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#1
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Verjährungsfrist Bußgeldbescheid
Sehr geehrte Bootskameraden,
Ich mußte im Feb 2021 in einen Nebenarm vom Rhein hineintreiben weil mein Motor nicht mehr anspringen wollte. Die Einfahrt ist grundsätzlich untersagt man darf an dieser Stelle zwar herausfahren aber nicht hinein. Da ich aber nicht ohne Motor mitten auf dem Rhein zwischen der Berufsschifffahrt treiben wollte habe ich mich dann dafür entschieden. Als ich sicher im Seitenarm war habe ich das Problem gefunden es war ein defekter Spritschlauch diesen habe ich dann gekürzt und neu angeschlossen. Von weitem kam dann auch schon die WSP und hat mich angehalten als ich ihnen das mit dem Motor sagte wollten die mir nicht glauben obwohl ich noch 2 weitere Personen mit an Bord hatte. Im Führerschein hat man gelernt Unter welchen Umständen muss ggf. von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden? Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere Für mich war das eine Gefahr wenn ich ohne Motor auf dem Rhein herumtreibe aber stattdessen mich in Sicherheit bringen kann wenn ich den Seitenarm benutze und schnell ans Land komme statt 2 Kilometer an einer Insel vorbei zu treiben. Desweiteren kam jetzt erst der Bußgeldbescheid 1Jahr und 7 Monate später ist das überhaubt so erlaubt im Strassenverkehr muss er ja innerhalb von 3 Monaten da sein wie ist das beim Boot??? |
#2
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was sollst du denn löhnen?
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#3
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163€ wollen die jetzt haben
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#4
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Du hast erstmal einen Brief bekommen.
Das ist entweder schon der „Bußgeldbescheid“ oder ein Anhörungsbogen (ggf. Auch beides). Vermutlich steht irgendwo sowas wie: „Sie haben die Möglichkeit innerhalb … Tagen zu diesem Schreiben Unter Angabe des Aktenzeichen einen Einspruch einzulegen“. Egal ob das bereits verjährt ist (dazu kann ggf. Jemand anderes etwas zu sagen), du muss dem schriftlich widersprechen. Gebe an was passiert ist, gebe an dass zwei weitere Personen auf dem Boot waren und das auch bezeugen können (im besten Fall sind das nicht deine Brüder sondern nicht-verwandte von dir). Frage bei den Mitfahrern an ob du in dem Schreiben an die WSP ihre Daten mit angeben darfst. Das ganze dann per Einschreiben zurück an die WSP. Wenn dazu noch kommt, dass es in der RheinSchV eine Verjährungsfrist gibt und diese ebenso abgelaufen ist, dann schreib das ebenso gleich (unter Angabe des entspr. Par.) mit rein…sollte sich dazu kurzfristig nichts finden, dann erstmal Einspruch ohne diesem…auf jeden Fall nicht die Einspruchfrist verstreichen lassen. Wenn du gar nichts machst, dann machst du auf jeden Fall alles verkehrt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#5
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Zitat:
Zitat:
Der TE sollte sich rechtlich beraten lassen!
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#6
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Ja Einspruch lege ich auf jeden fall ein Nur die Frage ist ob ich versuche mich zu erklären oder direkt Einspruch wegen Verjährung einlege.
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#7
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Zitat:
bevor du etwas unternimmst, lass dich besser erst mal beraten! Es ist nicht sicher, ob es richtig ist, wenn du widersprichst, das kann auch im weiteren zu deinem Nachteil sein.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#8
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Die höchstmögliche Geldbuße ist die Grundlage für die Verjährungsfrist. Was wird dir vorgeworfen, was sagt das dazu zitierte Gesetz?
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-- Alle Mann von Bord! Alexander |
#9
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Verkehrszeichen nicht beachtet lt. Bußgeldkatalog 150-200 nicht mitführen von Führerschein und Bootpapiere 100€ das sind lt Paragraphen 31 unter 1000€ und würde nach meinem Verständnis dann bedeuten 6 Monate
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#10
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Verkehrszeichen missachtet ist nicht rechtswidrig (§16 OWiG), in Summe sowieso verjährt. Anwalt kostet Geld, ohne Rechtsschutzversicherung Widerspruch mit lapidaren Verweis auf §16 und §31 OWiG und dann den Richter entscheiden lassen.
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-- Alle Mann von Bord! Alexander |
#11
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Moin
Auf einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wegen einer Owi muss der Betroffene nicht reagieren. Die Verwaltungsbehörde entscheidet letztlich über eine Einstellung oder Abgabe an das Amtsgericht. Dort obliegt es dann einem Richter, den Gründen des Widerspruchs zu glauben oder nicht. Die sollten allerdings dann schon vorgetragen worden sein. Im besten Fall wird vom Richter kein Termin anberaumt und dann schon eingestellt. Also ist ein schriftlicher Widerspruch mit Darlegung des Sachverhalts aus deiner Sicht zu empfehlen und dann - ist man in Gottes Hand
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli
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#12
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Zitat:
Achtung! Es kommt nicht auf die Regelsätze aus einem Bußgeldkatalog an, sondern auf die im Gesetz vorgesehen Höchstgrenze. Hier relevant ist § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Das sind 10.000 € oder evtl. ein höherer Betrag gemäß der dort genannten Vorschrift für den Rhein. Dementsprechend beträgt die Verjährung nach 31 OwiG eher 3 Jahre, sofern es in den Schifffahrtsvorschriften nichts spezielleres gibt. Gruß Andreas
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#13
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Ergänzung: Auf dem Rhein sind es bis zu 25.000€ nach Art. 32 der revidierten Rheinschifffahrtsakte.
Gruß Andreas
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#14
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Kommt es bei der Verjährung nicht auf die möglichste Höchststrafe für das Delikt an?
Da müsste man schauen was um Bußgeldkatalog für die 2 Delikte steht als max. Betrag... Sicher keine 25000€ für nen vergessenen Führerschein
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Auf eine Anhörung mußt du nicht antworten. Auf einen Bußgeldbescheid schon, egal ob mit oder ohne Begründung. Dieser wird förmlich zugestellt und wenn du die Frist verstreichen läßt wird er rechtskräftig. Dann hast du keine Möglichkeit.
In deinem Fall war eine schriftliche Anhörung vor dem Bußgeldbescheid nicht erforderlich, da du ja als Betroffener von der Wapo festgestellt wurdest und dir dabei der Vorwurf bekannt gegeben wurde. Eine Verjährung tritt nur dann ein, wenn innerhalb der Frist der Betroffene nicht ermittelt werden kann, was in deinem Fall ja nicht zutrifft.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#16
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Das halte ich für eine gewagte Behauptung.
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Gruß Thomas Alle reden vom Klima, WIR machen es! 25,8kWp PV mit 10kW Speicher, E-Autos MG ZS und Smart EQ Cabrio Stromverbrauch 2023 5300kWh Strombezug vom Stromlieferanten 2023: 500kWh
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#17
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Und wie subsumierst du das dort? Nach § 2 (2) 2. ist "für Wasserfahrzeuge, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden (Sportfahrzeuge)" keine Erlaubnis erforderlich, folglich können auch die nachstehenden Regelungen des BinSchAufgG nicht gelten.
Papiere nicht dabei = §12 (1) in Verbindung mit § 18 (1) 4. SpFV. Max. 100,00 € Die Einfahrt in den Nebenarm ist durch den § 16 OWiG erledigt, vollkommen egal was der Entenschutz erzählt. Es gilt auch beim Ordnungwidrigkeitengesetz die Unschuldsvermutung und es gibt keine Beweislast des Betroffenen.
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-- Alle Mann von Bord! Alexander
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#18
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Zitat:
Die BinSchStrO ist eine VO auf Grundlage des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes. Die Sportbootführerscheinverordnung ebenfalls (in § 18 SpFV wird sogar § 7 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz zitiert). Das ist auch jeweils in den Eingangsformeln der Verordnungen zu lesen. Verordnungen zitieren nämlich stets die Gesetze, auf deren Grundlage sie erlassen wurden. Ich habe nichts zu der Frage gesagt, ob der Vorwurf berechtigt ist, sondern nur etwas zur Verfolgungsverjährung. Der von Dir zitierte § 2 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz hat überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun. Da geht es um Schiffe aus Drittstaaten. Gruß Andreas
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#19
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Jetzt würde mich mal interessieren, wie das ausgegangen ist. Bisweilen stellt die "Staatsmacht" ja solche Verfahren ein, wenn der Aufwand höher ist, als der Nutzen fürs Staatssäckel.
Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem. |
#20
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Also ich würde mir sofort einen Oberstaatsanwalt nehmen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Den Schriftverkehr würde ich in Kopie an die UNO schicken.
Was für ein Theater? Und wieviele Rechtsanwälte wir hier haben, meine Hochachtung!
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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