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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Tach, jesacht!
Und wiedermal habe ich eine nette Frage an euch Spezialisten, vor allem die rechtlich Bewanderten. Ich hab mal sowas gehört, das ein Arbeitnehmer, ein recht auf ein positives Arbeitszeugnis hat. Ist das richtig? Daher ja die geheimen verwinkelten Formulierungen wie: Er hat sich stets bemüht..... (Es aber trotzdem nich gepackt) usw. Jetzt meine Frage: Wie ist das bei Praktikumsbeurteilungen? Gibts da eine ähnliche Regelung? In diesem speziellen Fall sollen Noten vergeben werden. Ich frage wegen einer ungerechtfertigt schlechten Beurteilung (es geht nicht um mich sondern um meine Freundin) Die ist ganz verzweifelt. Die schlechteste Beurteilung, die sie je bekommen hat. Das schein ein persönliche Sache mit der Betreuerin zu sein, welche in Vertretung der Cheffin die BU ausfüllte, da diese grad im Urlaub ist. Scheinbar hat sie diese Machtposition schamlos ausgenutzt. Was kann man dagegen unternehmen. (Ohne gleich den Anwalt einzuschalten) PS: Ich will hier keine Disskussion vom Zaun brechen über Sinn und Unsinn der Regelung der zwangspositiven BU. Bin gespannt auf eure Antworten. VG aus Berlin Jan
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour Geändert von Picton16ft (02.11.2007 um 21:06 Uhr) |
#2
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Ich würde mit der Beurteilung noch mal zu ihrer Vorgesetzten gehen wenn sie wieder aus dem Urlaub kommt, ihr den Sachverhalt erklären und um Änderung bitten.
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#3
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die kommt erst in 4 Wochen wieder und das Zeugnis MUSS aber jetzt abgegeben werden, sonst gibts Probleme in der Schule
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#4
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Wenn es sonst keinen Ansprechpartner gibt, dürfte es schwierig werden auf die schnelle etwas zu unternehmen.
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#5
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Jan, ein heikles Thema
![]() Ich persönlich handel nach der Devise: Wohlwollend, aber ehrlich Arbeitszeugnisse müßen wohlwollend formuliert werden. Wenn deine Freundin also eine Formulierung entdeckt, mit die Ihr zukünftige Bewerbungen erschwert werden, sollte sie sofort einen sachlichen (!) Einspruch gegen die Stelle, die Ihr missfällt, erheben. Jeder Arbeitgeber ist zur Wahrheit verpflichtet. Er muss deshalb jede schlechte Bewertung nachvollziehbar begründen. Kann er dies nicht, müssen betreffende Stellen umformuliert werden. Tipp: Beurteilung mit dem SACHLICHEN EINSPRUCH abgeben, mit dem Hinweis, dass der/die EIGENTLICHE AUSBILDER/IN (Chefin) erst in 4 Wochen zurück kommt und darum erst eine neue (hoffendlich) richtige Beurteilung erfolgt! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#6
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Auch wenn der Arbeitgeber es wohlwollend und ehrlich meint oder der Wahrheit verpflichtet formuliert; solange der Beurteilte nicht mit dem Zeugnis einverstanden ist, muss dieses überarbeitet werden ggf. Passagen entfernt werden.
Es ist eben ein zweischneidiges Ding mit dem Zeugnis und gerade solch ein Fall, mit diesem engen Zeitfenster, würde ich auch um eine spätere Abgabe bitten.
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Gruß Karsten Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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#7
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Hallo Jan,
in § 109 Gewerbeordnung findet man Grundsätze zum Arbeitszeugnis, nämlich dass auf Verlangen des AN ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen ist, das sich auf Führung und Leistung erstreckt. Die sind jedenfalls nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) (Az. 4 Sa 1285/95) auch auf Praktikantenzeugnisse zu übertragen, jedenfalls dann wenn das Praktikum Zugangsvoraussetzung für einen bestimmten Beruf ist (dort: Volontär). Wenn es sich dagegen um ein reines Schulpraktikum handelt, hätte ich dagegen meine Zweifel, ob man da nen Berichtigungsanspruch hat. Praktisch gibt´s bei Euch ja ne "Abgabefrist". Wenn die Frist relevant ist für ne Prüfungszulassung, würde ich die einhalten und das abgeben, was da ist; wenn sie nicht zulassungsrelevant ist, einfach mitteilen, dass das Zeugnis nachgereicht wird ![]() Gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#8
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erstmal an alle vielen Dank für die Antworten. Wir werden jetzt übers Wochenende überlegen wie wir am besten vorgehen. @Cooky Fett: mit der Formulierung ist das so eine Sache. Das sind halt Noten. Da steht kein Text. Das muss man sich so vorstellen: Umgang mit den Patienten: 3 Pünktlichkeit: 3 Teamfähigkeit: 3 usw so zieht sich das durchweg durch. Fast alles 3 obwohl sie noch nie vorher auch nur eine einzige 3 bekommen hat. Weiterhin ist sie extrem nett zu den Patieneten. Sie bekommt sogar Trinkgeld. Sie war noch nie eine Minute zu spät, dazu ist sie viel zu ordentlich (im gegensatz zu mir). Naja und teamfähigkeit ist natürlich schwierig wenn man von jemandem ständig angemotzt wird, der dann auch noch die Beurteilung schreibt, aber selber nur faul rumsitzt. Unterstrichen: Das ist ein Pflichpraktikum, das zu Ihrer Ausbildung gehört. Natürlich bewirbt sie sich damit. (sie hat insgesamt 4 oder 5 Praktika gemacht und alle mit sehr gut bestanden) und nun auf einmal nur 3en? 3en sind zwar keine 5en und auch nicht durchgefallen aber trotzdem ungerechtfertigt und eine riesen Sauerei. Kursiv: Sowerden wir das auch machen, jedaenfalls war das so geplant. Die Beurteilung nicht unterschrieben in der Schule abgeben. Das ganze mit einem Widerspruch zu vershen ist vielleicht eine gute Idee. Danke.
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#9
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#10
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Ansonsten Prima! Danke! Ist auf jeden Fall gemerkt. Unterstrichen: leider ja, deshalb mit Widerspruch und nicht unterschrieben erstmal abgeben.
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#11
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Hallo, deine Freundin hat das Praktikum also in einer Klinik / in einem Heim gemacht? Sei war da doch sicher in verschiedenen Abteilungen, oder nicht? Gibt es da nicht die Möglichkeit, dass sie eine andere Stationsleitung noch mal auf ihr Zeugnis anspricht und fragt, ob sich dieses ändern oder neu ausstellen lässt? Wenn sie ihre Sache gut gemacht hat und nur Probleme mit der einen Kollegin hatte, findet sich doch vielleicht eine andere Befugte, die etwas wohlwollender ist?
Ansonsten , wenn sie ansonsten nur gute Zeugnisse in der Schule und bei den anderen Praktikumsplätzen hat - sind doch die 3er nun auch nicht so dramatisch, oder? Viele Grüße Diana
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#12
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mehrere Abteilungen: nein Die Cheffin wird ja irgendwann aus dem Urlaub zurückkommen. FETT: Das ist nicht zu akzeptieren, da ungerecht und aus niederen Beweggründen negativ bewertet. Das würde wohl niemand nur so hinnehmen. Bei Pünktlichkeit eine 3 obwohl man immer zuverlässig und nie auch nur 1min zu spät gekommen ist, ist inakzeptabel. Mit diesem Zeugnis MUSS Sie sich bewerben. !!! DIe Trulla hat nie mit ihr zusammengearbeitet und alle anderen Kollegen (mit denen Sie gearbeitet hat)!!! waren und sind immernoch super zufrieden und verstehen das auch nicht.
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#13
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Wenn ich allerdings so etwas ungerechtfertigt mit zu meinen Unterlagen bekäme, dann würde meine kreative Ader geweckt. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#14
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Ich hab' meine Zeugnisse (in Angestelltenzeiten) alle selber geschrieben und sie dann dem Chef zur Unterschrift vorgelegt.
Hat immer geklappt - nur ein mal meinte der, dass er bessere Formulierungen hätte als ich! Hab' dann gerne seine übernommen. Ich würde es an Stelle Deiner Freundin ähnlich machen - ist doch wurscht wer unterschreibt, weil Zeugnisse sowieso nix aussagen... Gruss Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#15
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weil in der Regel der "beworbene" Personalleiter sowieso den Zeugnisersteller anruft und nachfragt, was denn wirklich der Grund für die Trennung war.
gruss lars
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#16
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Nix mit formulierungen.
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#17
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Ich hab auch schon dran gedacht mal zur nächst höheren Ebene des Managements des Krankenhausen zu gehen und denen mal zu erzählen Was das bei denen für Zustände sind. Zur Info. Es handelt sich hier um eine Schule die Verträge mit vielen Krankenhäusern, Praxen usw hat. Diese Kliniken bekommen von der Schule alle halbe Jahre neues "Frischfleisch" an Praktikanten. Wenn sich das nun in der Schule rumsprechen sollte, was da für Zustände herrschen und man dort ungerecht, unfair und willkürlich beurteilt wird, wird der Strom an Praktikanten versiegen. Jedenfalls von denen die Ihre Sache ernst nehmen. Dann würde ich fragen ob es das ist was sie wollen und das das keine Drohung sein soll, sondern ein Tip mal für Ordnung zu sorgen, in dem Verein. Meine krative Ader wird auch langsam geweckt, ich könnt mich nur noch aufregen über siese Trulla. ![]() ![]()
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#18
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Na ja, kannste Dir doch sicher denken. Man muß ja nicht gleich Kujau heißen und Hitlertagebücher schreiben.
![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#19
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Leider weiß ich nicht was du meinst. Für kreative Anregungen gerne auch PN oder Email. Nicht das du noch böse Emails bekommst mit der Drohung dich in 4 Wochen anzuzeigen.
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Gruß,Matze
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Gruß,Matze
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#22
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Gruß,Matze |
#23
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Die Anwesenheit und Pünktlichkeit wird doch sicher in dem Krankenhaus irgendwo niedergeschrieben. Wenn dem so ist und bei steter Pünktlichkeit deiner Freundin da keine 1 drinsteht würde ich zum Arbeitsgericht gehen und Klage einreichen. Zumindest dieser Punkt sollte ja 100% nachvollziehbar sein.
Eine Klageeinreichung beim Arbeitsgericht ist kostenlos. Sofern man keinen Anwalt benötigt, zumindest würde ich das in diesem Fall ausschließen, braucht man keinen Cent in die Hand nehmen. Zumindest ist es für die Beklagte ein recht großer Aufwand. Die Klinikleitung wird zwangsweise auch aufmerksam gemacht und öffentlich bloßgestellt. |
#24
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Ärztliche Schweigepflicht usw,meinst das es nachvollziehbar ist?
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Gruß,Matze |
#25
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?????
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