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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 31.10.2007, 10:51
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Standard Mercruiser's Vazer-BSO 2

Hallo zusammen,
weiß jemand ob der fast neue VAzer von Mercruiser die BSO 2 Norm erfüllt

danke
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  #2  
Alt 31.10.2007, 11:32
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Hallo Goran also in der Liste ist er noch nicht drin.

http://www.bodenseekreis.de/262.html


Gruss Tomas
__________________

Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb
Gruß Tomas
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  #3  
Alt 31.10.2007, 11:38
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Habe in der Suchfunktion dies hie rgefunden,
kann man das so bestätgen

hiermal ein paar Eckdaten zu der neuen Regelung:

Bodenseezulassung haben:

alle modernen 4 Takter nach CE gebaut ab Bj. 2006 bis 100 PS AB und Innenborder (1,6 l Vazer von Mercruiser) ohne Abgastest, da diese durch die CE geregelt ist.
E-Tec Motoren bis 90 PS ab Bj. Herbst 2006

Bei den Innenbordern 4,3 l, 5,0 etc. keine Chance ohne Umbau zur Zulassung. Allerdings gibt es wieder Ausnahmen wenn diese mindestens der BSO I entsprechen und einen alten Motor ersetzen (20 % leistungssteigerung).

Bei neuen Dieselmotoren muss ein Abgastypenprüfzertifikat her. Dies gilt auch bei den älteren 4Taktern bis 40 PS.
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  #4  
Alt 31.10.2007, 12:39
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Hallo Glumpo,


diese EU - Motorenrichtlinie scheint die BSO mit Kat usw. langsam auszuhebeln:
http://www.bodenseekreis.de/262.html



Folgende Benzinmotoren erfüllen die Abgasvorschriften nach Artikel 13.11a der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)

Zusätzlich gilt:
Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder diejenigen der EU-Sportboot-Richtlinie für 4-Taktmotoren erfüllen.


.....
Schade für mich

Ich glaube der Vazer hat zwar sicher keine BSO2 aber ne Chance auf Zulassung.

Geändert von Fraenkie (31.10.2007 um 12:44 Uhr)
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  #5  
Alt 31.10.2007, 12:43
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Hallo Glumpo,


diese EU - Motorenrichtlinie scheint die BSO mit Kat usw. langsam auszuhebeln:
http://www.bodenseekreis.de/262.html



Folgende Benzinmotoren erfüllen die Abgasvorschriften nach Artikel 13.11a der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)

Zusätzlich gilt:
Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder diejenigen der EU-Sportboot-Richtlinie für 4-Taktmotoren erfüllen.


.....
Schade für mich

Ich glaube der Vazer hat ne Chance.

Wieso schade für Dich
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  #6  
Alt 31.10.2007, 12:46
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wieso schade für Dich
Ich habe BS-Zulassung
Ich will weiterhin so ein elitäres Boot haben!!!
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  #7  
Alt 31.10.2007, 14:04
Fraenkie Fraenkie ist offline
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P.S:: Glumpo,

wenn du mit dem Gedanken spielst den Vazer in "Balu" einzubauen:
Die Ergebnisse wären für mich dann auch ein bisschen interessant. Ich trau mich aber nicht meine alten (vielleicht müden) 165HP an der KW gegen "neuere" 100PS an der Propwelle zu tauschen.

Biete dir also für Erprobungsfahrten ein Wochenende Liegeplatz und Übernachtungsmögl. an
Slippen mußt allerdings selber zahlen (2*20€)
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  #8  
Alt 31.10.2007, 14:07
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
P.S:: Glumpo,

wenn du mit dem Gedanken spielst den Vazer in "Balu" einzubauen:
Die Ergebnisse wären für mich dann auch ein bisschen interessant. Ich trau mich aber nicht meine alten (vielleicht müden) 165HP an der KW gegen "neuere" 100PS an der Propwelle zu tauschen.
Glumpo will 2-3 Vazer einbauen....
__________________
MFG René

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  #9  
Alt 31.10.2007, 14:10
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Glumpo will 2-3 Vazer einbauen....
In Reihe
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  #10  
Alt 05.11.2007, 09:41
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Glumpo will 2-3 Vazer einbauen....

Nöö will er nicht,
einer reicht

Gibts denn schon Erafhrungen mit dem Motor
oder ist Michael Hammermeister der allererste der den eingebaut hat
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  #11  
Alt 08.11.2007, 21:05
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Und was ist nun mit mehr als 74 Kw Leistung

Muss ich dann auch nur schauen wegen Agbastypenzertifikat das ich BSo 2 einhalte, oder grundsätzlich nicht erlaubt, und falls nicht erlaubt wo steht das
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  #12  
Alt 09.11.2007, 07:25
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Die Angaben in dem Link oben:

Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW Leistung (100 PS) müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder diejenigen der EU-Sportboot-Richtlinie für 4-Taktmotoren erfüllen.

Bestehende 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird!

sind für mich so zu verstehen:

Bis 100 PS kann/darf man auch Motoren einsetzen die nicht BSO II haben, sondern eben auch solche die nur
der EU-Motorenrichtlinie entsprechen.

Darunter fällt der Vazer, kriegt Bodenseezulassung, weil er EU-Dingens erfüllt.

Drüber gilt immer noch: muß BSO II (siehe Liste für verfügbare Motoren) haben, dann ist das latürnich erlaubt.

"Chiptuning"?
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  #13  
Alt 09.11.2007, 07:57
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UNd wie siehts aus mit Motoren die mehr als 74 Kw haben , und die BSo 2 erfüllen??
Ich könnte ja andere Motoren auch so hinbekommen dass diese die Norm erfüllen, und die MAterialprüf-und Testanstalt in der Ch erledigt das Abgastypenzertifikat und die Zulassug, kost 1500 CHF, und man kann jeden Motor dort abnehmen lassen.
Aber dann habe ich ja einen zugelassenen Motor
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  #14  
Alt 09.11.2007, 08:11
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
UNd wie siehts aus mit Motoren die mehr als 74 Kw haben , und die BSo 2 erfüllen??
Ich könnte ja andere Motoren auch so hinbekommen dass diese die Norm erfüllen, und die MAterialprüf-und Testanstalt in der Ch erledigt das Abgastypenzertifikat und die Zulassug, kost 1500 CHF, und man kann jeden Motor dort abnehmen lassen.
Aber dann habe ich ja einen zugelassenen Motor
Ja,
dann wird deiner als "2008er Glump Nr1 " vielleicht sogar in die Liste aufgenommen

Ne im Ernst: Da wird´s ja wohl klare Grenzwerte und Regeln geben.
Irgendeiner oder irgendeine Institution nimmt das ab und dann ist das sozusagen "Typgeprüft".... und darf eingebaut werden.

An dieser Stelle wird jedoch vielleicht der Sumpf der Lobby anfangen

Es gibt am Bodensee (auch auf schweizer Seite) einige die die Kat´s in irgendwelche Motoren einbauen und abgenommen kriegen. Ich stell´s mir noch garnichtmal schwer vor (für dich ), ist halt irgendein Gebastel am Krümmer. Die Kat-Einsätze sind ja heute nicht mehr so geheimnissvoll.

Die große Frage ist halt: Lohnt sich die "Einzelabnahme" für Balu.

Anm.: Red doch Johnny W nen gscheiten leistungsfähigen Merc für Eos ein und übernimm seinen Elch
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  #15  
Alt 09.11.2007, 08:18
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Ich bekomme doch nie ne Zulassung für nen BSO 1 Motor über 74 KW
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  #16  
Alt 09.11.2007, 08:19
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Anm.: Red doch Johnny W nen gscheiten leistungsfähigen Merc für Eos ein und übernimm seinen Elch
Schon das widerspricht sich !

Ausserdem :
Bestehende 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird!

Grüsse

Johnny
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  #17  
Alt 09.11.2007, 08:20
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Zitat:
Zitat von Johnny W. Beitrag anzeigen
Schon das widerspricht sich !

Ausserdem :
Bestehende 4-Takt-Innenborder (Altbestand) über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird!

Grüsse

Johnny
und genau dieser Text lässt mich vermuten dass nur bSO 1 Motoren in den altbestand rein können, aber nicht bei Neuzulassungen
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  #18  
Alt 09.11.2007, 08:23
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Die machen Motorhomologationen:
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA),

und das auch noch zu einem angemessenen Preis( siehe PDF)
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf l=1.pdf (24,7 KB, 101x aufgerufen)
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  #19  
Alt 09.11.2007, 08:24
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
und genau dieser Text lässt mich vermuten dass nur bSO 1 Motoren in den altbestand rein können, aber nicht bei Neuzulassungen
Richtig !

Und Bestandsschutz haben Boote nicht Motoren !

Also nix mit altem zugelassenem Motor in anderes Boot einbauen !

Grüsse

Johnny
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  #20  
Alt 09.11.2007, 08:25
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Zitat:
Zitat von Johnny W. Beitrag anzeigen
Richtig !

Und Bestandsschutz haben Boote nicht Motoren !

Also nix mit altem zugelassenem Motor in anderes Boot einbauen !

Grüsse

Johnny
genau,
aber nach Auskunft von BS Stellen kann man in ein altes Boot nen Zulassungsfähigen Motor unterbringen und die Zulassung beantragen
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  #21  
Alt 09.11.2007, 08:28
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Zitat:
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genau,
aber nach Auskunft von BS Stellen kann man in ein altes Boot nen Zulassungsfähigen Motor unterbringen und die Zulassung beantragen
Richtig !

Nochmal:

Zulassungsfähige Motoren auf dem Bodensee
Motoren, die auf dem Bodensee neu bzw. im Austausch zugelassen werden sollen, müssen der Abgasgrenzwertstufe 2 der BSO entsprechen. Bei der Zulassung ist der Nachweis durch ein Abgastypenprüfzertifikat zu erbringen. Derzeit gibt es nicht für alle Motorenarten und Leistungsbereiche Motoren, die diese Anforderungen erfüllen. aus diesem Grund hat die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee eine Ausnahmregelung von den oben genannten Vorschriften erlassen. Die Ausnahmeregelung sieht folgendes vor:
  • Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie (2003/44/EG) für 4-Taktmotoren erfüllen.
  • Bestehende 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.
Boote, die bereits eine Zulassung für den Bodensee haben und mit Motor ausgerüstet sind, haben als Einheit (Boot und Motor) Bestandschutz und dürfen bis zum irreparablen Defekt weiter betrieben werden. Sollte das Boot oder der Motor defekt und nicht mehr reparabel sein, kann der Motor, wenn er nicht die genannten Vorschriften erfüllt, nicht mehr am Bodensee betrieben werden. Sollte nur das Boot funktionsfähig sein, so ist der Motor der genannten Regelungen nachzurüsten.
Grundsätzlich gilt, das Boot muss für die entsprechende Motorisierung geeignet sein. Bei Booten nach der EU-Sportbootrichtlinie können die Eignungsvoraussetzungen aus dem Eignerhandbuch entnommen werden. Bei allen anderen Booten hat dies der Sachverständige bei der Bootsabnahme festzustellen.
Eine Liste mit den zulassungsfähigen Stufe 1 bzw. Stufe 2 Einbau- und Außenbordmotoren erhalten Sie beim Schifffahrtsamt.

Grüsse

Johnny

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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 09.11.2007, 08:30
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UNd mein Stand ist jetzt folgender, oder irre ich mich da:

Ich kann bis 74 KW nen Motor nach richtlinie von Eu ..... einbauen und bekomme auf BAlu zulassung.

Will ich jedoch mehr Leistung hhaben als 74 kW müsste ich BSO 2 Norm erreichen,
die erreiche ich indem ich nen bestehenden Motor mit der Norm verbaue, oder mir einen Motor durch die Zulassung drücken lasse.
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  #23  
Alt 09.11.2007, 08:31
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Zitat:
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UNd mein Stand ist jetzt folgender, oder irre ich mich da:

Ich kann bis 74 KW nen Motor nach richtlinie von Eu ..... einbauen und bekomme auf BAlu zulassung.

Will ich jedoch mehr Leistung hhaben als 74 kW müsste ich BSO 2 Norm erreichen,
die erreiche ich indem ich nen bestehenden Motor mit der Norm verbaue, oder mir einen Motor durch die Zulassung drücken lasse.
M.E. völlig korrekt.

Grüsse

Johnny
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  #24  
Alt 09.11.2007, 08:31
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Richtig !

Und Bestandsschutz haben Boote nicht Motoren !

Also nix mit altem zugelassenem Motor in anderes Boot einbauen !

Grüsse

Johnny
War nen Gag

Glumpo: Vergiss BSO I. Kein BSO I Motor wird neu für dein Boot zugelassen.
Muß BSO II sein, nach neuestem Stand, ist ja dann quasi ne "Erstzulassung".

Ob du nen neuen, nen uralt oder nen BSO I Motor als Basis nimmst ist in deinem Fall (neue Bodenseezul. f. dein Boot) wurscht. Nachher muß er BSO II haben.

Mal über nen marinifizierten PKW Reihensechser Diesel nachgedacht?
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  #25  
Alt 09.11.2007, 08:32
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Richtig !

Nochmal:

Zulassungsfähige Motoren auf dem Bodensee
Motoren, die auf dem Bodensee neu bzw. im Austausch zugelassen werden sollen, müssen der Abgasgrenzwertstufe 2 der BSO entsprechen. Bei der Zulassung ist der Nachweis durch ein Abgastypenprüfzertifikat zu erbringen. Derzeit gibt es nicht für alle Motorenarten und Leistungsbereiche Motoren, die diese Anforderungen erfüllen. aus diesem Grund hat die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee eine Ausnahmregelung von den oben genannten Vorschriften erlassen. Die Ausnahmeregelung sieht folgendes vor:
  • Ottomotoren bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie (2003/44/EG) für 4-Taktmotoren erfüllen.
  • Bestehende 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.
Boote, die bereits eine Zulassung für den Bodensee haben und mit Motor ausgerüstet sind, haben als Einheit (Boot und Motor) Bestandschutz und dürfen bis zum irreparablen Defekt weiter betrieben werden. Sollte das Boot oder der Motor defekt und nicht mehr reparabel sein, kann der Motor, wenn er nicht die genannten Vorschriften erfüllt, nicht mehr am Bodensee betrieben werden. Sollte nur das Boot funktionsfähig sein, so ist der Motor der genannten Regelungen nachzurüsten.
Grundsätzlich gilt, das Boot muss für die entsprechende Motorisierung geeignet sein. Bei Booten nach der EU-Sportbootrichtlinie können die Eignungsvoraussetzungen aus dem Eignerhandbuch entnommen werden. Bei allen anderen Booten hat dies der Sachverständige bei der Bootsabnahme festzustellen.
Eine Liste mit den zulassungsfähigen Stufe 1 bzw. Stufe 2 Einbau- und Außenbordmotoren erhalten Sie beim Schifffahrtsamt.

Grüsse

Johnny
Endlich mal nen Text mit klarer Aussage
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