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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hoi!
Kennt sich jemand aus? Unsere Zulassungsstelle jedenfalls nicht, obwohl sie Briefe verschickt. Mein Schwager ist durch zwei böse Mängel nicht durch den TÜV gekommen, hat sogar die Plakette abgekratzt bekommen wegen Verkehrsunsicherheit (Bremsschläuche und Reifen). Die HU wurde am 29.10. durchgeführt. Samstag (am 07.11) bekommt er Post vom Strassenverkehrsamt, er müsse das Auto zum 15.11. abmelden. Der TÜV Bericht sieht eine Wiedervorführung innerhalb von 4 Wochen vor (wäre der 26.11., was wir Reparaturtechnisch locker schaffen würden). Seit wann ist man denn verpflichtet, ein Auto ohne gültige HU abzumelden? Und dann bereits innerhalb 14 Tagen nach HU? Ist ja nicht so, dass er keine Steuern mehr zahlt. Und fahren tut er auch nicht damit, ist ja selbstverständlich... Ich dreh durch.... ![]() Chrischan |
#2
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Das war vor 40 Jahren schon so das der Tüvbeamte bei nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen den Stempel abkratzen konnte und du den Tüv-Hof nicht mehr auf eigener Achse verlassen durftest.
Du kannst das Fahrzeug innerhalb der Frist reparieren und wieder vorstellen. Dann hat sich das erledigt. Eine Zwangsabmeldung kann bei entsprechenden Gründen immer durchgeführt werden. Kannst versuchen Einspruch einzulegen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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Welche Plakette wurde abgekratzt?
Die des Landkreises oder die der HU? Dann die nöchste Frage: Bis wann war denn die HU gültig? Also wann ist gemäß der Plakette die HU fällig gewesen?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#4
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Warum wird zuerst hier angefragt und nicht zuerst mit der Zulassungsstelle gesprochen ?
Meist lässt sich auf kurzen Dienstweg eine Klärung erreichen.
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! ![]()
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#5
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HU war gültig bis August 2021, also seit 3 Monaten abgelaufen.
Er hat allerlei am Auto gemacht, um dann nun endlich zum TÜV zu fahren. Hat leider ein paar Sachen übersehen. Es wurde nur die TÜV Plakette abgekratzt. Die Steuerplakette (bzw. Zulassung) ist noch dran. vorne wie hinten. Dass er nicht mehr fährt ist selbstverständlich, und dass der TÜV die Plakette abgekratzt hat ist auch verständiglich und i.O. Wir haben das Auto auf dem Trailer dort weggeholt und wollten nun die Sachen in Ordnung bringen. Aber bei Zwangsabmeldung ohne TÜV muss man dann wieder Kurzzeitkennzeichen und Versicherungsdoppelkarte (neudeutsch EVB Nr.) haben um überhaupt wieder zum TÜV hin zu kommen, dann wieder anmelden etc. das kostet und ist aufwendig ohne Ende. Er soll erstmal beim Amt nachhaken, wieso. |
#6
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Habe ich schon. Die haben erstmal nur gesagt "isso". Aber man weiß ja wie Zulassungsstellen in Deutschland so sind, und wie unterschiedlich das überall gehandhabt wird. Von daher hier mal die Frage, ob dieses Verhalten noch andere so kennen, oder ob es überhaupt eine Rechtliche Grundlage dafür gibt. |
#7
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Er hat noch 7 Tage Zeit für die Reparatur, das sollte bei ein paar Bremsleitungen und Reifen reichen, wenn es nicht gerade ein Exot ist.
Ansonsten kannst du auch ohne EVB und Kurzzeitkennzeichen wieder auf dem Trailer zum TÜV und bis dahin sparst du Steuer und Versicherung, falls die Reparatur länger dauert
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! ![]() |
#8
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Als Student hatte ich eine alte Karre mit Wartungs- und HU-Stau.
Das ist einer Zettelschlam.. ähh Vollzugsbediensteten mal aufgefallen und mir wurde ebenfalls die Zwangsabmeldung angedroht. Scheint also üblich zu sein... Dass der TÜV die Landratsamt-Plakette entfernt, kann ich mir nicht vorstellen. Das dürfen die nicht. Gruß, Mario |
#9
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1. gibt der TÜV 4 Wochen Zeit, von denen sind wir ausgegangen. Hat ja nicht jeder jeden Tag Zeit. 2. Nö. Ohne Versicherung keine TÜV Vorführung. Früher konnte man bei manchen TÜV Prüfstellen eine rote Nr. "mieten", inkl. der dazugehörigen Versicherung. Aber ohne Versicherung darf ein TÜVer keine HU durchführen. 3. gings darum, dass ich mich wundere warum das Auto Zwangsabgemeldet werden muss, noch dazu kurzfristig, "nur" weil es den TÜV nicht bestanden hat. |
#10
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Möööp, nix da Kurzzeitkennzeichen. Diese Zeiten sind leider vorbei. Zitat:
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#11
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Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig: Wenn das Fahrzeug offensichtlich verkehrsunsicher ist, darf der TÜV Prüfer das schon, so wie eine Werkstatt verhindern kann (manchmal sogar muß), daß ein verkehrsunsicheres Fahrzeug das Werkstattgelände verläßt.
Ich gehe mal davon aus, daß die nicht näher beschriebenen Mängel durchaus so waren, daß der TÜV Prüfer eine Gefährdung erkannt hat. Eine überzogene HU Prüfung würde allerdings nicht zur Stilllegung führen dürfen. Mich würde der Mängelbericht interessieren., dann könnte man besser beurteilen,ob der TÜV Prüfer der Menschheit vielleicht sogar einen Dienst erwiesen hat. Erfahrungsgemäß sind solche Fragestellungen oft so tendenziös abgefaßt, daß man sich kein richtiges Bild machen kann. Stell doch mal den Mängelbericht hier ein. |
#12
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Aber Zwangsabmeldung mit zwei Wochen Frist?? Und dann am besten acht Wochen auf einen Termin zur Zulassung warten müssen…..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#13
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Die HU ist seit August abgelaufen. Alles was jetzt kommt ist Gedächtnis, aber das kann ja recht leicht über diverse Webseiten geprüft werden ob der Stand noch aktuell ist. Die Zulassungsstelle gibt meiner Kenntnis nach eine „Schonfrist“ von zwei Monaten. Da die HU-Plakette nun abgekratzt wurde ging die Meldung an die Zulassungsstelle. Die hat gesehen dass das Versäumnis mehr als zwei Monate ist (die Betrieberlaubnis ist mit der abgekratzten Plakette sowieso erloschen) und erlässt somit die Zwangsstillegung. EDIT: Also anders gesagt (unabhängig von mehr ider weniger inoffiziellen „Schonfristen“ usw.): Das Abkratzen der HU-Plakette bedeutet, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entzogen ist (und muss bei der Zulassungsstelle gemeldet werden). Eine entzogene Betriebserlaubnis zieht eine Zwangsstillegung nach sich innerhalb einer Frist, es sei denn es wird innerhalb dieser Frist der Betriebssichere Zustand wieder hergestellt und nachgewiesen. Der Vorgang an sich ist also erstmal „rechtens“
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (08.11.2021 um 10:04 Uhr)
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#14
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Auch unter den Mitarbeitern der Zulassungsstellen gibt es Bootfahrer, die hier mitlesen könnten. Die machen ihre Arbeit. Rein die Fakten zusammengefasst - Fahrzeug ist seit mehr als zwei Monaten ohne gültige HU - das Fahrzeug weist bei der viel zu späten HU so schwerwiegende Mängel auf, dass die Betriebserlaubnis entzogen werden musste —> Zwangsstillegung
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#15
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Dennoch hätte der TÜV Prüfer u.U. die Weiterfahrt unterbinden können, vielleicht sogar müssen, in so weit hat der alles richtig gemacht, wenn nicht mir Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Deshalb sag ich ja: Mängelbericht zeigen!
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#16
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Motor Talk kann dir dabei wohl besser helfen.
Mangel ist nicht Mangel, es gibt geringe, es gibt erhebliche, damit kannst du weiterfahren und in 4 Wochen wiederkommen. Und es gibt VU, verkehrsunsicher, damit darfst du nicht weiter, der Tüvler kratzt die Plakette ab und meldet das der Zulassunsbehörde. Die reagiert in der Regel zügih
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#17
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Ohne dir und oder dem Bekannten zu nahe treten zu wollen und ganz allgemein geschrieben ohne das sich jemand den Schuh anziehen soll. Fakt ist Auto 3 Monate über den Tüv und dann in einem desolaten Zustand beim Tüv vorgeführt worden. Tüvmensch hat de Plakette abgekratzt und das Auto gemeldet. Jeder ist für sein Fahrzeug selber verantwortlich und hat dafür zu sorgen das alle relevanten Teile in einem funktionellen oder heilen Zustand sind. Das scheint bei dem Auto nicht so zu sein und dann braucht man auch nicht weinen wenn einem die Plakette abgekratzt wird und man dadurch reichlich Laufereien hat. Die einen nennen das Eigenverschulden, andere Wartungsstau wiederum andere kaputt repariert.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#18
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Zwangsabmeldung = Abmeldung von Amtswegen
- unbezahlte Kfz-Steuer - fehlender Versicherungsschutz - versäumtes oder unterlassenes Ummelden bei Halterwechsel / Wechsel der Adresse - erhebliche Sicherheitsrelevante Mängel am Fahrzeug mit dem Verdacht, dass der Halter das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr bewegt. Drei Monate HU überzogen mit erheblichen Mängeln : dringender Verdacht, dass das Fahrzeug weiter im Straßenverkehr bewegt wird. Abkratzen der HU Plakette = nonsens und keine Auswirkung auf die Zulassung.
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet ![]() ![]() ![]() |
#19
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Ob Tüvplakette oder der Kreisstempel ist doch egal. Die Rennleitung sieht beides und das Auto fährt auch ohne.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#20
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Im Gespräch mit Erläuterung der Gründe der TÜV-Überziehung und der geplanten Vorgehensweise läßt sich dieser Verdacht möglicherweise ausräumen und eine praktikable Frist erreichen.
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Gruß Ewald
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#21
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TÜV monatelang überzogen, dann Fahrzeug in offensichtlich (Reifen!) nicht fahrtüchtigem Zustand (Bremsen!) beim TÜV vorgeführt. Warum will man da ernsthaft darüber diskutieren, ob die Zwangsstillegung später erfolgen kann?
Die Fristen für ein Zwangsstillegung reichen von sofort, über drei Tage bis zu einigen Wochen. Ich kann aber nicht sagen, ob es da Vorgaben gibt, wann welche Frist zu ziehen ist. Das Auto wurde hoffentlich auf dem Hänger vom TÜV abgeholt.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#22
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eine Info des TÜV an die Zulassungsstelle? oder hat evtl. eine Politesse irgendwann im Oktober die fehlende HU bemerkt ... |
#23
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Durch das Abkratzen der Plakette hat der amtlich anerkannte Sachverständige (gemeinhin auch “TÜV-Prüfer“ genannt) für jeden sofort sichtbar dokumentiert, dass das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und somit das Kriterium der BE nicht mehr erfüllt wird. Die Plakette des Landkreises darf er nicht abkratzen, das darf nur „der Landkreis selbst“. Die Meldung durch den aaSV an die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug erhebliche, verkehrsgefärdende Mängel aufweist führt dazu dass die Zulassungsstelle aktiv wird. Und hier kommt es darauf an wie weit das bereits überzogen ist. Hätte das ganze am 31. August stattgefunden, dann wäre die Zulassungsstelle vermutlich den 4 Wochen zur Mängelbeseitung gefolgt (meine persönliche Einschätzung). Aber nicht wenn die HU schon lang abgelaufen ist…
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#24
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Dann benötigt ihr keine Kurrzeitkennzeichen. Für die Wiederanmeldung wird dann allerdings die eVB, neuer HU Bericht usw. fällig. Edit: Ich möchte euch nicht zu Nahe treten und verdtehe voll und Ganz euren Frust darüber, dass es nun alles umständlich wird. Wenn an dem Auto - wie du geschrieben hattest - eh viel repariert wurde, wie konnten dann solche wirklich wichtigen Themen wie Reifen und Bremsen unbemerkt bleiben? Ich habs leider schon so oft erlebt, dass in der Prüfstelle Autos standen - sog. Blender - kein Staub, alles auf hochglanz, nagelneue Sportbremsanlagen, Alufelgen…alles top. Und wenn man dann mal neben den Plastikspoilern unten gegen das Blech gedrückt hat war man mit der Hand am Sitz dran. Wie gesagt, ich kenne bei euch die Umstände nicht und möchte euch nichts Böses unterstellen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (08.11.2021 um 12:03 Uhr) |
#25
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Leute, gehts noch?
1. TÜV überzogen: am 29.10 (zum Zeitpunkt der HU) 2 Monate, HU Termin war August. Da droht nicht mal ein Verwarngeld. 2. Ich war selbst mal beim TÜV beschäftigt, wenn auch nur als studentischer Praktikant. Ich kenne die Mängel, die Mangeleinstufung und das Vorgehen dort. 3. Ich habe nie behauptet, dass das Auto zu unrecht durch die HU gefallen ist, Ich habe nie behauptet, dass es blöd war mit erheblichen Mängeln zum TÜV zu fahren, ich habe aber auch nie behauptet, dass die Mängel vorher bekannt waren. In zwei Reifen Schrauben drinstecken zu haben ist doof, kann aber vorkommen. Ein falsch montierter Bremsschlauch ist scheinbar bei der Durchsicht nicht aufgefallen. Darum gehts hier aber auch nicht. 4. es geht auch nicht um das weiterfahren wollen. Oder um das "nicht reparieren" wollen. oder darum, irgendwen für eigene Versäumnisse zu beschuldigen. Es geht lediglich darum, ob es heutzutage rechtlich okay ist, dass man das Auto stilllegen muss wenn der TÜV wegen erheblicher Mängel und verkehrsunsicherheit dem Auto den HU-Stempel abkratzt. Ob hier tatsächlich ein "dringender Verdacht" des Weiterbetriebs vorliegt, halte ich für fraglich. Ernsthaft. Das ist hier, und von meinem Schwager beim Amt ebenfalls mittlerweile geklärt. Er hat auch "nur" eine Androhung einer Zwangsstilllegung bekommen, mit dem Hinweis dieser aus dem Weg zu gehen, wenn er bis zum genannten Termin selbst einfach abmeldet, womit die Kosten auch gering bleiben. Vom zusätzlichen Aufwand mal abgesehen für die Wiederzulassung. Lasst mal die Kirche im Dorf. Kann hier ein Mod mal zumachen? Danke euch! Chrischan |
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