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  #1  
Alt 30.08.2006, 22:09
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Standard Delikt Sachbeschädigung / Körperverletzung / Fahrlässigkeit

Strang geteilt, hier war der Ursprung http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...er=asc&start=0 , C-C

Zitat:
Zitat von BS24
Na ja, ich gehe immer noch davon aus, dass wir in einem Rechtstaat leben und dass sich ein Richter an geltende Gesetze hält und nicht an seine Laune.
Träumer

Wir leben in einem Rechtsmittelstaat, und Rechtsmittel kosten Zeit und Geld. Ich habe schon viele Rechtsstreitigkeiten gesehen, die wegen unfähiger Anwälte oder dösiger Richter, wegen schlampiger Gutachter oder Voreingenommenheit schief gegangen sind.

Ein Verfahren durch mehrere Instanzen muß man sich erst mal leisten können und einen Trupp von spezialisierten erfahrenen Anwälten, wie sie größere Firmen vorhalten, auch.

Und Zeit kann auch ein Faktor sein, ich selbst habe mal ein völlig ungerechtes Urteil einfach so stehen lassen, weil die Zeit für die nächste Instanz derart große Folgeschäden hinterlassen hätte, daß das ungerechtfertigte Urteil das insgesamt kleinere Übel war.

Ich habe einen Anwalt sagen hören "Herr Richter, die Aussagen der beiden Polizisten widersprechen sich." worauf der Richter dreist antwortete "Ich weiß, das tut aber nichts zur Sache!" und sich die für ihn genehmere Aussage zur Wahrheit machte.

Oder eine völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigung im Strassenverkehr, erstes Problem, ich war alleine, die grün-weißen zu zweit, zweites Problem, die Aussage von Polizisten wird vor Gericht gerade in Verkehrssachen so gut wie nie angezweifelt, drittes Problem, ich hatte zusätzlich zum Vorwurf den Fahrzeugschein gerade nicht dabei, was der Richter zum Anlass nahm, mich auf folgende Weise zu erpressen:"Wie auch immer das Verfahren ausgeht und wer auch immer hier Recht bekommt, alleine wegen des Nichtvorhandenseins des Fahrzeugscheins werde ich Sie zu einem Bußgeld verurteilen, was dazu führt, daß Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Wollen Sie wirklich weitermachen?". Da ich damals weder Geld noch eine Rechtsschutzversicherung hatte, wäre mir mein Recht einfach zu teuer geworden.

Aus der Versicherungsbranche weiß ich, daß die Gesellschaften ganze Abteilungen von Juristen damit beschäftigen, berechtigte Ansprüche von Kunden durch Winkelzüge oder einfach durch "aushungern" abzuwehren.

Und ja, ich kann Eibi verstehen, warum er nach Urteilen sucht, auch in einem Strafprozess. Nicht selten muß man seinem Anwalt erst mal den Weg und die Kniffe zeigen, wie er vor Gericht argumentieren soll. Und auch als Zeuge bzw. Geschädigter kann es wichtig sein, sich vorher schlau zu machen, um nicht durch einen gewieften Anwalt der Gegenseite eine Teilschuld in unverhältnismässiger Höhe aufgedrückt zu bekommen.

Ohne sich schlau gemacht zu haben, könnte der Anwalt des Skippers bei einem im Segeln unerfahrenen Richter sehr leicht die Umstände und die Schuldfrage stark zu Ungunsten des Geschädigten und zu Gunsten des Angeklagten auslegen.

Auch, wenn Eibi nicht alle Informationen rausrückt und auch, wenn wir nur seine Seite der Geschichte kennen (er wollte ja gar nicht darüber diskutieren, sondern nur Hinweise auf die juristische Betrachtung ähnlicher Fälle), würde ich ihm daraus (zumindest bisher) noch keinen Strick drehen wollen. Sich über Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zu erkundigen, möglicherweise auch herausfinden zu wollen, ob man denn juristisch (nicht moralisch! das ist ein großer Unterschied) vielleicht selbst eine Schuld trägt und falls ja, in welchem Verhältnis zur Gesamtschuld, halte ich für völlig legitim.

Michael

kein Jurist, nur Hobby-Urteilsleser
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  #2  
Alt 30.08.2006, 22:18
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
..Rechtsmittelstaat...
Danke, das ist das Wort, was ich seit einiger Zeit suche.
(nein, nicht aus unmittelbrem Eigeninteresse...)
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  #3  
Alt 30.08.2006, 22:20
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
Zitat:
Zitat von BS24
Na ja, ich gehe immer noch davon aus, dass wir in einem Rechtstaat leben und dass sich ein Richter an geltende Gesetze hält und nicht an seine Laune.
Träumer

Wir leben in einem Rechtsmittelstaat, und Rechtsmittel kosten Zeit und Geld. Ich habe schon viele Rechtsstreitigkeiten gesehen, die wegen unfähiger Anwälte oder dösiger Richter, wegen schlampiger Gutachter oder Voreingenommenheit schief gegangen sind.

Ein Verfahren durch mehrere Instanzen muß man sich erst mal leisten können und einen Trupp von spezialisierten erfahrenen Anwälten, wie sie größere Firmen vorhalten, auch.

Und Zeit kann auch ein Faktor sein, ich selbst habe mal ein völlig ungerechtes Urteil einfach so stehen lassen, weil die Zeit für die nächste Instanz derart große Folgeschäden hinterlassen hätte, daß das ungerechtfertigte Urteil das insgesamt kleinere Übel war.

Ich habe einen Anwalt sagen hören "Herr Richter, die Aussagen der beiden Polizisten widersprechen sich." worauf der Richter dreist antwortete "Ich weiß, das tut aber nichts zur Sache!" und sich die für ihn genehmere Aussage zur Wahrheit machte.

Oder eine völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigung im Strassenverkehr, erstes Problem, ich war alleine, die grün-weißen zu zweit, zweites Problem, die Aussage von Polizisten wird vor Gericht gerade in Verkehrssachen so gut wie nie angezweifelt, drittes Problem, ich hatte zusätzlich zum Vorwurf den Fahrzeugschein gerade nicht dabei, was der Richter zum Anlass nahm, mich auf folgende Weise zu erpressen:"Wie auch immer das Verfahren ausgeht und wer auch immer hier Recht bekommt, alleine wegen des Nichtvorhandenseins des Fahrzeugscheins werde ich Sie zu einem Bußgeld verurteilen, was dazu führt, daß Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Wollen Sie wirklich weitermachen?". Da ich damals weder Geld noch eine Rechtsschutzversicherung hatte, wäre mir mein Recht einfach zu teuer geworden.

Aus der Versicherungsbranche weiß ich, daß die Gesellschaften ganze Abteilungen von Juristen damit beschäftigen, berechtigte Ansprüche von Kunden durch Winkelzüge oder einfach durch "aushungern" abzuwehren.

Und ja, ich kann Eibi verstehen, warum er nach Urteilen sucht, auch in einem Strafprozess. Nicht selten muß man seinem Anwalt erst mal den Weg und die Kniffe zeigen, wie er vor Gericht argumentieren soll. Und auch als Zeuge bzw. Geschädigter kann es wichtig sein, sich vorher schlau zu machen, um nicht durch einen gewieften Anwalt der Gegenseite eine Teilschuld in unverhältnismässiger Höhe aufgedrückt zu bekommen.

Ohne sich schlau gemacht zu haben, könnte der Anwalt des Skippers bei einem im Segeln unerfahrenen Richter sehr leicht die Umstände und die Schuldfrage stark zu Ungunsten des Geschädigten und zu Gunsten des Angeklagten auslegen.

Auch, wenn Eibi nicht alle Informationen rausrückt und auch, wenn wir nur seine Seite der Geschichte kennen (er wollte ja gar nicht darüber diskutieren, sondern nur Hinweise auf die juristische Betrachtung ähnlicher Fälle), würde ich ihm daraus (zumindest bisher) noch keinen Strick drehen wollen. Sich über Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zu erkundigen, möglicherweise auch herausfinden zu wollen, ob man denn juristisch (nicht moralisch! das ist ein großer Unterschied) vielleicht selbst eine Schuld trägt und falls ja, in welchem Verhältnis zur Gesamtschuld, halte ich für völlig legitim.

Michael

kein Jurist, nur Hobby-Urteilsleser

Ich habe da auch schon so meine Erfahrungen gemacht, glaub mir. Daher kannst Du meinen Komentar auch als "leicht ironisch" ansehen (hätte ich besser kenntlich machen sollen).

Aber trotzdem kann man wohl nicht behaupten, dass unsere Richter einfach nach Ihrer Lust und Laune Urteile fällen könne.

Um diesbezüglich weiter zu Diskutieren, sollte man aber den thread vielleicht erneut teilen.
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Viele Grüße,
Christian
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  #4  
Alt 30.08.2006, 22:34
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Wegen Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit wird man nicht verurteilt.
Das ist nur die Bewertung bzw. der Grad des Verschuldens.

Man muss schon fahrlässig oder grob fahrlässig eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung herbeigeführt haben. Das ist das Delikt.

Im übrigen glaube ich, dass wir weniger ein Rechtsmittelstaat sind, sondern vielmehr ein Volk von Streithanseln.

»Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.« Tucholski

Servus

Paul



PS. Nanu, war da nicht gerade noch ein Beitrag, der meinte zwischen Fahrlässigkeit und Fahrlässiger Körperverletzung sei ein Unterschied?
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  #5  
Alt 30.08.2006, 22:41
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wegen Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit wird man nicht verurteilt.
Das ist nur die Bewertung bzw. der Grad des Verschuldens.

Man muss schon fahrlässig oder grob fahrlässig eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung herbeigeführt haben. Das ist das Delikt

Servus

Paul
Muß es denn wirklich schon zu einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung gekommen sein?

Was ist, wenn mir nachgewiesen wird, dass ich Fahrlässig gehandelt habe und ES HÄTTE dadurch zu einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung kommen können?

Eigentlich ist die Fahrlässigkeit doch das Delikt und die Sachbeschädigung oder Körperverletzung nur die Folge, oder?
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Christian
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  #6  
Alt 30.08.2006, 22:49
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Kannst Du mir mal ein Beispiel geben.
Fahrlässig kann ich den ganzen Tag sein, wenn dabei niemand zu Schaden kommt, gibt es keinen Rechtsbruch.

Paul
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  #7  
Alt 30.08.2006, 22:57
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Kannst Du mir mal ein Beispiel geben.
Fahrlässig kann ich den ganzen Tag sein, wenn dabei niemand zu Schaden kommt, gibt es keinen Rechtsbruch.

Paul

Laß mich mal drüber nachdenken...
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Christian
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  #8  
Alt 30.08.2006, 23:10
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Standard Re: Patenthalse --- Urteile gesucht !!!!!!!!!!!!!

Zitat:
Zitat von Peter R
deshalb meine Frage: Gibt es eigentlich Anwaelte, die auf "Seerecht" spezialisiert sind??
Welches Rechtsgebiet möchtest Du denn abdecken?

Hier mal eine kleine Auswahl einschlägiger Gesetze:

# Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO
# Schiffsbankgesetz - SchBankG
# Schiffsbesetzungsverordnung - SchBesV
# Schiffsrechtegesetz - SchRechteG
# Schiffsregister-Durchführungsverordnung - SchRegDV
# Schiffsregisterordnung - SchRegO
# Schiffssicherheitsgesetz - SchSG
# Schiffssicherheitsverordnung - SchSV
# Schiffsvermessungsverordnung - SchVmV
# See-Arbeitszeitnachweisverordnung - See-ArbZNV
# See-Eigensicherungsverordnung - SeeEigensichV
# Seeanlagenverordnung - SeeAnlV
# Seeaufgabengesetz - SeeAufgG
# Seefahrt-Sicherungsverordnung - SeefahrtSichV
# Seefischerei-Bußgeldverordnung - SeeFBußGV
# Seefischereigesetz - SeefischereiG
# Seelotsenuntersuchungsverordnung - SeeLotUntV
# Seelotsgesetz - SeeLG
# Seemannsämter-Kostenverordnung - SeemannsÄKostV
# Seemannsgesetz - SeeMG
# Seeschifffahrtstraßen-Ordnung - SeeSchStrO
# Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG
# Sportboot-Verordnung - 10. GSGV
# Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin
# Sportbootführerscheinverordnung-See - SportbootFüV-See
# Sportseeschifferscheinverordnung - SpSeeSchSchV
# Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt - AGBinSchAbfÜ
# Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatentV
# Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch
# Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV
# Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV
# Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG
# Binnenschifffahrtsfondsgesetz - BinSchFondsG
# Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG
# Binnenschifffahrtskostenverordnung - BinSchKostV
# Binnenschifffahrtssicherstellungsverordnung - BinSchSiV
# Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung - BinSchStrO
# Binnenschifffahrtsverfahrensgesetz - BinSchVerfG
# Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung - BinSchAbgasV
# Binnenschiffs-Untersuchungsordnung - BinSchUO
# Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung - BinSchZV
# Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - HfAbGV 2001
# Bundeswasserstraßen-Kostenverordnung - WaStrG-KostV
# Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG
# Donauschifffahrtspolizeiverordnung - DonauSchPV
# Elbe-Lotsverordnung - Elbe-LV
# Ems-Lotsverordnung - Ems LV
# Fährenbetriebsverordnung - FäV
# Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt - GGVBinSch
# Gefahrgutverordnung See - GGVSee
# Gesamthafenbetriebsgesetz - GesHafG
# Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen - SeeHFinHG
# Gesetz über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt - BinSchVSchG
# Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse - RMDMainNbgStatusG
# Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken - SchGewBezG
# Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen - BWaStrVermG
# Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 - USeeTKabelVAG
# Hohe-See-Einbringungsgesetz - HSEinbrG
# Hohe-See-Einbringungsverordnung - HSEinbrV
# Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft - See-BGKostV
# Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - WSVSeeKostV
# Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie - BSHKostV
# Küstenschifffahrtsverordnung - KüSchV
# Lade- und Löschzeitenverordnung - BinSchLV
# Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen - ObRhLotsO
# Lotstarifordnung - LTO
# Lotstarifordnung Wismar/Rostock/Stralsund - WIROST-LTO
# Moselschifffahrtspolizeiverordnung - MoselSchPV
# NOK-Lotsverordnung - NOK-LV
# Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung - NOKTierSSchV
# Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - RheinSchPV
# Rheinschiffsuntersuchungsordnung - RheinSchUV
# Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee - NPNordSBefV
# Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel" - HelgFSBefV
# Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge - FFlSchBesV
# Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen - BinSchEO
# Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau - MDSchleusenBetrZV
# Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen - BesUnterbrV
# Verordnung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Schiffsabwasser - NSSchAbwV
# Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 in Häfen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal - IntGesVHNOKV
# Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein - EVObRhLotsO
# Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung - EmsSchEV
# Wassermotorräder-Verordnung - WMRV
# Wasserskiverordnung - WSkiV# Weser/Jade-Lotsverordnung - Weser/Jade LV
# Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV
# Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße - 2.MDWStatusG

Und das ist nur Bundesrecht und nur unmittelbar wirksame Gesetze.
Dazu kommen ja noch internationale Gesetze, Regeln und Abkommen und mittelbar einwirkende Gesetze wie Emissionsschutzgesetz, BGB, Strafrecht usw.


Hab' übrigens mal das Seemansgesetz gelesen, jeder Seemann, der das komplett versteht, hätte auch Anwalt werden können

Als kleine Beschäftigung, welches Gesetz steckt wohl hinter diesem überschaubaren Kürzel:

DGrbHRRHAbkAV


Michael
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  #9  
Alt 30.08.2006, 23:15
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Ich merke das Denken fällt mir mal wieder sehr schwer.

Ich will jetzt mal so fragen:
Spricht man von einer Fahrlässigkeit erst im Nachhinein, wenn es zu einem Schaden gekommen ist?

Ich nehme mal ein krasses Beispiel:
Ich hänge mir einen offenen Anhänger hinter mein Auto, setze darauf zwei Kinder und fahre ein wenig spazieren. (Tut mir leid aber mir ist jetzt kein anderes Beispiel eingefallen)

Ich möchte behaupten, dass ich, schon bevor den Kindern etwas passiert ist, dafür belangt werden kann.

Würde man denn erst von einer groben Fahrlässigkeit sprechen, wenn die Kinder zu Schaden gekommen werden?
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Christian
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  #10  
Alt 30.08.2006, 23:28
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Zitat:
Zitat von BS24
Eigentlich ist die Fahrlässigkeit doch das Delikt und die Sachbeschädigung oder Körperverletzung nur die Folge, oder?
Nein, das Delikt ist schon die Sachbeschädigung / Körperverletzung.

Die Begriffe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschreiben nur die Art und Weise, wie das Delikt begangen wurde.

mal ein kurzes Beispiel:
überfahre ich Dich mit meinem PKW, weil ich einen Sekundenbruchteil durch das übrige Verkehrsgeschehen abgelenkt war, ist das fahrlässig, der eingetretene "Erfolg" (so nennen Juristen das ) ist die Verwirklichung des Delikts Körperverletzung.
Bin ich abgelenkt, weil ich im Fußraum nach dem Handy suche, das mir beim Telefonieren runtergefallen ist, so ist das grob fahrlässig, aber immer noch Körperverletzung.

Sehe ich Dich auf dem Bürgersteig und denke mir: "den fahr ich jetzt mal platt" und tue das auch, dann war das vorsätzlich (weil gewollt), aber eben auch Körperverletzung.

Das ein und dasselbe Delikt (Körperverletzung) wurde also jeweils in einer anderen Weise begangen


wen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit noch weiter interessiert:
Fahrlässigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
Vorsatz: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_%28Recht%29
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  #11  
Alt 30.08.2006, 23:30
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Zitat:
Zitat von BS24
Ich merke das Denken fällt mir mal wieder sehr schwer.
Solange es noch keine Schmerzen bereitet, geht's doch noch

Zitat:
Zitat von BS24
Ich will jetzt mal so fragen:
Spricht man von einer Fahrlässigkeit erst im Nachhinein, wenn es zu einem Schaden gekommen ist?
Jein

Zitat:
Zitat von BS24
Ich nehme mal ein krasses Beispiel:
Ich hänge mir einen offenen Anhänger hinter mein Auto, setze darauf zwei Kinder und fahre ein wenig spazieren. (Tut mir leid aber mir ist jetzt kein anderes Beispiel eingefallen)
Ich liebe blumige Beispiele, werde am Ende auch noch eins bemühen

Zitat:
Zitat von BS24
Ich möchte behaupten, dass ich, schon bevor den Kindern etwas passiert ist, dafür belangt werden kann.
Richtig, aber nicht wegen Fahrlässigkeit, sondern wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Zitat:
Zitat von BS24
Würde man denn erst von einer groben Fahrlässigkeit sprechen, wenn die Kinder zu Schaden gekommen werden?
Und wieder ein Jein

Ich will's mal so ausdrücken:

Wenn Du einen 17-jährigen Profirennfahrer mit DEinem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen läßt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Fahrlässigkeit.

Wenn Du (als Nicht-Profi) mit laufenden Kettensägen jonglierst, ist das nicht verboten, aber fahrlässig.

Oder genauer:

Wenn Du mit einer Kettensäge jemanden vorsätzlich verletzt, ist das strafbar, aber nicht fahrlässig, verletzt Du jemanden aus Versehen, ist das möglicherweise fahrlassig, aber normalerweise nicht strafbar (zivilrechtlich aber durchaus juristisch relevant).

Studiere Jura oder laß' Dich beraten, man unterteilt (juristisch gesehen) in strafrechtlich und zivilrechtlich, in Ordnungswidrigkeit und Straftat, in fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich (dann gibt's noch billigend in Kauf genommen und solche Sachen).

Ist nicht immer ganz einfach und auch nicht immer ganz eindeutig.

Noch unverständlicher können Dir das die Anwälte hier erklären

Michael
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  #12  
Alt 30.08.2006, 23:36
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Zitat:
Zitat von BS24
Ich hänge mir einen offenen Anhänger hinter mein Auto, setze darauf zwei Kinder und fahre ein wenig spazieren.
BTW:
Christian, entweder, Du hast keine Kinder, oder aber, Du machst sowas öfter

Michael

(Der sowas auch machen würde, wenn' s den Kids Spaß macht und die Trachtentruppe gerade Stadien bewacht )
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  #13  
Alt 30.08.2006, 23:38
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ich schreib mal in Deine Fragen rein

Zitat:
Zitat von BS24

Spricht man von einer Fahrlässigkeit erst im Nachhinein, wenn es zu einem Schaden gekommen ist?
ja, solange nichts passiert, hast Du nichts zu befürchten (lassen wir jetzt mal das Delikt Verkehrsgefährung außer acht)
Ich nehme mal ein krasses Beispiel:
Ich hänge mir einen offenen Anhänger hinter mein Auto, setze darauf zwei Kinder und fahre ein wenig spazieren. (Tut mir leid aber mir ist jetzt kein anderes Beispiel eingefallen)

Ich möchte behaupten, dass ich, schon bevor den Kindern etwas passiert ist, dafür belangt werden kann.

ja, aber nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, nicht aber wegen fahrlässiger Körperverletzung, denn es ist ja niemand verletzt

Würde man denn erst von einer groben Fahrlässigkeit sprechen, wenn die Kinder zu Schaden gekommen werden? ja
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  #14  
Alt 30.08.2006, 23:46
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Zitat:
Zitat von BS24
Würde man denn erst von einer groben Fahrlässigkeit sprechen, wenn die Kinder zu Schaden gekommen werden?
Also das geht weder juristisch noch grammatikalisch

So würde ich erst gar nicht vor Gericht gehen

SCNR, ist schon spät

Michael
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  #15  
Alt 30.08.2006, 23:52
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Hallo Christian,
Du wirst natürlich mit dem von Dir geschilderten Vorgang gegen einen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Dabei ist es wiederum unerheblich, ob Du das vorsätzlich oder nur fahrlässig gemacht hast. Es kostet immer die gleiche Strafe oder Buße. Ordnungswidrigkeiten kannst Du nicht fahrlässig oder vorsätzlich begehen. Begangen ist begangen. Bei rot über die Ampel und Du bist fällig, egal ob absichtlich (mit Vorsatz) oder nur, wei Du einen Moment unachtsam warst (fahrlässig).

Wenn nun ein Unfall passiert, bei dem die Kinder zu Schaden kommen, wird gegen Dich wegen Körperverletzung ermittelt. Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwalt wird ermitteln, egal ob die Kinder oder deren Eltern nun Anzeige erstatten oder nicht. Bei Offizialdelikten wird davon ausgegangen, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt.

Wenn es zur Anklage kommt, wird das Gericht in einem Strafprozess feststellen, ob Du die Körperverletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur fahrlässig herbeigeführt hast.
Ich würde in dem von Dir geschilderten Fall zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgehen. Es geht also um den Grad Deines Verschuldens an der Körperverletzung. Daran orientiert sich das Strafmaß.

In einem evtl. nachfolgenden Zivilprozess, in dem es z.B. um den Schadensersatz, bzw. in diesem Fall um Schmerzensgeld oder sogar um eine Rente wegen Erwerbssunfähigkeit des Unfallopfers geht, fragt niemand mehr danach, ob Du den Unfall fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hast. Es geht höchstens noch um ein evtl. Mitverschulden der Geschädigten, was bei Kindern sicher auszuschließen ist.

Ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich erklärt habe. Ich habe mal vor vielen Jahren Zivilrecht und Öffentliches Recht gehört, aber Strafrecht nur sehr am Rande mitbekommen.

Servus

Paul
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  #16  
Alt 30.08.2006, 23:55
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Ich habe mal vor vielen Jahren Zivilrecht und Öffentliches Recht gehört, aber Strafrecht nur sehr am Rande mitbekommen.
Da hat Du aber gut aufgepaßt und ist viel hängengeblieben
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  #17  
Alt 31.08.2006, 00:00
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Ich habe mal vor vielen Jahren Zivilrecht und Öffentliches Recht gehört, aber Strafrecht nur sehr am Rande mitbekommen.
Da hat Du aber gut aufgepaßt und ist viel hängengeblieben
Jo, und wenn ich Christian wäre, würde ich jetzt aufhören zu fragen, bevor ihm einer von euch beiden eine Erstberatung in Rechnung stellt

Michael
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  #18  
Alt 31.08.2006, 00:06
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Da besteht bei mir keine Gefahr. Es fehlen die Voraussetzungen. Nicht jeder, der ein bißchen Recht hört (hören muss), wird Rechtsverdreher.

Servus

Paul
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  #19  
Alt 31.08.2006, 08:20
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Standard Re: Patenthalse --- Urteile gesucht !!!!!!!!!!!!!

Zitat:
Zitat von El.Almirante
Hier mal eine kleine Auswahl einschlägiger Gesetze:

# Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO
# Schiffsbankgesetz - SchBankG
# Schiffsbesetzungsverordnung - SchBesV
...
hier waren noch einige Dutzend Gesetze
...
# Wasserskiverordnung - WSkiV# Weser/Jade-Lotsverordnung - Weser/Jade LV
# Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV
# Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße - 2.MDWStatusG

Und das ist nur Bundesrecht und nur unmittelbar wirksame Gesetze.
Dazu kommen ja noch internationale Gesetze, Regeln und Abkommen und mittelbar einwirkende Gesetze wie Emissionsschutzgesetz, BGB, Strafrecht usw.

Michael
Tolle Fleißarbeit, El.Amirante.
Aber genau das bestätigt meine Theorie:

Stelle Dich irgendwo hin und mache garnichts, trotzdem werden Dir Juristen mehrere Gesetzesverstöße nachweisen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #20  
Alt 31.08.2006, 08:59
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Standard Re: Patenthalse --- Urteile gesucht !!!!!!!!!!!!!

Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Aber genau das bestätigt meine Theorie:

Stelle Dich irgendwo hin und mache garnichts, trotzdem werden Dir Juristen mehrere Gesetzesverstöße nachweisen.
das Problem ist ein altes:

Zitat:
Resignierend schielt man auf das von SHAKESPEARE (Henry VI, II. Teil) stammende Rezept, wie man mit der Juristenflut fertig wird. Der Schwan von Avon empfiehlt eine Radikallösung:

"The first thing we do, let's kill all the lawyers!"
Quelle: http://www.zap-verlag.de/index.php?id=89&
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Gruß Thomas
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  #21  
Alt 31.08.2006, 10:50
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Im übrigen glaube ich, dass wir weniger ein Rechtsmittelstaat sind, sondern vielmehr ein Volk von Streithanseln.

»Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.« Tucholski
Na nu übertreib mal nich....
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