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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.04.2017, 13:18
kurz kurz ist gerade online
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Standard Italien Warntfafel am Aussenborder befestigen

Hallo
Ich möchte gerne die italienische Warntafel direkt am Aussenborder befestigen. Dafür bleibt dann der Lichtbalken weiter eingeschoben.

Habe noch nicht die geniale Idee, wie ich unkompliziert diese Blechtafel über der Schraube/Flosse des AB befestige.

Evtl. schon mal jemand einfach gelöst?

Danke - kurz
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  #2  
Alt 05.04.2017, 13:33
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ja.

Ich habe einen 115 PS Mercury, der recht dick ist.

Auf die Rückseite der Warntafel habe ich mit Silkon eine 5 mm Fitnessmatte (oder wie das Ding heißt, das man vor sich aurollen kann, um darauf Yoga zu machen) aufgeklebt, damit die tafel keine Kratzer auf dem AB machen kann.

Dann das gute Stück mit Gummispanngurten an der Badeleiter, Lichtleiste, Klampen, etc. abgespannt.

Das ging so recht gut.

Habe die Tafel aber nur in I dran gehabt. Nach der Grenze habe ich sie sofort entfernt. Wollte mit dieser "Konstruktion" bicht die ganzen 1.200 km so fahren.
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Micha


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  #3  
Alt 05.04.2017, 16:12
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Wir hatten zwei Stücke von einer Dachlatte (je ca. 1m lang) oben und unten horizontal an die Tafel geschraubt (unsere Tafel hatte Ösen).
Diese Latten waren dann an den Enden mit Gummispannern am Boot fest, in der Mitte lagen die Latten mit Tafel am Motor an.
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  #4  
Alt 05.04.2017, 18:11
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Wie ist das eigentlich, wann muss ich in Italien die Warntafel dran haben? Doch eigentlich nur wenn der Antrieb über die Lichtleiste hinausragt. Wenn die Lichtleiste mit dem Trailer abschließt brauche ich doch keine Warntafel?
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Viele Grüße
Michael
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  #5  
Alt 06.04.2017, 09:46
kurz kurz ist gerade online
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so sehe ich das auch Michael.
Aber wenn die Lichtlieste eben nach dem AB endet, schwenkt das Trum eben schon stark aus.

Von daher wollte ich mit der Warntafel mal eine andere Version probieren!
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  #6  
Alt 06.04.2017, 11:01
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Zitat:
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Wie ist das eigentlich, wann muss ich in Italien die Warntafel dran haben? Doch eigentlich nur wenn der Antrieb über die Lichtleiste hinausragt. Wenn die Lichtleiste mit dem Trailer abschließt brauche ich doch keine Warntafel?
Genau: Wenn die Ladung über die im Fahrzeug eingetragene Maximallänge des Fahrzeugs hinausragt. Egal ob Auto, Womo oder Trailer. Die Lichter sind für diese Regelung also eher sekundär.

Jan
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  #7  
Alt 06.04.2017, 11:26
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
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Genau: Wenn die Ladung über die im Fahrzeug eingetragene Maximallänge des Fahrzeugs hinausragt. Egal ob Auto, Womo oder Trailer. Die Lichter sind für diese Regelung also eher sekundär.

Jan
Dass die Lichter jetzt eher sekundär wären, würde ich gerade umgekehrt sehen.
Auf Grund welcher Beobachtung werden wohl die Polizisten in Italien dich anhalten? Weil sie die maximale Gesamtlänge deines Trailer kennen? Wohl kaum. Sondern weil die Ladung eben un/bzw. falsch markiert über das Fahrzeug ragt. Und wenn du dann mit deiner Maximallänge im Ausweis hantieren willst... Mach das mal... kann helfen aber evtl. auch nicht. Darüberhinaus wäre es wohl eher etwas sinnfrei...
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  #8  
Alt 06.04.2017, 11:38
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Dass die Lichter jetzt eher sekundär wären, würde ich gerade umgekehrt sehen.
Auf Grund welcher Beobachtung werden wohl die Polizisten in Italien dich anhalten? Weil sie die maximale Gesamtlänge deines Trailer kennen? Wohl kaum. Sondern weil die Ladung eben un/bzw. falsch markiert über das Fahrzeug ragt. Und wenn du dann mit deiner Maximallänge im Ausweis hantieren willst... Mach das mal... kann helfen aber evtl. auch nicht. Darüberhinaus wäre es wohl eher etwas sinnfrei...
Sinnfrei hin oder her - ich bezog mich auf die rein gesetzliche Regelung zur Warntafel. Und in dieser spielen die Lichter nun mal keine Rolle. Die Frage, ob Tafel oder nicht, macht sich nun mal rein an der maximalen Länge im Fahrzeugschein fest.

Ob und aufgrund welcher Hinweise die Polizia einen rauszieht - dazu habe ich mich nicht geäußert.

Und wenn ich glauben würde, dass die Beleuchtung keine Rolle spielt hätte ich geschrieben "unwichtig" und nicht "eher sekundär", oder?

Gefragt war aber nach der gesetzlichen Regelung - und die ist halt nun mal so.

Jan
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  #9  
Alt 06.04.2017, 12:46
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Wie die genaue gesetzliche Regelung lautet, weiß ich nicht, da ich - wie ihr wohl auch - das Gesetz nicht kenne und kein italienisch spreche. Ich kenne nur die albernen Übersetzungen/Interpretationen vom ADAC und Konsorten, die m.E. nicht stimmen können.

Nach deren Auffassung sind die Längenangeben des Fahrzeuges entscheidend und/oder, ob etwas über die Silhouette hinaus ragt.

Wie das (im Originaltext) auf einen Bootstrailer anzuwenden ist, konnte mir noch keiner erklären.

Ob die Lichtleiste im Rahmen der max. Fahrzeuglänge die Fahrzeugbegrenzung zu sein scheint, mag einleuchtend klingen. Wer aber mal mit der italienischen Polizei zu tun hatte, möchte sich sicher nicht auf diese Auslegung verlassen.

Ich für meinen Teil habe alles vor der Lichtleiste verladen und nehme trotzdem die Warntafel. Das Ding kostet nur ein paar EUR und hat für mich den einzigen Sinn, eine Nerven aufreibende Diskussion mit italienischen Schutzheiligen auf der nächtlichen Autobahn zu vermeiden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 06.04.2017, 13:01
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Genau so ist es!!
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  #11  
Alt 06.04.2017, 14:59
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Servus!

Ich geb dir völlig Recht, Micha - sicher ist sicher. Und ich muss auch ganz klar sagen: Bislang konnte ich auch noch keine definitive Information finden, ob die Lichtleiste in IT VOR oder HINTER dem Motor sein muss - also der letzte Teil des Fahrzeugs (Was für mich persönlich logisch wäre...).

Was ich zusätzlich beitragen kann sind Erfahrungswerte und Beobachtungen:

Wohnmobil mit Heckgepäckträger für Fahrräder muss eine Tafel haben - egal ob zusätzliche Lichter dran sind oder nicht. Und auch egal, ob überhaupt ein Fahrrad drauf ist oder nicht (eingeklappter Träger braucht ebenfalls die Tafel)

Pickup mit Laderaumerweiterung (mein persönlicher Fall. Laderaumerweiterung bedeutet: Die Ladeklappe bleibt offen und steht horizontal hinten raus. auf der Ladeklappe wird ein U-förmiges Gitter fixiert, dass Ladung am rausfallen hindert. Gitter ist so hoch wie die normale Höhe der Ladeflächenseitenwand. Beleuchtungsträger wird hinten angebracht.): Braucht eine Tafel. Bin selber angehalten worden damit. Mein Einwand, das sei doch das Fahrzeug selber zählte nicht. Die Zusatzlichter waren egal. Es wurde in die Papiere geschaut und die Fahrzeuglänge abgeglichen. War länger = Tafel. Punkt. (Die Herren waren allerdings tatsächlich mehr als freundlich und ließen mich ohne Strafe ziehen, da ich eine Tafel dabei hatte die ich an Ort und Stelle montieren konnte. Ich wusste halt einfach nicht, dass ich sie montieren muss in dem Fall...)

Eigener Bootstrailer: Habe ich die Leiste als Abschluss, entspricht auch noch nicht mal der maximalen Länge in den Papieren. Keine Warntafel dran, fahre so seit Jahren unbehelligt durch Italien.

Andere Bootstrailer: Sehe ich immer wieder in IT mit Leiste VOR dem Motor und ohne Tafel. Unbehelligt, wenn die Polizia hinter der Mautstation ihre Kontrolle hat. Ob einfach nur übersehen oder bewusst kann ich aber nicht sagen...

Fest steht für mich: Ein Bootstrailer hat eigentlich immer eine "von - bis" Längenangabe - je nachdem wie weit die Lichtleiste ausgezogen werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das wohl für den kontrollierenden Beamten: Ist die Lichtleiste ganz hinten entspricht die Länge auch maximal der in den Papieren eingetragenen.
Ist die Leiste davor - nun, dann lohnt vielleicht ein Blick.
Ob es dann eine Strafe gäbe in irgendeiner Form - das kann ich wirklich nicht sagen.

Ich persönlich denke nicht, wenn die Länge in den Papieren stimmt - aber das ist jetzt wirklich reine Mutmaßung von mir!!!

Schöne Grüße,
Jan
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