang : Der Besuchsrythmus wurde jetzt von 1 auf 2 Jahre verdoppelt - und obwohl die Tätigkeiten identisch geblieben sind, hat sich die Gebühr um 40% erhöht !!!!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #23  
Alt 11.01.2008, 12:52
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Habe heute eine Mitteilung vom Rechtsanwalt bekommen.

Schuldner ignoriert die Schreiben des Gerichtsvollziehers und ist bei den angekündigten Besuchen nicht zu erreichen. Wenn ich dem GV einen Vorschuß von 250,- EUR zahle, lässt er die Wohnung öffnen.

Mein Anwalt meint, ich hätte mehr von dem Geld, wenn ich mir mit meiner Frau ein schönes Wochenende mache.



Achim
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