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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
bin grad in Sachen Bauordnung im Internet unterwegs, solche Dinge gehen einem ja immer durch den Kopf, wenn die Amtsbude grad dicht ist. Wir haben, wenn ich es richtig sehe, in NRW 30m³ umbauten Raum genehmigungsfrei. Was nun aber wenn ich, in einiger Entfernung, eine zweite Hütte bauen möchte? Hat da jemand Erfahrung/Kenntnis? Meine Frau würde mir das vorhandene Gebäude für meine Kräder abtreten damit ich in der Garage "Luft" bekomme. Nett von ihr aber das setzt voraus dass ich weiter hinten im Garten ein neues Heim für den Gartenkram errichte. ![]() Gruß Willy |
#2
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Ich habe grade gestern mit einem ehemaligen-
![]() Er hatte drei mal 9qm U-förmig aufgebaut - aber nicht miteinander verbunden. Will sagen: Du musst dich bei deiner Gemeinde erkundigen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#3
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Hallo,
es hängt vom Bundesland ab. In Berlin sind es sogar nur 5 m². Mehr nur, wenn es sich wieder Rückstandslos zurückbauen lässt, ( z.B Fertiggarage ca 15 m²) Und es gibt ja noch Verordungen, Kleingärten z.B 24 m² Da ist es hilfreich direkt beim zuständigen Landkeis / Stadt erkundigen bevor es Ärger gibt. Grüße Frank
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#4
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![]() Zitat:
Steht denn irgendwo geschrieben, wieviel Hütten auf einem Grundstück nur zugelassen sind?
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Gruß Rolf ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Gruß Willy |
#6
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Wenn die Hütte an einer Grenze steht , darfst du für NRW 9 Meter gesamt Grenzbebauung nicht überschreiten. Ab da wird es schwierig mit Genehmigung der Nachbarn usw.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Ist es denn so schwer?
Die Frage lautet: darf er nur eine 30cbm Hütte bauen ohne Genehmigung oder beliebig viele unter Beachtung des Abstands zur Grundstücksgrenze ? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#9
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Und Tropenholz zu verbauen ist glaub ich auch verboten
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#10
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Seit Anfang des Jahres dürfen Geräteschuppen in NRW sogar bis zu 60 kbm umbauten Raum haben. Solange du die Abstandsflächen einhälst darfst du soviel Hütten bauen wie du willst. Allerdings gibt es Grenzen bei der maximalen Überbauten Fläche des Grundstückes. Meistens 40 %
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Gruß, Jörg ![]()
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#11
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Schon mal in die Landesbauordnung NRW oder LBO NRW geguckt
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Grüsse Ulli |
#12
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Letzte Woche Gespräch mit dem Bauordnugsamt in Herford. So war die Aussage
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Gruß, Jörg ![]() |
#13
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Moin Willi...........
ab dem 1.01.2019 gibt es einen LBO NW mit einigen Änderungen. z.B. Nebengebäude / Abstellräume = 75 cbm statt 30 cbm z.B. Garagen = 30 qm und 3.00 m Wandhöhe ob du 3 x 75 cbm Abstellräume bauen darfst........??? weiß ich nicht........ hängt auch vom B-Plan ab, ob Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen stehen dürfen, ob der GRZ schon ausgenutzt ist, oder ob du auch hier 50% überschreiten darfst usw. und ohne B-Plan denk ich mal, dass dann die cbm addiert werden, wäre sonst zu schön 3-4 x 75 cbm "Häuschen" zu bauen. Auf jedenfall muss du ab dem 1.01.2019 ALLE genehmigungsfreien Gebäude beim Bauamt " anzeigen " bzw. es besteht eine Informationspflicht des BH, das auch bedeuten kann - je nach Bauamt - das du Pläne einreichen musst, von wem, wird bestimmt von dem Gebäude abhängen. Also, du wirst zum BA gehen müssen und mit denen schnacken, die Sachlage ist nicht eindeutig, da es zuviele Möglichkeiten gibt. Vorschlag: falls Garage möglich ist, 1x Garage beantragen, dann gehe ich davon aus, das ein weiterer Abstellraum von 75 cbm auch noch möglich ist, sind 2 verschiedenen Sachverhalte. Nehm einen Lageplan mit, zeichne ein wo du was machen willst, damit es anschließend - Abstandsflächen wenn gefordert - keine Probleme gibt. In diesem Sinne
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#14
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Hi!
Die Bauordnung ist Landesrecht. Deswegen weichen die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland ab. Wenn es nach der Bauordnung erlaubt ist, dann muss man auch noch gucken, ob es planungsrechtlich statthaft ist. D.h. es könnte ein entgegenstehender Bebauungsplan existieren, der einem verbietet, in irgendeiner Ecke des Grundstücks irgendetwas zu errichten.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#15
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![]() Zitat:
1) wenn nun 75cbm erlaubt sind bin ich im grünen Bereich, die vorhandene Hütte hat 30cbm, die gleiche nochmal, bin ich bei 60. 2) auch die bereits bestehenden nachträglich? 3) Öffnungszeiten Montag und Donnerstag. ![]() Werde also am Donnerstag berichten können wie es hier in Unna gehandhabt wird. Besten Dank! Willy
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#16
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das gilt nur für Bauvorhaben ab dem 1.01.2019
wenn du schon 30 cbm hast denk ich müsstest du min 45 cbm noch bauen dürfen.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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