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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich google schon eine Weile ergebnislos durch die Gegend.
Weiß jemand von Euch den Unterschied zwischen geschäftsführendem und erweitertem Vorstand im Hinblick auf die Haftung? ![]() |
#2
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Aber es gibt ein nettes Forum zu dem Thema. Must du mal Googlen. MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#3
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Hallo Anneke,
bei uns im Verein vom 1.-3. Vorstand, weil es in der Satzung so festgelegt wurde. Der erweiterte Vorstand sind bei uns zusätzlich die Beisitzer, die aber keine Stimme in der Vorstandschaft haben und nur beratend tätig sind. Schick mir deine Mailadresse, dann kann ich dir die Satzung zukommen lassen LG Andreas
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Andreas Boote-Forum.de find ich gut |
#4
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Anneke,
bei der Haftung kommt es wohl in 1. Linie darauf an, ob es ein rechtsfähiger- oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist .
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Charly |
#5
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kommt drauf an, wie sich der Vorstand zusammensetzt und was die Satzung sagt. Im Allgemeinen haftet nur der Vorstand ohne Beisitzer.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#6
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Der erweiterte Vorstand haftet persönlich für Geschäfte, da er keine Geschäftsführungsbefugnis hat. |
#7
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#8
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ist das ein e.V. oder nich? Die Satzung gibt es dann auch beim Registergericht. Was soll das eigentlich alles? Hast du Forderungen oder was? Wenn es um eine Forderung geht, ist es einfach. Wenn nicht, dann suche dir einen Anwalt der dich berät. Aber finde erstmal einen der sich wirklich im Vereinsrecht auskennt.
Und wenn du eine vernünftige Satzung basteln willst, viel Spass....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#9
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Hi Anneke,
das Vereinsrecht ist zu komplex, als dass man Dir hier "auf die Schnelle" raten könnte. Vor allem ist die Kenntnis der Satzung für einen Rat meist unabdingbar. Also entweder zum Anwalt oder wenn Du allgemein mehr wissen willst, kauf Dir mal dieses Buch (PaidLink)
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Charly |
#10
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www.jurathek.de hat im Forum auch eine Rubrik Vereinsrecht.
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Gruß Olli |
#11
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Hallo Anneke,
wer soll den gegen wen oder was Haften? Der Vorstand gegenüber dem Verein oder der Verein gegenüber Dritten? oder... Im § 26 BGB ist die Stellung des Vorstandes als Vertreter des Vereins geregelt. Entscheidend sind hier noch die Regelungen der Satzung. Unser Verein z.B. wird gegnüber Dritten satzungsgemäß von mindestens zwei der drei folgenden Personen, Vorsitzender, stellv. Vorsitzenden und Kassenwart, vertreten. Die Haftung des Vereins ist im § 31 BGB geregelt. Hat ein Mitglied im Namen des Vereins gehandelt, ohne durch §26 BGB legitimiert zu sein, so haftet der Verein trotzdem nach § 31 BGB. Der Verein kann jedoch Schadensersatz von dem betreffenden Mitglied verlangen (Zivilrecht). Ein eingetragenenr Verein haftet z.B. nur mit dem Vereinsvermögen, das Privatvermögen der Mitglieder bleibt unantastbar. Der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder haften (nach § 42 BGB) nur dann mit ihrem Privatvermögen, wenn sie sich einer Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben. Du siehst also, dass Deine Frage nicht einfach so zu beantworten ist. Zuerst muß wirklich klar sein, wer weshalb genüber wem haften kann, soll oder muß. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#12
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Hast Du keine Advocard
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Grüsse Ulli |
#13
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Danke erstmal,
ein bißchen weiter bin ich damit schon. Die Frage ist einfach, ob und wenn ja inwieweit jemand, der sich in einen Vereinsvorstand wählen läßt, in diesem Falle in den "erweiterten Vorstand", für irgend etwas haftbar gemacht werden kann. Es handelt sich um einen eingetragenen Verein. Da gibt es ja einmal diese Geschichte: Wenn bei Glatteis nicht vor dem Vereinsheim gestreut wurde und da fällt jemand hin, haftet der Vorstand. Und da gibts auch was mit Durchhaftung, das habe ich aber nicht kapiert. Hier hat vor einiger Zeit der Vorsitzende eines Turnvereins ne Menge Geld veruntreut, und seitdem kursieren wilde Gerüchte durch die Gegend, wer nun warum mit wieviel haften muß - nichts Genaues weiß man aber nicht. Und jeder Verein hat jetzt außer zum normalen Problem, Leute für den Vorstand zu finden, noch das spezielle Problem, daß keiner will, weil er eben von den Vorgängen im Turnverein gehört hat. Und nun will keiner Schriftführer, Jugendwart oder Pressesprecher werden weil sie alle Angst haben, daß, wenn einer richtig Mist baut, alle da mit drin hängen und vielleicht auch noch mit ihrem Privatvermögen. Da hier ja sicher viele Leute in einem Verein sind und wahrscheinlich auch in Vorstandsposten, dachte ich eben, Ihr wüßtet da ein bißchen besser bescheid als ich, und das stimmt ja wohl auch. ![]() |
#14
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Wesentlich häßlicher wird es, wenn der Verein dadurch zahlungsunfähig wird. Wenn mit den Gläubigern keine Stundung der offenen Beträge bis zur Klärung (Rückzahlung der Beträge) vereinbar werden kann, dann muß unverzüglich vom Vorstand Insolvenz angemeldet werden. Anderenfalls kommt es zur Haftung der Vorstandsmitglieder auch mit deren Privatvermögen. Im Übrigen würde ich den Vorsitzenden unverzüglich anzeigen und auf Schadensersatz verklagen. Wegen der Glatteissache mache ich mich nochmal schlau, dann vielleicht auch dazu noch was. Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Hallo Anke,
bei dem genannten Verein ist natürlich der Vorsitzende verantwortlich, da er grosse Summen Geldes der Kasse entnommen hatte. Wahrscheinlich wird er deshalb auch verurteilt werden und muß Schadensersatz leisten. Der Verein ist dadurch massiv verschuldet. Da auch die Kontounterlagen unvollständig sind - bei dem von Dir gemeinten Verein im Bremer Norden - wird sich jeder neue Vorstand überlegen müssen, wie es weitergeht. Da immer noch die Insolvenzmöglichkeit besteht, könnte ein neuer Vorstand wahrscheinlich mit seinem Privatvermögen bei einer Insolvenzverschleppung haftbar sein. Am besten wartet ihr ab, wie der Landessportbund die Sache klärt - vor allem wegen der bestehenden Kredite des Dachverbandes. Wahrscheinlich wird sich wegen der Überschuldung eventuell auch kein Sinn in der Weiterführung des Vereins mehr ergeben. Deshalb erstmal die Kassenprüfung ALLER Unterlagen des Vereins abwarten und dann handeln. |
#17
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aber damit hab ich gar nichts zu tun, es war nur ein abschreckendes Beispiel. Ich soll halt in den Vorstand eines anderen Vereines und weiß nicht so recht, ob ich das will - wenn mir finanziell nichts passieren kann, kann ich es ja machen - aber sonst.... ![]() |
#18
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Hallo Anke,
normalerweise kann Dir im Vorstand nichts passieren, ist eher sehr lehrreich und gut für das eigene Lernen von Sozialkompetenz (vor allem: ist gibt keine dumme Frage, die nicht an Vorstände gestellt werden könnte). Wichtig ist vor allem die Satzung und Geschäftsordnung. Dabei sollte vor allem das Vier-Augen-Prinzip durchgehalten werden: Jedes Geschäft muß gegengezeichnet werden, wichtige Beschlüsse vorbereitet und gemeinsam diskutiert werden. Leider haben sich auch im Wassersport einige Vereine mit ihren Heimen und Bootshallen übernommen, weil der Wunsch der Vater des Gedankens war. Letztes Beispiel ist der Kieler Yacht Club, der mit einigen Millionen in den Verbindlichkeiten steht. Dort gibt es aber auch keine Haftung für den Vorstand, weil die zusätzlichen Ausgaben immer ordentlich verbucht waren und die Jahresabschlüsse wohl auch immer von den Mitgliedern genehmigt wurden waren. Im übrigen ist immer der schönste Moment der Vorstandsarbeit die Entlastung auf der Mitgliederversammlung. Gruß Wolfram |
#19
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Danke,
laut Satzung sind für geschäftliche Angelegenheiten, also alles was mit Geld zusammenhängt, die MItglieder des geschäftsführenden Vorstandes verantwortlich - das sind Erster und Zweiter Vorsitzender sowie der Schatzmeister. Ich brauch "nur" in den erweiterten Vorstand ![]() ![]() |
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