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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Vielleicht betrifft es auch jemand von Euch.
Mit dem Corona-Konjunkturpaket wurde auch eine Gesetzesergänzung beschlossen, die eine eimalige Sonderzahlung wegen der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer vorsieht, die steuerfrei ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die begünstigte Person in einer systemrelevanten Branche arbeitet oder nicht. Wichtig ist nur, dass die Zahlung zusätzlich zum Lohn erfolgt und dass die Summe von bis zu 1500 Euro steuerfrei/sozialabgabenfrei bleibt, wenn der "Bonus" noch in diesem Jahr gezahlt wird. Damit besteht z.B. für die Arbeitgeber die Möglichkeit eine Jahresendzahlung (Weihnachtgeld, Firmenbonus u.ä.) je nach Höhe ganz oder teilweise als diese Sonderzahlung zu deklarieren und diese dann brutto = netto an die Mitarbeiter zu überweisen. Auf diese Möglichkeit hat mich mein Steuerberater aufmerksam gemacht und vielleicht hilft die Info auch hier anderen Steuerzahlern. Einfach mal nach Corona Bonus googeln.... oder nach §3 Nr. 11a EStG § 3 Nr. 11a EStG§ § 3 Nr. 11a EStG§ 3 Nr. 11a EStG
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 83 re Ufer Geändert von flachzange (15.12.2020 um 16:12 Uhr)
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#2
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Hat mein Chef so gemacht 👍 😄
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#3
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Wie ?
Auf der letzten Abrechnung oder so.....?
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#4
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Bei der letzten Abrechnung 2020 hat auch unser Arbeitgeber auch steuerfreie Extrazahlung angekündigt.
Als Danksagung für die Mehrbelastungen die durch Corona entstanden sein. Eine nette Geste die in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht selbstverständlich ist.
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Grüße Richard
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#5
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Bei uns gibt es nix!
Aber es gab ja auch keinerlei Änderungen oder Erschwernisse wegen Corona!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#7
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Wichtig ist das der C-Bonus "zusätzlich" gezahlt wird.
Wenn allerdings immer Weihnachtsgeld gezahlt wurde und dann in 2020 "nur" der Corona-Bonus, kann es sein, das der Prüfer Fragen stellt ![]()
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan ![]()
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#8
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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#9
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Weihnachtsgeld gabs mit der Novemberabrechnung, ich bin gespannt.....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Wenn Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung der Firma ist, kann man dann schon etwas gestalten. Man muss ja nicht alles wandeln. Ich habe meinen einen MA einfach gefragt, was ihm lieber ist, volles (freiwillig gezahltes) Weihnachtsgeld + normaler (freiwillig gezahlter) Bonus oder der Auftragslage angepasstes Weihnachtsgeld und Corona Bonus. Ratet mal, wie die Antwort lautete. Wobei die Pandemie schon ordentlich Einfluss auf die Arbeit bei uns hat. So haben wir beim Kunden den ganzen Tag die Masken auf, müssen ständig desinfizieren und dürfen zum Kunden nur allein dienstlich im Auto fahren und auch die Betriebskantinen sind uns schon das ganze Jahr verwehrt. Das nervt ganz schön und rechtfertigt auch etwas Gestaltungsspielraum. Zumal es trotz vollumfänglich zu versteuernden und sozial-abgabepflichtigen Weihnachtsgeld (13. Gehalt) auch keinen Anspruch auf ein 13. Krankengeld, 13. Arbeitslosengeld oder einen 13. Rentenmonat gibt. Daher finde ich es durchaus legitim, wenn den Mitarbeitern auf legalem Weg etwas mehr Netto vom Brutto bleibt, schon weil es durch §3 Nr. 11a EStG ausdrücklich zugestanden wird. Der Staat melkt die Kuh, die alles am Laufen hält, schon viel zu stark.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 83 re Ufer Geändert von flachzange (15.12.2020 um 20:40 Uhr)
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#11
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Aufpassen!
Die Nummer kann euch schnell um die Ohren fliegen. Diese steuerfreie Zahlung muss begründet sein. Es muss eine zusätzliche Belastung durch die Pandemie vorliegen. Wenn jemand jahrelang freiwillig Weihnachtsgeld bekommen hat, und stattdessen nun die steuerfreie Zulage, kann das bei einer Betriebsprüfung unangenehm auffallen. Wegen der zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten, und deren Missbrauch, sind in vielen Fällen bereits Anzeigen wegen Subventionsbetrug und/oder Steuerhinterziehung angelaufen. |
#12
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Begründet sich mit dem tragen der Maske , 8—9 Stunden am Tag.
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#13
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Corona-Bonus - was Arbeitgeber beachten sollten
Mit dem Corona-Bonus können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Krise unterstützen bzw. die Mehrarbeit und Flexibilität honorieren – und das Ganze steuerfrei. Maximal 1.500 Euro dürfen pro Arbeitnehmer gewährt werden. Update: Laut Entwurf des Jahressteuergesetztes ist die Auszahlung des Corona-Bonus noch bis Juni 2021 steuerfrei. Trotzdem wichtig: Der Corona-Bonus bleibt befristet. Wird er erst mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt, muss er auch noch im Juni 2021 bei den Mitarbeitern auf dem Konto landen, sonst ist die Steuerersparnis futsch. Sonstige Voraussetzungen für den Corona-Bonus Für den steuer- und beitragsfreien Corona-Bonus sind zusätzlich folgende Voraussetzungen zu beachten:
Formulierungsvorschlag für die Vereinbarung des Corona-Bonus Wir empfehlen eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Hinweis auf den Grund der Sonderzahlung sowie auf die Einmaligkeit und Freiwilligkeit der Leistungsgewährung. „Die Gewährung der einmaligen Zahlung (in Höhe von … Euro) aufgrund der Corona-Krise erfolgt durch den Arbeitgeber freiwillig als sonstige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Zahlung soll die zusätzlichen Belastungen unserer Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise abmildern. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte Gewährung einer solchen freiwilligen Zahlung für die Zukunft entsteht nicht; auch nicht nach mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung. Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer durch den Arbeitgeber jeweils gesondert zu treffenden Entscheidung. Eine Steuerfreiheit ist in .... begründet“ für Zahlungen ab 01.03.2020: R 3.11 Abs. 2 LStR in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2342/20/10009 :001; für Zahlungen ab 01.06.2020: § 3 Nr. 11a EStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2342/20/10009 :001; für Zahlungen ab 26.10.2020: § 3 Nr. 11a EStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 26.10.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2342/20/10012 :003. Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr. Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart https://www.rtskg.de/service/news/be...ona-bonus.html Geändert von dutschmann (16.12.2020 um 16:26 Uhr) |
#14
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Eine anständige Firma zahlt beides
![]() ![]() ![]() ![]() Sich aber Gedanken zu machen irgendwelche Gelder auf den Bonus umzuwandeln ![]() ![]() ![]() Es gibt ja schon genug Betrüger im Zuge der Corona-Hilfen ![]() Bleibt gesund ![]() Gruß Fusel |
#15
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Ich hoffe du betreibst eine ordentliche Firma und zahlst auch beides, trotz der Umstände, die diese Zeiten so mit sich bringen!
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#16
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Hi Fusel?
Stimme Dir zu. Allerdings erstaunt es mich andererseits schon, wer alles sog. Corona-Zulagen erhält. Als Bsp. möchte ich hier die öffentl. Verwaltung nennen, die sich als erstes aus dem öffentl. Dienst verabschiedet hat. ![]() Und das jetzt zum 2. Mal. |
#17
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Genau das mache ich
![]() Ist ja keine Verpflichtung für jeden Arbeitgeber und halt nur möglich wenn es wirtschaftlich passt ![]() Mich kotzt es aber an ![]() ![]() Gehört hier wohl nicht hin ![]() Die Corona-Zahlung und dazu noch Steuerfrei ![]() ![]() Gruß Fusel |
#18
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Eben weil sie ausnahmsweise mal etwas steuerfreies ist, haben sich einige Firmen entschieden dieses zu zahlen und die Rahmen voll auszuschöpfen, um die Mitarbeiter wertzuschätzen. Auch wenn da jemand das freiwillige Weihnachtsgeld nicht mehr stemmen kann, würde ich das nicht Betrug nennen.
Die Corona- Betrügereien kamen aus einer ganz anderen Ecke, die Firmen gab es da meist gar nicht Gruß Ralf |
#19
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Nach steuerlicher Recherche haben wir unseren Mitarbeitern im November die bisher übliche Gratifikation zum Jahresende gezahlt, die wie immer über die Gehaltsabrechnung versteuert wird.
Da es in betrieblicher Übung regelmässig gezahlt wurde verbietet sich automatisch ein Umwandlung in eine steuerfrei Bonuszahlung und würd eine böse Nachbesteuerung ergeben. Da wir jedoch trotzt Covid unerwartet ein sehr gutes Geschäftsjahr erzielen werden zahlen wir an jeden Mitarbeiter im Dezember zusätzlich einen Coronabonus in gestaffelter Höhe zwischen 1000 bis 1500€ Netto aus, da wir das Betriebsergebnis allen Mitarbeitern zu verdanken haben. Die Höhe kann von mir frei und unterschiedlich angesetzt werden. Ohne diese steuerliche Möglichkeit hätten wir jedoch auch eine Sonderzahlung angedacht, nur wäre hiervon nicht so viel bei den Leuten angekommen. Jeder musste nur einzeln in einem Vordruck per Unterschrift bestätigen, dass es sich um einen Einmalzahlung unter dem Begriff Corona-Bonus handelt. Wir brauchen dazu auch keinerlei Begründungen angeben, die einen Zusammenhang zu Coronabedingten Mehrbelastungen belegen.
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Gruß - Georg |
#20
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![]() Zitat:
Blöd dann, wenn einige Monate später dann der Mitarbeiter eine Nachbelastung bekommt und Geld zurückzahlen muss, was längst in Urlaub, Boot oder sonst was gesteckt wurde. Da sollte man schon gründlicher sein und nicht kungeln.
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Gruß - Georg |
#21
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Na Ralf
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