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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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hi,
ich war letztes wochenende bei einem vortrag zum thema Ce-zertifizierung und dabei hat der vortragende von der wapo gemeint in italien wäre es so, wenn ein boot länger als 6 monate am gardasee oder so ist, fällt einfuhrsteuer an. er meinte auch in kroatien würde man zur zeit an einer eigenen regelung zu dem thema arbeiten. das würde heißen man könnte nur noch trailern. hat von euch schon mal jemand etwas darüber gehört? cu andy |
#2
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Also innerhalb der EU kann ich es mir nicht vorstellen. Wenn ich nun länger, als ein halbes Jahr innerhalb der EU, außerhalb Deutschland bin, muß ich dann auch meinen Rasierapparat versteuern??????? Zuzutrauen ist allen Beamten alles, aber so kollidiert das mit allem. Wenn, dann werden die vielleicht eine Boot-Touristen-Liegeplatz-Steuer oder ne Wellenmacher-Gebühr erfinden......
Gruß Michael |
#3
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Vielleicht spielt er da auch auf die bestehende Regelung an, daß bei Booten, die von ausserhalb der EU in die Union kommen, der Verbleib nur bis 6 Monaten möglich ist, ohne daß Steuern anfallen.
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#4
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nein wenn ich ihn richtig verstanden habe ging es um deutsche die dort urlaub machen.
also deutschland nach italien gut ich bin selber in kroatien, aber rein rechtlich hätte kroatien das recht von booten die länger nach kroatien eingeführt wurden, einfuhrsteuer zu verlangen. aeh ich will ja nicht panik machen, wäre ja nur interessant wenn jemand anderes da auch schonmal etwas gehört hätte. große marinas nehmen die boote deshalb ja unter zollverschluss |
#5
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Kroatien nimmt auch Einfuhrsteuer wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Um es einfacher für die Touristen zu machen haben die Marinas die gleiche Funktion wie ein Zollverschluss-Lager, d.h., dass Boote, die den Winter über in einer dieser Marinas liegen, praktisch als ausgeführt und im Frühjahr wieder eingeführt gelten. Gruß Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#6
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Halllo ATeupert,
mir ist bekannt, daß das zu trifft wenn ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war, evtl haben die das gemeint ![]() ich habe mal den Text der auf der HP vom ADAC steht hier rein kopiert: Zitat:" http://www.adac.de/ReiseService/Wass...rcePageID=8404 Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Muss ich Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, wenn ich mit meinem Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war? Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen. Zitat Ende "
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
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Ich glaube, da ist ein Missverständnis oder "Falschhörer" ...
Es gibt keine Einfuhrsteuer innerhalb zweier EU-Staaten. Gemeint ist sicherlich die Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer genannt. Diese ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Für Boote in Italien höher als in Deutschland. Auch die Luxussteuer kommt dazu, die wir hier nicht kennen (ähnlich Dänemark, Hollang, Schweden). Wenn ein Gut also mehr als 183 Tage dauerhaft und ununterbrochen im Ausland (innerhalb oder außerhalb der EU spielt erst einmal keine Rolle) ist, gilt dieses als "ausgeführt" (da ist das Wort!). Dann wird die Mehrwertsteuer entweder in Deutschland ausgezahlt und in Italien BEzahlt oder es wird ein Ausgleicht gezahlt - je nach Abkommen zwischen den Staaten. Ist der Aufenthalt über ein Jahr unterbrochen, jedoch insgesamt mehr als 183 gibt es staatenabhängig Regelungen, welche mit der jeweiligen Tätigkeit im Ausland zusammen hängen. Im EU-Ausland (z.B. Arabien) sind diese procedere vom jeweiligen DA (Doppelbesteuerungsabkommen) abhängig. Da ist es außerordentlich sinnvoll - nein NOTWENDIG - dass man sich diese Gesetze GRÜNDLICH ansieht. Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#8
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@ray
Das ist falsch, auch innerhalb der EU gibt es noch eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer.... |
#9
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"Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern (z.B. auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird."
Das sagt jedenfalls der Zoll auf seiner offiziellen Website. Es wäre mir absolut neu, dass ein EU-Land die Erlaubnis hätte, auf ein bereits in der EU befindliches Gut noch einmal Umsatzsteuer verlangen zu können, wenn es in einem anderen EU-Land bereits einmal korrekt versteuert wurde. Folgende Ausnahme scheint mir der hier gestellten Fragen zugrunde zu liegen: Ein EU-Bürger, z.B. ein deutscher Eigner hat einen Liegeplatz in der Türkei und sein Boot ist nicht in der EU versteuert, daher muss das Boot beim Eintritt in die EU sofort versteuert werden. Fristen gibt es nicht. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der EU-Bürger einen festen Wohnsitz außerhalb der EU hat. In diesem Fall hat er das Recht, sein Schiff für 6 Monate in EU-Gewässern zu nützen bzw. liegen zu lassen, ohne Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen. Nach 6 Monaten ist die allerdings fällig. Servus Paul |
#10
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Stimmt, Paul,
daher ist Nana (?) zwar richtig, aber in diesem Falle greift das eben nicht. Und das war ja auch die Frage: Von EU nach EU bei mehr als 6 Monaten Verweildauer. Der Umsatzsteuer -Ausgleich ist ein heißes Thema, das einem auf jeden Fall eine entsprechend versierter Steuerberater erläutern sollte. Meiner kostet mir aber zuviel, um diese Frage für diesen Fall zu beantworten - daher strecke ich hierfür jetzt erst einmal die Flügel ... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ******
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