boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 04.12.2007, 22:06
Benutzerbild von ATeupert
ATeupert ATeupert ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: Maroldsweisach
Beiträge: 514
Boot: Bayliner 2855
115 Danke in 81 Beiträgen
Standard Einfuhrsteuer

hi,
ich war letztes wochenende bei einem vortrag zum thema Ce-zertifizierung und dabei hat der vortragende von der wapo gemeint in italien wäre es so, wenn ein boot länger als 6 monate am gardasee oder so ist, fällt einfuhrsteuer an.
er meinte auch in kroatien würde man zur zeit an einer eigenen regelung zu dem thema arbeiten.
das würde heißen man könnte nur noch trailern.
hat von euch schon mal jemand etwas darüber gehört?
cu
andy
__________________
Andreas Teupert
Maroldsweisach
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 05.12.2007, 06:11
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 2.179
2.018 Danke in 1.171 Beiträgen
Standard

Also innerhalb der EU kann ich es mir nicht vorstellen. Wenn ich nun länger, als ein halbes Jahr innerhalb der EU, außerhalb Deutschland bin, muß ich dann auch meinen Rasierapparat versteuern??????? Zuzutrauen ist allen Beamten alles, aber so kollidiert das mit allem. Wenn, dann werden die vielleicht eine Boot-Touristen-Liegeplatz-Steuer oder ne Wellenmacher-Gebühr erfinden......
Gruß
Michael
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 05.12.2007, 09:38
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Homburg
Beiträge: 2.355
Boot: Golfinho
1.750 Danke in 944 Beiträgen
Standard

Vielleicht spielt er da auch auf die bestehende Regelung an, daß bei Booten, die von ausserhalb der EU in die Union kommen, der Verbleib nur bis 6 Monaten möglich ist, ohne daß Steuern anfallen.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 05.12.2007, 20:10
Benutzerbild von ATeupert
ATeupert ATeupert ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: Maroldsweisach
Beiträge: 514
Boot: Bayliner 2855
115 Danke in 81 Beiträgen
Standard innerhalb der eu

nein wenn ich ihn richtig verstanden habe ging es um deutsche die dort urlaub machen.
also deutschland nach italien
gut ich bin selber in kroatien, aber rein rechtlich hätte kroatien das recht von booten die länger nach kroatien eingeführt wurden, einfuhrsteuer zu verlangen.
aeh ich will ja nicht panik machen, wäre ja nur interessant wenn jemand anderes da auch schonmal etwas gehört hätte.
große marinas nehmen die boote deshalb ja unter zollverschluss
__________________
Andreas Teupert
Maroldsweisach
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 05.12.2007, 22:26
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2002
Ort: Olching bei München
Beiträge: 5.612
Boot: SY 'JASNA', ALPA1150
Rufzeichen oder MMSI: DH9742 MMSI:211778540
11.708 Danke in 3.166 Beiträgen
Standard

Kroatien nimmt auch Einfuhrsteuer wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Um es einfacher für die Touristen zu machen haben die Marinas die gleiche Funktion wie ein Zollverschluss-Lager, d.h., dass Boote, die den Winter über in einer dieser Marinas liegen, praktisch als ausgeführt und im Frühjahr wieder eingeführt gelten.

Gruß

Volker
SY JASNA
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 05.12.2007, 23:49
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.432
19.800 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Halllo ATeupert,
mir ist bekannt, daß das zu trifft wenn ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war, evtl haben die das gemeint


ich habe mal den Text der auf der HP vom ADAC steht hier rein kopiert:

Zitat:"
http://www.adac.de/ReiseService/Wass...rcePageID=8404
Rückware
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware".
Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.
Muss ich Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, wenn ich mit meinem Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war?
Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können.
In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen.

Zitat Ende "
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 06.12.2007, 07:42
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.02.2002
Ort: Deutschland
Beiträge: 754
Boot: früher Bavaria 46
1.283 Danke in 365 Beiträgen
Standard

Ich glaube, da ist ein Missverständnis oder "Falschhörer" ...

Es gibt keine Einfuhrsteuer innerhalb zweier EU-Staaten.

Gemeint ist sicherlich die Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer genannt.

Diese ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Für Boote in Italien höher als in Deutschland. Auch die Luxussteuer kommt dazu, die wir hier nicht kennen (ähnlich Dänemark, Hollang, Schweden).

Wenn ein Gut also mehr als 183 Tage dauerhaft und ununterbrochen im Ausland (innerhalb oder außerhalb der EU spielt erst einmal keine Rolle) ist, gilt dieses als "ausgeführt" (da ist das Wort!). Dann wird die Mehrwertsteuer entweder in Deutschland ausgezahlt und in Italien BEzahlt oder es wird ein Ausgleicht gezahlt - je nach Abkommen zwischen den Staaten.
Ist der Aufenthalt über ein Jahr unterbrochen, jedoch insgesamt mehr als 183 gibt es staatenabhängig Regelungen, welche mit der jeweiligen Tätigkeit im Ausland zusammen hängen.

Im EU-Ausland (z.B. Arabien) sind diese procedere vom jeweiligen DA (Doppelbesteuerungsabkommen) abhängig. Da ist es außerordentlich sinnvoll - nein NOTWENDIG - dass man sich diese Gesetze GRÜNDLICH ansieht.

Gruß
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 06.12.2007, 08:41
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@ray

Das ist falsch, auch innerhalb der EU gibt es noch eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer....
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 06.12.2007, 08:59
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 26.08.2004
Ort: Hopfenland Hallertau
Beiträge: 3.571
Boot: Whitby 42
1.388 Danke in 630 Beiträgen
Standard

"Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern (z.B. auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird."

Das sagt jedenfalls der Zoll auf seiner offiziellen Website.

Es wäre mir absolut neu, dass ein EU-Land die Erlaubnis hätte, auf ein bereits in der EU befindliches Gut noch einmal Umsatzsteuer verlangen zu können, wenn es in einem anderen EU-Land bereits einmal korrekt versteuert wurde.

Folgende Ausnahme scheint mir der hier gestellten Fragen zugrunde zu liegen:
Ein EU-Bürger, z.B. ein deutscher Eigner hat einen Liegeplatz in der Türkei und sein Boot ist nicht in der EU versteuert, daher muss das Boot beim Eintritt in die EU sofort versteuert werden. Fristen gibt es nicht.

Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der EU-Bürger einen festen Wohnsitz außerhalb der EU hat.
In diesem Fall hat er das Recht, sein Schiff für 6 Monate in EU-Gewässern zu nützen bzw. liegen zu lassen, ohne Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen. Nach 6 Monaten ist die allerdings fällig.

Servus

Paul
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 06.12.2007, 10:48
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.02.2002
Ort: Deutschland
Beiträge: 754
Boot: früher Bavaria 46
1.283 Danke in 365 Beiträgen
Standard

Stimmt, Paul,

daher ist Nana (?) zwar richtig, aber in diesem Falle greift das eben nicht. Und das war ja auch die Frage:

Von EU nach EU bei mehr als 6 Monaten Verweildauer.

Der Umsatzsteuer -Ausgleich ist ein heißes Thema, das einem auf jeden Fall eine entsprechend versierter Steuerberater erläutern sollte. Meiner kostet mir aber zuviel, um diese Frage für diesen Fall zu beantworten - daher strecke ich hierfür jetzt erst einmal die Flügel ...

Gruß
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.