![]() |
|
Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo zusammen,
weiß jemand ob der fast neue VAzer von Mercruiser die BSO 2 Norm erfüllt ![]() ![]() danke |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Goran also in der Liste ist er noch nicht drin.
http://www.bodenseekreis.de/262.html Gruss Tomas ![]()
__________________
![]() Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Habe in der Suchfunktion dies hie rgefunden,
kann man das so bestätgen ![]() hiermal ein paar Eckdaten zu der neuen Regelung: Bodenseezulassung haben: alle modernen 4 Takter nach CE gebaut ab Bj. 2006 bis 100 PS AB und Innenborder (1,6 l Vazer von Mercruiser) ohne Abgastest, da diese durch die CE geregelt ist. E-Tec Motoren bis 90 PS ab Bj. Herbst 2006 Bei den Innenbordern 4,3 l, 5,0 etc. keine Chance ohne Umbau zur Zulassung. Allerdings gibt es wieder Ausnahmen wenn diese mindestens der BSO I entsprechen und einen alten Motor ersetzen (20 % leistungssteigerung). Bei neuen Dieselmotoren muss ein Abgastypenprüfzertifikat her. Dies gilt auch bei den älteren 4Taktern bis 40 PS. |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Glumpo,
diese EU - Motorenrichtlinie scheint die BSO mit Kat usw. langsam auszuhebeln: http://www.bodenseekreis.de/262.html Folgende Benzinmotoren erfüllen die Abgasvorschriften nach Artikel 13.11a der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) Zusätzlich gilt: Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder diejenigen der EU-Sportboot-Richtlinie für 4-Taktmotoren erfüllen. ..... Schade für mich ![]() ![]() ![]() Ich glaube der Vazer hat zwar sicher keine BSO2 aber ne Chance auf Zulassung. Geändert von Fraenkie (31.10.2007 um 12:44 Uhr) |
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wieso schade für Dich ![]() ![]() |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Ich habe BS-Zulassung
![]() Ich will weiterhin so ein elitäres Boot haben!!! ![]() ![]() |
#7
|
|||
|
|||
![]()
P.S:: Glumpo,
wenn du mit dem Gedanken spielst den Vazer in "Balu" einzubauen: Die Ergebnisse wären für mich dann auch ein bisschen interessant. Ich trau mich aber nicht meine alten (vielleicht müden) 165HP an der KW gegen "neuere" 100PS an der Propwelle zu tauschen. Biete dir also für Erprobungsfahrten ein Wochenende Liegeplatz und Übernachtungsmögl. an ![]() ![]() Slippen mußt allerdings selber zahlen (2*20€ ![]() ![]() |
#8
|
||||
|
||||
![]()
Glumpo will 2-3 Vazer einbauen....
__________________
MFG René ![]() ![]() |
#9
|
|||
|
|||
![]() |
#10
|
||||
|
||||
![]() Nöö will er nicht, einer reicht ![]() Gibts denn schon Erafhrungen mit dem Motor ![]() oder ist Michael Hammermeister der allererste der den eingebaut hat ![]() |
#11
|
||||
|
||||
![]()
Und was ist nun mit mehr als 74 Kw Leistung
![]() ![]() Muss ich dann auch nur schauen wegen Agbastypenzertifikat das ich BSo 2 einhalte, oder grundsätzlich nicht erlaubt, und falls nicht erlaubt wo steht das |
#12
|
|||
|
|||
![]()
Die Angaben in dem Link oben:
Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder diejenigen der EU-Sportboot-Richtlinie für 4-Taktmotoren erfüllen. Bestehende 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird! sind für mich so zu verstehen: Bis 100 PS kann/darf man auch Motoren einsetzen die nicht BSO II haben, sondern eben auch solche die nur der EU-Motorenrichtlinie entsprechen. Darunter fällt der Vazer, kriegt Bodenseezulassung, weil er EU-Dingens erfüllt. Drüber gilt immer noch: muß BSO II (siehe Liste für verfügbare Motoren) haben, dann ist das latürnich erlaubt. "Chiptuning"? ![]() ![]() ![]() ![]() |
#13
|
||||
|
||||
![]()
UNd wie siehts aus mit Motoren die mehr als 74 Kw haben , und die BSo 2 erfüllen??
Ich könnte ja andere Motoren auch so hinbekommen dass diese die Norm erfüllen, und die MAterialprüf-und Testanstalt in der Ch erledigt das Abgastypenzertifikat und die Zulassug, kost 1500 CHF, und man kann jeden Motor dort abnehmen lassen. Aber dann habe ich ja einen zugelassenen Motor ![]() |
#14
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
dann wird deiner als "2008er Glump Nr1 " vielleicht sogar in die Liste aufgenommen ![]() Ne im Ernst: Da wird´s ja wohl klare Grenzwerte und Regeln geben. Irgendeiner oder irgendeine Institution nimmt das ab und dann ist das sozusagen "Typgeprüft".... und darf eingebaut werden. An dieser Stelle wird jedoch vielleicht der Sumpf der Lobby anfangen ![]() Es gibt am Bodensee (auch auf schweizer Seite) einige die die Kat´s in irgendwelche Motoren einbauen und abgenommen kriegen. Ich stell´s mir noch garnichtmal schwer vor (für dich ![]() Die große Frage ist halt: Lohnt sich die "Einzelabnahme" für Balu. Anm.: Red doch Johnny W nen gscheiten leistungsfähigen Merc für Eos ein und übernimm seinen Elch ![]() |
#15
|
||||
|
||||
![]()
Ich bekomme doch nie ne Zulassung für nen BSO 1 Motor über 74 KW
![]() ![]() |
#16
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Ausserdem : Bestehende 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird! Grüsse Johnny
__________________
Nr. 6 - Abt. FW |
#17
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() |
#18
|
||||
|
||||
![]()
Die machen Motorhomologationen:
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), und das auch noch zu einem angemessenen Preis( siehe PDF) |
#19
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Und Bestandsschutz haben Boote nicht Motoren ! ![]() Also nix mit altem zugelassenem Motor in anderes Boot einbauen ! Grüsse Johnny
__________________
Nr. 6 - Abt. FW |
#20
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
aber nach Auskunft von BS Stellen kann man in ein altes Boot nen Zulassungsfähigen Motor unterbringen und die Zulassung beantragen |
#21
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Nochmal: Zulassungsfähige Motoren auf dem Bodensee Motoren, die auf dem Bodensee neu bzw. im Austausch zugelassen werden sollen, müssen der Abgasgrenzwertstufe 2 der BSO entsprechen. Bei der Zulassung ist der Nachweis durch ein Abgastypenprüfzertifikat zu erbringen. Derzeit gibt es nicht für alle Motorenarten und Leistungsbereiche Motoren, die diese Anforderungen erfüllen. aus diesem Grund hat die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee eine Ausnahmregelung von den oben genannten Vorschriften erlassen. Die Ausnahmeregelung sieht folgendes vor:
Grundsätzlich gilt, das Boot muss für die entsprechende Motorisierung geeignet sein. Bei Booten nach der EU-Sportbootrichtlinie können die Eignungsvoraussetzungen aus dem Eignerhandbuch entnommen werden. Bei allen anderen Booten hat dies der Sachverständige bei der Bootsabnahme festzustellen. Eine Liste mit den zulassungsfähigen Stufe 1 bzw. Stufe 2 Einbau- und Außenbordmotoren erhalten Sie beim Schifffahrtsamt. Grüsse Johnny
__________________
Nr. 6 - Abt. FW
|
#22
|
||||
|
||||
![]()
UNd mein Stand ist jetzt folgender, oder irre ich mich da
![]() Ich kann bis 74 KW nen Motor nach richtlinie von Eu ..... einbauen und bekomme auf BAlu zulassung. Will ich jedoch mehr Leistung hhaben als 74 kW müsste ich BSO 2 Norm erreichen, die erreiche ich indem ich nen bestehenden Motor mit der Norm verbaue, oder mir einen Motor durch die Zulassung drücken lasse. |
#23
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Grüsse Johnny
__________________
Nr. 6 - Abt. FW |
#24
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() Glumpo: Vergiss BSO I. Kein BSO I Motor wird neu für dein Boot zugelassen. Muß BSO II sein, nach neuestem Stand, ist ja dann quasi ne "Erstzulassung". Ob du nen neuen, nen uralt oder nen BSO I Motor als Basis nimmst ist in deinem Fall (neue Bodenseezul. f. dein Boot) wurscht. Nachher muß er BSO II haben. Mal über nen marinifizierten PKW Reihensechser Diesel nachgedacht? |
#25
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() |
![]() |
|
|