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  #1  
Alt 28.05.2016, 08:23
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Standard Wer kennt sich aus? Adnexe.

Moin!

Gestern tauchte im Rahmen einer Diskussion die Frage auf, ob die Überstände von Jet- oder Z-Antrieben, die von außen an den Spiegel/Transom gebolzt sind, zur Fahrzeulänge gerechnet werden, oder nicht.
Im Unterschied zu z. B. einer angebolzten Badeplattform handelt es sich dabei ja nun mal um essentielle Bestandteile des Bootes.

Schön wären jetzt mit Quellen hinterlegte Kommentare.

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  #2  
Alt 28.05.2016, 21:25
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffsma%C3%9Fe

Bei der LÜA sollte das dabei sein.
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  #3  
Alt 29.05.2016, 16:55
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Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffsma%C3%9Fe

Bei der LÜA sollte das dabei sein.
Sorry, das kann ich nicht erkennen?
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  #4  
Alt 30.05.2016, 20:39
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Naja, kommt darauf an, wer und wo "Fahrzeuglänge" wie definiert.

Ob da jetzt was "essentieller Bestandteil" des Bootes ist oder nicht ist dabei denke ich unerheblich - ob ein Bugspriet nun
"essentiell" ist oder nicht spielt für die Messung ja gar keine Rolle.

"Rumpflänge" ist ebenso eindeutig wie "Länge über alles", beim ersten spielt der über den Rumpf hinausragende Antrieb
keine Rolle (klar, er gehört ja nicht zum Rumpf), bei der Messung "Länge über alles" liegt die Betonung doch deutlich auf
"alles" - wenn das "hinterste" Teil ein Angelrutenhalter ist, dann eben der. Wenn's die Badeplattform ist, dann die und wenn's
eben ein Teil des Antriebs / Außenborder ist, dann das.

Eben "über alles", da braucht's keine Quellen dazu, da reicht lesen.

Was genau mit "Fahrzeuglänge" gemeint ist muss man vom Fragesteller erfahren.

Wohl deswegen steht sowas seltenst in Geschäftsbetrieben wie zB einer Marina, dort ist immer "Länge über alles" zu lesen.
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  #5  
Alt 30.05.2016, 21:08
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Fahrzeuglänge meint in diesem Fall die maximal nach SBF Binnen erlaubte Länge von 14.999 mm.

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  #6  
Alt 30.05.2016, 21:20
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Hm!

Nachdem wir hier von "Behördendeutsch" sprechen würde ich spontan meinen, dass hier die Länge des
Schiffskörpers gemeint ist.

Oder anders:

Habe ich ein Boot von schnuckeligen 14,90m Länge schon seit Jahren soll ich es auf einmal nicht mehr
fahren dürfen, nur weil ein anderes Getriebe, eine Badeplattform oder ein Angelrutenhalter verbaut ist?
Schwer vorstellbar.
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  #7  
Alt 31.05.2016, 06:27
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Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffsma%C3%9Fe

Bei der LÜA sollte das dabei sein.

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Sorry, das kann ich nicht erkennen?

Lüa: Länge über alles: vom vordersten zum hintersten festen Punkt

angebolzt ist eben nicht "fest"

Beim Jet würde sich die Länge schon ändern beim Öffnen/Schliessen der Deflektorklappe.
Beim Z ändert sich die Länge beim trimmen.....
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  #8  
Alt 31.05.2016, 06:46
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Nach Lüa habe ich nicht gefragt. Dafür müsste ich keinen Thread starten.

Ich sehe schon, hier komme ich leider auch nicht weiter.

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  #9  
Alt 31.05.2016, 14:36
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Fahrzeuglänge meint in diesem Fall die maximal nach SBF Binnen erlaubte Länge von 14.999 mm.
Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Nach Lüa habe ich nicht gefragt. Dafür müsste ich keinen Thread starten.

Ich sehe schon, hier komme ich leider auch nicht weiter.
Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet)


Klingt aber noch Lüa, oder????

Ahja...Quelle
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  #10  
Alt 31.05.2016, 15:47
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet)

Jaha, das ist doch alles klar.
Und auch ohne angebolzte Badeplattform oder was weiß ich für ein Gelump.

Gerne versuche ich zu präzisieren:
Werden angebolzte Teile des Antriebs zur Rumpflänge gezählt oder nicht?
Denn eine angebolzte Badeplattform oder Davidlift oder Ruder oder oder oder werden nicht dazu gerechnet. Wären also Jet oder Z gleichwertig zur juristischen Formulierung "Ruder" und somit nicht zu berücksichtigen?
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  #11  
Alt 31.05.2016, 18:29
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Z-Antriebe und Jet-Antriebe sind ja im weitesten Sinn auch Ruder und wenn man die in Relation zu den Rudern von Holländischen Plattboden setzt sogar Peanuts
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mit sportlichem Gruß
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  #12  
Alt 07.07.2016, 20:49
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So, nun die amtliche Antwort:

ISO 8666-2002, 5.2.2.2

Kurz: Der äußere Teil des Jet wird nicht zur führerscheinrelevanten Bootslänge gerechnet.
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