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  #1  
Alt 19.12.2019, 18:30
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Standard Niederländische Registrierung auch in D gültig?

Blöde Frage : Ich hab mein Boot in den Niederlanden registriert ,mein Wohnort ist D.,darf ich damit zB. über die Wal/Rhein nach Emmerich einreisen ?
Oder muß ich auf jeden Fall die Deutsche Registrierung haben ?
Europa alles gleich oder doch nicht so einfach ?
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Gruß Andreas
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  #2  
Alt 19.12.2019, 19:07
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Hi Andreas
Wie Du schon schreibst: Blöde Frage.
Ist nicht persönlich gemeint.
Infos hierzu bei jedem WSA.
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  #3  
Alt 19.12.2019, 20:19
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Andreas
Wie Du schon schreibst: Blöde Frage.
Ist nicht persönlich gemeint.
Infos hierzu bei jedem WSA.
1. Gibt es keine blöden Fragen, nur blöde Antworten und
2. steht das in der KlFzKV-BinSch

Nach § 2 muss ein deutsches Kleinfahrzeug auf deutschen Binnenwasserstraßen eine deutsches amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen haben.

Nach § 3 sind davon ausgenommen Fahrzeuge, die Ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, ...

Also Eigentümer eines Bootes mit Wohnsitz in D = deutsches Fahrzeug (unabhängig vom Heimathafen oder -ort) = deutsches Kennzeichen erforderlich.

Gruß Lutz
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  #4  
Alt 19.12.2019, 20:23
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Hier zu lesen was passiert : https://www.boote-forum.de/showthrea...9&#post4437709
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Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #5  
Alt 19.12.2019, 20:42
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Hi Lutz
Wie geschrieben.Gibt's bei jedem WSA.
Oder beim Führerscheinkurs.
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  #6  
Alt 19.12.2019, 20:55
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Wenn ich den Paragraphen 2 lese, steht da deutsches Kleinfz. Wenn ich eine hollaendische Registrierung habe, ist es kein deutsches Fz. Allerdings muss die Kennzeichnung nach dem Paragraphen 3 vorhanden sein. Paragraph 3, nicht Absatz 3.
Der Link von Kellertier, sorry, betrifft ein Kleinfahrzeug das ohne Kennzeichen unterwegs war. In Frankreich waere das noch teurer geworden, dort kann die fehlende Kennzeichnung bis 3000 Euronen kosten. Habe auch niederlaendische Registrierung und werde nun Amsterdam mit NL ergaenzen.
Bin zwar Eidgenosse fahre aber, wie geschrieben unter NL Flagge; aber das hat seine Gruende.
Good luck.
James
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  #7  
Alt 19.12.2019, 21:00
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Hi James
Warum fährst Du, ohne weitere Erklärung n.m.M. unberechtigt unter NL Flagge, und welche Gründe hat das? Könnte für andere evtl. auch interessant sein.
Wir sind halt wißberieg.

Geändert von sporty (19.12.2019 um 21:06 Uhr)
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  #8  
Alt 19.12.2019, 21:04
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Zitat:
Zitat von kellertier Beitrag anzeigen
Danke
Aber da handelt es sich um ein nicht Registriertes Segelboot.
Mein Boot ist ja Registriert (ok halt nur in den Niederlanden mit Y Nummer)
das ist schon so ein Problem mit den Behördenauf dem Trailer darf ich das Ding hin und her fahren,auf dem Wasser nicht.
Eigentumsnachweis ist vorhanden und den Halter könnte die Waschpo anhand der Nummer bei der RDW auch erfahren. (Steuern sind auch nicht fällig)
Mach ich halt noch eine Nummer auf den Rumpf.
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  #9  
Alt 19.12.2019, 21:08
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi James
Warum fährst Du, ohne weitere Erklärung n.m.M. unberechtigt unter NL Flagge, und welche Gründe hat das?
Wir sind halt wißberieg.
Wenn das unberechtigt wäre würde doch der RDW so ein Boot garnicht erst Registrieren ?
Hier in NL fahren zig Leute aus D.nur mit der NL Zulassung und es gibt keine Probleme mit der NL Waschpo.
Mir jedenfalls seit 20 Jahren noch nicht vorgekommen.
Andere Meinungen bitte und möglichst stichhaltig erläutern
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  #10  
Alt 19.12.2019, 21:13
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Hi Andreas
Mach das doch einfach.
Lass das Boot beim WSA Deiner Wahl registrieren und Du bist auf 2 sicheren Seiten, sowohl in "D" wie auch in "NL".
Die " Y . . ." Nr. kannst Du dann auch zurück geben/entfernen.


Zum Thema 2:
Doch das machen die.
Die dafür anfallenden Gebühren nehmen die Niederländer gern.
Eine Registrierungspflicht für Boote unter 20km/h TopSpeed ist in NL nicht vorgesehen.
Kann man machen. Interessiert aber keinen.

Genau genommen hätte auch Deine "Y..." Kennung nicht zugeteilt werden dürfen.
Dafür wäre seinerzeit eine zusätzliche deutsche Kennung oder ein Wohnsitz in NL nötiggewesen.
In NL wird/wurde das bisher lockerer gesehen.

Geändert von sporty (19.12.2019 um 21:24 Uhr)
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  #11  
Alt 19.12.2019, 21:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
1. Gibt es keine blöden Fragen, nur blöde Antworten und
2. steht das in der KlFzKV-BinSch

Nach § 2 muss ein deutsches Kleinfahrzeug auf deutschen Binnenwasserstraßen eine deutsches amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen haben.

Nach § 3 sind davon ausgenommen Fahrzeuge, die Ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, ...

Also Eigentümer eines Bootes mit Wohnsitz in D = deutsches Fahrzeug (unabhängig vom Heimathafen oder -ort) = deutsches Kennzeichen erforderlich.

Gruß Lutz
Das scheint plausibel zu sein wie Du es erklärst. (Für die Deutsche Seite)
In den Niederlanden wird das dann wohl anders gesehen und oder tolleriert.
(Deutscher Eigner Niederländischer Heimathafen y-Zulassung)
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  #12  
Alt 19.12.2019, 21:24
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Ja Jürgen das ist auch nicht das Problem und das werde ich auch so machen.
Hätte ja auch sein können das man den Amtsschimmel umgehen kann für 1 mal in 20 Jahren über die Grenze zu fahren.
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  #13  
Alt 19.12.2019, 21:24
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Lutz
Wie geschrieben.Gibt's bei jedem WSA.
Oder beim Führerscheinkurs.
Oder jederzeit online in der KlFzKV-BinSch z.B. bei ELWIS

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 19.12.2019, 21:28
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Das scheint plausibel zu sein wie Du es erklärst. (Für die Deutsche Seite)
In den Niederlanden wird das dann wohl anders gesehen und oder tolleriert.
(Deutscher Eigner Niederländischer Heimathafen y-Zulassung)
Auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gilt aber nun mal deutsches und in den Niederlanden niederländisches Recht .

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 19.12.2019, 21:34
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Zitat:
Zitat von onavegador Beitrag anzeigen
... Wenn ich eine hollaendische Registrierung habe, ist es kein deutsches Fz. ...
Das mag in Holland so sein

Aber nach der deutschen KlFzKV-BinSch ist es u.a. immer dann ein deutsches Fahrzeug, wenn der Eigentümer seinen Wohnsitz in D hat und daher ist dann auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen auch ein deutsches Kennzeichen erforderlich.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 19.12.2019, 21:40
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Hi Andreas
Die "Y..." Zulassung für schnell fahrende Boote ist für ausländische Boote durch die Kennzeichnungspflichten des Heimatlandes des Eigners ersetzt worden.

Zu James
Der sog. "Heimathafen" spielt rechtlich keine Rolle.
Entscheidend ist der Wohnsitz des Eigners.

Geändert von sporty (19.12.2019 um 21:47 Uhr)
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  #17  
Alt 20.12.2019, 19:49
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ganz Wasserdicht ist die Sache deutscher Eigner nur mit deutscher Zulassung jeden Falls nicht,
wenn du in NL ein Boot Charters darfst du auch damit in D fahren mit der NL Flagge
viele haben früher ihre Boote in NL oder B angemeldet weil die keine CE bei der Anmeldung sehen wollten und haben dann später irgendwann mal umgemeldet oder eben auch nicht, ich habe das auch so gemacht und bin damit ohne Probleme durchgekommen,
was natürlich nichts heißen muß
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #18  
Alt 20.12.2019, 20:02
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Hi Ralf
Wie Du schreibst ist es korrekt.
Teil 1 Deines Beitrages betrifft:
Entscheidend ist der Wohn/Firmensitz des Bootseigners.

Teil 2 kann man machen oder lassen.
Rechtlich ohne Bedeutung.

Teil 2 wird evtl.dann interessant, wenn es um ernsthafte Fragen geht.
Da reichen meine Kenntnisse bez. Schifffahrtsrecht und evtl. Konsequenzen nicht aus.

Geändert von sporty (20.12.2019 um 20:42 Uhr)
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  #19  
Alt 20.12.2019, 22:28
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ganz Wasserdicht ist die Sache deutscher Eigner nur mit deutscher Zulassung jeden Falls nicht,
wenn du in NL ein Boot Charters darfst du auch damit in D fahren mit der NL Flagge
viele haben früher ihre Boote in NL oder B angemeldet weil die keine CE bei der Anmeldung sehen wollten und haben dann später irgendwann mal umgemeldet oder eben auch nicht, ich habe das auch so gemacht und bin damit ohne Probleme durchgekommen,
was natürlich nichts heißen muß
Genau
so kenne ich das auch.
Fragt sich nur was die Deutschen und die Niederländer jetzt von uns wollen ?
Viele Freunde fahren heute noch so durch Holland ohne Palaver mit der NL Waschpo zu bekommen.
Können die zuständigen Behörden sich da mal europäisch einigen oder geht das nur wenn Geld dabei zu verdienen ist ?
Man bekommt eine Nummer um damit jeder Zeit ausfindig gemacht zu werden.(Unfall ,zu schnell ,sonst was.)
Egal wer die Scheixx Nummer austellt,nachvollziehbar ist eben jede Version von registrierten Nummern über das jeweilige Register.
Solange da keine Steuer hinterzogen wird und sogar die Versicherung versichert ,was soll das?
Europa ja oder nein ?
Ok ich hab es ja verstanden ,das die Idioten auf ihren Verordnungen rum reiten,nur verstehen kann das eigentlich keiner. (weil Sinnbefreit)
Trotzdem halte ich mich an den schwachsinnigen Kram.
es könnte so einfach sein.
Tschuldigung musste raus.
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  #20  
Alt 21.12.2019, 00:20
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Moin, eigentlich ist das doch ganz einfach:
- Als Deutscher darfst du in Holland ein Boot mit Holländischem Besitzer / Niederländischer Flagge ein nicht "schnelles Boot" ohne Führerschein fahren, Ein deutsches Boot nicht, da brauchst du auch in Holland nen Schein. Interessiert die da aber nur wenig, solange nix passiert.
- Holländer in Deutschland brauchen in jedem Fall nen Schein (oberhalb der 15 PS Grenze), egal wo registriert.
- Da in NL eine Registrierung nur für "schnelle Boote" Pflicht ist, ist denen das egal, von wo du kommst, Registrierung bezahlt und eh egal dort.
- Für einen deutschen Eigner ohne Wohnsitz in NL wird Binnen eine deutsche Registrierung zwingen vorgeschrieben. Buten brauchst du eh nur Namen und Heimathafen am Heck.

Wenn du also übers Watt / Nordsee rein kommst und den Geltungsbereich der Seeschifffartsstrassenordnung nicht verläßt (also nicht binnen fährst), ist alle tutti … sonst eben nicht
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  #21  
Alt 21.12.2019, 10:33
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Ein deutsches Boot nicht, da brauchst du auch in Holland nen Schein.
Das wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Groetjes

Matthias.
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  #22  
Alt 21.12.2019, 13:06
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Groetjes

Matthias.
Ging ja hier eigentlich nicht um den Sportbootführerschein,der ist eh vorhanden bei mir.
Sondern um die Registrierung als Deutscher mit NL Bootsregistrierung kurzzeitlich über die Grenze aus NL nach D. (Grenzregion)
Ich werde mein 2 tes Boot eben auch noch in D Registrieren das ist jedenfalls sicherer als nacher aufgebracht zu werden von der Obrigkeit.
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