boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 34 von 34
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 17.11.2006, 09:05
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard Mehrwertsteuer auf Spenden an Kinderhilfe, warum ?

Ich habe mich mal selbst verschoben um IBOs thread nicht zu belasten
Der Ursprung war hier:
http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?p=558892#558892

Zitat:
Zitat von xtw
Der Clou bei der Aktion ist nämlich, dass McDonalds für jeden gespendeten Euro einen Euro drauflegt !!
@ Thorsten
Ich konnte immer noch nichts über eine Verdopplung der Spenden durch Mc Donald´s finden.

@ IBO
Normale Einnahmen sind mehrwertsteuerpflichtig, das ist klar. Aber bei der Aufkleberaktion handelt es sich ja nicht um eine Einnahme, sondern um eine Spende zur Weiterleitung an die Kinderhilfe.


Was ich nicht verstehe ist, warum Mehrwertsteuer auf die Spende erhoben wird.
Wenn ich es der Kinderhilfe direkt spende, wird ja auch keine Mehrwertsteuer fällig.
16% vom gesamten Spendenaufkommen sind ja auch ein paar Hunderttausend €, da hätte es doch sicher eine bessere Möglichkeit gegeben.
Kann das jemand erklären? Irgendeinen Grund wird es ja gegeben haben, ich komme nur nicht drauf.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 17.11.2006, 09:44
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Norman,

Mc Donalds verkauft Aufkleber, macht also Umsatz. Dieser Umsatz muss 16 Prozent UmSt enthalten. Zu dem Zeitpunkt handelt es sich nicht um eine Spende. Eine Spende wird es ja erst dann, wenn Mc Donalds das Geld an den Spendenempfänger überweist. Wer auf den Aufkleber verzichten kann und lieber den 'ganzen Euro' spenden will (obwohl: 14 Cent in die Staatskasse ist ja auch eine Art Spende), sollte sich den 'Umweg' über Mc Donalds einfach sparen.

Gruß Michael.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 17.11.2006, 10:24
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Danke, klingt logisch.
Das heißt also, wennn man das Geld direkt in die daneben stehende Sammeldose wirft, ist die Hilfeleistung 16% effektiver.

Nur vorsichtshalber:
Nicht daß Ihr denkt, ich finde die Akltion nicht grundsätzlich gut und lobenswert, ich wundere mich nur über die Steuer auf Spenden, die ja sonst nicht üblich ist.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 17.11.2006, 10:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
...
Wenn das Geld aus dem "Aufkleberverkauf" als Einnahme gilt und damit Umsatzsteuerpflichtig ist, müßte doch dann auch die Spende der Einnahmen im Umkehrschluß einkommensteuermindernd sein, oder?
Dann würde ich die Aktion verstehen, wäre jedenfalls ein guter Trick seine Steuerlast mit fremder Hilfe zu senken.
...
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke auch, dass dem so ist.

Michael.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 17.11.2006, 10:47
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.997 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise

Nur vorsichtshalber:
Nicht daß Ihr denkt, ich finde die Akltion nicht grundsätzlich gut und lobenswert, ich wundere mich nur über die Steuer auf Spenden, die ja sonst nicht üblich ist.

Gruß
Norman
War da nicht was mit Nebenleistung folgt der hauptleistung steuerlich.

Aber warum 16%? ich dachte Lebensmittel fallen unter den ermäßigten Satz von 7%? Oder gilt der nicht für Fertigprodukte im Restaurant?

MFG René
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 17.11.2006, 10:50
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

@ Michael
Nein, geht nicht, hatte ich auch gleich wieder gelöscht.

Die Mehreinnahmen heben sich ja dann gegen die Spenden + abgeführte Umsatzsteuer wieder auf. Übrig bleibt nur der Gewinn für das Finanzamt durch die Umsatzsteuer.
Das sind aber immerhin 13.793 € pro Hunderttausend € Spende fürs Finanzamt.
Ich kann mit einfach nicht vorstellen, dass ein so strategisch ausgerichtetes Unternehmen wie Mc Donald´s das so ohne Hintergedanken in Kauf nimmt. Nur zum Statistiken schönen ist es aber sicher auch nicht.

@ René
Der Aufkleber ist ja kein Lebensmittel. Demnach wären die 16% schon richtig. Nur warum muss "er" verkauft werden, wenn es doch gar nicht um den Aufkleber, sondern um die Spende als solche geht?

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 17.11.2006, 10:50
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.364
25.584 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael26
Hallo Norman,

Mc Donalds verkauft Aufkleber, macht also Umsatz. Dieser Umsatz muss 16 Prozent UmSt enthalten. Zu dem Zeitpunkt handelt es sich nicht um eine Spende. Eine Spende wird es ja erst dann, wenn Mc Donalds das Geld an den Spendenempfänger überweist. Wer auf den Aufkleber verzichten kann und lieber den 'ganzen Euro' spenden will (obwohl: 14 Cent in die Staatskasse ist ja auch eine Art Spende), sollte sich den 'Umweg' über Mc Donalds einfach sparen.

Gruß Michael.
Genau so isses.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkäufer am Umsatzsteuerverfahren teilnimmt. Bestimmte Bereiche sind hiervon unter Umständen ausgenommen, wie z.B. bestimmte Stiftungen, Vereine.

Übrigens sind Einkommen nicht UST-pflichtig. Eine Pficht zur Ausweisung der UST besteht nur dann, wenn ein so genannter Mehrwert enststeht (Deswegen auch Mehrwersteuer); also nur die Differenz zwischen Einkauf netto und Verkauf netto. Das merkt der Unternehmer im Rahmen seines Vorsteuerabzugsverfahrens jedoch in einer anderen Art (weil er ja die UST vom Einkauf absetzt und die UST aus dem Verkauf komplett abführt, also verrechnet...)

Ich habe mich in dem anderen Tröt extra nicht gemeldet, aber hier passt es besser hin. Stellt euch das bitte nicht so einfach vor.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 17.11.2006, 11:02
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge
...Eine Pficht zur Ausweisung der UST besteht nur dann, wenn ein so genannter Mehrwert enststeht.
Hast Du in dem Satz vielleicht Ausweisung und Abführung verwechselt?
Ausgewiesen werden muss die "Mehrwertsteuer" bei Verkauf auf der Rechnung, abgeführt nur bei einem Überschuß der Umsatzsteuer gegenüber der Vortsteuer an das Finanzamt.
Wenn ich für 1 Mio Waren (862.069 + 16% Mehrwertsteuer) verkaufe muß ich auf der Rechnung die 16% Mehrwertsteuer ausweisen, selbst wenn ich keinen "Mehrwert geschaffen habe, weil ich die Ware für genau 862.069 € gekauft habe. Bei der Abrechnung mit dem Finanzamt hebt sich die Umsatzsteuer gegen die Vorsteuer zwar wieder auf, aber ausweisen muss ich sie trotzdem.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 17.11.2006, 11:09
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.364
25.584 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von Flybridge
...Eine Pficht zur Ausweisung der UST besteht nur dann, wenn ein so genannter Mehrwert enststeht.
Hast Du in dem Satz vielleicht Ausweisung und Abführung verwechselt?
Ausgewiesen werden muss die "Mehrwertsteuer" bei Verkauf auf der Rechnung, abgeführt nur bei einem Überschuß der Umsatzsteuer gegenüber der Vortsteuer an das Finanzamt.

Gruß
Norman
Ich war jetzt mal davon ausgegangen, dass wenn man ausweist auch abführt.

Deine Ergänzung erklärt es aber perfekt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 17.11.2006, 11:14
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.364
25.584 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

@ Normann:

Du hast nachgelegt

Auch dein Rechenbeispiel ist richtig. Jetzt setze ich noch einen drauf: Wer mit Verlust verkauft, kann sogar die UST zurück verlangen. Und wenn man fiktive Einkaufsrechnungen beim FA einreicht, und sich dabei noch erwischen läßt....
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 17.11.2006, 11:22
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 2.693
2.153 Danke in 1.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von divefreak

Aber warum 16%? ich dachte Lebensmittel fallen unter den ermäßigten Satz von 7%? Oder gilt der nicht für Fertigprodukte im Restaurant?

MFG René
Moin René,

Du hast die Frage selbst beantwortet. auf einen Burger zum Mitnehmen zahlst Du Lebensmittel MwSt. auf den Verzehr im "Restaurant" zahlst Du 16% MwSt. MCDoof pauschalisiert dies mehr oder minder mit der Kasse (Fragen: zum Hieressen oder zum Mitnehmen wird anders gebont). Das trifft jeden Dönerladen übrigens genau so.

Am Ende sind es die Wirren des UStG.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 17.11.2006, 11:25
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 2.693
2.153 Danke in 1.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von Flybridge
...Eine Pficht zur Ausweisung der UST besteht nur dann, wenn ein so genannter Mehrwert enststeht.
Hast Du in dem Satz vielleicht Ausweisung und Abführung verwechselt?
Ausgewiesen werden muss die "Mehrwertsteuer" bei Verkauf auf der Rechnung, abgeführt nur bei einem Überschuß der Umsatzsteuer gegenüber der Vortsteuer an das Finanzamt.
Wenn ich für 1 Mio Waren (862.069 + 16% Mehrwertsteuer) verkaufe muß ich auf der Rechnung die 16% Mehrwertsteuer ausweisen, selbst wenn ich keinen "Mehrwert geschaffen habe, weil ich die Ware für genau 862.069 € gekauft habe. Bei der Abrechnung mit dem Finanzamt hebt sich die Umsatzsteuer gegen die Vorsteuer zwar wieder auf, aber ausweisen muss ich sie trotzdem.

Gruß
Norman
Moin,

und noch einen oben drauf:

Wenn dies andauernd geschieht, dann gibt es zwei Verstöße, einen gegen das Anitdumpinggesetz (Verkauf unter Einstand ist untersagt und nur bei sog. Aktionsartikeln zulässig). Und zum Zweiten ist es dann ziemlich sicher, dass einem das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht "aberkennt" und dann sämtliche Abschreibungen zurückfordert.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 17.11.2006, 11:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
...
Die Mehreinnahmen heben sich ja dann gegen die Spenden + abgeführte Umsatzsteuer wieder auf. Übrig bleibt nur der Gewinn für das Finanzamt durch die Umsatzsteuer.
Das sind aber immerhin 13.793 € pro Hunderttausend € Spende fürs Finanzamt.
Ich kann mit einfach nicht vorstellen, dass ein so strategisch ausgerichtetes Unternehmen wie Mc Donald´s das so ohne Hintergedanken in Kauf nimmt. Nur zum Statistiken schönen ist es aber sicher auch nicht.
...
Hm, versteh´ ich nicht . Die Umsatzsteuer ist für das Unternehemn ein 'durchlaufender' Posten; macht eigentlich nur Arbeit.
Also, mal angenommen, Mc Donalds kauft 100.000 Aufkleber zu einem Stückpreis von 5 Cent zuzüglich 16 Prozent macht 5000,00 € plus 800,00 €. Anschließend werden die Dinger für 86 Cent plus 16 Prozent verkauft: 86.000,00 € plus 13.760,00 €.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist völlig unerheblich, ob der erzielte (Roh-)Gewinn in neue Bratpfannen investiert oder gespendet werden soll. Die Umsatzsteuer in Höhe von 13.760 € minus 800 € Vorsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.
Der (Roh-) Gewinn beträgt 81.000 €. Aus der Portokasse werden nun 5.000 € benötigt, um die versprochenen 86.000 € zu spenden. Es folgt die entsprechende Überweisung der Spende. Zu diesem Zeitpunkt hat das Unternehmen also mindestens (ich bin mir nicht sicher, ob die Abfuhr der Umsatzsteuer nicht auch das Betriebsergebnis schmälert) 5.000 € 'Miese' gemacht. Warum sollte die Spende - oder zumindest der daraus resultierende tatsächliche Verlust - nicht abgesetzt werden können?

Gruß Michael (der sich soeben im Steuerdschungel verhäddert hat...)
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 17.11.2006, 11:58
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael26
...Warum sollte die Spende - oder zumindest der daraus resultierende tatsächliche Verlust - nicht abgesetzt werden können?
Klar kann die Spende steuerlich abgesetzt werden, bringt nur nichts, da ihr gegenüber die Einnahmen aus dem Aufkleberverkauf stehen. 86.000 Spende minus 86.000 Einnahmen = nix. (Die Beschaffungskosten für die Aufkleber habe ich mal außen vor gelassen).
Sinnvoller wäre es meiner Meinung, wenn Mc Donalds die Summe für die Herstellungskosten der Aufkleber an die Kinderhilfe spendet, und die Kinderhilfe dann davon die Aufkleber produzieren läßt (wofür sich da sicher auch noch ein Unternehmen gefunden hätte, das sie für den guten Zweck kostenlos zur Verfügung gestelllt hätte, meinetwegen auch gegen Spendenquittung ).

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 17.11.2006, 12:05
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 2.693
2.153 Danke in 1.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael26
...
Aus der Portokasse werden nun 5.000 € benötigt, um die versprochenen 86.000 € zu spenden. Es folgt die entsprechende Überweisung der Spende. Zu diesem Zeitpunkt hat das Unternehmen also mindestens (ich bin mir nicht sicher, ob die Abfuhr der Umsatzsteuer nicht auch das Betriebsergebnis schmälert) 5.000 € 'Miese' gemacht. Warum sollte die Spende - oder zumindest der daraus resultierende tatsächliche Verlust - nicht abgesetzt werden können?

Gruß Michael (der sich soeben im Steuerdschungel verhäddert hat...)
Moin Michael,

das hat drei Effekte:

1. Senkt die Gewerbe- und Gewerbeertragsteuer
2. Ist als Spende für Mildtätige Zwecke absetzbar
3. Ist ein wunderbares Marketing für McDoof
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 17.11.2006, 12:16
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Hat denn jemand eine Idee, warum Mc D. den merkwürdigen Weg mit der Umsatzsteuer auf die Spende gegangen sein könnte?

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 17.11.2006, 12:17
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von TomM
...
das hat drei Effekte:

1. Senkt die Gewerbe- und Gewerbeertragsteuer
2. Ist als Spende für Mildtätige Zwecke absetzbar
3. Ist ein wunderbares Marketing für McDoof
Moin Tom,

mich würde ja wirklich einmal interessieren, was das in 'Euro und Cent' ausmacht. In erster Linie natürlich die Punkte 1 und 2; der Werbeeffekt lässt sich von außen wohl kaum berechnen.

Gruß Michael.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 17.11.2006, 12:20
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.997 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hat denn jemand eine Idee, warum Mc D. den merkwürdigen Weg mit der Umsatzsteuer auf die Spende gegangen sein könnte?

Gruß
Norman
Ein befreundeter Steuerberater meinte dazu:

Entweder Konsumentenvergackeierung
Oder wie schon hier vermutet als "Steuersparmodell"

Das mit den 7 und 16% dazu meinte er nur die Bedienung müßte eigentlich vor der Bestellung fragen ob im Restaurant oder außerhaus.
Hier essen = 16% Mitnehmen = 7%

MFG René
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 17.11.2006, 12:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hat denn jemand eine Idee, warum Mc D. den merkwürdigen Weg mit der Umsatzsteuer auf die Spende gegangen sein könnte?

Gruß
Norman
Ich denke, Du drehst Dich jetzt im Kreis. Auf die Spende wird keine Umsatzsteuer erhoben. Der Spendenvorgang hat eigentlich nichts mit dem Verkauf der Aufkleber zu tun. Die Käufer der Aufkleber sind nicht die Spender, sondern das Unternehmen; das der Erlös aus dem Verkauf der Aufkleber gespendet wird ist lediglich ein Versprechen an die Käufer, quasi eine zugesicherte Eigenschaft am Kauf.
Das Unternehmen ist aber zur Erhebung der UmSt verpflichtet. Wie soll es denn an Kundengeld kommen, ohne UmSt einzunehmen?

Gruß Michael.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 17.11.2006, 12:40
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.051 Danke in 10.499 Beiträgen
Standard

Also wenn ich mir das so richtig überlege,
dann kann Mc Dööf die "Spenden" sogar
als Betriebsausgaben geltend machen

Ich bin zwar kein Experte, aber ich kann mir folgendes vorstellen

Also Mc Donalds verkauft Aufkleber, der Käufer erhält aber
keine Spendenbescheinigungen, somit auch keine Verfügungsmacht
Deshalb sind es keine Ausgaben des Käufers an eine gemeinnützigen Organisationen,
sondern Ausgaben von Mc D
Diese "Spenden" kann man nun als Betriebsausgaben geltend machen,
weil die Ausgaben ja bei genauer Betrachtung einen Werbeaufwand darstellen.

Ich weiss es ja net genau, aber das Denkmodell ist schon net schlecht

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 17.11.2006, 12:43
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.997 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Ich weiss es ja net genau, aber das Denkmodell ist schon net schlecht

gruß
UWE
Ja mienst du denn die machen das aus reinster näxten Liebe?

MFG René
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 17.11.2006, 12:59
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.051 Danke in 10.499 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Ich weiss es ja net genau, aber das Denkmodell ist schon net schlecht

gruß
UWE
Ja mienst du denn die machen das aus reinster näxten Liebe?

MFG René
René,
ich weiss aber nicht, ob es "GESETZKOMFORM" ist
Aber wir haben hier im sicherlich "STEUEREXPERTEN",
die uns das mal schreiben werden

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 17.11.2006, 14:00
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Also wenn ich mir das so richtig überlege,
dann kann Mc Dööf die "Spenden" sogar
als Betriebsausgaben geltend machen
Ja, geht ja auch, aber wenn sie 16% auf den "Kaufpreis" von 1 € für den Aufkleber bezahlen müssen, muß der auch komplett als Betriebseinnahme verbucht worden sein, somit steht Einnahme (Erlös durch den Aufkleberverkauf) gegen Ausgabe (Spenden des Erlöses durch den Aufkleberverkauf) und hebt sich gegenseitig auf. Somit bringt der Trick leider nix außer einen schönen Einnahmestatistik und einer optisch sehr gutmütig wirkenden Spendenbereitschaft.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 17.11.2006, 14:05
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 2.693
2.153 Danke in 1.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von TomM
...
das hat drei Effekte:

1. Senkt die Gewerbe- und Gewerbeertragsteuer
2. Ist als Spende für Mildtätige Zwecke absetzbar
3. Ist ein wunderbares Marketing für McDoof
Moin Tom,

mich würde ja wirklich einmal interessieren, was das in 'Euro und Cent' ausmacht. In erster Linie natürlich die Punkte 1 und 2; der Werbeeffekt lässt sich von außen wohl kaum berechnen.

Gruß Michael.
Moin,

na ja, gerade der Werbeeffekt ist wohl die Hauptidee dabei, den dann auch noch Kostenneutral zu haben ist doch genial.

Ansonsten ist es ja ein Unterschied ob ich Aufwendungen für Wareneinkäufe, oder (noch schlechter) Personal habe, oder ob ich die Aufwendungen spende.

Sieh es mal aus dem Blickwinkel einer Bank, die sagt doch sofort und klar - die Spende ist ja eigentlich auch Gewinn und wenn der Gewinn zurückgehet, dann spendet man eben nicht.

Vom Steuersparmodell versteh ich am Ende zu wenig, allerdings wirst Du sehr wahrscheinlich weitere Aufwendungen für die "Spendenaktion" geltend machen können, nämlich z.B. V+V für die Aufkleber, die ja ursächlich nur mit der Spende zusammenhängen. Sieh es wie bei der DGzRS, die haben ja auch Aufwendungen für Personal und Verwaltung und Schiffe und das wirkt sich dann eben auf die Gemeinnützigkeit aus, denn Gewinne dürfen ja nicht gefahren werden.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 17.11.2006, 19:13
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hat denn jemand eine Idee, warum Mc D. den merkwürdigen Weg mit der Umsatzsteuer auf die Spende gegangen sein könnte?

Gruß
Norman
Ich denke, Du drehst Dich jetzt im Kreis. Auf die Spende wird keine Umsatzsteuer erhoben. Der Spendenvorgang hat eigentlich nichts mit dem Verkauf der Aufkleber zu tun. Die Käufer der Aufkleber sind nicht die Spender, sondern das Unternehmen; das der Erlös aus dem Verkauf der Aufkleber gespendet wird ist lediglich ein Versprechen an die Käufer, quasi eine zugesicherte Eigenschaft am Kauf.
Das Unternehmen ist aber zur Erhebung der UmSt verpflichtet. Wie soll es denn an Kundengeld kommen, ohne UmSt einzunehmen?

Gruß Michael.
Huch, sorry Michael, hatte Deine Anwort vorhin gar nicht gesehen.
Ja, das hast Du richtig beschrieben, ist aber auch gleichzeitig der springende Punkt und der Grund für meine Frage.
Sinn der Aktion ist ja das Sammeln von Spenden zu Gunsten der Kinderhilfe (das hoffe ich wenigstens, dass das der Sinn des Ganzen ist )
Aber genau dabei verstehe ich eben nicht, wieso man "freiwillig" auf 16% der Spenden verzichtet und sie als Steuer an das Finanzamt abführt.
Hätte ja auch ohne Aufkleberverkauf z.B. mit direktem Einzahlen in die Spendenbox und damit ohne den Verlust von 16% der Gesamtsumme funktioniert. Dafür muss es doch irgendeinen triftigen Grund geben. Und genau den suche ich.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 34 von 34



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.