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  #1  
Alt 08.02.2022, 10:03
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Standard Urteil: Navigation nur mit Tablet ist grob fahrlässig

Zitat aus Yacht 3.2022 und weil es Thema wurde im Führerschein-Thema ja/nein:
Gerät ein Skipper mit seinem Boot in untiefes Wasser und havariert, weil er sich blind auf seine Navigationssoftware verlassen hat, so handelt er grob fahrlässig.
Die Versicherung muss den Schaden nicht voll ersetzen.
Urteil Landgericht Neubrandenburg 3 O 537/19.
Es ging um einen Motorbootfahrer, dieser ist auf Grund gelaufen und das Boot gesunken, bei klarer Sicht.

Gruß

Totti
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  #2  
Alt 08.02.2022, 10:07
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Ist es nicht traurig, dass Gerichte sich damit befassen müssen?
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  #3  
Alt 08.02.2022, 10:07
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Naja, Text ganz lesen:

Seezeichen auf der falschen Seite passiert, Echolot ignoriert und ohne langsamer zu werden weiter.


Frage stellt sich: Was wäre wenn das kein Tablet sondern ein Kartenplotter für Sportboote gewesen wäre.
Was wäre gewesen, hätte er behauptet, die Papierkarte neben sich liegen gehabt zu haben.

Ich glaube die drei Punkt oben sind ausschlaggebend für das Urteil gewesen in Verbindung mit der Aussage "Das Naviprogramm hat behauptet ich war auf dem richtigen Kurs"...
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  #4  
Alt 08.02.2022, 10:08
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Naja, Text ganz lesen:

Seezeichen auf der falschen Seite passiert, Echolot ignoriert und ohne langsamer zu werden weiter.


Frage stellt sich: Was wäre wenn das kein Tablet sondern ein Kartenplotter für Sportboote gewesen wäre.
Was wäre gewesen, hätte er behauptet, die Papierkarte neben sich liegen gehabt zu haben.

Ich glaube die drei Punkt oben sind ausschlaggebend für das Urteil gewesen in Verbindung mit der Aussage "Das Naviprogramm hat behauptet ich war auf dem richtigen Kurs"...
Hätte, wäre, wenn: Die Fakten sind klar.
Er hat nach seinem iPad navigiert.
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  #5  
Alt 08.02.2022, 10:09
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Klassischer Fall von blindem Vertrauen in Computer, sind ja schon genug Autos in Flüsse gefahren weil Navi sagt fahr geradeaus......
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  #6  
Alt 08.02.2022, 10:13
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selbstr mit papierkarten wäre er wohl falsch gefahren... für mich einfach ein. I...

Papierkarten und Navigationsgeräte ersetzen nie das Auge....
wenn eine Boje sagt das dort eine Untiefe ist, dann sollte man sich auch dran halten egal ob die Karte was anderes sagt...

die Untiefe kann entstanden sein nachdem die Karte Gezeichnet wurde oder auf den Plotter aufgespielt wurde... von daher kann ich das Urteil eigentlich nachvollziehen... eigentlich im Sinne von... Warum muss die Versicherung überhaupt einen Teil zahlen... bei so viel Ignoranz sollte sie komplett raus sein..
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  #7  
Alt 08.02.2022, 10:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
selbstr mit papierkarten wäre er wohl falsch gefahren... für mich einfach ein. I...

Papierkarten und Navigationsgeräte ersetzen nie das Auge....
wenn eine Boje sagt das dort eine Untiefe ist, dann sollte man sich auch dran halten egal ob die Karte was anderes sagt...

die Untiefe kann entstanden sein nachdem die Karte Gezeichnet wurde oder auf den Plotter aufgespielt wurde... von daher kann ich das Urteil eigentlich nachvollziehen... eigentlich im Sinne von... Warum muss die Versicherung überhaupt einen Teil zahlen... bei so viel Ignoranz sollte sie komplett raus sein..
Ich gehe davon aus, dass die Planung mit Papierkarte nur eine Schutzbehauptung war. Und darum geht es ja, es ist zu wenig.
Man müsste mal das ganze Urteil lesen.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt 08.02.2022, 10:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
selbstr mit papierkarten wäre er wohl falsch gefahren...
Und deshalb finde ich es traurig, dass Gerichte sich damit befassen müssen. Weil er offensichtlich nicht nur zu blöd ist, Seezeichen als klare Ansage zu sehen (die sind nicht verhandelbar, kann ihm das mal jemand erklären?), sondern auch noch doof genug, Klage einzureichen und seine Dummheit damit weithin publik zu machen

Schade, ich finde das Urteil nur in einem Abodienst. Mich würde der Name interessieren...
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  #9  
Alt 08.02.2022, 10:20
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Jut - glaube nicht, dass das mit fahren nach Papierseekarte passiert wäre, da ziehe ich den Strich mit dem Bleistift, auf Plotter oder Tablett passiert das Automatisch.

Ist aber Bereich "See" - und da ist eine aktuelle Papierkarte eh vorgeschrieben.

Davon abgsehen war hier gute Sicht und Tonnen zu ignorieren nur weil der Plotter oder die (Papier)Seekarte was anderes sagt.........

bis denne, Rainer
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  #10  
Alt 08.02.2022, 10:26
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Das zeigt mal wieder wie blöd man sein kann.

Verläßt das Fahrwasser, ignoriert sein Echolot und will dann von uns Versicherungsgemeinschaft den Schaden ersetzt bekommen?

Gehts noch?
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  #11  
Alt 08.02.2022, 10:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... wenn eine Boje sagt das dort eine Untiefe ist, dann sollte man sich auch dran halten egal ob die Karte was anderes sagt ...
Der war halt nach dem Motto: "Die Karte ist richtig, die GEGEND ist falsch !" unterwegs

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 08.02.2022, 10:28
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass die Planung mit Papierkarte nur eine Schutzbehauptung war. Und darum geht es ja, es ist zu wenig.
Man müsste mal das ganze Urteil lesen.

Gruß

Totti
egal ob mit Papierkarte oder mit Navisoftware.... wenn dort eine Tonne ist, dann ist diese zu beachten....
selbst wenn er mit Paierkarte unterwegs gewesen wäre und sich darauf berufen hätte, wäre es grob Fahrlässig eine bestehende Tonne nicht zu beachten...

ich fahre hier am Rhein.. da gibt es öfters Tonnen wo in keiner Karte verzeichnet ist.
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  #13  
Alt 08.02.2022, 10:29
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Und deshalb finde ich es traurig, dass Gerichte sich damit befassen müssen. Weil er offensichtlich nicht nur zu blöd ist, Seezeichen als klare Ansage zu sehen (die sind nicht verhandelbar, kann ihm das mal jemand erklären?), sondern auch noch doof genug, Klage einzureichen und seine Dummheit damit weithin publik zu machen

Schade, ich finde das Urteil nur in einem Abodienst. Mich würde der Name interessieren...

Und genau das ist das Problem mit Rechtschutzversicherungen, viele Klagen lieber als zu denken. Warum Hirn einschalten wenn ich jemand verklagen kann.
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  #14  
Alt 08.02.2022, 10:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das zeigt mal wieder wie blöd man sein kann.

Verläßt das Fahrwasser, ignoriert sein Echolot und will dann von uns Versicherungsgemeinschaft den Schaden ersetzt bekommen?

Gehts noch?
Evtl. hat er die andere Tonnenfarbe auf der anderen Fahrwasserseite nicht gesehen und sich nur im Gegenverkehr gewähnt?
Immerhin kann das ja unterschiedlich sein, rechte und linke Fahrwasserseite.

Grüße

Totti
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  #15  
Alt 08.02.2022, 10:40
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scheint wohl auf See passiert zu sein

https://www.sass-liskewitsch.de/aufhohersee/

hier


vor Rügen

https://www.google.de/maps/place/Stu...3139!4d13.6025

wenn das Seezeichen nicht eindeutig ist....

das ist auch auf jedr Karte seit Jahren verzeichnet...
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Geändert von billi (08.02.2022 um 10:46 Uhr)
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  #16  
Alt 08.02.2022, 10:46
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das zeigt mal wieder wie blöd man sein kann.

Verläßt das Fahrwasser, ignoriert sein Echolot und will dann von uns Versicherungsgemeinschaft den Schaden ersetzt bekommen?

Gehts noch?
"Die Versicherung muss den Schaden nicht voll ersetzen"

Also ist er zum Teil damit durchgekommen. Und warum auch nicht? Es handelt sich um eine Vollkasko Versicherung. Wenn die immer nur bei 100 % perfektem Verhalten zahlen würde, dann könnte man die sich auch sparen.

Das man sich natürlich nicht auf das Autorouting verlässt ist eine andere Sache. Aber zumindest auf See kann man auch schnell mal durcheinander kommen. Da sind die Tonnen mehrere hundert Meter auseinander und wenn dann noch ein Fahrwasser kreuzt, dann kann einen das schon verwirren. Ich wäre da nicht so schnell den ersten Stein zu werfen.

Gruß
Chris
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  #17  
Alt 08.02.2022, 10:47
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
"Die Versicherung muss den Schaden nicht voll ersetzen"

Also ist er zum Teil damit durchgekommen. Und warum auch nicht? Es handelt sich um eine Vollkasko Versicherung. Wenn die immer nur bei 100 % perfektem Verhalten zahlen würde, dann könnte man die sich auch sparen.

Das man sich natürlich nicht auf das Autorouting verlässt ist eine andere Sache. Aber zumindest auf See kann man auch schnell mal durcheinander kommen. Da sind die Tonnen mehrere hundert Meter auseinander und wenn dann noch ein Fahrwasser kreuzt, dann kann einen das schon verwirren. Ich wäre da nicht so schnell den ersten Stein zu werfen.

Gruß
Chris
zu 80% sind sie raus... also müssen sie 20% ersetzen was 20% zu viel sind...

die Tonne sagt das eine Gefahrenstelle ostlich ist... da braucht es keine weitere Tonne um zu wissen dass man dort Westlich vorbei fährt...
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  #18  
Alt 08.02.2022, 10:59
horstj horstj ist gerade online
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man darf nicht nach der Bildzeitungsüberschrift gehen.
Der Kläger hat eine Reihe von Navigationshilfen genutzt, aber eben Fehlentscheidungen getroffen (bspw. hat er die Gefahrentonne eben nicht lokalisiert und ist dennoch weitergefahren; von Autorouting ist auch keine Rede usw.). Diese Prüfung baut das Gericht sehr sorgfältig auf, das es ja immerhin darum geht, Fahrlässigkeit zu prüfen. Das Tablett war da nur ein Baustein - und, wie schon oben darauf hingewiesen - der Baustein, der ja zu einer 20% Entlastung führte. Klingt widersinning, aber entsprechend sorgfältig sollte man das schon lesen
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/

Geändert von horstj (08.02.2022 um 11:10 Uhr)
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  #19  
Alt 08.02.2022, 11:04
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
"Die Versicherung muss den Schaden nicht voll ersetzen"

Also ist er zum Teil damit durchgekommen. Und warum auch nicht? Es handelt sich um eine Vollkasko Versicherung. Wenn die immer nur bei 100 % perfektem Verhalten zahlen würde, dann könnte man die sich auch sparen.

Das man sich natürlich nicht auf das Autorouting verlässt ist eine andere Sache. Aber zumindest auf See kann man auch schnell mal durcheinander kommen. Da sind die Tonnen mehrere hundert Meter auseinander und wenn dann noch ein Fahrwasser kreuzt, dann kann einen das schon verwirren. Ich wäre da nicht so schnell den ersten Stein zu werfen.

Gruß
Chris

Alles richtig. Aber als verantwortungsbewusster MoBoKapitän nehme ich zumindest das Gas weg, wenn ich verwirrt bin.
Vielleicht sogar bis zum quasi-Stillstand, sodass ich mir einen Überblick verschaffen kann.

Und dann sehe ich eine schwarzgelbe Bake /Boje und kann mich nun zumindest noch entsprechend VOR ORT informieren, was die zu sagen hat. Sprich: In ruhe in die Karte gucken und dann reagieren.
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  #20  
Alt 08.02.2022, 11:07
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
...Wenn die immer nur bei 100 % perfektem Verhalten zahlen würde, dann könnte man die sich auch sparen. ...
Bei Vorsatz müssen sie (logischer Weise) überhaupt nicht zahlen,
bei grober Fahrlässigkeit können sie die Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens kürzen und
bei (einfacher) Fahrlässigkeit oder unverschuldet müssen 100% gezahlt werden.

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 08.02.2022, 11:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zu 80% sind sie raus... also müssen sie 20% ersetzen was 20% zu viel sind...

die Tonne sagt das eine Gefahrenstelle ostlich ist... da braucht es keine weitere Tonne um zu wissen dass man dort Westlich vorbei fährt...
Du bist gerade etwas dolle großmäulig, mein lieber Volker.

Zum einen muss ich auch immer wieder nachdenken, wie die Pfeile zueinander stehen und welche Seite einer Gefahrenstelle das dann bedeutet (ohne Nachkucken kriege ich das selten korrekt hin).

Und selbt wenn ich wüsste, dass das "östlich" bedeutet:
Dann muss ich immer noch wissen, wo Osten in dem Moment eigentlich ist, nä?

Und wer nicht so oft See fährt ist dann einfach nicht routiniert genug.
Das soll keine Entschuldigung sein, weil gerade dann doch Sorgfalt angebracht wäre.

Aber vor Fehlverhalten ist niemand gefeit. Auch du nicht.
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  #22  
Alt 08.02.2022, 11:22
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Du bist gerade etwas dolle großmäulig, mein lieber Volker.

Zum einen muss ich auch immer wieder nachdenken, wie die Pfeile zueinander stehen und welche Seite einer Gefahrenstelle das dann bedeutet (ohne Nachkucken kriege ich das selten korrekt hin).

Und selbt wenn ich wüsste, dass das "östlich" bedeutet:
Dann muss ich immer noch wissen, wo Osten in dem Moment eigentlich ist, nä?

Und wer nicht so oft See fährt ist dann einfach nicht routiniert genug.
Das soll keine Entschuldigung sein, weil gerade dann doch Sorgfalt angebracht wäre.

Aber vor Fehlverhalten ist niemand gefeit. Auch du nicht.
niemand ist vor Fehlverhalten gefeit.. das stimmt.... allerdings ist bei richtiger Planung davon auszugehen .. und das ist im Urteil zu lesen, dass der SChiffsführer wusste wo er sich befand... (im Gefahrengebiet) und er trotz kenntnis der Gefahrenstelle aufgrund der Aussage des Navigationsgerätes weitergefahren ist... also im vollen Bewusstsein der gefahrenstelle das Seezeichen bewusst ignoriert hat...

das ist, wie oben schon verglichen wurde, das fahren mit Navi ins Hafenbecken....

zu den Zeichen... das ist doch die am einfachsten zu merkende Abfolge.... zeigen sie nach oben ist im Norden sicher vorbeizufahren
zeigen sie nach unten im Süden... bilden sie ein O dann im Osten... hier ist eindeutig nicht eins der drei... also Westlich vorbei.....
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  #23  
Alt 08.02.2022, 11:28
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Ich behaupte auf einer Papierkarte hätte man die Untiefen sehen können, während auf dem Plotter / Pad je nach Maßstab das Ding unsichtbar war. Alles Blöd gelaufen, zum Glück nur Sachschaden. Er hatte halt kein Glück und dann kam noch Pech dazu. 1 Meter weiter nach Backbord oder 1 Bft mehr Wind und deshalb etwas mehr Wasser unter dem Kiel und alle wäre gutgegangen. Aber als Idiot sollte man ihn nun doch nicht bezeichnen. Denk mal jeder nach , wie oft er Glück gehabt hat und es kurz vor Knapp war.

Deshalb dankbar sein das es jemand anders getroffen hat und die Lehre daraus ziehen. Die Saison steht vor der Tür.
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  #24  
Alt 08.02.2022, 11:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zeigen sie nach oben ist im Norden sicher vorbeizufahren
zeigen sie nach unten im Süden... bilden sie ein O dann im Osten... hier ist eindeutig nicht eins der drei... also Westlich vorbei.....
Westen ist links auf der Karte, also ist er links vorbei gefahren.
Dummerweise war er mit südlichem Kurs unterwegs...
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  #25  
Alt 08.02.2022, 11:33
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Ich behaupte auf einer Papierkarte hätte man die Untiefen sehen können, während auf dem Plotter / Pad je nach Maßstab das Ding unsichtbar war.
mit dem Auge muss er diese aber doch klar erkennen können...

http://baken-net.de/gross-stubber-bake.htm
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