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  #1  
Alt 27.09.2016, 13:38
Joerg16 Joerg16 ist offline
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Standard Haftpflicht für Steg

Wir (6 Freunde) haben uns einen Steg für 6 Boote gebaut. Abschließend wollten wir eine Haftpflichtversicherung für den Steg abschließen - das gestaltet sich schwierig. Habt Ihr ein Tipp, welche Versicherung das anbietet - wo habt ihr eure Stege versichert?
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  #2  
Alt 27.09.2016, 14:04
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Das kann ich mir vorstellen, bei den Infos zum Risiko.

Ein Haftpflichtversicherer kann folgende Versicherungsschutz anbieten:

- eine Vereinshaftpflicht, wenn ihr ein Verein seid

- eine Grundstückshaftpflicht, wenn der Steg an einem Grundstück, dass euch oder einem von euch gehört, angebaut ist

- eine Betriebshaftpflicht, wenn der Steg zu einem Betriebsvermögen einer Unternehmung gehört
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 28.09.2016, 06:54
Joerg16 Joerg16 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard schwierig

Grundstück, wo der Steg angebracht ist gehört nicht uns. Vattenfall fordert eine Steghaftpflicht, wenn z.B. unser Steg sich losreißt und einen anderen Steg oder Boote beschädigt. Wir sind kein Verein. Einer von uns gibt seinen Namen her und wir zahlen alle einen bestimmten Obolus in die Kasse.
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  #4  
Alt 28.09.2016, 07:34
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Giligan Giligan ist offline
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Standard

Übernimmt man mit der Namensspende nicht auch die Verantwortung?

Ich würde mich da ganz genau kundig machen.

Willy
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  #5  
Alt 28.09.2016, 07:45
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Standard

Hallo,

ich denke das ist auch ganz stark davon abhängig, ob der Steg eine Genehmigung hat oder benötigt. Oder ist es ein privates Gewässer?

Ohne Genehmigung wird sich evtl. kein Versicherer finden. Und was wäre in dem Fall, dass durch den Steg ein Schaden, Personen oder Material, verursacht wird?

Nur mal so zum Gedankenanstoß...
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Danke, Kalle
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  #6  
Alt 28.09.2016, 08:39
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Conni Conni ist offline
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Wenn Vattenfall eine Steghaftpflicht fordert, dann wird es wohl ein genehmigter Steg sein. Die Risiken hat Jörg selber schon aufgezählt.
Nur so zum selber denken ...
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Conni (Volker)
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  #7  
Alt 28.09.2016, 08:41
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Wenn Vattenfall eine Steghaftpflicht fordert, dann wird es wohl ein genehmigter Steg sein. Die Risiken hat Jörg selber schon aufgezählt.
Nur so zum selber denken ...

Wir (6 Freunde) haben uns einen Steg für 6 Boote gebaut. Abschließend wollten wir eine Haftpflichtversicherung für den Steg abschließen - das gestaltet sich schwierig. Habt Ihr ein Tipp, welche Versicherung das anbietet - wo habt ihr eure Stege versichert?

Dann fang mal an...

Ich habe aber sicherlich überlesen, dass Vattenfall eine Versicherung fordert...

Kann Vattenfall überhaupt einen Steg genehmigen? Wird sowas nicht vom WSA oder den Städten, Gemeinden genehmigt?
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Danke, Kalle
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  #8  
Alt 28.09.2016, 08:43
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen

Ich habe aber sicherlich überlesen, dass Vattenfall eine Versicherung fordert...
Jepp, haste.....siehe 3. Beitrag.

Willy
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  #9  
Alt 28.09.2016, 08:44
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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wenn ihr 8 Leute sein würdet - könntet ihr einen Verein gründen, aber der Vorsitzende hat trotzdem die Verantwortung.
ich würde mal bei derHUK anfragen, die biten HP Versicherungen für Grundstücke an, warum dann nicht auch für den daran befestigten Steg (Bebauung).
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  #10  
Alt 28.09.2016, 08:44
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Zitat:
Zitat von Joerg16 Beitrag anzeigen
Grundstück, wo der Steg angebracht ist gehört nicht uns. Vattenfall fordert eine Steghaftpflicht, wenn z.B. unser Steg sich losreißt und einen anderen Steg oder Boote beschädigt. Wir sind kein Verein. Einer von uns gibt seinen Namen her und wir zahlen alle einen bestimmten Obolus in die Kasse.
Post Nr. 3
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  #11  
Alt 28.09.2016, 08:45
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Mann seid ihr schnell
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Conni (Volker)
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  #12  
Alt 28.09.2016, 08:46
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen
...
Kann Vattenfall überhaupt einen Steg genehmigen? Wird sowas nicht vom WSA oder den Städten, Gemeinden genehmigt?
Ich zitiere mich mal selbst, war zu schnell mitt´m Tippen
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Danke, Kalle
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  #13  
Alt 28.09.2016, 08:47
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Wenn Vattenfall eine Versicherung fordert, dann werden die sicherlich auch einen Versicherer benennen können. Evt. dort mal anfragen?
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Conni (Volker)
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  #14  
Alt 28.09.2016, 08:47
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Wenn Vattenfall eine Steghaftpflicht fordert, dann wird es wohl ein genehmigter Steg sein. Die Risiken hat Jörg selber schon aufgezählt.
Nur so zum selber denken ...

Hmmmm, jo klar.... WER lesen kann ist klar im Vorteil
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Danke, Kalle
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  #15  
Alt 28.09.2016, 08:49
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billi billi ist offline
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Da fehlen viele Informationen

ist der Steg in einem Öffentlichen Gewässer oder in einem privaten Hafengebiet ?
was hat Vattenfall überhaupt damit zu tun ?
Ist Vattenfall der Besitzer der Wasserfläche?
Benötigt der Steiger eine Genehmigung vom WSA?
Besteht diese Genehmigung?
Wenn ihr 6 Leute seit, warum nicht einfach einen Verein gründen (mit den Partnern dürftet ihr ja die Min. Zahl erreichen)?
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 28.09.2016, 09:07
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Chili Chili ist offline
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So, wie eine Vereinshaftpflicht den Verein schützt,
die Betriebshaftpflicht den Betrieb schützt,
so schützt die Privathaftpflicht die Privatperson (und ggf. seine Familie etc.).

Logische Folgefrage:
Bevor ich einen Verein gründe um eine Vereinshaftpflicht zu haben,
so checke ich, ob das nicht durch die Privathaftpflicht ggf. abgedeckt ist.

Zitat:
"...Ferner ist Voraussetzung, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind...
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baumaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung..."

Gut möglich, dass die Privathaftpflicht genügt.
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  #17  
Alt 28.09.2016, 10:12
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Das ist alles sehr kompliziert.
Wenn jemand über mein Fahrrad stolpert das auf dem Gehweg liegt weil es umgefallen ist, zahlt die Privathaftpflicht.
Stolpert jemand über mein Vorgartentor das sich zum Gehweg hin geöffnet hat, zahlt die Gebäudehaftpflicht, (auch wenn bei Glatteis jemand fällt).
Stolpert jemand über mein Vorgartentor und schlägt mit dem Schädel auf meinen Bootstrailer, zahlt die Trailerversicherung ..... so in etwa glaube ich es begriffen zu haben.
Auf jeden Fall sollte man nichts als logisch voraussetzen.

Willy
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